Beihilfe: Zahnbehandlung & Zahnersatz im Saarland
Was die Beihilfe im Saarland bei Zahnbehandlung, Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie zahlt und wo dein Eigenanteil liegt.
Wie viele Implantate sind beihilfefähig?
Beihilfefähig sind höchstens zwei Implantate pro Kiefer, in Ausnahmefällen mehr; mehr als vier pro Kiefer sind ausgeschlossen. Für Referendare grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausführliche Antwort
Implantologische Leistungen: höchstens zwei Implantate pro Kiefer; bei Einzelzahnlücken, Freiendlücken oder zur Fixierung von Totalprothesen mehr; mehr als vier Implantate pro Kiefer sind ausgeschlossen. Für Referendare grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Angaben beruhen auf § 8 Abs. 3 BhVO SL; § 9 Abs. 4 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Bis zu welchem Alter ist Kieferorthopädie beihilfefähig?
Kieferorthopädische Leistungen sind beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; Ausnahme bei schweren Kieferanomalien.
Ausführliche Antwort
Kieferorthopädische Leistungen sind beihilfefähig, wenn ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wird und die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; die Altersbegrenzung gilt nicht bei schweren Kieferanomalien (kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädisch). Diese Angaben beruhen auf § 8 Abs. 2 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Wie sind Zahnersatz/KFO für berücksichtigungsfähige Kinder beihilfefähig?
Zahnersatz und KFO für berücksichtigungsfähige Kinder sind zum Bemessungssatz von 80 % beihilfefähig; KFO regelmäßig vor Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ausführliche Antwort
Zahnersatz/KFO für berücksichtigungsfähige Kinder sind zum Bemessungssatz (80 %) beihilfefähig; KFO regelmäßig vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Angaben beruhen auf § 8 Abs. 2 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Sind zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen beihilfefähig?
Zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen nach GOZ sind grundsätzlich beihilfefähig; für Beamte auf Widerruf gilt der Ausschluss.
Ausführliche Antwort
Zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen nach GOZ sind grundsätzlich beihilfefähig; für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf gilt der Referendar-Ausschluss. Diese Angaben beruhen auf § 8 BhVO SL; § 9 Abs. 4 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Zu welchem Anteil sind zahntechnische Material-/Laborkosten beihilfefähig?
Zahntechnische Material- und Laborkosten sind zur Hälfte (50 %) beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Zahntechnische Leistungen (Material-/Laborkosten) sind zur Hälfte (50 %) beihilfefähig – niedriger als in anderen Ländern (dort 60 %); betroffen sind GOZ Abschnitt C Nr. 2130–2320 sowie Abschnitte F und K. Diese Angaben beruhen auf § 8 Abs. 1 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Ist Zahnersatz für Referendare (Beamte auf Widerruf) beihilfefähig?
Für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind Inlays/Kronen/Prothetik/Implantologie nicht beihilfefähig; Ausnahme nur bei Unfall im VD oder dreijähriger Vorbeschäftigung im öffentlichen Dienst.
Ausführliche Antwort
Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind Leistungen nach GOZ Abschnitt C Nr. 2150–2170 und 2200–2240 (Inlays/Kronen) sowie den Abschnitten F, J und K (Prothetik, Funktionsanalyse, Implantologie) nicht beihilfefähig. Ausnahme nur bei Unfall während des Vorbereitungsdienstes oder bei zuvor mindestens dreijähriger ununterbrochener Beschäftigung im öffentlichen Dienst; eine Zahnzusatzversicherung ist für Referendare essenziell. Diese Angaben beruhen auf § 9 Abs. 4 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Wie sind Inlays/Einlagefüllungen beihilfefähig?
Bei Inlays/Einlagefüllungen sind die zahntechnischen Material-/Laborkosten zu 50 % beihilfefähig; für Referendare ausgeschlossen.
Ausführliche Antwort
Bei Inlays/Einlagefüllungen sind die zahntechnischen Material-/Laborkosten zu 50 % beihilfefähig; für Referendare ausgeschlossen (GOZ Nr. 2150–2170). Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 9 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Wie sind Verblendungen/vollkeramische Versorgungen beihilfefähig?
Bei Verblendungen/vollkeramischen Versorgungen sind die zahntechnischen Material-/Laborkosten zu 50 % beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Verblendungen/vollkeramische Versorgungen nach GOZ; die zahntechnischen Material-/Laborkosten sind zu 50 % beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 8 Abs. 1 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Wie sind große Brücken/Zahnersatz beihilfefähig?
Prothetische Leistungen (große Brücken) sind mit Material-/Laborkosten zu 50 % beihilfefähig; für Beamte auf Widerruf ausgeschlossen.
Ausführliche Antwort
Prothetische Leistungen (Zahnersatz, große Brücken) nach GOZ; die Material-/Laborkosten sind zu 50 % beihilfefähig. Für Beamte auf Widerruf ausgeschlossen (Abschnitt F GOZ). Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 9 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Bis zu welchem Gebührenrahmen sind zahnärztliche Leistungen beihilfefähig?
Zahnärztliche Leistungen sind nach GOZ, ärztliche nach GOÄ beihilfefähig; bei einer Honorarvereinbarung oberhalb des Gebührenrahmens (§ 2 Abs. 3 GOZ bzw. § 2 Abs. 1 GOÄ) ist nicht automatisch die gesamte Leistung unbeihilfefähig, sondern nur der über den angemessenen Schwellenwert hinausgehende Betrag.
Ausführliche Antwort
Zahnärztliche Leistungen sind nach GOZ, ärztliche nach GOÄ beihilfefähig. Bei einer Vergütungsvereinbarung, die über den gesetzlichen Gebührenrahmen hinausgeht (§ 2 Abs. 3 GOZ bzw. § 2 Abs. 1 GOÄ), prüft die Beihilfestelle die Angemessenheit; anerkannt wird grundsätzlich nur der Betrag bis zum beihilferechtlichen Schwellenwert, der darüber hinausgehende Teil ist nicht beihilfefähig – die Vereinbarung macht die Leistung also nicht insgesamt beihilfeunfähig. Dieser Angemessenheitsgrundsatz ist in § 5 BhVO SL verankert und wird durch Durchführungshinweise zu § 5 BhVO SL konkretisiert.
Gibt es beim Zahnersatz eine zusätzliche Bemessungssatz-Kürzung?
Beim Zahnersatz gibt es keine zusätzliche Bemessungssatz-Kürzung über den regulären Satz hinaus; Material-/Laborkosten 50 %, für Beamte auf Widerruf gilt der Ausschluss.
Ausführliche Antwort
Über den regulären Bemessungssatz hinaus gibt es beim Zahnersatz keine zusätzliche Kürzung; die Material-/Laborkosten sind zu 50 % beihilfefähig. Für Beamte auf Widerruf gilt der Ausschluss. Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 9 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
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