Nach dem Referendariat: Probezeit, A13 & Absicherung in Bremen
Was nach dem Referendariat in Bremen kommt: Einstellung auf Probe, Besoldung und Erfahrungsstufen, Probezeit und Absicherung bei Dienstunfähigkeit.
A13 & Erfahrungsstufen
Ist A13 in Bremen das Eingangsamt für Lehrkräfte?
A13 ist das Eingangsamt für Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung; beim Lehramt an Grundschulen ist je nach Ausgestaltung A12 oder A13 möglich.
Ausführliche Antwort
A13 ist das Eingangsamt für Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung (Gymnasien/Oberschulen, berufsbildende Schulen, Sonderpädagogik). Beim Lehramt an Grundschulen ist je nach Ausgestaltung A12 oder A13 vorgesehen. Die Grundgehaltssätze richten sich nach der Landesbesoldungsordnung A des BremBesG. Diese Angaben beruhen auf BremBesG (Besoldungsordnung A); der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.
In welche Erfahrungsstufe wird man bei der Verbeamtung eingestuft, und wie sind die Stufenlaufzeiten in A13?
Das Grundgehalt in A13 beginnt in Bremen in der Erfahrungsstufe 5; der Aufstieg erfolgt nach 2 Jahren bis Stufe 5, nach je 3 Jahren bis Stufe 9 und nach je 4 Jahren ab Stufe 10 (insgesamt 12 Stufen).
Ausführliche Antwort
Das Grundgehalt richtet sich nach Erfahrungsstufen, die mit der Diensterfahrung ansteigen (§ 25 Abs. 2 BremBesG: ‚Das Grundgehalt steigt bis zur fünften Stufe im Abstand von zwei Jahren, bis zur neunten Stufe im Abstand von drei Jahren und bis zur zwölften Stufe im Abstand von vier Jahren.‘). In Bremen beginnt das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A13 in der Erfahrungsstufe 5; dies ergibt sich aus der amtlichen Besoldungstabelle, in der für A13 durchgehend nur acht Beträge – für die Stufen 5 bis 12 – ausgewiesen sind. Mit Stand 01.04.2026 reichen die A13-Beträge von 5.239,12 € in der Einstiegsstufe 5 bis 6.404,41 € in der Endstufe 12. Anrechenbare berufliche Vorerfahrung kann bei der Zuordnung berücksichtigt werden. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 2 BremBesG i.V.m. Anlage 1; die zuvor genannten Beträge (Stand 01.02.2025) sind durch die 2026er Anpassungen überholt. Der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.
Probezeit & Lebenszeit
Wann erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit?
Die Umwandlung ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreicher Bewährung in der dreijährigen Probezeit und Feststellung der Eignung.
Ausführliche Antwort
Die Umwandlung ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreicher Bewährung in der dreijährigen Probezeit (§ 18 BremBG) und Feststellung der Eignung aufgrund ärztlichen Gutachtens (§ 44 BremBG). Bei Zweifeln an der Bewährung ist eine Verlängerung der Probezeit möglich. Diese Angaben beruhen auf §§ 18, 44 BremBG; der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.
Wie erfolgt die Verbeamtung auf Probe nach dem Referendariat?
Nach bestandener Zweiter Staatsprüfung erfolgt vorbehaltlich freier Stellen und der Voraussetzungen die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe im Einstiegsamt.
Ausführliche Antwort
Nach bestandener Zweiter Staatsprüfung erfolgt — vorbehaltlich freier Stellen und der beamtenrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere der Höchstaltersgrenze nach § 48 BremLHO — die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe. Die Einstellung erfolgt nur im Einstiegsamt. Diese Angaben beruhen auf § 18 BremBG; der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.
Wie lange dauert die Probezeit bei Lehrkräften in Bremen?
Die regelmäßige Probezeit beträgt drei Jahre; die Mindestprobezeit für Lehrkräfte kann bei Anrechnung ein Jahr betragen.
Ausführliche Antwort
Die regelmäßige Probezeit beträgt in allen Laufbahnen drei Jahre (§ 18 Abs. 2 BremBG). Die Mindestprobezeit in der Laufbahngruppe 2 (Lehrkräfte) beträgt ein Jahr; anrechenbar sind gleichwertige hauptberufliche Vortätigkeiten. Die Probezeitbeurteilung erfolgt spätestens nach der Hälfte der Probezeit. Diese Angaben beruhen auf § 18 Abs. 2 BremBG; der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.
Eignung & Sonderfälle
Was ist beim Länderwechsel hinsichtlich Anerkennung und Altersgrenze zu beachten?
Anders als zuvor rechnet Bremen seit der Novelle zum 08.05.2026 Kindererziehungs- und Pflegezeiten auf die Einstellungshöchstaltersgrenze an: Sie steigt um je bis zu drei Jahre je Kind/Pflegefall auf höchstens 49 Jahre (§ 48 Abs. 2 LHO).
