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Referendariat in Nordrhein-Westfalen Leitfaden verfügbar

Alle Fragen zum Lehramtsreferendariat in Nordrhein-Westfalen, von der Bewerbung bis nach der Verbeamtung. Jede Antwort mit Fundstelle und Prüfdatum, sortiert nach dem Abschnitt, in dem du gerade steckst.

AnwärterbezügeDer Anwärtergrundbetrag beträgt seit dem 01.04.2026 in A 13 1.793,28 € (mit Zulage 1.829,43 €) und in A 12 1.760,37 € …
Beihilfe-Bemessungssatz (ledig, ohne Kind)50 %
Pauschale Beihilfe wählbar?Nein, das nordrhein-westfälische Beihilferecht kennt keine pauschale Beihilfe nach dem Hamburger Modell; es gilt ausschließlich das Bemessungssatzmodell.

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Behörden, Verbände & Anlaufstellen

Welche Einstellungsbehörden gibt es?

Einstellungsbehörden sind die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster, die zugleich Ausbildungsbehörden für den Vorbereitungsdienst sind.

Ausführliche Antwort

Ausbildungs- und Einstellungsbehörden sind die fünf Bezirksregierungen des Landes. Die Bezirksregierung Arnsberg hat ihren Sitz in der Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg (Telefon 02931 82-0, poststelle@bra.nrw.de). Die Bezirksregierung Detmold sitzt in der Leopoldstraße 15, 32756 Detmold (Telefon 05231 71-0, poststelle@bezreg-detmold.nrw.de). Die Bezirksregierung Düsseldorf sitzt in der Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf (Telefon 0211 475-0, Fax 0211 475-2671, poststelle@brd.nrw.de). Die Bezirksregierung Köln sitzt in der Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln (Telefon 0221 147-0); eine allgemeine E-Mail-Adresse weist ihr Impressum nicht aus, es bestehen jedoch Fachpostfächer je Schulform. Die Bezirksregierung Münster sitzt am Domplatz 1-3, 48143 Münster (Telefon 0251 411-0, Fax 0251 411-2525, poststelle@brms.nrw.de). Rechtsgrundlage ist § 3 OVP; die Kontaktdaten stammen aus den Impressen der fünf Bezirksregierungen.

Beispiel: Bewirbst du dich im Raum Köln, ist die Bezirksregierung Köln deine Einstellungsbehörde.
Rechtsgrundlage: Impressum/Kontaktseite der Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster; § 3 OVP
Stand: Abruf 25.08.2026

Wie lautet die Adresse des Landesamts für Besoldung und Versorgung?

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW sitzt in der Johannstraße 35, 40476 Düsseldorf, mit der Postanschrift LBV NRW, 40192 Düsseldorf.

Ausführliche Antwort

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV NRW) hat sein Dienstgebäude in der Johannstraße 35, 40476 Düsseldorf; die Postanschrift lautet LBV NRW, 40192 Düsseldorf. Telefonisch ist die Besoldung unter 0211 6023-03 und die Versorgung unter 0211 6023-05 erreichbar. Als Beihilfestelle ist das Landesamt nur für Beihilfeberechtigte der obersten Dienstbehörden und des Geschäftsbereichs des Finanzministeriums zuständig. Für Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Förderschulen entscheiden die Schulämter über die Beihilfe, für die übrigen Lehrkräfte und für Referendarinnen und Referendare die Bezirksregierungen. Rechtsgrundlage der Zuständigkeit ist § 13 Abs. 1 Satz 3 BVO NRW; die Kontaktdaten stammen von der Kontaktseite des LBV NRW.

Beispiel: Fragen zur Besoldung gehen an das LBV NRW, Johannstr. 35, 40476 Düsseldorf.
Rechtsgrundlage: Impressum/Kontaktseite LBV NRW („Wichtige Hinweise für Beamtinnen und Beamte“); § 13 Abs. 1 S. 3 BVO NRW
Stand: Abruf 25.08.2026 (LBV NRW); Fassung 04.08.2026 (BVO NRW)

Wie lautet die Adresse des zuständigen Ministeriums?

Zuständiges Ministerium ist das Ministerium für Schule und Bildung NRW, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf, Postanschrift 40190 Düsseldorf.

Ausführliche Antwort

Zuständiges Ministerium ist das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) mit Sitz in der Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf; die Postanschrift lautet 40190 Düsseldorf. Erreichbar ist das Ministerium unter der Telefonnummer 0211 5867-40, per Fax unter 0211 5867-3220 und per E-Mail unter poststelle@msb.nrw.de; die Website lautet schulministerium.nrw. Grundlage ist die Kontaktseite des MSB NRW.

Beispiel: Das zuständige Ministerium ist das MSB NRW, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf.
Rechtsgrundlage: Impressum/Kontaktseite MSB NRW · Gesetzestext öffnen
Stand: Abruf 25.08.2026

Welche Lehrerverbände gibt es (Kontakt)?

Die maßgeblichen Lehrerverbände sind die GEW NRW in Essen, der VBE NRW in Dortmund sowie lehrer nrw und der Philologenverband NRW, beide in Düsseldorf.

