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Bewerbung, Zugang & Altersgrenzen in Thüringen

Wann du dich in Thüringen für den Vorbereitungsdienst bewerben kannst, welche Unterlagen gebraucht werden und bis zu welchem Alter eine Verbeamtung möglich ist.

Ablauf & Dauer

Wann beginnt der Vorbereitungsdienst?

Die Einstellung erfolgt über vier feste jährliche Einstellungsepochen (Februar, Mai, August, November); dadurch ist ein nahezu ganzjähriger Start möglich.

Ausführliche Antwort

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt über vier Einstellungsepochen pro Jahr (Februar, Mai, August, November), veröffentlicht über das amtliche Bewerbungsportal des Thüringer Bildungsministeriums; dadurch ist ein nahezu ganzjähriger Start möglich, sofern Ausbildungskapazitäten frei sind. Diese Angaben beruhen auf vorbereitungsdienst.tmbjs.de.

Beispiel: Du bist nicht auf einen festen Termin angewiesen: Über flexible Einstellungsepochen ist ein nahezu ganzjähriger Start möglich, sofern Kapazitäten frei sind.
Rechtsgrundlage: vorbereitungsdienst.tmbjs.de (Einstellungsepochen) · Gesetzestext öffnen
Stand: 2026

Bewerbung & Einstellung

Welche Bewerbungsunterlagen sind gefordert?

Beizufügen sind ein unterschriebener Lebenslauf, Geburts-/Heiratsurkunden, beglaubigte Zeugniskopien, Praktikumsnachweise sowie fachspezifische Nachweise.

Ausführliche Antwort

Nach § 4 Abs. 3 ThürAZStPLVO sind beizufügen: eigenhändig unterschriebener Lebenslauf, Geburts-/Abstammungsurkunde (gegebenenfalls Heiratsurkunde), beglaubigte Kopien der Zeugnisse/Diplome (Erste Staatsprüfung beziehungsweise anerkannter Abschluss), Nachweise absolvierter Praktika sowie fachspezifische Nachweise (zum Beispiel kirchliche Unterrichtserlaubnis bei Religion, Berufsausbildungszeugnis bei berufsbildenden Schulen). Diese Angaben beruhen auf § 4 Abs. 3 ThürAZStPLVO (Zulassungsvoraussetzungen § 3).

Beispiel: Du legst u. a. einen eigenhändig unterschriebenen Lebenslauf, deine Geburtsurkunde sowie beglaubigte Kopien deiner Zeugnisse und Praktikumsnachweise bei.
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 3 ThürAZStPLVO · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung 26.04.2016

Gibt es einen Numerus Clausus, ein Auswahlverfahren oder eine Wartezeit?

Es gibt keinen Numerus Clausus und keine gesetzliche Wartezeit; die Bewerbung ist ganzjährig möglich und die Einstellung erfolgt in Epochen.

Ausführliche Antwort

Es gibt keinen Numerus Clausus und keine gesetzliche Wartezeit; die Bewerbung ist ganzjährig möglich, eingestellt wird in nahezu ganzjährigen Epochen (unter anderem August, November, Februar, Mai). Die ThürAZStPLVO regelt in § 3 nur Zulassungsvoraussetzungen und Ausschlussgründe, ausdrücklich kein Rangfolge-/Auswahlverfahren bei Bewerberüberhang. Diese Angaben beruhen auf § 3 ThürAZStPLVO.

Beispiel: Es gibt weder einen Numerus Clausus noch eine gesetzliche Wartezeit – du kannst dich ganzjährig bewerben, eingestellt wird in Epochen (u. a. August, November, Februar, Mai).
Rechtsgrundlage: § 3 ThürAZStPLVO · Gesetzestext öffnen
Stand: 2026

Wann sind die Bewerbungsschlussfristen für die Einstellungstermine in den Vorbereitungsdienst?

Für die Einstellungsepochen gelten wiederkehrende Bewerbungsschlussfristen; für den August-Termin der 31. März, für den Februar-Termin der 30. September, für den Mai-Termin 2026 der 5. Januar 2026.

