Bewerbung, Zugang & Altersgrenzen in Hessen
Wann du dich in Hessen für den Vorbereitungsdienst bewerben kannst, welche Unterlagen gebraucht werden und bis zu welchem Alter eine Verbeamtung möglich ist.
Ablauf & Dauer
Wann erfolgt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst?
Die Einstellung erfolgt zweimal jährlich, zum 1. Mai und zum 1. November.
Ausführliche Antwort
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt zweimal jährlich, zum 1. Mai und zum 1. November. Die Bewerbungsfristen liegen jeweils mehrere Monate vorher (für den 1. Mai bis 1. Januar, für den 1. November bis 1. Juli). Diese Angaben beruhen auf § 30 HLbGDV; der amtliche Volltext ist über hessenrecht.hessen.de abrufbar.
Bewerbung & Einstellung
Welche Unterlagen müssen für die Bewerbung eingereicht werden?
Unterlagenliste der Lehrkräfteakademie erfasst; Bewerbung online über das Stellenportal, Fristen je Ausschreibung.
Ausführliche Antwort
Unterlagenliste der Lehrkräfteakademie erfasst; Bewerbung online über das Stellenportal, Fristen je Ausschreibung. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: Hessische Lehrkräfteakademie – Pädagogischer Vorbereitungsdienst.
Wie werden die Plätze bei mehr Bewerbern als Kapazität vergeben (NC/Wartezeit/Härtefälle)?
Einen festen NC gibt es nicht; bei Überzeichnung werden die Stellen zu 50 % nach Eignung und Leistung, zu 15 % für Härtefälle und zu 35 % nach Wartezeit vergeben.
Ausführliche Antwort
Einen festen NC gibt es nicht; bei mehr Bewerbungen als Plätzen werden die Stellen nach Quoten vergeben: 50 % nach Eignung und Leistung (Gesamtnote Erste Staatsprüfung beziehungsweise Mittelwert Bachelor/Master), 15 % für Härtefälle (etwa Schwerbehinderung, Kinderbetreuung/Pflege, Dienst, Spitzensport) und 35 % nach Wartezeit (je erfolgloser Bewerbung ein Wartepunkt; Verfall bei Ablehnung eines Angebots oder Nichtbewerbung binnen fünf Jahren). Diese Angaben beruhen auf § 37 HLbG (Zulassungsbeschränkungen zum pädagogischen Vorbereitungsdienst); der amtliche Volltext ist über rv.hessenrecht.hessen.de abrufbar.
Welche Bewerbungsschlussfristen gelten für die beiden Einstellungstermine?
Für die Einstellung zum 1. Mai läuft das Hauptverfahren bis zum 1. Januar (Ausschlussfrist), für die Einstellung zum 1. November bis zum 1. Juli; danach gibt es jeweils ein Nachrückverfahren.
Ausführliche Antwort
Für die Einstellung zum 1. Mai läuft das Hauptverfahren vom 16. September bis 1. Januar (Ausschlussfrist 1. Januar), das Nachrückverfahren vom 2. Januar bis 15. März. Für die Einstellung zum 1. November läuft das Hauptverfahren vom 16. März bis 1. Juli (Ausschlussfrist 1. Juli), das Nachrückverfahren vom 2. Juli bis 15. September. Die Bewerbung erfolgt online über stellensuche.hessen.de bei der Hessischen Lehrkräfteakademie. Diese Angaben beruhen auf § 30 HLbGDV, Hessische Lehrkräfteakademie.
Zugang & Altersgrenzen
Bis zu welchem Alter ist eine Einstellung ins Beamtenverhältnis möglich?
Die Höchstaltersgrenze für die Einstellung ins Beamtenverhältnis liegt bei 50 Jahren; die Ernennung muss vor Vollendung des 50. Lebensjahres erfolgen, also spätestens einen Tag vor dem 50. Geburtstag.
Ausführliche Antwort
Die Höchstaltersgrenze für die Einstellung ins Beamtenverhältnis beträgt 50 Jahre; die Ernennung muss vor Vollendung des 50. Lebensjahres erfolgen, also spätestens einen Tag vor dem 50. Geburtstag, nicht vor dem 51. Eine Ausnahme gilt für den Wechsel aus dem Richterverhältnis in das Beamtenverhältnis und umgekehrt. Diese Angaben beruhen auf § 23 HBG (Verordnungsermächtigung) i.V.m. § 11 Abs. 1 HLVO; der amtliche Volltext ist über rv.hessenrecht.hessen.de abrufbar.
Welche Altersgrenze und welche Frist gelten für die Verbeamtung auf Probe?
Für die Verbeamtung auf Probe gilt die Höchstaltersgrenze von 50 Jahren; die Ernennung auf Lebenszeit muss spätestens nach fünf Jahren erfolgen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Ausführliche Antwort
Für die Verbeamtung auf Probe gilt eine Höchstaltersgrenze von 50 Jahren; eine Anhebung bei Kindererziehungs- oder Pflegezeiten ist möglich. Die Beamtin beziehungsweise der Beamte auf Probe muss spätestens nach fünf Jahren auf Lebenszeit ernannt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Angaben beruhen auf HLVO, § 20 Abs. 3 HBG; der amtliche Volltext ist über hessenrecht.hessen.de abrufbar.
Kann die Höchstaltersgrenze im Einzelfall angehoben werden?
