Beihilfe: Zahnbehandlung & Zahnersatz in Sachsen
Was die Beihilfe in Sachsen bei Zahnbehandlung, Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie zahlt und wo dein Eigenanteil liegt.
Wie viele Implantate sind beihilfefähig?
Beihilfefähig sind zwei Implantate je Kieferhälfte; vorhandene Implantate werden eingerechnet.
Ausführliche Antwort
Implantologische Leistungen sind für zwei Implantate je Kieferhälfte beihilfefähig (vorhandene Implantate eingerechnet); darüber hinaus nur bei bestimmten Indikationen, sonst anteilige Minderung. Für Referendare grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Angaben beruhen auf § 11 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.
Bis zu welchem Alter ist Kieferorthopädie beihilfefähig?
Kieferorthopädische Leistungen sind beihilfefähig, wenn bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
Ausführliche Antwort
Kieferorthopädische Leistungen sind beihilfefähig, wenn bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist (Heil- und Kostenplan vorzulegen); eine Verlängerung über diese Grenze hinaus ist in begründeten Fällen möglich. Diese Angaben beruhen auf § 17 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.
Wie werden Zahnersatz/KFO für minderjährige Kinder erstattet?
Zahnersatz und Kieferorthopädie für berücksichtigungsfähige Kinder werden einheitlich zum Bemessungssatz von 80 % erstattet.
Ausführliche Antwort
Zahnersatz/KFO für berücksichtigungsfähige Kinder werden zum allgemeinen Bemessungssatz von 80 % erstattet (§ 57 Abs. 2 SächsBhVO); eine Staffelung auf bis zu 90 % gilt hierfür nicht. KFO regelmäßig vor Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 12 SächsBhVO). Diese Angaben beruhen auf § 57 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.
Sind zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen grundsätzlich beihilfefähig?
Ambulante zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Ambulante zahnärztliche/kieferorthopädische Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig (GOZ); Auslagen, Material- und Laborkosten sind dem Grunde nach beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 14 SächsBhVO i.V.m. GOZ; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.
In welcher Höhe sind Material- und Laborkosten beim Zahnersatz beihilfefähig?
Material- und Laborkosten bei Zahnersatz sind zu 65 % beihilfefähig, bei bestimmten Indikationen zu 100 %.
Ausführliche Antwort
Material- und Laborkosten bei Inlays, Zahnkronen, Zahnersatz und Suprakonstruktionen sind zu 65 % beihilfefähig (bei Indikationen nach § 11 Abs. 2 zu 100 %); sind Leistungen und Material/Labor nicht getrennt ausgewiesen, gelten 60 % des Gesamtrechnungsbetrags. Diese Angaben beruhen auf § 14 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.
Ist Zahnersatz für Referendare (Beamte auf Widerruf) beihilfefähig?
Für Beamte auf Widerruf sind Zahnersatz, Inlays, Kronen und implantologische Leistungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausführliche Antwort
Für beamtete Personen auf Widerruf (Referendare) sind ausgenommen: prothetische Leistungen (Zahnersatz), Inlays und Zahnkronen, implantologische sowie funktionsanalytische/-therapeutische Leistungen. Ausnahme nur bei Unfall während des Vorbereitungsdienstes oder bei zuvor mindestens dreijähriger ununterbrochener Beschäftigung im öffentlichen Dienst; eine Zahnzusatzversicherung ist für Referendare essentiell. Diese Angaben beruhen auf § 15 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.
Wie werden Inlays / Einlagefüllungen erstattet?
Bei Inlays und Einlagefüllungen sind die Material- und Laborkosten zu 65 % beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Bei Inlays/Einlagefüllungen sind die Material-/Laborkosten zu 65 % beihilfefähig; für Referendare ausgeschlossen. Diese Angaben beruhen auf § 14 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.
Wie werden Verblendungen / vollkeramische Versorgungen erstattet?
Verblendungen und vollkeramische Versorgungen sind nach GOZ beihilfefähig; die zahntechnischen Material-/Laborkosten zu 65 %.
Ausführliche Antwort
Verblendungen/vollkeramische Versorgungen sind nach GOZ beihilfefähig; zahntechnische Material-/Laborkosten zu 65 %. Diese Angaben beruhen auf § 14 SächsBhVO i.V.m. GOZ; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.
Wie werden große Brücken erstattet?
Zahnersatz einschließlich großer Brücken ist nach GOZ beihilfefähig; für Beamte auf Widerruf ausgeschlossen.
Ausführliche Antwort
Zahnersatz (prothetische Leistungen) ist nach GOZ beihilfefähig; Material-/Laborkosten zu 65 %. Für Beamte auf Widerruf ausgeschlossen. Diese Angaben beruhen auf §§ 14, 15 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.
Bis zu welchem Höchstsatz sind GOZ/GOÄ-Leistungen beihilfefähig?
Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der GOÄ/GOZ bis zum Höchstsatz beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Ärztliche/zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der GOÄ/GOZ bis zum jeweiligen Höchstsatz beihilfefähig (Angemessenheit). Diese Angaben beruhen auf SächsBhVO i.V.m. GOÄ/GOZ; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.
Gibt es eine Bemessungssatz-Kürzung bei Zahnersatz?
Bei Zahnersatz gibt es keine prozentuale Bemessungssatz-Kürzung; für Beamte auf Widerruf gilt der Zahnausschluss.
Ausführliche Antwort
Es gibt keine prozentuale Bemessungssatz-Kürzung bei Zahnersatz; es gilt der reguläre Bemessungssatz, Material-/Laborkosten 65 %. Für Beamte auf Widerruf gilt der Zahnausschluss. Diese Angaben beruhen auf §§ 14, 15 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.
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