Ausführliche Antwort

Bewerbungen sind ganzjährig möglich; für die Berücksichtigung zum jeweils ersten Einstellungstermin gelten feste Fristen: August-Epoche 31. März, November-Epoche 30. Juni, Februar-Epoche 30. September. Für die Mai-Epoche 2026 lautete die Frist laut Merkblatt des Bildungsministeriums vom 05.01.2026 der 5. Januar 2026; das Datum kann je nach Jahr um Werktage abweichen. Die beiden Haupttermine sind August (Frist 31.03.) und Februar (Frist 30.09.). Diese Angaben beruhen auf dem amtlichen Bewerbungsportal (vorbereitungsdienst.tmbjs.de) und dem Merkblatt des Bildungsministeriums.

Beispiel: Für den August-Termin bewirbst du dich bis zum 31. März, für den Februar-Termin bis zum 30. September – das sind die beiden Haupttermine.
Rechtsgrundlage: vorbereitungsdienst.tmbjs.de; Merkblatt Bildungsministerium 05.01.2026 · Gesetzestext öffnen
Stand: 2026

Zugang & Altersgrenzen

Bis zu welchem Alter ist eine Erstverbeamtung möglich?

Die Höchstaltersgrenze für die Erstverbeamtung liegt beim vollendeten 47. Lebensjahr (§ 7 Abs. 1 ThürLaufbG).

Ausführliche Antwort

Die Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe ergibt sich aus § 7 Abs. 1 ThürLaufbG: Bewerber dürfen das Lebensjahr, das 20 Jahre vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze (67 Jahre) liegt, noch nicht vollendet haben; das ergibt das vollendete 47. Lebensjahr. Eine Ausnahme für Kindererziehungs- oder Pflegezeiten ist im Wortlaut von § 7 ThürLaufbG nicht enthalten und wurde daher gestrichen; zulässige Ausnahmen sind ausschließlich die in § 7 Abs. 2 ThürLaufbG genannten (siehe Zeile 35). Diese Angaben beruhen auf § 7 Abs. 1 ThürLaufbG (Wortlaut direkt geprüft).

Beispiel: Beantragst du mit 46 die Erstverbeamtung, geht das noch; ab dem vollendeten 47. Lebensjahr in der Regel nicht mehr.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 1 ThürLaufbG · Gesetzestext öffnen
Stand: ThürLaufbG, lfd. Fassung

Welche Höchstaltersgrenze gilt für die Verbeamtung auf Probe?

Für die Verbeamtung auf Probe gilt die Höchstaltersgrenze von 47 Jahren nach § 7 Abs. 1 ThürLaufbG.

Ausführliche Antwort

Für die Verbeamtung auf Probe gilt nach § 7 Abs. 1 ThürLaufbG die Höchstaltersgrenze von 47 Jahren (20 Jahre vor der Regelaltersgrenze 67). Eine Anhebung wegen Kindererziehungs- oder Pflegezeiten ist im Wortlaut nicht enthalten und wurde daher gestrichen. Zulässige Ausnahmen nach § 7 Abs. 2 ThürLaufbG betreffen ausschließlich die Gewinnung besonders spezialisierter Bewerber bzw. einen Mangel an gleich qualifizierten, altersgrenzenkonformen Bewerbern. Einstellung erfolgt nach Zweitem Staatsexamen bei gesundheitlicher/persönlicher Eignung. Diese Angaben beruhen auf § 7 Abs. 1 und 2 ThürLaufbG (Wortlaut direkt geprüft).

Beispiel: Für die Verbeamtung auf Probe darfst du das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wegen Kindererziehung oder Pflege wird die Grenze nicht angehoben.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 1 ThürLaufbG · Gesetzestext öffnen
Stand: ThürLaufbG, lfd. Fassung

Wann wird die Höchstaltersgrenze angehoben?