Ausführliche Antwort
Beim Länderwechsel ist zu beachten, dass Bremen seit der Novelle zum 08.05.2026 Kindererziehungs- und Pflegezeiten auf die Einstellungshöchstaltersgrenze anrechnet: Die Grenze von 45 Jahren erhöht sich um je bis zu drei Jahre pro Kind oder Pflegefall, insgesamt höchstens auf 49 Jahre, sofern während dieser Zeit keine Erwerbstätigkeit im beamtenrechtlich zulässigen Umfang ausgeübt wurde (§ 48 Abs. 2 LHO). Bremen hat sich damit an die in mehreren anderen Ländern übliche Anrechnungspraxis angeglichen; ob die konkrete Ausgestaltung im Detail von der anderer Länder abweicht, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Laufbahnbefähigung wird länderübergreifend nach BremLVO anerkannt. Diese Angaben beruhen auf § 48 Abs. 1, 2 LHO in der seit 08.05.2026 geltenden Fassung; der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.
Dienstunfähigkeit & Dienstunfall
Welche Folgen hat ein Dienstunfall für die Versorgung?
Ein Dienstunfall löst Unfallfürsorge aus; bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die Fünf-Jahres-Wartezeit.
Ausführliche Antwort
Ein Dienstunfall (§ 34 BremBeamtVG) löst Unfallfürsorge aus. Bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls beziehungsweise einer bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogenen Beschädigung entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die Fünf-Jahres-Wartezeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BremBeamtVG); das Grundgehalt wird nach der bis zur Altersgrenze erreichbaren Stufe zugrunde gelegt (§ 5 Abs. 2). Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 5, 34 BremBeamtVG; der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.
Haben Beamte auf Probe bei Dienstunfähigkeit während der Probezeit einen Versorgungsanspruch?
Beamte auf Probe erhalten ein Ruhegehalt grundsätzlich erst nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit oder bei dienstbezogener Dienstunfähigkeit.
Ausführliche Antwort
Beamte auf Probe erhalten ein Ruhegehalt nur bei mindestens fünf Jahren Dienstzeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 BremBeamtVG) oder bei Dienstunfähigkeit infolge dienstbezogener Krankheit oder Beschädigung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2). Wird ein Beamter auf Probe vor Ableistung von fünf Jahren wegen Dienstunfähigkeit entlassen, kann auf Antrag ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehalts bewilligt werden (§ 18 BremBeamtVG, Ermessen). Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 18 BremBeamtVG; der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.
Haben Beamte auf Widerruf (Referendare) bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit einen Versorgungsanspruch?
Nein, Beamte auf Widerruf haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch; nur bei Dienstunfall entsteht ein Anspruch.
Ausführliche Antwort
Beamte auf Widerruf (Referendare) haben bei Dienstunfähigkeit infolge Krankheit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch. Die Fünf-Jahres-Wartezeit (§ 4 BremBeamtVG) wird nie erreicht; der Unterhaltsbeitrag nach § 18 BremBeamtVG gilt ausdrücklich nur für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe, nicht für Beamte auf Widerruf. Folge ist die Entlassung nach §§ 22, 23 BeamtStG und die bloße Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur bei Dienstunfall oder dienstbezogener Schädigung entsteht ein Anspruch. Eine private Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsabsicherung ist für Referendare deshalb essentiell. Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 18 BremBeamtVG, §§ 22, 23 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.
Ruhegehalt & Hinterbliebene
Welche Hinterbliebenenversorgung gibt es (Witwen- und Waisengeld)?
Das Witwen- oder Witwergeld beträgt 55 % des Ruhegehalts, das Halbwaisengeld 12 % und das Vollwaisengeld 20 %.
Ausführliche Antwort
Beim Tod einer Beamtin oder eines Beamten erhalten die Hinterbliebenen eine Versorgung aus dem Ruhegehalt. Das Witwen- oder Witwergeld beträgt grundsätzlich 55 % des Ruhegehalts, das die verstorbene Person erhalten hätte (§ 24 BremBeamtVG); für vor dem 1. Januar 2002 geschlossene Altehen, bei denen mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gelten 60 %. Das Waisengeld beträgt nach § 28 BremBeamtVG für Halbwaisen 12 % und für Vollwaisen 20 % des Ruhegehalts. Die Hinterbliebenenbezüge dürfen zusammen das zugrunde liegende Ruhegehalt nicht übersteigen. Rechtsgrundlagen sind § 24 (Witwengeld) und § 28 (Waisengeld) BremBeamtVG; der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.
Wie hoch ist der Ruhegehaltssatz (Formel und Höchstsatz)?
Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens jedoch 71,75 %.
Ausführliche Antwort
Der Ruhegehaltssatz beträgt für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 %; der Höchstsatz wird nach rund 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht. Als amtsunabhängige Mindestversorgung gelten 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge; sofern günstiger, greift die amtsabhängige Mindestversorgung. Rechtsgrundlage ist § 16 BremBeamtVG; der amtliche Volltext ist über transparenz.bremen.de abrufbar.
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