Nach dem Referendariat: Probezeit, A13 & Absicherung in Hamburg
Was nach dem Referendariat in Hamburg kommt: Einstellung auf Probe, Besoldung und Erfahrungsstufen, Probezeit und Absicherung bei Dienstunfähigkeit.
A13 & Erfahrungsstufen
Ist A13 das Eingangsamt für Lehrkräfte in Hamburg?
Ja, A13 ist das Eingangsamt für Lehrkräfte mit Master oder Zweitem Staatsexamen.
Ausführliche Antwort
A13 ist das Eingangsamt für Lehrkräfte mit Master beziehungsweise Zweitem Staatsexamen (Besoldungsordnung A, HmbBesG); das Grundgehalt A13 Stufe 1 beträgt 4.939,24 € (Anlage I, Stand 01.02.2025). Diese Angaben beruhen auf HmbBesG, Besoldungsordnung A, Anlage I; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
In welche Erfahrungsstufe wird man bei der Verbeamtung eingestuft, und wie sind die Stufenlaufzeiten in A13?
Das Grundgehalt in A13 beginnt in Hamburg in Erfahrungsstufe 1; der Aufstieg folgt einem Sonderrhythmus (3-2-3-4-4-6-6 Jahre) über insgesamt 8 Stufen bis zur Endstufe nach 28 Jahren.
Ausführliche Antwort
Das Grundgehalt richtet sich nach Erfahrungsstufen, die mit der Diensterfahrung ansteigen. In Hamburg beginnt das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A13 in der Erfahrungsstufe 1. Der Aufstieg folgt – abweichend vom sonst üblichen Zwei-drei-vier-Jahres-Rhythmus – einem Sonderrhythmus von 3, 2, 3, 4, 4, 6 und 6 Jahren; es gibt insgesamt 8 Erfahrungsstufen, die Endstufe wird nach 28 Jahren erreicht. Mit Stand 01.02.2025 reichen die A13-Beträge von 4.939,24 € in der Stufe 1 bis 6.115,53 € in der Endstufe 8. Anrechenbare berufliche Vorerfahrung kann bei der Zuordnung berücksichtigt werden. Rechtsgrundlage ist § 27 Abs. 3 HmbBesG. Der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Probezeit & Lebenszeit
Wann erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit?
Die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreicher Bewährung in der dreijährigen Probezeit.
Ausführliche Antwort
Die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreicher Bewährung in der dreijährigen Probezeit; die gesundheitliche Eignung für die Lebenszeitverbeamtung ist amtsärztlich festzustellen. Diese Angaben beruhen auf §§ 19, 26 HmbBG; § 10 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Erfolgt nach dem Referendariat die Verbeamtung auf Probe?
Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst und bestandener Zweiter Staatsprüfung erfolgt die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe.
Ausführliche Antwort
Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst und bestandener Zweiter Staatsprüfung erfolgt – vorbehaltlich der laufbahn- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen – die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe. Diese Angaben beruhen auf §§ 18, 19 HmbBG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Wie lange dauert die Probezeit in Hamburg?
Die regelmäßige Probezeit beträgt drei Jahre in allen Laufbahnen.
Ausführliche Antwort
Die regelmäßige Probezeit beträgt drei Jahre in allen Laufbahnen; die Mindestprobezeit der Laufbahngruppe 2 beträgt ein Jahr, gleichwertige hauptberufliche Zeiten können angerechnet werden, eine Verlängerung ist bis höchstens fünf Jahre möglich. Die zwei Jahre nach § 5 HmbBG betreffen nur Ämter mit leitender Funktion. Diese Angaben beruhen auf § 19 Abs. 2 HmbBG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Eignung & Sonderfälle
Wird eine bei einem anderen Dienstherrn erworbene Laufbahnbefähigung anerkannt?
Ja, eine bei einem anderen Dienstherrn erworbene Laufbahnbefähigung wird anerkannt; die Höchstaltersgrenze ist beim Zuzug zu beachten.
