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Beihilfe: Zahnbehandlung & Zahnersatz in Bremen

Was die Beihilfe in Bremen bei Zahnbehandlung, Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie zahlt und wo dein Eigenanteil liegt.

Wie viele Implantate sind je Kiefer beihilfefähig?

Grundsätzlich sind bis zu zwei Implantate pro Kiefer beihilfefähig, mehr als vier je Kiefer sind ausgeschlossen.

Ausführliche Antwort

Implantologische Leistungen sind grundsätzlich nur bis zu zwei Implantate pro Kiefer beihilfefähig. Mehr als zwei sind nur bei Einzelzahnlücken (beide Nachbarzähne intakt beziehungsweise nicht überkronungsbedürftig) oder mit besonderer Begründung zur Fixierung von Totalprothesen beihilfefähig; mehr als vier pro Kiefer sind ausgeschlossen. Diese Angaben beruhen auf BremBhV (implantologische Leistungen); der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.

Beispiel: Beihilfe gibt es für höchstens zwei Implantate je Kiefer; mehr nur bei Einzelzahnlücken, über vier je Kiefer nie.
Rechtsgrundlage: BremBhV (implantologische Leistungen) · Gesetzestext öffnen
Stand: BremBVO i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.03.2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.09.2023 (Brem.GBl. S. 508), in Kraft seit 01.06.2023
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Bis zu welchem Alter ist eine kieferorthopädische Behandlung beihilfefähig?

Eine kieferorthopädische Behandlung ist grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn die Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Ausführliche Antwort

Eine kieferorthopädische Behandlung ist grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahme: bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordern, auch darüber hinaus. Diese Angaben beruhen auf BremBhV (Kieferorthopädie); der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.

Beispiel: Eine Zahnspange wird bezuschusst, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt – Ausnahme bei schweren Kieferanomalien.
Rechtsgrundlage: BremBhV (Kieferorthopädie) · Gesetzestext öffnen
Stand: BremBVO i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.03.2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.09.2023 (Brem.GBl. S. 508), in Kraft seit 01.06.2023
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Wie werden Kieferorthopädie und Zahnersatz bei Minderjährigen behandelt?

Kieferorthopädie ist regelmäßig vor Vollendung des 18. Lebensjahres beihilfefähig; Zahnersatz für berücksichtigungsfähige Kinder wird zum erhöhten Bemessungssatz der beihilfeberechtigten Person erstattet.

Ausführliche Antwort

Kieferorthopädische Leistungen nach Abschnitt G der GOZ sind regelmäßig vor Vollendung des 18. Lebensjahres beihilfefähig; ein Heil- und Kostenplan ist erforderlich. Zahnersatz für berücksichtigungsfähige Kinder ist beihilfefähig; erstattet wird er nicht zu einem eigenen Kinder-Satz, sondern zu dem um je 5 % je Kind erhöhten einheitlichen Bemessungssatz der beihilfeberechtigten Person (§ 12 Abs. 1 BremBVO). Diese Angaben beruhen auf der BremBVO (Kieferorthopädie und Zahnersatz); der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.

Beispiel: Die Zahnspange deines Kindes ist vor dem 18. Lebensjahr beihilfefähig; Zahnersatz zum um 5 % je Kind erhöhten Satz.
Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 BremBVO (Zahnersatz Kinder über erhöhten Satz; KFO < 18 J.) · Gesetzestext öffnen
Stand: BremBVO i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.03.2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.09.2023 (Brem.GBl. S. 508), in Kraft seit 01.06.2023
Diese Antwort ist noch nicht vollständig an der Rechtsquelle bestätigt.

Sind zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen grundsätzlich beihilfefähig?

Ja, ambulante zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig; der als Leistung Dritter anzurechnende GKV-Festzuschuss beträgt nach § 55 Abs. 1 SGB V 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) bzw. 75 % (10 Jahre).

Ausführliche Antwort

Ambulante zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig. Ein Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnersatz wird als Leistung Dritter angerechnet; er beträgt nach § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB V 60 % der Kosten der Regelversorgung, erhöht sich bei einem seit mindestens 5 Jahren lückenlos geführten Bonusheft auf 70 % und bei mindestens 10 Jahren auf 75 %. Einen Festzuschuss von 65 % kennt § 55 SGB V nicht.