Eine Anhebung der 50-Jahre-Höchstaltersgrenze wegen Geburt, Kinderbetreuung oder Pflege ist in der HLVO nicht vorgesehen; die einzige Ausnahme ist die Einstellung bis 60 Jahre bei besonderem dienstlichen Interesse.
Ausführliche Antwort
Eine Anhebung der Höchstaltersgrenze von 50 Jahren wegen Geburt oder Betreuung eines Kindes oder wegen Pflege ist in der HLVO nicht vorgesehen. Die einzige dort geregelte Ausnahme ist die Einstellung bis zum Höchstalter von 60 Jahren bei besonderem dienstlichen Interesse, wenn keine anderen geeigneten Bewerberinnen und Bewerber vorhanden sind und die Gewinnung oder Erhaltung der oder des Bediensteten nur über das Beamtenverhältnis möglich ist (§ 11 Abs. 2 HLVO). Unabhängig davon verlängert sich die Frist, innerhalb derer eine Beamtin oder ein Beamter auf Probe spätestens zur Lebenszeitbeamtin oder zum Lebenszeitbeamten ernannt werden muss (regulär fünf Jahre), um Zeiten einer Elternzeit oder einer Beurlaubung unter Wegfall der Besoldung. Diese Angaben beruhen auf § 11 HLVO und § 20 Abs. 3 HBG; der amtliche Volltext ist über rv.hessenrecht.hessen.de abrufbar.
Welche Erleichterungen gelten für schwerbehinderte Bewerber?
Für schwerbehinderte Menschen gilt nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß körperlicher Eignung; eine gesonderte Anhebung der Höchstaltersgrenze sieht die HLVO für sie nicht vor.
Ausführliche Antwort
Bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen darf nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt werden (§ 12 Abs. 1 HLVO). Bei laufbahnrechtlichen Entscheidungen sind ihre besonderen Belange zu berücksichtigen, ohne dass die fachlichen Anforderungen geringer bemessen werden dürfen (§ 12 Abs. 2 HLVO); bei der Leistungsbeurteilung ist eine behinderungsbedingte Minderung der Arbeits- und Verwendungsfähigkeit zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 3 HLVO). Eine gesonderte Anhebung der 50-Jahre-Höchstaltersgrenze für schwerbehinderte Menschen ist in der HLVO dagegen nicht vorgesehen; allgemein gilt nur die Ausnahme bis 60 Jahre bei besonderem dienstlichen Interesse (§ 11 Abs. 2 HLVO). Diese Angaben beruhen auf § 12 HLVO; der amtliche Volltext ist über rv.hessenrecht.hessen.de abrufbar.
Wie wird die Höchstaltersgrenze für den Vorbereitungsdienst festgesetzt?
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf; die Höchstaltersgrenzen hierfür setzt die HLVO auf Grundlage der Verordnungsermächtigung des § 23 HBG fest.
Ausführliche Antwort
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Landesregierung ist durch § 23 Abs. 2 Nr. 4 und 5 HBG ermächtigt, in der Hessischen Laufbahnverordnung (HLVO) Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sowie für die Einstellung und Versetzung von Beamtinnen und Beamten allgemein festzusetzen; die konkrete Grenze von 50 Jahren steht in § 11 HLVO. Die HLbGDV selbst enthält keine Höchstaltersgrenze. Diese Angaben beruhen auf § 23 Abs. 2 Nr. 4, 5 HBG i.V.m. § 11 HLVO; der amtliche Volltext ist über rv.hessenrecht.hessen.de abrufbar.
Wie verläuft die Verbeamtung von Lehrkräften grundsätzlich?
Lehrkräfte treten als Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst ein und werden nach der Zweiten Staatsprüfung in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen; Eingangsamt ist regelmäßig A13.
Ausführliche Antwort
Lehrkräfte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verbeamtet: Eintritt in den Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf, nach der Zweiten Staatsprüfung Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Eingangsamt ist regelmäßig A13; die Grundschule wird stufenweise bis 2028 auf A13 angehoben. Diese Angaben beruhen auf § 20 HBG, § 10 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über hessenrecht.hessen.de abrufbar.
Gibt es eine Sonderregelung zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte?
Eine allgemeine befristete Sonderregelung zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte besteht nicht; die Verbeamtung erfolgt über den regulären Weg oder den Quer-/Seiteneinstieg.
Ausführliche Antwort
Eine allgemeine befristete Sonderregelung zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte besteht im regulären Laufbahnrecht Hessens nicht. Die Verbeamtung erfolgt über den regulären Weg (Vorbereitungsdienst, Zweite Staatsprüfung) nach dem Hessischen Beamtengesetz (HBG) und der HLVO beziehungsweise über den Quer- oder Seiteneinstieg, dessen pädagogische Ausbildung die HLbGDV regelt; die Verbeamtung von Bestandslehrkräften selbst richtet sich nach dem HBG. Diese Angaben beruhen auf dem HBG; der amtliche Volltext ist über rv.hessenrecht.hessen.de abrufbar.
Eignung & Sonderfälle
Welche gesundheitliche Eignung ist Voraussetzung der Verbeamtung?
Die gesundheitliche und persönliche Eignung ist Voraussetzung der Verbeamtung und wird amtsärztlich festgestellt.
Ausführliche Antwort
Die gesundheitliche und persönliche Eignung ist Voraussetzung der Verbeamtung und wird amtsärztlich festgestellt. Die Bewährung wird in der Probezeit festgestellt. Diese Angaben beruhen auf § 9 BeamtStG, § 20 HBG; der amtliche Volltext ist über hessenrecht.hessen.de abrufbar.
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