Referendariat in Schleswig-Holstein Leitfaden in Kürze
Alle Fragen zum Lehramtsreferendariat in Schleswig-Holstein, von der Bewerbung bis nach der Verbeamtung. Jede Antwort mit Fundstelle und Prüfdatum, sortiert nach dem Abschnitt, in dem du gerade steckst.
Themen
Behörden, Verbände & Anlaufstellen
Welche Einstellungsbehörden gibt es und wie lauten die Adressen?
Einstellungsbehörde für allgemeinbildende Lehrämter ist das IQSH (Schreberweg 5, 24119 Kronshagen), für berufsbildende das SHIBB (Muhliusstraße 38, 24103 Kiel); Bewerbung online über pbon-SH.
Ausführliche Antwort
Einstellungsbehörde ist für die allgemeinbildenden Lehrämter das IQSH — Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen SH, Schreberweg 5, 24119 Kronshagen, Telefon 0431 5403-0, info@iqsh.landsh.de; für die berufsbildenden Lehrämter das SHIBB, Muhliusstraße 38, 24103 Kiel, Telefon 0431 988-9705, poststelle@shibb.landsh.de. Die Bewerbung erfolgt online über pbon-SH. Grundlage sind die Kontaktseiten des IQSH und des SHIBB.
Welche Stelle ist für Besoldung, Versorgung und Beihilfe zuständig (Adresse)?
Zuständig ist das Dienstleistungszentrum Personal SH (DLZP), Gartenstraße 6, 24103 Kiel, Tel. 0431 988-8800, für Besoldung, Versorgung, Beihilfe und den GKV-Zuschuss.
Ausführliche Antwort
Für Besoldung und Bezüge, Versorgung, Beihilfe und den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (§ 80a LBG SH) ist das Dienstleistungszentrum Personal SH (DLZP) zuständig, Gartenstraße 6, 24103 Kiel (Postanschrift Postfach 14 12, 24013 Kiel), Telefon 0431 988-8800, poststelle@dlzp.landsh.de. Grundlage sind die Angaben des DLZP (Landesbehörde SH).
Welches Ministerium ist zuständig und wie lautet die Adresse?
Zuständig ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes SH, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel, Tel. 0431 988-0.
Ausführliche Antwort
Zuständig ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel, Telefon 0431 988-0, poststelle@bimi.landsh.de. Grundlage ist die Kontaktseite des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung SH.
Welche Lehrerverbände gibt es und wie lauten die Kontakte?
Die wichtigsten Lehrerverbände sind die GEW SH (Legienstraße 22, 24103 Kiel), der VBE SH und der Philologenverband SH (beide Muhliusstraße 65, 24103 Kiel).
Ausführliche Antwort
Die maßgeblichen Lehrerverbände sind die GEW SH, Legienstraße 22, 24103 Kiel, Telefon 0431 5195-150, info@gew-sh.de; der VBE SH, Muhliusstraße 65, 24103 Kiel, Telefon 0431 674700, info@vbe-sh.de; sowie der Philologenverband SH (PhV SH), Muhliusstraße 65, 24103 Kiel, Telefon 0431 81940, info@phv-sh.de. Grundlage sind die Impressen der GEW, des VBE und des PhV SH.
Über welches Portal werden Vertretungsstellen ausgeschrieben?
Vertretungsstellen werden über den Online-Stellenmarkt Schule (pbon-SH) im Serviceportal SH ausgeschrieben; die Bewerbung erfolgt direkt bei den Schulen, ein separates Vertretungsportal gibt es nicht.
Ausführliche Antwort
Befristete Vertretungsstellen werden über das Landesportal Online-Stellenmarkt Schule (pbon-SH) im Serviceportal SH ausgeschrieben; die Bewerbung erfolgt direkt bei den einzelnen Schulen. Ein separates Vertretungsportal gibt es nicht. Grundlage sind die Angaben des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung SH sowie das Serviceportal SH.
Welche Ausbildungsstandorte gibt es je Schulform?
Schleswig-Holstein hat keine eigenständigen Studienseminare, sondern ein duales Modell aus Ausbildungsschule und zentraler Institutsausbildung: IQSH (Kronshagen) für allgemeinbildende, SHIBB/Landesseminar (Kiel) für berufsbildende Lehrämter.
Ausführliche Antwort
Schleswig-Holstein hat keine eigenständigen Studienseminare (anders als etwa Nordrhein-Westfalen oder Hessen), sondern ein duales Modell aus Ausbildungsschule und zentraler Institutsausbildung: die allgemeinbildenden Lehrämter über das IQSH in Kronshagen, die berufsbildenden über das SHIBB beziehungsweise das Landesseminar Berufliche Bildung in Kiel. Die Dauer beträgt 18 Monate. Grundlage sind die Angaben des IQSH und des SHIBB.
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