Beispiel: Der GKV-Festzuschuss zum Zahnersatz wird mit 60 % angerechnet. Mit lückenlosem Bonusheft sind es 70 % nach 5 Jahren und 75 % nach 10 Jahren.
Rechtsgrundlage: § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB V · Gesetzestext öffnen
Stand: SGB V, § 55 (Fassung lt. gesetze-im-internet.de, Abrufstand 23.09.2026)

Zu welchem Anteil sind zahntechnische Material- und Laborkosten beihilfefähig?

Zahntechnische Leistungen einschließlich Material- und Laborkosten sind zu 60 % beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Zahntechnische Leistungen, also Material- und Laborkosten einschließlich Edelmetall und Keramik, sind zu 60 % beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf BremBhV (zahntechnische Leistungen) i.V.m. GOZ; der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.

Beispiel: Bei Zahnersatz sind die Material- und Laborkosten zu 60 % beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und § 7) BremBVO i.V.m. GOZ · Gesetzestext öffnen
Stand: BremBG v. 22.12.2009 (Stand 23.09.2026); BremBVO i.d.F. d. Bekanntmachung v. 10.03.2020 (Brem.GBl. S.60), zuletzt geändert durch VO v. 12.09.2023 (Brem.GBl. S.508); SGB XI (Stand 23.09.2026)

Haben Referendare in Bremen Anspruch auf Zahnersatz und Implantate?

Ja, Beamte auf Widerruf haben in Bremen vollen Zahnersatz- und Implantat-Anspruch zum Bemessungssatz; einen Ausschluss wie in Berlin gibt es nicht.

Ausführliche Antwort

Beamte auf Widerruf (Referendare) haben in Bremen vollen Zahnersatz- und Implantat-Anspruch zum Bemessungssatz. Anders als Berlin (§ 17 LBhVO) kennt Bremen keinen Zahnersatz-Ausschluss für Beamte auf Widerruf. Material- und Laborkosten sind zu 60 % beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf BremBhV; der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.

Beispiel: Anders als in Berlin hast du als Referendar/in in Bremen vollen Anspruch auf Zahnersatz und Implantate zum Bemessungssatz.
Rechtsgrundlage: BremBVO (kein Zahnersatz-Ausschluss für Beamte auf Widerruf, anders als § 17 Berliner LBhVO) · Gesetzestext öffnen
Stand: BremBG v. 22.12.2009 (Stand 23.09.2026); BremBVO i.d.F. d. Bekanntmachung v. 10.03.2020 (Brem.GBl. S.60), zuletzt geändert durch VO v. 12.09.2023 (Brem.GBl. S.508); SGB XI (Stand 23.09.2026)

Wie werden Inlays und Einlagefüllungen behandelt?

Einlagefüllungen und Inlays werden nach der zahntechnischen Logik behandelt; Material- und Laborkosten sind zu 60 % beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Einlagefüllungen und Inlays werden nach der zahntechnischen Logik der GOZ behandelt; die Material- und Laborkosten sind zu 60 % beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf BremBhV i.V.m. GOZ (Einlagefüllungen); der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.

Beispiel: Ein Inlay wird beim Material- und Laboranteil zu 60 % erstattet.
Rechtsgrundlage: Anlage 2 BremBVO i.V.m. GOZ (Einlagefüllungen) · Gesetzestext öffnen
Stand: BremBG v. 22.12.2009 (Stand 23.09.2026); BremBVO i.d.F. d. Bekanntmachung v. 10.03.2020 (Brem.GBl. S.60), zuletzt geändert durch VO v. 12.09.2023 (Brem.GBl. S.508); SGB XI (Stand 23.09.2026)

Sind Verblendungen und vollkeramische Versorgungen beihilfefähig?

Verblendungen und vollkeramische Versorgungen sind grundsätzlich beihilfefähig (zahntechnische Leistungen zu 60 %); Verblendungen im nicht sichtbaren Seitenzahngebiet (Oberkiefer ab Zahn 6, Unterkiefer ab Zahn 5) sind jedoch nach Anlage 2 BremBVO von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen.

Ausführliche Antwort

Verblendungen und vollkeramische Versorgungen sind nach GOZ zum Bemessungssatz beihilfefähig; zahntechnische Leistungen einschließlich Edelmetalle und Keramik sind nach Anlage 2 BremBVO zu 60 % beihilfefähig. Ausgeschlossen sind jedoch Aufwendungen für Verblendungen im nicht sichtbaren Seitenzahngebiet (Oberkiefer ab Zahn 6, Unterkiefer ab Zahn 5) einschließlich anfallender Nebenkosten wie Charakterisierung; ebenso ausgeschlossen ist Glaskeramik. Implantate sind grundsätzlich auf zwei je Kiefer begrenzt, mit Ausnahmen bei Einzelzahnlücken oder zur Prothesenfixierung.

