Start › Referendariat › Hessen › Bezüge

Anwärterbezüge & Familienzuschlag in Hessen

Was du im Referendariat in Hessen bekommst: Anwärtergrundbetrag, Familienzuschlag und die übrigen Bestandteile deiner Bezüge.

Anwärterbezüge & Sonstiges

Wie ist das Eingangsamt und die Besoldung nach der Verbeamtung ausgestaltet?

Eingangsamt der Lehrkräfte ist überwiegend A13 mit einem Grundgehalt von 5.353,60 € (ab 01.07.2026, da die Erfahrungsstufe 1 zum 01.01.2026 entfallen ist); der Anwärtergrundbetrag beträgt 1.868,96 €.

Ausführliche Antwort

Das Eingangsamt der Lehrkräfte ist überwiegend A13 (Landesbesoldungsordnung A). Zum 01.01.2026 ist die Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsordnung A entfallen; A13 beginnt seither in der (weiterhin so bezeichneten) Stufe 2 mit 5.353,60 € (ab 01.07.2026, nach der Anpassung um 3,02 %, mindestens 110 €). Der Anwärtergrundbetrag A13 liegt bei 1.868,96 €. An Gymnasien und beruflichen Schulen kommt eine Studienratszulage hinzu (A13 mit Zulage im Anwärterbereich: 1.916,59 €). Diese Angaben beruhen auf § 28 HBesG i.V.m. Anlage IV HBesG (Grundgehalt) und Anlage VI HBesG (Anwärtergrundbetrag), jeweils gültig ab 01.07.2026.

Beispiel: Als Anwärter/in bekommst du 1.868,96 €/Monat; nach der Verbeamtung in A13 rund 5.353,60 € – die Erfahrungsstufe 1 ist zum 01.01.2026 entfallen, A13 beginnt jetzt in Stufe 2.
Rechtsgrundlage: § 28 HBesG i.V.m. Anlage IV, Anlage VI HBesG · Gesetzestext öffnen
Stand: Anlage IV/VI HBesG, gültig ab 01.07.2026 (Hess. Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz)

Wie hoch ist der Anwärtergrundbetrag für das Eingangsamt A13?

Der Anwärtergrundbetrag für das Eingangsamt A13 beträgt seit 01.07.2026 monatlich 1.868,96 €.

Ausführliche Antwort

Der Anwärtergrundbetrag für das Eingangsamt A13 beträgt seit 01.07.2026 monatlich 1.868,96 € (bei Zulagenberechtigung, etwa für Gymnasien/berufliche Schulen: 1.916,59 €) und zählt zu den höchsten bundesweit. Hinzu kommen Familienzuschlag, gegebenenfalls ein Anwärtersonderzuschlag in Mangelfächern und vermögenswirksame Leistungen. Diese Angaben beruhen auf Anlage VI HBesG, gültig ab 01.07.2026; der amtliche Volltext ist über rv.hessenrecht.hessen.de abrufbar.

Beispiel: Dein Anwärtergrundbetrag im Eingangsamt A13 liegt bei 1.868,96 € im Monat und gehört zu den höchsten bundesweit.
Rechtsgrundlage: Anlage VI HBesG · Gesetzestext öffnen
Stand: gültig ab 01.07.2026

Gibt es eine jährliche Sonderzahlung bzw. Weihnachtsgeld?

Es gibt keine gesonderte jährliche Sonderzahlung; monatlich integriert sind ein Grundbetrag von 5 % der Bezüge zzgl. eines Kinder-Sonderbetrags von 2,13 € je Kind.

Ausführliche Antwort

Es gibt keine gesonderte jährliche Sonderzahlung beziehungsweise kein Weihnachtsgeld. Monatlich integriert sind ein Grundbetrag von 5 % der Bezüge (ausdrücklich auch für Anwärter und LiV, bezogen auf Anwärtergrundbetrag, -sonderzuschlag und Familienzuschlag) zuzüglich eines Kinder-Sonderbetrags von 2,13 € je Kind; ein jährlicher Festbetrag im Juli gilt nur für A4 bis A8. Diese Angaben beruhen auf § 5 HSZG, Regierungspräsidium Kassel/Bezügestelle.

Beispiel: Ein eigenes Weihnachtsgeld gibt es nicht; stattdessen sind monatlich 5 % deiner Bezüge plus 2,13 € je Kind integriert.
Rechtsgrundlage: § 5 HSZG · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Gibt es für Referendarinnen und Referendare einen Anwärtersonderzuschlag für Mangelfächer?

