Bewerbung, Zugang & Altersgrenzen in Hamburg
Wann du dich in Hamburg für den Vorbereitungsdienst bewerben kannst, welche Unterlagen gebraucht werden und bis zu welchem Alter eine Verbeamtung möglich ist.
Ablauf & Dauer
Zu welchen Terminen erfolgt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst?
Die Einstellung erfolgt zweimal jährlich, zum 1. Februar und zum 1. August eines Jahres.
Ausführliche Antwort
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Hamburger Schulen vom 4. September 2018 (SchulLehrV HA 2018) ist Einstellungstermin jeweils der 1. Februar und der 1. August eines Jahres. Die VVZS selbst (§ 2 Abs. 4 und 7) verweist für die Termine nur auf die von der zuständigen Behörde bekannt gegebenen Termine und auf diese gesonderte Zulassungsverordnung.
Bewerbung & Einstellung
Welche Unterlagen müssen für die Bewerbung eingereicht werden?
Erforderlich sind der Nachweis eines abgeschlossenen Lehramtsstudiums, ein erweitertes Führungszeugnis, der Nachweis gesundheitlicher Eignung, ein Masernimpfnachweis sowie das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Ausführliche Antwort
Erforderlich sind der Nachweis eines abgeschlossenen Lehramtsstudiums (Master of Education beziehungsweise Erste Staatsprüfung), ein erweitertes Führungszeugnis, der Nachweis gesundheitlicher Eignung, ein Masernimpfnachweis sowie das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Nachreichfrist für den Abschluss ist der 1. November für den Einstellungstermin 1. Februar beziehungsweise der 15. Mai für den 1. August. Diese Angaben beruhen auf VVZS (Zulassung), HmbBG, Masernschutz § 20 IfSG.
Wie werden die Plätze bei mehr Bewerbern als Kapazität vergeben (NC/Wartezeit/Härtefälle)?
Auswahlverfahren nach § 2 Abs. 4 VVZS; Fristen 15.09./01.04.; die konkreten Ranking- und Wartezeitregeln legt die Zulassungsverordnung fest.
Ausführliche Antwort
Auswahlverfahren nach § 2 Abs. 4 VVZS; Fristen 15.09./01.04.; die konkreten Ranking- und Wartezeitregeln legt die Zulassungsverordnung fest. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: VVZS Hamburg; Zulassungsverordnung 04.09.2018.
Wann sind die Bewerbungsschlussfristen für den Vorbereitungsdienst?
Bewerbungsstichtag ist der 15. September des Vorjahres für den Einstellungstermin 1. Februar und der 1. April für den Termin 1. August.
Ausführliche Antwort
Nach § 3 Abs. 1 SchulLehrV HA 2018 ist Einstellungstermin jeweils der 1. Februar und der 1. August eines Jahres; Bewerbungsstichtag für den 1. Februar ist der 15. September des Vorjahres, für den 1. August der 1. April desselben Jahres. Fehlt zum Bewerbungsstichtag noch das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung bzw. die Masterprüfung, kann dieses innerhalb einer von der zuständigen Behörde bestimmten Frist nachgereicht werden (§ 3 Abs. 2 SchulLehrV HA 2018); feste Nachreichtermine wie 1.11./15.5. nennt die Verordnung nicht, die Frist wird von der Behörde im Einzelfall bestimmt. Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate (§ 6 Abs. 2 HmbLVO-Bildung).
Zugang & Altersgrenzen
Bis zu welchem Alter ist eine Verbeamtung auf Probe in Hamburg möglich?
Die Verbeamtung auf Probe ist in der Regel nicht mehr nach Vollendung des 45. Lebensjahres möglich.
Ausführliche Antwort
Die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung auf Probe liegt in der Regel beim vollendeten 45. Lebensjahr. Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst gilt eine niedrigere Grenze (40. Lebensjahr, § 11 Abs. 1 HmbLVO). Diese Angaben beruhen auf § 5 Abs. 1 HmbLVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Welche Altersgrenzen gelten für Verbeamtung auf Probe und für den Vorbereitungsdienst?
Die Verbeamtung auf Probe ist in der Regel bis zum vollendeten 45. Lebensjahr möglich, die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bis zum vollendeten 40. Lebensjahr.
Ausführliche Antwort
Für die Verbeamtung auf Probe gilt in der Regel die Höchstaltersgrenze des vollendeten 45. Lebensjahres (§ 5 Abs. 1 HmbLVO); für den Vorbereitungsdienst (Beamtenverhältnis auf Widerruf) ist die Einstellung vor Vollendung des 40. Lebensjahres möglich (§ 11 Abs. 1 HmbLVO). Diese Angaben beruhen auf §§ 5, 11 HmbLVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Wie lässt sich die Höchstaltersgrenze durch Kinderbetreuung oder Pflege ausgleichen?
Bei Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder Pflege eines Angehörigen wird die Altersgrenze um drei Jahre je Fall, höchstens sechs Jahre, hinausgeschoben.