Ausführliche Antwort

Die maßgeblichen Lehrerverbände in Nordrhein-Westfalen sind die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW (GEW NRW, Nünningstraße 11, 45141 Essen), der Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW (VBE NRW, Westfalendamm 247, 44141 Dortmund, Telefon 0231 4499000), der Verband lehrer nrw (Graf-Adolf-Straße 84, 40210 Düsseldorf, Telefon 0211 1640971, info@lehrernrw.de) und der Philologenverband NRW (PhV NRW, Graf-Adolf-Straße 84, 40210 Düsseldorf, Telefon 0211 177440, info@phv-nrw.de). Die Angaben der Verbände dienen ausschließlich als Adressquelle; als Beleg für Rechts- oder Geldwerte sind sie nicht geeignet. Grundlage sind die Impressen der Verbände.

Beispiel: Als Interessenvertretung kannst du dich an GEW NRW, VBE NRW oder den Philologenverband PhV NW wenden.
Rechtsgrundlage: Impressum/Kontaktseite VBE NRW, lehrer nrw, PhV NRW; GEW NRW (Impressum nicht bestätigt)
Stand: Abruf 25.08.2026
Diese Antwort ist noch nicht vollständig an der Rechtsquelle bestätigt.

Über welches Portal werden Vertretungsstellen zur Überbrückung angeboten?

Befristete Vertretungsstellen werden über das Verfahren VERENA angeboten, das inzwischen über das Portal meWiS im Schulverwaltungsportal NRW zugänglich ist; Dauerstellen laufen dagegen über LEO.

Ausführliche Antwort

Für befristete Beschäftigungen und Vertretungsunterricht gilt das Verfahren VERENA (Verfahren zur Einstellung in den Vertretungsdienst). Die Schulen schreiben ihre Vertretungsstellen im Internetauftritt des Schulministeriums aus; die Bewerbung erfolgt mit dem Vorblatt für die Bewerbung auf eine im Internetportal VERENA ausgeschriebene Vertretungsstelle unmittelbar bei der Schule. Anschließend stellt die Schule den Antrag bei der Bezirksregierung, die die Einstellung genehmigt. Die frühere eigene Internetadresse von VERENA leitet inzwischen auf das Portal „meWiS – Mein Weg in den Schuldienst“ im Schulverwaltungsportal weiter; Voraussetzung für die Nutzung ist eine Nutzeranmeldung im Schulverwaltungsportal, die über eine Registrierung mit der BundID möglich ist. Dauerstellen werden dagegen über das Lehrereinstellungsportal LEO (Lehrereinstellung Online.NRW) vergeben. Grundlage sind die Einstellungshinweise des Ministeriums für Schule und Bildung NRW, die Hinweise der Bezirksregierung Köln zu Vertretungslehrkräften und das Portal meWiS.

Beispiel: Befristete Vertretungsstellen findest du über VERENA, das inzwischen über das Portal meWiS im Schulverwaltungsportal läuft. Dauerstellen laufen über LEO.
Rechtsgrundlage: MSB NRW, Seite „Einstellung“; Bezirksregierung Köln, Seite „Vertretungslehrkräfte“; Portal meWiS (Schulverwaltungsportal NRW)
Stand: Abruf 25.08.2026

Wo sind die Ausbildungsstandorte (ZfsL)?

Die Ausbildung findet an 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung mit 106 Seminaren in den fünf Regierungsbezirken statt; den Standort weist die Bezirksregierung zu.

Ausführliche Antwort

Die Ausbildung erfolgt an 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) mit 106 lehramtsbezogenen Seminaren, verteilt auf die fünf Regierungsbezirke. Im Regierungsbezirk Arnsberg sind dies die Standorte Arnsberg, Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Lüdenscheid und Siegen. Im Regierungsbezirk Detmold sind es Bielefeld, Detmold, Minden und Paderborn. Im Regierungsbezirk Düsseldorf sind es Düsseldorf, Duisburg, Essen, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach, Neuss, Oberhausen und Solingen. Im Regierungsbezirk Köln sind es Aachen, Bonn, Düren, Engelskirchen, Jülich, Köln, Leverkusen und Siegburg. Im Regierungsbezirk Münster sind es Bocholt, Gelsenkirchen, Münster, Recklinghausen und Rheine. Alle 33 Zentren führen Seminare für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen; Seminare für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gibt es an 22, für das Lehramt an Berufskollegs an 10 und für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung an 7 Standorten. Die Zuordnung von Standort und Lehramt ist in der tabellarischen Standortübersicht des ZfsL-Portals des Landes veröffentlicht. Die Zuweisung zu einem Zentrum erfolgt durch die Bezirksregierung; ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht nicht. Die teilweise kursierende Angabe von 34 Standorten beruht auf einem Zählfehler. Rechtsgrundlage ist § 3 OVP; die Standortangaben beruhen auf der Standortübersicht des ZfsL-Portals und den Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung NRW zu den ZfsL und zum Vorbereitungsdienst.

Beispiel: Deine Seminarausbildung läuft an einem der 33 ZfsL in den fünf Regierungsbezirken.
Rechtsgrundlage: ZfsL-Portal des Landes NRW, Übersicht „ZfsL-Standorte“; MSB NRW, Seiten „ZfsL“ und „Vorbereitungsdienst“; § 3 OVP
Stand: Abruf 25.08.2026

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