Anwärterbezüge & Familienzuschlag in Thüringen
Was du im Referendariat in Thüringen bekommst: Anwärtergrundbetrag, Familienzuschlag und die übrigen Bestandteile deiner Bezüge.
Anwärterbezüge & Sonstiges
Wie ist das Eingangsamt besoldet?
Eingangsamt ist A13; Grundgehalt A13 Stufe 1 5.073,12 €, Anwärtergrundbetrag A13 1.743,92 €.
Ausführliche Antwort
Eingangsamt der Lehrkräfte ist A13; Grundgehalt A13 Stufe 1 5.073,12 €, Anwärtergrundbetrag A13 1.743,92 €; Gymnasium/berufsbildende Schulen zusätzlich Stellenzulage Nr. 7b (112,26 €). Keine separate Jahressonderzahlung (in das Grundgehalt integriert). Diese Angaben beruhen auf ThürBesG, dbb-Besoldungstabelle 01.02.2025.
Wie hoch ist der Anwärtergrundbetrag im Referendariat?
Der Anwärtergrundbetrag für das Eingangsamt A13 beträgt 1.743,92 € monatlich, für Gymnasium/berufsbildende Schulen 1.782,92 €.
Ausführliche Antwort
Der Anwärtergrundbetrag für das Eingangsamt A13 beträgt 1.743,92 € monatlich (Stand 01.02.2025); für Gymnasium/berufsbildende Schulen 1.782,92 € (mit Anwärteranteil der Stellenzulage Nr. 7b). Daneben Familienzuschlag und gegebenenfalls Anwärtersonderzuschlag in Mangelfächern. Diese Angaben beruhen auf ThürBesG, dbb-Besoldungstabelle 01.02.2025.
Gibt es in Thüringen eine gesonderte jährliche Sonderzahlung / Weihnachtsgeld?
Thüringen zahlt derzeit keine gesonderte jährliche Sonderzahlung; ein Gesetzentwurf sieht die Wiedereinführung von 4,8 Prozent der Jahresbruttobesoldung vor, ist aber noch nicht verkündet.
Ausführliche Antwort
Nach geltendem Recht gibt es in Thüringen keine jährliche Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte. Das Thüringer Besoldungsgesetz enthält keinen entsprechenden Tatbestand; die frühere Sonderzahlung wurde mit dem Außerkrafttreten des Thüringer Sonderzahlungsgesetzes in die laufenden Bezüge überführt. Das kann sich kurzfristig ändern: Die Landesregierung hat am 2. Juni 2026 einen Entwurf als Formulierungshilfe beschlossen, der eine ruhegehaltfähige Jahressonderzahlung von 4,8 Prozent der Jahresbruttobesoldung ab 2026 sowie eine Nachzahlung für 2025 vorsieht. Der Entwurf wurde am 24. Juni 2026 in erster Beratung behandelt und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen; eine Verkündung ist bis zum 24. September 2026 nicht erfolgt. Bis dahin gilt: kein gesonderter Betrag im Dezember.
Gibt es für Referendarinnen und Referendare einen Anwärtersonderzuschlag für Mangelfächer?
70 % des Anwärtergrundbetrags in festgelegten Regionen/Fächern; kein Rechtsanspruch; VwV befristet bis 31.07.2028.
Ausführliche Antwort
70 % des Anwärtergrundbetrags in festgelegten Regionen/Fächern; kein Rechtsanspruch; VwV befristet bis 31.07.2028. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: § 52 Abs. 4 ThürBesG; VVSLaaS 09.12.2025.
Sind die Anwärterbezüge steuerpflichtig, und wie hoch ist das Netto?
Ja, die Anwärterbezüge sind als Arbeitslohn lohnsteuerpflichtig; Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an, und das Netto hängt von Steuerklasse und Konfession ab.
Ausführliche Antwort
Die Anwärterbezüge sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und damit lohnsteuerpflichtig; vom Anwärtergrundbetrag werden Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer sowie ein etwaiger Solidaritätszuschlag einbehalten. Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung fallen nicht an, weil Referendarinnen und Referendare als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf beihilfeberechtigt sind und sich im Übrigen privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Wie hoch das Nettoeinkommen ausfällt, hängt von der Steuerklasse, der Konfession und den persönlichen Verhältnissen ab und lässt sich nicht pauschal angeben. Rechtsgrundlage ist § 19 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Wie hoch sind die vermögenswirksamen Leistungen für Beamte/Anwärter?
Die vermögenswirksame Leistung beträgt regulär 6,65 Euro monatlich; Anwärter unterhalb der Einkommensgrenze erhalten 13,29 Euro.
Ausführliche Antwort
Die vermögenswirksame Leistung beträgt regulär 6,65 Euro monatlich; Anwärter, deren Anwärterbezüge nebst Familienzuschlag Stufe 1 monatlich 971,45 Euro nicht erreichen, erhalten den erhöhten Satz von 13,29 Euro monatlich. Diese Angaben beruhen auf § 57 ThürBesG.
Familienzuschlag
Wie ist der Familienzuschlag Stufe 1 geregelt?
Der Familienzuschlag (ehebezogene Stufe 1) und die kindbezogenen Anteile richten sich nach §§ 37, 38 ThürBesG i.V.m. Anlage 6.
Ausführliche Antwort
Der Familienzuschlag (ehebezogene Stufe 1) folgt §§ 37, 38 ThürBesG i.V.m. Anlage 6; die kindbezogenen Anteile sind gestaffelt (hoher Sprung beim 2. Kind). Der konkrete Stufe-1-Betrag ist der Anlage 6 (Stand 01.02.2025) zu entnehmen. Diese Angaben beruhen auf §§ 37, 38 ThürBesG, Anlage 6; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.
Wie ist der Familienzuschlag ab Verbeamtung geregelt?
Ab Verbeamtung wird der Familienzuschlag nach §§ 37, 38 ThürBesG zzgl. kindbezogener Anteile gezahlt.
Ausführliche Antwort
Ab Verbeamtung wird der Familienzuschlag nach §§ 37, 38 ThürBesG (ehebezogene Stufe 1) zuzüglich gestaffelter kindbezogener Anteile gezahlt; alimentativer Ergänzungszuschlag nach Maßgabe des ThürBesG. Diese Angaben beruhen auf §§ 37, 38 ThürBesG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.
Wie hoch sind die Familienzuschlagsbeträge in Thüringen (Anlage 6)?
Anlage 6 des ThürBesG weist absolute Ist-Beträge pro Kind aus, keine Steigerungsbeträge; ab dem vierten Kind sinkt der Betrag auf 803,23 € pro Kind.
Ausführliche Antwort
Die Anlage 6 des ThürBesG weist – anders als in den meisten Ländern – absolute Ist-Beträge pro Kind aus, nicht kumulative Steigerungsbeträge. Amtlich bestätigte Werte (Stand 01.02.2025): Stufe 1 (Ehegattenanteil, § 38 Abs. 1) 177,25 €; Ist-Betrag 1. Kind 326,41 €, 2. Kind 529,16 €, 3. Kind 830,50 €, ab dem 4. Kind 803,23 € pro Kind (nicht-monotoner Verlauf, durch zwei unabhängige Quellen bestätigt). Diese Angaben beruhen auf §§ 37, 38 ThürBesG, Anlage 6, dbb-Besoldungstabelle 01.02.2025 sowie TLF-Klarstellung zur Ist-Betrags-Struktur.
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