Ausführliche Antwort
Eine bei einem anderen Dienstherrn erworbene Laufbahnbefähigung wird anerkannt; beim Zuzug ist die Höchstaltersgrenze der HmbLVO zu beachten. Diese Angaben beruhen auf § 15 HmbBG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Dienstunfähigkeit & Dienstunfall
Welche Folgen hat ein Dienstunfall für die Versorgung?
Ein Dienstunfall löst Unfallfürsorge aus; bei Dienstunfähigkeit infolge einer Dienstbeschädigung entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die Fünf-Jahres-Wartezeit.
Ausführliche Antwort
Ein Dienstunfall löst Unfallfürsorge aus. Bei Dienstunfähigkeit infolge einer ohne grobes Verschulden bei oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogenen Beschädigung entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die Fünf-Jahres-Wartezeit. Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 34 HmbBeamtVG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Wann besteht für Beamte auf Probe ein Ruhegehaltsanspruch bei Dienstunfähigkeit?
Ein Ruhegehalt besteht erst bei mindestens fünf Jahren Dienstzeit oder bei Dienstunfähigkeit infolge einer Dienstbeschädigung.
Ausführliche Antwort
Beamte auf Probe erhalten Ruhegehalt nur bei mindestens fünf Jahren Dienstzeit oder bei Dienstunfähigkeit infolge einer Dienstbeschädigung. Wird ein Beamter auf Probe vor Ableistung von fünf Jahren wegen Dienstunfähigkeit entlassen, kann auf Antrag ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehalts bewilligt werden. Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 18 HmbBeamtVG; § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Sind Beamte auf Widerruf (Referendare) bei Dienstunfähigkeit versorgt?
Nein, Beamte auf Widerruf haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch; nur bei Dienstunfall entsteht ein Anspruch.
Ausführliche Antwort
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf (Referendare/LiV) haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch: Die Fünf-Jahres-Wartezeit wird nie erreicht, und der Unterhaltsbeitrag nach § 18 HmbBeamtVG gilt nur für entlassene Beamte auf Lebenszeit oder auf Probe. Folge ist die Entlassung nach §§ 22, 23 BeamtStG und die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; nur bei Dienstunfall entsteht ein Anspruch. Eine private BU-/DU-Absicherung ist für Referendare daher essenziell. Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 18 HmbBeamtVG; §§ 22, 23 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Ruhegehalt & Hinterbliebene
Welche Hinterbliebenenversorgung gibt es (Witwen- und Waisengeld)?
Das Witwen- oder Witwergeld beträgt 55 % des Ruhegehalts, das Halbwaisengeld 12 % und das Vollwaisengeld 20 %.
Ausführliche Antwort
Beim Tod einer Beamtin oder eines Beamten erhalten die Hinterbliebenen eine Versorgung aus dem Ruhegehalt. Das Witwen- oder Witwergeld beträgt grundsätzlich 55 % des Ruhegehalts, das die verstorbene Person erhalten hätte (§ 23 HmbBeamtVG); für vor dem 1. Januar 2002 geschlossene Altehen, bei denen mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gelten 60 %. Das Waisengeld beträgt nach § 27 HmbBeamtVG für Halbwaisen 12 % und für Vollwaisen 20 % des Ruhegehalts. Die Hinterbliebenenbezüge dürfen zusammen das zugrunde liegende Ruhegehalt nicht übersteigen. Rechtsgrundlagen sind § 23 (Witwen- und Witwergeld) und § 27 (Waisengeld) HmbBeamtVG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Wie hoch ist der Ruhegehaltssatz (Formel und Höchstsatz)?
Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens jedoch 71,75 %.
Ausführliche Antwort
Der Ruhegehaltssatz beträgt für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 %; der Höchstsatz wird nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht. Als amtsunabhängige Mindestversorgung gelten mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge; sofern günstiger, greift die amtsabhängige Mindestversorgung. Rechtsgrundlage ist § 16 HmbBeamtVG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
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