70 % des Anwärtergrundbetrags für das Lehramt an beruflichen Schulen in acht amtlich benannten Mangelfachrichtungen.

Ausführliche Antwort

70 % des Anwärtergrundbetrags für das Lehramt an beruflichen Schulen in acht amtlich benannten Mangelfachrichtungen. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: § 60 HBesG; Hessische Lehrkräfteakademie FAQ.

Beispiel: Im Lehramt an beruflichen Schulen gibt es in acht amtlich benannten Mangelfachrichtungen einen Anwärtersonderzuschlag von 70 % des Anwärtergrundbetrags. Ob dein Fach dazugehört, siehst du in der amtlichen Benennung.
Rechtsgrundlage: § 60 HBesG; Hessische Lehrkräfteakademie FAQ · Gesetzestext öffnen
Stand: 25.08.2026

Sind die Anwärterbezüge steuerpflichtig, und wie hoch ist das Netto?

Die Anwärterbezüge sind in voller Höhe lohnsteuerpflichtig, Sozialversicherungsbeiträge fallen dagegen nicht an; wie viel netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Konfession und Kinderzahl ab.

Ausführliche Antwort

Anwärterbezüge sind Arbeitslohn und damit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes. Sie unterliegen in voller Höhe dem Lohnsteuerabzug; der Familienzuschlag und ein etwaiger Anwärtersonderzuschlag gehören dazu. Beiträge zur Sozialversicherung fallen nicht an: § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch nennt ausdrücklich Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst als versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung; nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, dem folgt die soziale Pflegeversicherung. Vom Bruttobetrag gehen deshalb Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab sowie der selbst zu tragende Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Einen amtlich festgelegten Nettobetrag gibt es nicht, weil Steuerklasse, Konfession, Kinderfreibeträge und der individuelle Versicherungstarif den Betrag bestimmen.

Beispiel: Von deinen Anwärterbezügen wird Lohnsteuer einbehalten, aber keine Sozialversicherung; wie viel netto bleibt, hängt von Steuerklasse und Konfession ab.
Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI; § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V · Gesetzestext öffnen
Stand: Bundesrecht, geltende Fassung

Wie hoch sind die vermögenswirksamen Leistungen für Beamte/Anwärter?

Die vermögenswirksame Leistung beträgt in Hessen 6,65 Euro monatlich und erhöht sich bei Unterschreiten bestimmter Einkommensgrenzen auf 13,29 Euro; sie gilt auch für Anwärter.

Ausführliche Antwort

Die vermögenswirksame Leistung beträgt in Hessen 6,65 Euro monatlich; bei Unterschreiten bestimmter Einkommensgrenzen erhöht sie sich auf 13,29 Euro. Sie gilt auch für Anwärter, setzt einen Anlagevertrag voraus und wird bei Teilzeit anteilig gekürzt. Diese Angaben beruhen auf § 65 HBesG in Verbindung mit §§ 64 ff. HBesG (Vermögenswirksame Leistungen).

Beispiel: Du bekommst 6,65 € vermögenswirksame Leistungen im Monat, unter bestimmten Einkommensgrenzen 13,29 €.
Rechtsgrundlage: § 65 HBesG · Gesetzestext öffnen
Stand: HBesG § 65, gültig ab 01.03.2014

Familienzuschlag

Wie hoch ist der Familienzuschlag der Stufe 1?

Der Familienzuschlag der Stufe 1 (ehebezogen) beträgt seit 01.07.2026 monatlich 177,30 €.

Ausführliche Antwort

Der ehebezogene Familienzuschlag der Stufe 1 beträgt seit 01.07.2026 monatlich 177,30 €. Bei Beamtenehepaaren wird der Zuschlag geteilt; die Stufe 1 erhalten auch Alleinerziehende mit aufgenommener unterhaltsberechtigter Person. Diese Angaben beruhen auf § 43 Abs. 1 HBesG i.V.m. Anlage V HBesG, gültig ab 01.07.2026; der amtliche Volltext ist über rv.hessenrecht.hessen.de abrufbar.

Beispiel: Heiratest du, kommen seit 01.07.2026 monatlich 177,30 € Familienzuschlag der Stufe 1 dazu.
Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 1 HBesG i.V.m. Anlage V HBesG · Gesetzestext öffnen
Stand: gültig ab 01.07.2026

Welcher Familienzuschlag gilt ab der Verbeamtung?

