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Referendariat in allen 16 Bundesländern

Bewerbung, Bezüge, Beihilfe, Krankenversicherung und Verbeamtung: Die Regeln stehen in 16 verschiedenen Landesgesetzen. Wähle dein Land und finde jede Antwort mit Fundstelle.

Was in den Ländern unterschiedlich ist

Lehrerbildung und Beamtenrecht sind Ländersache. Deshalb kann dieselbe Frage in Kiel anders beantwortet werden als in München. Die wichtigsten Unterschiede:

  • Dauer: Der Vorbereitungsdienst dauert in den meisten Ländern 18 Monate. Brandenburg kommt mit 12 Monaten aus, Sachsen-Anhalt mit 16. Hessen hat 21 Monate, Bayern und Thüringen in der Regel 24 Monate (Thüringen für das Grundschullehramt 18).
  • Geld: Der Anwärtergrundbetrag für A13 liegt zwischen 1.707,82 € im Saarland und 1.868,96 € in Hessen, jeweils ohne Zulagen und nach aktuellem Stand des Landes.
  • Krankenversicherung: Elf Länder bieten eine pauschale Beihilfe oder einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland nicht. Ob sich die pauschale Beihilfe lohnt, ist eine der folgenreichsten Entscheidungen im Referendariat. Der Rechner zeigt es für dein Land.
  • Beihilfeanträge: Die Frist für Beihilfeanträge reicht von einem Jahr (zum Beispiel Bremen, Hessen, Niedersachsen) bis zu drei Jahren (zum Beispiel Bayern, Berlin, Brandenburg). Baden-Württemberg kennt keine allgemeine Antragsfrist.
  • Verbeamtung: Die Altersgrenze für die Verbeamtung auf Probe liegt zwischen dem 40. Lebensjahr in Mecklenburg-Vorpommern und dem 50. in Hessen.

Jede Angabe auf den Länderseiten nennt die Rechtsgrundlage und das Datum ihres Stands. Zwei Länder nebeneinander siehst du im Ländervergleich.

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