Die Höchstaltersgrenze kann nur angehoben werden, um besonders spezialisierte Bewerber zu gewinnen oder bei einem Mangel an gleich qualifizierten, altersgrenzenkonformen Bewerbern (§ 7 Abs. 2 ThürLaufbG); eine Ausnahme für Kindererziehung oder Pflege besteht nicht.

Ausführliche Antwort

Nach § 7 Abs. 2 ThürLaufbG sind Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze nur zulässig, wenn besonders spezialisierte Bewerber gewonnen werden sollen, ein Mangel an gleich qualifizierten, die Altersgrenze nicht überschreitenden Bewerbern besteht und die Übernahme offensichtlich einen erheblichen Vorteil für den Dienstherrn bedeutet oder deren Ablehnung zu einer erheblichen Schädigung seiner Interessen führen könnte; solche Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des zuständigen Ministeriums. Eine Anhebung wegen Kindererziehungszeiten, Pflege naher Angehöriger oder allgemein wegen Mangelfächern steht im Wortlaut der Vorschrift nicht; die frühere Behauptung war unzutreffend. Diese Angaben beruhen auf § 7 Abs. 2 ThürLaufbG (Wortlaut direkt geprüft).

Beispiel: Wegen Kinderbetreuung oder Pflege naher Angehöriger wird die Altersgrenze nicht angehoben. Ausnahmen gibt es nur für besonders spezialisierte Bewerber oder bei einem Mangel an gleich qualifizierten Bewerbern.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 ThürLaufbG · Gesetzestext öffnen
Stand: ThürLaufbG, lfd. Fassung

Welche Erleichterungen gelten für schwerbehinderte Bewerber?

Für Schwerbehinderte gilt nach § 4 ThürLaufbG ein Mindestmaß an geforderter körperlicher Eignung sowie ein Benachteiligungsverbot und Vorrang bei gleicher Eignung; eine generelle Anhebung der Höchstaltersgrenze ist im ThürLaufbG nicht belegt.

Ausführliche Antwort

§ 4 ThürLaufbG bestimmt, dass schwerbehinderte Menschen bei laufbahnrechtlichen Entscheidungen nicht benachteiligt werden dürfen, von ihnen nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden darf und sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang haben. Eine eigenständige, generelle Anhebung der Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung auf Probe wegen Schwerbehinderung ist weder in § 7 ThürLaufbG noch in § 9 BeamtStG oder im SGB IX belegt; die frühere Behauptung einer generellen Altersgrenzenanhebung wurde daher gestrichen. Diese Angaben beruhen auf § 4 ThürLaufbG (Wortlaut direkt geprüft).

Beispiel: Bist du schwerbehindert, wird nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt, und bei gleicher Eignung hast du Vorrang. Die Höchstaltersgrenze wird dadurch nicht generell angehoben.
Rechtsgrundlage: § 4 ThürLaufbG · Gesetzestext öffnen
Stand: ThürLaufbG, lfd. Fassung

Wie wird die Altersgrenze für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bestimmt?

Eine eigene Höchstaltersgrenze für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst kann nach § 7 Abs. 3 ThürLaufbG in der lehramtsbezogenen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (ThürAZStPLVO) festgesetzt werden.

Ausführliche Antwort

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Beamtenverhältnis auf Widerruf, Lehramtsanwärter) erfolgt nach dem ThürLbG. Nach § 7 Abs. 3 ThürLaufbG können in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen – für Lehrämter also in der ThürAZStPLVO – eigene Mindest- und Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst festgesetzt werden; diese dürfen aber nicht dazu führen, dass bei anschließender Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe die allgemeine Grenze nach § 7 Abs. 1 ThürLaufbG überschritten wird. Eine eigenständige ‚ThürLaufbVO‘ als aktuell geltende Rechtsgrundlage konnte nicht bestätigt werden; die frühere Verweisung wurde daher korrigiert. Diese Angaben beruhen auf § 7 Abs. 3 ThürLaufbG (Wortlaut direkt geprüft).

