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Beihilfe: Zahnbehandlung & Zahnersatz in Hamburg

Was die Beihilfe in Hamburg bei Zahnbehandlung, Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie zahlt und wo dein Eigenanteil liegt.

Wie viele Implantate sind beihilfefähig?

Implantologische Leistungen sind für höchstens zwei Implantate pro Kieferhälfte beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Implantologische Leistungen sind für höchstens zwei Implantate pro Kieferhälfte beihilfefähig (vorhandene, bereits beihilfefinanzierte Implantate eingerechnet); darüber hinaus erfolgt eine anteilige Minderung. Für Referendare sind sie grundsätzlich ausgeschlossen (§ 7 Abs. 7). Diese Angaben beruhen auf § 7 Abs. 5 HmbBeihVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Beihilfe gibt es für höchstens zwei Implantate je Kieferhälfte – für Referendare sind sie ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 5 HmbBeihVO · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBeihVO vom 12.01.2010 (HmbGVBl. 2010, 6); § 6 neu gefasst sowie §§ 11a, 18a, 19a und 24a neu eingefügt durch § 1 der Verordnung vom 10.12.2024 (HmbGVBl. S. 648); Stand 23.09.2026

Bis zu welchem Alter sind kieferorthopädische Leistungen beihilfefähig?

Kieferorthopädische Leistungen sind nur beihilfefähig, wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt.

Ausführliche Antwort

Kieferorthopädische Leistungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; Ausnahme sind schwere Kieferanomalien, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen erfordern. Diese Angaben beruhen auf § 7 Abs. 3 HmbBeihVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Eine Zahnspange wird bezuschusst, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt – Ausnahme bei schweren Kieferanomalien.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 3 HmbBeihVO · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBeihVO vom 12.01.2010 (HmbGVBl. 2010, 6); § 6 neu gefasst sowie §§ 11a, 18a, 19a und 24a neu eingefügt durch § 1 der Verordnung vom 10.12.2024 (HmbGVBl. S. 648); Stand 23.09.2026

Sind Zahnersatz und KFO für berücksichtigungsfähige Kinder beihilfefähig?

Ja, Zahnersatz und KFO für berücksichtigungsfähige Kinder sind zum jeweiligen Bemessungssatz beihilfefähig; KFO regelmäßig vor Vollendung des 18. Lebensjahres.

Ausführliche Antwort

Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen für berücksichtigungsfähige Kinder sind zum jeweiligen Bemessungssatz beihilfefähig; kieferorthopädische Leistungen regelmäßig vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Angaben beruhen auf § 7 Abs. 3 HmbBeihVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Zahnersatz und Zahnspange deines Kindes sind zum jeweiligen Bemessungssatz beihilfefähig, die Kieferorthopädie vor dem 18. Lebensjahr.
Rechtsgrundlage: § 7 HmbBeihVO · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBeihVO vom 12.01.2010 (HmbGVBl. 2010, 6); § 6 neu gefasst sowie §§ 11a, 18a, 19a und 24a neu eingefügt durch § 1 der Verordnung vom 10.12.2024 (HmbGVBl. S. 648); Stand 23.09.2026

Sind zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen in Hamburg beihilfefähig?

Ja, zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig; für Beamte auf Widerruf gilt jedoch ein Ausschluss.

Ausführliche Antwort

Zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen sind nach § 7 HmbBeihVO (GOZ) grundsätzlich beihilfefähig. Für Beamte auf Widerruf gilt der Ausschluss nach § 7 (siehe Referendar-Zahnausschluss). Diese Angaben beruhen auf § 7 HmbBeihVO i.V.m. GOZ; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Zahn- und Kieferleistungen sind nach GOZ beihilfefähig; als Referendar/in greift für dich aber der Ausschluss nach § 7 HmbBeihVO.
Rechtsgrundlage: § 7 HmbBeihVO i.V.m. GOZ · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBeihVO vom 12.01.2010 (HmbGVBl. 2010, 6); § 6 neu gefasst sowie §§ 11a, 18a, 19a und 24a neu eingefügt durch § 1 der Verordnung vom 10.12.2024 (HmbGVBl. S. 648); Stand 23.09.2026

Wie hoch sind zahntechnische Material- und Laborkosten beihilfefähig?

Zahntechnische Leistungen bei konservierenden, prothetischen und implantologischen Leistungen sind zu 60 % beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Zahntechnische Leistungen (§ 9 GOZ) bei konservierenden, prothetischen und implantologischen Leistungen sowie Edelmetalle/Keramik einschließlich Handwerksleistungen sind zu 60 % beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 7 Abs. 2 HmbBeihVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Bei Zahnersatz sind die zahntechnischen Material- und Laborkosten zu 60 % beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 HmbBeihVO · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBG i.d.F. vom 19.11.2024, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2026 (HmbGVBl. S. 177); HmbBeihVO vom 12.01.2010, §§ 7/8 i.d.F. vom 10.12.2024, gültig ab 01.01.2025, § 3 gültig ab 01.02.2020

Ist Zahnersatz für Referendare (Beamte auf Widerruf) beihilfefähig?

Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind Zahnersatz (prothetische Leistungen), Inlays und Kronen sowie funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen einschließlich der zusammenhängenden zahntechnischen Leistungen nicht beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind Aufwendungen für Inlays und Kronen (Abschnitt C Nummern 214 bis 217 und 220 bis 224 GOZ), prothetische Leistungen (Zahnersatz), funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie implantologische Leistungen – einschließlich der damit zusammenhängenden zahntechnischen Leistungen – nicht beihilfefähig. Ausnahme nur bei Unfall während des Vorbereitungsdienstes oder bei mindestens dreijähriger ununterbrochener Beschäftigung im öffentlichen Dienst bei Antragstellung. Eine Zahnzusatzversicherung ist für Referendare daher essenziell. Diese Angaben beruhen auf § 7 Abs. 7 HmbBeihVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Als Referendar/in bekommst du keine Beihilfe für implantologische oder funktionsanalytische Leistungen – Ausnahme nur bei Unfall oder drei Jahren Vordienstzeit; eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 7 HmbBeihVO · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBG i.d.F. vom 19.11.2024, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2026 (HmbGVBl. S. 177); HmbBeihVO vom 12.01.2010, §§ 7/8 i.d.F. vom 10.12.2024, gültig ab 01.01.2025, § 3 gültig ab 01.02.2020

Sind Inlays und Einlagefüllungen beihilfefähig?

Bei Inlays und Einlagefüllungen sind die zahntechnischen Material- und Laborkosten zu 60 % beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Bei Inlays und Einlagefüllungen sind die zahntechnischen Material- und Laborkosten zu 60 % beihilfefähig; für Referendare ist § 7 Abs. 7 zu beachten. Diese Angaben beruhen auf § 7 Abs. 2 HmbBeihVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Ein Inlay wird beim Material- und Laboranteil zu 60 % erstattet.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 HmbBeihVO · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBG i.d.F. vom 19.11.2024, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2026 (HmbGVBl. S. 177); HmbBeihVO vom 12.01.2010, §§ 7/8 i.d.F. vom 10.12.2024, gültig ab 01.01.2025, § 3 gültig ab 01.02.2020

Sind Verblendungen und vollkeramische Versorgungen beihilfefähig?

Verblendungen und vollkeramische Versorgungen sind nach GOZ beihilfefähig; die zahntechnischen Kosten zu 60 %.

Ausführliche Antwort

Verblendungen und vollkeramische Versorgungen sind nach GOZ beihilfefähig; die zahntechnischen Material- und Laborkosten zu 60 %. Diese Angaben beruhen auf § 7 Abs. 2 HmbBeihVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Verblendungen und Vollkeramik sind beihilfefähig, die zahntechnischen Kosten zu 60 %.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 HmbBeihVO · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBG i.d.F. vom 19.11.2024, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2026 (HmbGVBl. S. 177); HmbBeihVO vom 12.01.2010, §§ 7/8 i.d.F. vom 10.12.2024, gültig ab 01.01.2025, § 3 gültig ab 01.02.2020

Sind große Brücken beihilfefähig?

Prothetische Leistungen einschließlich großer Brücken sind nach GOZ beihilfefähig; für Beamte auf Widerruf gilt der Ausschluss.

Ausführliche Antwort

Prothetische Leistungen (Zahnersatz, große Brücken) sind nach GOZ beihilfefähig, die zahntechnischen Kosten zu 60 %. Für Beamte auf Widerruf gilt § 7 Abs. 7 (Ausschluss implantologischer/funktionsanalytischer Leistungen). Diese Angaben beruhen auf § 7 HmbBeihVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Eine große Brücke ist nach GOZ beihilfefähig (Zahntechnik zu 60 %); für Referendare gilt der Ausschluss nach § 7 Abs. 7 HmbBeihVO.
Rechtsgrundlage: § 7 HmbBeihVO · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBG i.d.F. vom 19.11.2024, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2026 (HmbGVBl. S. 177); HmbBeihVO vom 12.01.2010, §§ 7/8 i.d.F. vom 10.12.2024, gültig ab 01.01.2025, § 3 gültig ab 01.02.2020

Bis zu welchem Satz sind zahnärztliche Leistungen beihilfefähig?

Zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der GOZ, ärztliche nach GOÄ bis zum jeweiligen Höchstsatz beihilfefähig; prophylaktische Leistungen sind einbezogen.

Ausführliche Antwort

Zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der GOZ, ärztliche nach GOÄ bis zum jeweiligen Höchstsatz (Angemessenheit) beihilfefähig; prophylaktische zahnärztliche Leistungen (Nrn. 100–102, 200 GOZ) sind beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 7 HmbBeihVO i.V.m. GOZ; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Zahn- und Arztrechnungen sind im Rahmen von GOZ/GOÄ bis zum Höchstsatz beihilfefähig; auch prophylaktische Leistungen sind erfasst.
Rechtsgrundlage: § 7 HmbBeihVO i.V.m. GOZ · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBG i.d.F. vom 19.11.2024, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2026 (HmbGVBl. S. 177); HmbBeihVO vom 12.01.2010, §§ 7/8 i.d.F. vom 10.12.2024, gültig ab 01.01.2025, § 3 gültig ab 01.02.2020

Gibt es beim Zahnersatz eine zusätzliche Bemessungssatz-Kürzung?

Nein, eine zusätzliche prozentuale Bemessungssatz-Kürzung beim Zahnersatz besteht nicht; die zahntechnischen Kosten sind zu 60 % beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Eine prozentuale Bemessungssatz-Kürzung beim Zahnersatz über den regulären Bemessungssatz hinaus besteht nicht; die zahntechnischen Kosten sind zu 60 % beihilfefähig. Für Beamte auf Widerruf gilt der Ausschluss nach § 7 Abs. 7. Diese Angaben beruhen auf § 7 HmbBeihVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Beim Zahnersatz wird dein Satz nicht extra gekürzt; nur die zahntechnischen Kosten sind auf 60 % begrenzt.
Rechtsgrundlage: § 7 HmbBeihVO · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBG i.d.F. vom 19.11.2024, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2026 (HmbGVBl. S. 177); HmbBeihVO vom 12.01.2010, §§ 7/8 i.d.F. vom 10.12.2024, gültig ab 01.01.2025, § 3 gültig ab 01.02.2020

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