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Beihilfe: Zahnbehandlung & Zahnersatz im Saarland

Was die Beihilfe im Saarland bei Zahnbehandlung, Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie zahlt und wo dein Eigenanteil liegt.

Wie viele Implantate sind beihilfefähig?

Beihilfefähig sind höchstens zwei Implantate pro Kiefer, in Ausnahmefällen mehr; mehr als vier pro Kiefer sind ausgeschlossen. Für Referendare grundsätzlich ausgeschlossen.

Ausführliche Antwort

Implantologische Leistungen: höchstens zwei Implantate pro Kiefer; bei Einzelzahnlücken, Freiendlücken oder zur Fixierung von Totalprothesen mehr; mehr als vier Implantate pro Kiefer sind ausgeschlossen. Für Referendare grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Angaben beruhen auf § 8 Abs. 3 BhVO SL; § 9 Abs. 4 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Beihilfe gibt es für höchstens zwei Implantate je Kiefer (mehr als vier nie) – als Referendar allerdings gar nicht.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 3 BhVO SL · Gesetzestext öffnen
Stand: BhVO SL i.d.F. der Bekanntmachung v. 10.03.1987 (Amtsbl. S. 329), zuletzt geänd. VO v. 08.12.2008 (Amtsbl. S. 2109)

Bis zu welchem Alter ist Kieferorthopädie beihilfefähig?

Kieferorthopädische Leistungen sind beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; Ausnahme bei schweren Kieferanomalien.

Ausführliche Antwort

Kieferorthopädische Leistungen sind beihilfefähig, wenn ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wird und die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; die Altersbegrenzung gilt nicht bei schweren Kieferanomalien (kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädisch). Diese Angaben beruhen auf § 8 Abs. 2 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Eine Zahnspange ist nur beihilfefähig, wenn du bei Behandlungsbeginn noch keine 18 bist – Ausnahme bei schweren Kieferanomalien.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 2 BhVO SL · Gesetzestext öffnen
Stand: BhVO SL i.d.F. der Bekanntmachung v. 10.03.1987 (Amtsbl. S. 329), zuletzt geänd. VO v. 08.12.2008 (Amtsbl. S. 2109)

Wie sind Zahnersatz/KFO für berücksichtigungsfähige Kinder beihilfefähig?

Zahnersatz und KFO für berücksichtigungsfähige Kinder sind zum Bemessungssatz von 80 % beihilfefähig; KFO regelmäßig vor Vollendung des 18. Lebensjahres.

Ausführliche Antwort

Zahnersatz/KFO für berücksichtigungsfähige Kinder sind zum Bemessungssatz (80 %) beihilfefähig; KFO regelmäßig vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Angaben beruhen auf § 8 Abs. 2 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Braucht dein Kind Zahnersatz oder eine Spange, bekommst du 80 % Beihilfe; die Spange in der Regel vor dem 18. Geburtstag.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 2 BhVO SL · Gesetzestext öffnen
Stand: BhVO SL i.d.F. der Bekanntmachung v. 10.03.1987 (Amtsbl. S. 329), zuletzt geänd. VO v. 08.12.2008 (Amtsbl. S. 2109)

Sind zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen beihilfefähig?

Zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen nach GOZ sind grundsätzlich beihilfefähig; für Beamte auf Widerruf gilt der Ausschluss.

Ausführliche Antwort

Zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen nach GOZ sind grundsätzlich beihilfefähig; für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf gilt der Referendar-Ausschluss. Diese Angaben beruhen auf § 8 BhVO SL; § 9 Abs. 4 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Zahn- und Kieferbehandlungen sind nach GOZ beihilfefähig – als Beamter auf Widerruf gilt aber der Ausschluss.
Rechtsgrundlage: § 9 BhVO SL · Gesetzestext öffnen
Stand: BhVO SL i.d.F. der Bekanntmachung v. 10.03.1987 (Amtsbl. S. 329), zuletzt geänd. VO v. 08.12.2008 (Amtsbl. S. 2109)

Zu welchem Anteil sind zahntechnische Material-/Laborkosten beihilfefähig?

Zahntechnische Material- und Laborkosten sind zur Hälfte (50 %) beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Zahntechnische Leistungen (Material-/Laborkosten) sind zur Hälfte (50 %) beihilfefähig – niedriger als in anderen Ländern (dort 60 %); betroffen sind GOZ Abschnitt C Nr. 2130–2320 sowie Abschnitte F und K. Diese Angaben beruhen auf § 8 Abs. 1 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Von den zahntechnischen Material- und Laborkosten übernimmt die Beihilfe die Hälfte (50 %).
Rechtsgrundlage: 50 %; § 9 Abs. 1 BhVO SL · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Ist Zahnersatz für Referendare (Beamte auf Widerruf) beihilfefähig?

Für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind Inlays/Kronen/Prothetik/Implantologie nicht beihilfefähig; Ausnahme nur bei Unfall im VD oder dreijähriger Vorbeschäftigung im öffentlichen Dienst.

