Start › Referendariat › Thüringen › Zahn

Beihilfe: Zahnbehandlung & Zahnersatz in Thüringen

Was die Beihilfe in Thüringen bei Zahnbehandlung, Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie zahlt und wo dein Eigenanteil liegt.

Wie viele Implantate sind beihilfefähig?

Implantologische Leistungen sind bei bestimmten Indikationen und im Übrigen mit höchstens zwei Implantaten je Kieferhälfte beihilfefähig; für Referendare ausgeschlossen.

Ausführliche Antwort

Implantologische Leistungen sind bei bestimmten Indikationen beihilfefähig, im Übrigen höchstens zwei Implantate je Kieferhälfte; Suprakonstruktionen stets beihilfefähig. Für Referendare ausgeschlossen (§ 8 Abs. 2 ThürBhV). Diese Angaben beruhen auf § 17 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Implantate sind bei bestimmten Indikationen, im Übrigen mit höchstens zwei je Kieferhälfte beihilfefähig – für dich als Referendar/in aber ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage: § 17 ThürBhV; § 8 Abs. 2 ThürBhV (Ausschluss Referendare) · Gesetzestext öffnen
Stand: ThürBhV vom 25.05.2012, zuletzt geändert durch Art. 2 der VO vom 11.11.2019 (GVBl. S. 480)

Bis zu welchem Alter ist Kieferorthopädie beihilfefähig?

Kieferorthopädische Leistungen sind nur beihilfefähig, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorliegt und die Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; Ausnahme bei schweren Kieferanomalien.

Ausführliche Antwort

Kieferorthopädische Leistungen sind nur beihilfefähig, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wird und die behandelte Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; die Altersgrenze gilt nicht bei schweren Kieferanomalien. Diese Angaben beruhen auf § 15 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Eine Zahnspange ist nur beihilfefähig, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorliegt und die behandelte Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Ausnahme: schwere Kieferanomalien).
Rechtsgrundlage: § 15 ThürBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: ThürBhV vom 25.05.2012, zuletzt geändert durch Art. 2 der VO vom 11.11.2019 (GVBl. S. 480)

Wie sind Zahnersatz/KFO für Kinder beihilfefähig?

Zahnersatz und KFO für berücksichtigungsfähige Kinder werden zum Bemessungssatz 80 % gewährt; KFO regelmäßig vor Vollendung des 18. Lebensjahres, Material-/Laborkosten 40 %.

Ausführliche Antwort

Zahnersatz/KFO für berücksichtigungsfähige Kinder werden zum Bemessungssatz 80 % gewährt; KFO regelmäßig vor Vollendung des 18. Lebensjahres, Material-/Laborkosten 40 %. Diese Angaben beruhen auf §§ 14, 15 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Für dein Kind gilt beim Zahnersatz und bei der KFO ein Bemessungssatz von 80 %; die Material-/Laborkosten sind zu 40 % beihilfefähig, KFO regelmäßig vor dem 18. Lebensjahr.
Rechtsgrundlage: § 46 ThürBhV (Bemessungssatz Kinder 80 %); § 14 ThürBhV (Material-/Laborkosten 40 %); § 15 ThürBhV (KFO) · Gesetzestext öffnen
Stand: ThürBhV vom 25.05.2012, zuletzt geändert durch Art. 2 der VO vom 11.11.2019 (GVBl. S. 480)

Sind zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen beihilfefähig?

Zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen sind nach GOZ beihilfefähig; für Beamte auf Widerruf gilt der Ausschluss nach § 8 Abs. 2 ThürBhV.

Ausführliche Antwort

Zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen nach GOZ sind beihilfefähig; für Beamte auf Widerruf gilt jedoch der Ausschluss nach § 8 Abs. 2 ThürBhV. Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 14–17 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Zahn- und KFO-Leistungen sind nach GOZ beihilfefähig – als Beamter auf Widerruf (Referendar) greift aber der Ausschluss nach § 8 Abs. 2 ThürBhV.
Rechtsgrundlage: §§ 8, 14–17 ThürBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: ThürBhV vom 25.05.2012, zuletzt geändert durch Art. 2 der VO vom 11.11.2019 (GVBl. S. 480)

Wie hoch sind zahntechnische Material- und Laborkosten beihilfefähig?

Zahntechnische Material- und Laborkosten sind zu 40 % beihilfefähig, der niedrigste Satz aller Bundesländer.

Ausführliche Antwort

Zahntechnische Material- und Laborkosten (GOZ Abschnitt C Nr. 2150–2320 sowie Abschnitte F und K) sind zu 40 % beihilfefähig; dies ist der niedrigste Material-/Laborkostensatz aller Bundesländer (Saarland 50 %, die meisten 60 %). Diese Angaben beruhen auf § 14 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Die zahntechnischen Material- und Laborkosten sind zu 40 % beihilfefähig – der niedrigste Satz aller Bundesländer.
Rechtsgrundlage: § 14 ThürBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: Gesamtausgabe ThürBhV, Stand 13.12.2024

Welche Zahnleistungen sind für Referendare ausgeschlossen?

Für Beamte auf Widerruf sind prothetische, implantologische, funktionsanalytische Leistungen sowie Inlays und Kronen ausgeschlossen; Ausnahmen nur bei Unfall oder Vorbeschäftigung.