Ab der Verbeamtung gilt der Familienzuschlag nach § 43 HBesG mit einer ehebezogenen Stufe 1 von 177,30 € (ab 01.07.2026) und kindbezogenen Anteilen von je 360,57 € für die ersten beiden und je 831,08 € ab dem dritten Kind.

Ausführliche Antwort

Ab der Verbeamtung gilt der Familienzuschlag nach § 43 HBesG: Stufe 1 (ehebezogen) 177,30 € seit 01.07.2026; der kinderbezogene Anteil beträgt für die ersten beiden zu berücksichtigenden Kinder je 360,57 € und für das dritte und jedes weitere Kind je 831,08 €. Hinzu kommt eine monatlich integrierte Sonderzahlung von 5 % der Bezüge. Diese Angaben beruhen auf § 43 HBesG i.V.m. Anlage V HBesG, gültig ab 01.07.2026; der amtliche Volltext ist über rv.hessenrecht.hessen.de abrufbar.

Beispiel: Ab der Verbeamtung erhältst du den Familienzuschlag nach § 43 HBesG, in Stufe 1 sind das 177,30 €. Für die ersten beiden Kinder kommen je 360,57 € dazu.
Rechtsgrundlage: § 43 HBesG i.V.m. Anlage V HBesG · Gesetzestext öffnen
Stand: gültig ab 01.07.2026

Wie sind die Stufen des Familienzuschlags im Detail beziffert?

Der Familienzuschlag beträgt seit dem 01.07.2026 in Stufe 1 (ehebezogen) 177,30 €, in Stufe 2 (1 Kind, Gesamtbetrag) 537,87 €, in Stufe 3 (2 Kinder) 898,44 € und in Stufe 4 (3 Kinder) 1.729,52 €; der kinderbezogene Anteil beträgt für das 1. und 2. Kind je 360,57 € und ab dem 3. Kind je 831,08 €.

Ausführliche Antwort

Die Stufen des Familienzuschlags (übrige Besoldungsgruppen, also A13, ohne Erhöhungsbetrag) betragen seit dem 01.07.2026: Stufe 1 (Ehegattenanteil) 177,30 €; Stufe 2 (1 Kind, Gesamtbetrag) 537,87 €; Stufe 3 (2 Kinder, Gesamtbetrag) 898,44 €; Stufe 4 (3 Kinder, Gesamtbetrag) 1.729,52 €. Der kinderbezogene Anteil beträgt für das 1. und 2. Kind je 360,57 € und ab dem 3. Kind je 831,08 €. Die zuvor an dieser Stelle geführten Werte (Stufe 1 172,10 €, Stufe 2 435,32 €, Stufe 3 698,54 €, Stufe 4 1.505,26 €, Kind 263,22 € beziehungsweise 806,72 €) stammen aus der Fassung, die nur vom 01.12.2025 bis zum 31.12.2025 galt. Maßgeblich ist heute Anlage V HBesG in der ab 01.07.2026 geltenden Fassung, in Kraft gesetzt durch das Änderungsgesetz vom 03.09.2026 und gültig bis 30.09.2027. Diese Beträge stimmen mit den Zeilen 28 und 29 dieser Tabelle überein.

Beispiel: Verheiratet mit zwei Kindern liegt dein Familienzuschlag seit 01.07.2026 bei 898,44 € im Monat. Jedes der ersten beiden Kinder zählt mit 360,57 €, ab dem dritten mit 831,08 €.
Rechtsgrundlage: § 43 HBesG i.V.m. Anlage V HBesG · Gesetzestext öffnen
Stand: Anlage V HBesG, gültig ab 01.07.2026 bis 30.09.2027 (Änderungsgesetz vom 03.09.2026)

Persönlich klären

Was heißt das konkret für dich? Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir deine Situation in Hessen durch.

Termin buchen

oder anrufen: 0251 414850

Dein Leitfaden

Der Leitfaden für Hessen ist in Arbeit. Trag dich ein, dann bekommst du ihn, sobald er erscheint.

Leitfaden vorbestellen

Was kostet dich die Krankenversicherung?

Rechne aus, was PKV oder pauschale Beihilfe in Hessen für dich bedeuten.

Zum Rechner

Alle Antworten beruhen auf den Landesvorschriften für Hessen und nennen ihre Fundstelle. Datenstand v225. Die Angaben ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Sprich mit uns, bevor du unterschreibst.

Kostenlos und unverbindlich, im Büro in Münster, per Video oder am Telefon: 0251 414850 (Mo–Fr 9–17 Uhr)

Termin buchen

Informationen zu unserem Status als Versicherungsmakler: Erstinformation nach § 15 VersVermV