Beispiel: Verblendungen und Vollkeramik sind beihilfefähig, die zahntechnischen Kosten zu 60 %.
Rechtsgrundlage: Anlage 2 zu § 7 BremBVO · Gesetzestext öffnen
Stand: BremBVO i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.03.2020 (Brem.GBl. S. 60), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.09.2023 (Brem.GBl. S. 508), in Kraft seit 01.06.2023

In welchem Umfang sind große Brücken beihilfefähig?

Große Brücken sind nur beihilfefähig, wenn dadurch bis zu vier fehlende Zähne je Kiefer bzw. bis zu drei je Seitenzahngebiet ersetzt werden.

Ausführliche Antwort

Große Brücken sind nur beihilfefähig, wenn dadurch bis zu vier fehlende Zähne je Kiefer beziehungsweise bis zu drei fehlende Zähne je Seitenzahngebiet ersetzt werden; darüber hinausgehende Aufwendungen sind nicht beihilfefähig. Material- und Laborkosten sind zu 60 % beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf BremBhV (große Brücken); der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.

Beispiel: Eine große Brücke ist nur beihilfefähig, wenn sie bis zu vier Zähne je Kiefer bzw. drei je Seitenzahngebiet ersetzt; Material und Labor zu 60 %.
Rechtsgrundlage: Anlage 2 BremBVO (große Brücken) · Gesetzestext öffnen
Stand: BremBG v. 22.12.2009 (Stand 23.09.2026); BremBVO i.d.F. d. Bekanntmachung v. 10.03.2020 (Brem.GBl. S.60), zuletzt geändert durch VO v. 12.09.2023 (Brem.GBl. S.508); SGB XI (Stand 23.09.2026)

Bis zu welchem Satz sind ärztliche und zahnärztliche Leistungen nach GOÄ/GOZ beihilfefähig?

Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der GOÄ/GOZ bis zum jeweiligen Höchstsatz beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der GOÄ und GOZ bis zum jeweiligen Höchstsatz beihilfefähig; die Angemessenheit richtet sich nach den Maßstäben der GOÄ/GOZ. Diese Angaben beruhen auf BremBhV i.V.m. GOÄ/GOZ; der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.

Beispiel: Arzt- und Zahnarztrechnungen sind im Rahmen von GOÄ/GOZ bis zum Höchstsatz beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: BremBVO i.V.m. GOAE/GOZ · Gesetzestext öffnen
Stand: BremBG v. 22.12.2009 (Stand 23.09.2026); BremBVO i.d.F. d. Bekanntmachung v. 10.03.2020 (Brem.GBl. S.60), zuletzt geändert durch VO v. 12.09.2023 (Brem.GBl. S.508); SGB XI (Stand 23.09.2026)

Wird der Bemessungssatz bei Zahnersatz prozentual gekürzt?

Nein, bei Zahnersatz gilt der reguläre Bemessungssatz ohne prozentuale Kürzung; die Material- und Laborkosten sind zu 60 % beihilfefähig, der jährliche Selbstbehalt von 48 € bleibt unberührt.

Ausführliche Antwort

Bei Zahnersatz erfolgt keine prozentuale Kürzung des Bemessungssatzes; es gilt der reguläre Bemessungssatz. Die zahntechnischen Material- und Laborkosten sind zu 60 % beihilfefähig. Der jährliche Selbstbehalt von 48 € nach § 80 Abs. 6 Satz 1 BremBG bleibt davon unberührt. Hinweis für die weitere Prüfung: Bremen hat eine eigene Beihilfeverordnung, sodass die zum 01.01.2026 geänderte Bundesbeihilfeverordnung hier nicht unmittelbar durchschlägt; der Satz von 60 % ist gesondert am Wortlaut der BremBVO zu belegen.

Beispiel: Beim Zahnersatz wird dein Satz nicht extra gekürzt; nur Material und Labor sind auf 60 % begrenzt, der 48-€-Selbstbehalt bleibt.
Rechtsgrundlage: § 80 Abs. 6 BremBG; BremBVO · Gesetzestext öffnen
Stand: § 80 BremBG i.d.F. seit 01.07.2025; BremBVO i.d.F. seit 01.06.2023

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