Ausführliche Antwort

Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind prothetische Leistungen, Inlays, Zahnkronen, funktionsanalytische/funktionstherapeutische sowie implantologische Leistungen (einschließlich Material-/Laborkosten) ausgeschlossen; Ausnahme nur bei Unfall im Vorbereitungsdienst oder bei zuvor mindestens dreijähriger ununterbrochener Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Zahnzusatzversicherung für Referendare sinnvoll. Diese Angaben beruhen auf § 8 Abs. 2 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Als Referendar/in bekommst du für Zahnersatz, Inlays, Kronen sowie prothetische und implantologische Leistungen keine Beihilfe – Ausnahmen nur bei Unfall oder Vorbeschäftigung.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 ThürBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: Gesamtausgabe ThürBhV, Stand 13.12.2024

Wie sind Inlays und Einlagefüllungen beihilfefähig?

Bei Inlays und Einlagefüllungen sind die zahntechnischen Material-/Laborkosten zu 40 % beihilfefähig; für Referendare ausgeschlossen.

Ausführliche Antwort

Bei Inlays/Einlagefüllungen sind die zahntechnischen Material-/Laborkosten zu 40 % beihilfefähig; für Referendare ausgeschlossen (§ 8 Abs. 2 ThürBhV). Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 14 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Bei einem Inlay sind die Material-/Laborkosten zu 40 % beihilfefähig – als Referendar/in aber gar nicht.
Rechtsgrundlage: §§ 8, 14 ThürBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: Gesamtausgabe ThürBhV, Stand 13.12.2024

Wie sind Verblendungen und vollkeramische Versorgungen beihilfefähig?

Verblendungen und vollkeramische Versorgungen nach GOZ; die zahntechnischen Material-/Laborkosten sind zu 40 % beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Verblendungen/vollkeramische Versorgungen nach GOZ; die zahntechnischen Material-/Laborkosten sind zu 40 % beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 14 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Verblendungen und Vollkeramik werden nach GOZ berücksichtigt; die Material-/Laborkosten sind zu 40 % beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: § 14 ThürBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: Gesamtausgabe ThürBhV, Stand 13.12.2024

Wie sind große Brücken/prothetische Leistungen beihilfefähig?

Prothetische Leistungen nach GOZ mit 40 % Material-/Laborkosten; bei GKV-Versicherten Anrechnung des Festzuschusses; für Beamte auf Widerruf ausgeschlossen.

Ausführliche Antwort

Prothetische Leistungen (Zahnersatz, Brücken) nach GOZ; Material-/Laborkosten 40 %; bei GKV-Versicherten Anrechnung des höchstmöglichen Festzuschusses. Für Beamte auf Widerruf ausgeschlossen. Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 14 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Eine große Brücke wird nach GOZ mit 40 % Material-/Laborkosten erstattet; als Beamter auf Widerruf ist sie ausgeschlossen, bei GKV-Versicherten wird der Festzuschuss angerechnet.
Rechtsgrundlage: §§ 8, 14 ThürBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: Gesamtausgabe ThürBhV, Stand 13.12.2024

Sind funktionsanalytische Leistungen beihilfefähig?

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sind nur bei bestimmten Indikationen beihilfefähig; für Beamte auf Widerruf ausgeschlossen.

Ausführliche Antwort

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sind nur bei bestimmten Indikationen beihilfefähig; für Beamte auf Widerruf ausgeschlossen. Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 16 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Funktionsanalytische Leistungen sind nur bei bestimmten Indikationen beihilfefähig – für dich als Beamten auf Widerruf ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage: §§ 8, 16 ThürBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: Gesamtausgabe ThürBhV, Stand 13.12.2024

Gibt es beim Zahnersatz eine zusätzliche Bemessungssatz-Kürzung?

Es gibt keine zusätzliche Bemessungssatz-Kürzung bei Zahnersatz; die Material-/Laborkosten betragen 40 %.

Ausführliche Antwort

Es gibt keine zusätzliche Bemessungssatz-Kürzung bei Zahnersatz; die zahntechnischen Material-/Laborkosten betragen 40 %. Für Beamte auf Widerruf gilt der Ausschluss § 8 Abs. 2 ThürBhV. Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 14 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Eine zusätzliche Bemessungssatz-Kürzung beim Zahnersatz gibt es nicht – die Material-/Laborkosten sind auf 40 % begrenzt.
Rechtsgrundlage: §§ 8, 14 ThürBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: Gesamtausgabe ThürBhV, Stand 13.12.2024

Persönlich klären

Was heißt das konkret für dich? Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir deine Situation in Thüringen durch.

Termin buchen

oder anrufen: 0251 414850

Dein Leitfaden

Der Leitfaden für Thüringen ist in Arbeit. Trag dich ein, dann bekommst du ihn, sobald er erscheint.

Leitfaden vorbestellen

Was kostet dich die Krankenversicherung?

Rechne aus, was PKV oder pauschale Beihilfe in Thüringen für dich bedeuten.

Zum Rechner

Alle Antworten beruhen auf den Landesvorschriften für Thüringen und nennen ihre Fundstelle. Datenstand v225. Die Angaben ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Sprich mit uns, bevor du unterschreibst.

Kostenlos und unverbindlich, im Büro in Münster, per Video oder am Telefon: 0251 414850 (Mo–Fr 9–17 Uhr)

Termin buchen

Informationen zu unserem Status als Versicherungsmakler: Erstinformation nach § 15 VersVermV