PKV oder pauschale Beihilfe?
Der Rechner zeigt, was die Entscheidung zwischen privater Krankenversicherung und pauschaler Beihilfe im Referendariat und in der Beamtenzeit monatlich kostet – und welche Summe bis zur Pensionierung daraus wird.
Deine Angaben
1. Pauschale Beihilfe im Referendariat
| Position | Betrag / Monat |
|---|
2. Gegenüberstellung: PKV oder gesetzliche Krankenversicherung
| Lebensphase | PKV | GKV-Eigenanteil | Differenz |
|---|
3. Hochrechnung bis zur Pensionierung mit 67
So arbeitet der Rechner
Die Entscheidung zwischen pauschaler Beihilfe und privater Krankenversicherung triffst du meist in den ersten Wochen des Referendariats. Sie wirkt aber über dein ganzes Berufsleben, und in vielen Ländern lässt sie sich nicht zurücknehmen. Der Rechner macht sichtbar, um welche Summen es dabei geht, und zwar für dein Bundesland, dein Lehramt und dein Geburtsjahr.
Was der Rechner rechnet
Block 1 zeigt, was die gesetzliche Krankenversicherung im Referendariat kostet und wie viel davon der Dienstherr mit der pauschalen Beihilfe übernimmt. Block 2 stellt den Beitrag zur privaten Krankenversicherung dem Eigenanteil in der gesetzlichen Versicherung gegenüber, einmal im Referendariat und einmal ab der Verbeamtung auf Probe. Block 3 rechnet die monatliche Differenz bis zum 67. Lebensjahr hoch. Er zeigt, wie viel Vermögen entstünde, wenn du den Unterschied jeden Monat anlegst.
Annahmen
- Ledig, ohne Kinder, keine Vorerkrankungen; Verbeamtung auf Probe zwei Jahre nach Beginn des Referendariats.
- Gesetzliche Krankenversicherung: ermäßigter Beitragssatz 14,0 % plus 2,9 % Zusatzbeitrag; Pflegeversicherung 2,4 % (halber Satz plus Zuschlag für Kinderlose). Ab der Verbeamtung zählt das Grundgehalt der ersten Stufe, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Private Krankenversicherung: recherchierte Marktbeiträge für Grundschutz mit Mehrbettzimmer (Stand 01.06.2026) mit 10 % Sicherheitsaufschlag.
- Hochrechnung: gleichbleibende monatliche Differenz, angelegt zu 3,5 % pro Jahr bis zum 67. Lebensjahr.
Rechenbeispiel: Niedersachsen, Jahrgang 2002, Lehramt A13
Gerechnet mit diesem Rechner, Datenstand 04.10.2026. Niedersachsen bietet die pauschale Beihilfe an (§ 80a NBG).
| Lebensphase | PKV | Gesetzlich mit pauschaler Beihilfe | Mehrkosten gesetzlich |
|---|---|---|---|
| Referendariat | 77,85 € | 186,91 € | 109,06 € |
| Ab Verbeamtung auf Probe | 280,41 € | 535,67 € | 255,26 € |
Zum Vergleich: Mit Lehramt A12 ergibt dieselbe Rechnung 229.377 €, in Baden-Württemberg mit A13 sind es 338.217 €. Der Unterschied entsteht vor allem durch das Gehalt. Der gesetzliche Beitrag wächst mit dem Einkommen, der private Beitrag hängt nicht davon ab.
Warum die Entscheidung so langfristig wirkt
Sie gilt oft für immer. In vielen Ländern ist die Wahl der pauschalen Beihilfe unwiderruflich. Wer sie einmal trifft, verzichtet dauerhaft auf die individuelle Beihilfe, auch als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit und im Ruhestand.
Der gesetzliche Beitrag wächst mit dem Gehalt. Er wird als Prozentsatz vom Einkommen berechnet. Mit jeder Erfahrungsstufe und jeder Besoldungserhöhung steigt er, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der private Beitrag richtet sich dagegen nach Eintrittsalter und Tarif, nicht nach dem Gehalt.
Familie und Ruhestand verschieben die Rechnung. In der gesetzlichen Versicherung sind Kinder und ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen in der Regel beitragsfrei mitversichert. Privat zahlst du für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag, der aber wegen der hohen Beihilfe für Kinder klein ausfällt. Im Ruhestand steigt der Beihilfe-Bemessungssatz in der Regel auf 70 %, der private Restkostenschutz wird entsprechend kleiner.
Diese Rechnung hält die Differenz bewusst konstant und rechnet nur bis 67. Wer Gehaltsentwicklung, Familie und Ruhestand Jahr für Jahr einbeziehen will, nutzt den Familienrechner.
Grenzen der Rechnung
Der Rechner ersetzt keine Beratung. Vorerkrankungen, ein späterer Familienstand, die Tarifwahl und künftige Beitragsanpassungen verändern das Ergebnis, manchmal erheblich. Der hochgerechnete Betrag zeigt die Größenordnung der Entscheidung, er ist kein garantierter Wert.
Häufige Fragen
Kann ich die pauschale Beihilfe später wieder abwählen?
Das hängt vom Land ab. In vielen Ländern ist die Entscheidung unwiderruflich, zum Beispiel in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Niedersachsen. Die genaue Regel und die Antragsfrist stehen auf der Seite deines Bundeslandes unter „Krankenversicherung“.
In welchen Ländern gibt es die pauschale Beihilfe?
Eine pauschale Beihilfe oder einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in elf Ländern. Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland bieten sie nicht an. Dort trägst du in der gesetzlichen Versicherung den vollen Beitrag selbst. Der Ländervergleich zeigt die Regel für jedes Land mit Fundstelle.
Warum ist die private Versicherung im Beispiel günstiger?
Mit Beihilfe musst du privat nur den Teil versichern, den die Beihilfe nicht trägt, als Ledige oder Lediger meist 50 %. Der gesetzliche Beitrag richtet sich dagegen nach deinem Einkommen und steigt mit jeder Gehaltserhöhung.
Wann kann die gesetzliche Versicherung mit pauschaler Beihilfe trotzdem sinnvoll sein?
Zum Beispiel bei Vorerkrankungen, die privat zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen, oder bei einer großen Familie mit einem Partner ohne eigenes Einkommen. Solche Fälle lassen sich nur individuell bewerten.
Was kostet eine Beratung?
Nichts. WUP berät kostenlos und unverbindlich, im Büro in Münster, per Video oder am Telefon.
Stand der Daten: 04.10.2026. Grundlage sind die WUP-Masterdaten zu den 16 Ländern.