Ausführliche Antwort
Die Höchstaltersgrenze wird ausgeglichen bei Betreuung mindestens eines Kindes unter 18 Jahren oder Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen: je Kind beziehungsweise Pflegefall drei Jahre, höchstens sechs Jahre; der Ausgleichszeitraum ist um anderweitig berücksichtigte Zeiten zu vermindern. Ausnahmen bestehen unter anderem für Soldaten mit Eingliederungs-/Zulassungsschein. Diese Angaben beruhen auf § 5 Abs. 3, 4 HmbLVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Welche Erleichterungen gelten für schwerbehinderte Menschen bei der Verbeamtung?
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt und erhalten in Prüfungsverfahren angemessene Erleichterungen; beim Höchstalter wirkt der Nachteilsausgleich.
Ausführliche Antwort
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt und erhalten in Prüfungsverfahren angemessene Erleichterungen; beim Höchstalter wirkt der Nachteilsausgleich, während die fachlichen Anforderungen unverändert bleiben. Diese Angaben beruhen auf § 9 HmbLVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Bis zu welchem Alter ist die Einstellung in den Vorbereitungsdienst möglich?
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist vor Vollendung des 40. Lebensjahres möglich.
Ausführliche Antwort
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Beamtenverhältnis auf Widerruf) ist vor Vollendung des 40. Lebensjahres möglich; dies gilt nicht für Vorbereitungsdienste, in denen nicht ausschließlich für den öffentlichen Dienst ausgebildet wird. Der Nachteilsausgleich nach § 9 bleibt unberührt. Diese Angaben beruhen auf § 11 Abs. 1 HmbLVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Werden Lehrkräfte in Hamburg verbeamtet und in welchem Eingangsamt?
Lehrkräfte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verbeamtet; Eingangsamt ist A13.
Ausführliche Antwort
Lehrkräfte werden bei Vorliegen der laufbahn- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen verbeamtet; das Eingangsamt für Lehrkräfte mit Master beziehungsweise Zweitem Staatsexamen ist A13 (Besoldungsordnung A, HmbBesG). Diese Angaben beruhen auf HmbBesG, Besoldungsordnung A; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Gibt es in Hamburg eine Sonderregelung zur Verbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte?
Eine dem Berliner Lehrkräfteverbeamtungsgesetz vergleichbare befristete Sonderregelung existiert in Hamburg nicht; die Übernahme bereits angestellter Lehrkräfte in das Beamtenverhältnis erfolgt nach den allgemeinen beamten-, laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Rahmen der regulären Beschäftigungspraxis.
Ausführliche Antwort
In Hamburg besteht keine mit dem Berliner Lehrkräfteverbeamtungsgesetz vergleichbare befristete Sonderregelung zur nachträglichen Verbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte. §§ 18 und 19 HmbBG regeln die Einstellung im Einstiegsamt bzw. eine allgemeine Verweisnorm zur Probezeit und haben mit einer solchen Sonderregelung nichts zu tun; eine eigenständige Norm zu diesem Thema war weder in der HmbBG-Gesamtausgabe noch in der HmbLVO-Bildung auffindbar. Nach Angaben der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung erfolgt die Einstellung von Lehrkräften in der Regel im Rahmen eines Dauerbeschäftigungsverhältnisses; liegen die beamten- und laufbahnrechtlichen sowie die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vor, ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen, bis dahin erfolgt die Beschäftigung auf Basis eines versicherungsfreien Sonderarbeitsvertrages. Diese Übernahme läuft über den regulären Weg und ist keine gesonderte Bestandslehrkräfte-Sonderregelung im Sinne der Berliner Vorschrift.
Eignung & Sonderfälle
Wie wird die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung festgestellt?
Die gesundheitliche Eignung wird durch amtsärztliche Untersuchung festgestellt.
Ausführliche Antwort
Die gesundheitliche Eignung wird durch ärztliche Untersuchung (Amtsärztin/Amtsarzt beziehungsweise beamtete Ärztin/beamteter Arzt) festgestellt; für die Lebenszeitverbeamtung ist die zweifelsfreie Feststellung der Bewährung erforderlich. Diese Angaben beruhen auf § 26 HmbBG; § 9 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Persönlich klären
Was heißt das konkret für dich? Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir deine Situation in Hamburg durch.
Termin buchenoder anrufen: 0251 414850
Dein Leitfaden
Der Leitfaden für Hamburg ist in Arbeit. Trag dich ein, dann bekommst du ihn, sobald er erscheint.
Leitfaden vorbestellenWechsel in ein anderes Land?
Vergleiche Hamburg mit einem anderen Bundesland, Frage für Frage.
Länder vergleichenSprich mit uns, bevor du unterschreibst.
Kostenlos und unverbindlich, im Büro in Münster, per Video oder am Telefon: 0251 414850 (Mo–Fr 9–17 Uhr)
Termin buchenInformationen zu unserem Status als Versicherungsmakler: Erstinformation nach § 15 VersVermV