Ausführliche Antwort

Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind Leistungen nach GOZ Abschnitt C Nr. 2150–2170 und 2200–2240 (Inlays/Kronen) sowie den Abschnitten F, J und K (Prothetik, Funktionsanalyse, Implantologie) nicht beihilfefähig. Ausnahme nur bei Unfall während des Vorbereitungsdienstes oder bei zuvor mindestens dreijähriger ununterbrochener Beschäftigung im öffentlichen Dienst; eine Zahnzusatzversicherung ist für Referendare essenziell. Diese Angaben beruhen auf § 9 Abs. 4 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Als Referendar bekommst du Inlays, Kronen, Prothetik und Implantate nicht erstattet – Ausnahme nur bei einem Unfall im Vorbereitungsdienst oder drei Jahren Vorbeschäftigung im öffentlichen Dienst.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 4 BhVO SL · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Wie sind Inlays/Einlagefüllungen beihilfefähig?

Bei Inlays/Einlagefüllungen sind die zahntechnischen Material-/Laborkosten zu 50 % beihilfefähig; für Referendare ausgeschlossen.

Ausführliche Antwort

Bei Inlays/Einlagefüllungen sind die zahntechnischen Material-/Laborkosten zu 50 % beihilfefähig; für Referendare ausgeschlossen (GOZ Nr. 2150–2170). Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 9 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Bei einem Inlay sind Material und Labor zu 50 % beihilfefähig – als Referendar aber ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage: 50 %; § 9 BhVO SL · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Wie sind Verblendungen/vollkeramische Versorgungen beihilfefähig?

Bei Verblendungen/vollkeramischen Versorgungen sind die zahntechnischen Material-/Laborkosten zu 50 % beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Verblendungen/vollkeramische Versorgungen nach GOZ; die zahntechnischen Material-/Laborkosten sind zu 50 % beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 8 Abs. 1 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Verblendungen und Vollkeramik sind bei Material und Labor zu 50 % beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: 50 %; § 9 Abs. 1 BhVO SL · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Wie sind große Brücken/Zahnersatz beihilfefähig?

Prothetische Leistungen (große Brücken) sind mit Material-/Laborkosten zu 50 % beihilfefähig; für Beamte auf Widerruf ausgeschlossen.

Ausführliche Antwort

Prothetische Leistungen (Zahnersatz, große Brücken) nach GOZ; die Material-/Laborkosten sind zu 50 % beihilfefähig. Für Beamte auf Widerruf ausgeschlossen (Abschnitt F GOZ). Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 9 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Eine große Brücke ist bei Material und Labor zu 50 % beihilfefähig – als Beamter auf Widerruf gar nicht.
Rechtsgrundlage: § 9 BhVO SL · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Bis zu welchem Gebührenrahmen sind zahnärztliche Leistungen beihilfefähig?

Zahnärztliche Leistungen sind nach GOZ, ärztliche nach GOÄ beihilfefähig; bei einer Honorarvereinbarung oberhalb des Gebührenrahmens (§ 2 Abs. 3 GOZ bzw. § 2 Abs. 1 GOÄ) ist nicht automatisch die gesamte Leistung unbeihilfefähig, sondern nur der über den angemessenen Schwellenwert hinausgehende Betrag.

Ausführliche Antwort

Zahnärztliche Leistungen sind nach GOZ, ärztliche nach GOÄ beihilfefähig. Bei einer Vergütungsvereinbarung, die über den gesetzlichen Gebührenrahmen hinausgeht (§ 2 Abs. 3 GOZ bzw. § 2 Abs. 1 GOÄ), prüft die Beihilfestelle die Angemessenheit; anerkannt wird grundsätzlich nur der Betrag bis zum beihilferechtlichen Schwellenwert, der darüber hinausgehende Teil ist nicht beihilfefähig – die Vereinbarung macht die Leistung also nicht insgesamt beihilfeunfähig. Dieser Angemessenheitsgrundsatz ist in § 5 BhVO SL verankert und wird durch Durchführungshinweise zu § 5 BhVO SL konkretisiert.

Beispiel: Hast du mit dem Zahnarzt ein höheres Honorar vereinbart, ist nicht die ganze Leistung raus. Nur der Teil über dem angemessenen Schwellenwert ist nicht beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: § 5 BhVO SL (Angemessenheit) i.V.m. GOÄ/GOZ · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Gibt es beim Zahnersatz eine zusätzliche Bemessungssatz-Kürzung?

Beim Zahnersatz gibt es keine zusätzliche Bemessungssatz-Kürzung über den regulären Satz hinaus; Material-/Laborkosten 50 %, für Beamte auf Widerruf gilt der Ausschluss.

Ausführliche Antwort

Über den regulären Bemessungssatz hinaus gibt es beim Zahnersatz keine zusätzliche Kürzung; die Material-/Laborkosten sind zu 50 % beihilfefähig. Für Beamte auf Widerruf gilt der Ausschluss. Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 9 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Beim Zahnersatz gibt es keine extra Bemessungssatz-Kürzung – nur Material und Labor sind auf 50 % begrenzt; als Referendar bleibt es beim Ausschluss.
Rechtsgrundlage: § 9 BhVO SL · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

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