Beispiel: Deine Einstellung in den Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf richtet sich nach dem Thüringer Laufbahngesetz; die Höchstaltersgrenze folgt dem Laufbahnrecht.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 3 ThürLaufbG i. V. m. ThürAZStPLVO · Gesetzestext öffnen
Stand: ThürLaufbG, lfd. Fassung

Werden Lehrkräfte in Thüringen grundsätzlich verbeamtet?

Lehrkräfte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verbeamtet; Eingangsamt ist A13.

Ausführliche Antwort

Lehrkräfte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen (2. Staatsexamen, gesundheitliche/persönliche Eignung, Altersgrenze) verbeamtet; Einstellung als Beamte auf Widerruf, danach Beamtenverhältnis auf Probe. Eingangsamt A13 (seit 01.08.2021 für alle Lehrämter). Diese Angaben beruhen auf § 10 BeamtStG, ThürLbG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: In Thüringen wirst du als Lehrkraft bei Erfüllung der Voraussetzungen verbeamtet; Eingangsamt ist A13.
Rechtsgrundlage: § 10 BeamtStG; ThürLbG · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Gibt es eine Sonderregelung zur Nachverbeamtung von Bestandslehrkräften?

Eine eigene Vorschrift zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte enthält das Thüringer Landesrecht nicht. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis richtet sich nach den allgemeinen Laufbahnvorschriften des Thüringer Beamten- und Laufbahnrechts.

Ausführliche Antwort

Eine besondere, auf angestellte Bestandslehrkräfte zugeschnittene Nachverbeamtungsvorschrift enthält das Thüringer Landesrecht nicht. Geprüft wurde das am 24.09.2026 durch eine Volltextrecherche im Landesrechtsportal Thüringen über alle Kategorien, also Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung: der Suchbegriff Nachverbeamtung ergibt keinen einzigen Treffer, und die weiter gefasste Suche nach angestellten Lehrkräften in Verbindung mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis führt ausschließlich zu Gerichtsentscheidungen. Diese Entscheidungen bestätigen den Befund von der anderen Seite: die Verwaltungsgerichte messen Anträge angestellter Lehrkräfte auf Übernahme in das Beamtenverhältnis an den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen des Thüringer Laufbahngesetzes und des Lehrerbildungsgesetzes, nicht an einer Sonderregelung. Die Verbeamtung erfolgt daher über den regulären Weg, also Vorbereitungsdienst und Zweites Staatsexamen, oder über den Quer- beziehungsweise Seiteneinstieg. Einschränkend gilt: Nachverbeamtungsprogramme beruhen dort, wo es sie gibt, regelmäßig auf Verwaltungs- und Haushaltsentscheidungen und nicht auf dem Laufbahnrecht; eine Normrecherche kann eine solche Programmentscheidung weder belegen noch ausschließen. Die Aussage bezieht sich ausdrücklich auf das geschriebene Laufbahnrecht.

Beispiel: Eine eigene Vorschrift zur Nachverbeamtung gibt es im Thüringer Laufbahnrecht nicht. Die Verbeamtung läuft über den regulären Weg oder den Quer- und Seiteneinstieg.
Rechtsgrundlage: ThürLbG; ThürBG; Volltextrecherche Landesrechtsportal Thüringen vom 24.09.2026 · Gesetzestext öffnen
Stand: Landesrechtsportal Thüringen, Recherchestichtag 24.09.2026

Eignung & Sonderfälle

Wie wird die gesundheitliche Eignung festgestellt?

Die gesundheitliche und persönliche Eignung wird amtsärztlich festgestellt; die Bewährung wird in der Probezeit durch Beurteilung festgestellt.

Ausführliche Antwort

Gesundheitliche/persönliche Eignung ist Voraussetzung der Verbeamtung; amtsärztliche Feststellung. Die Bewährung wird in der Probezeit durch wiederholte Beurteilung festgestellt. Diese Angaben beruhen auf § 9 BeamtStG, § 30 ThürLaufbG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Vor der Verbeamtung wird deine gesundheitliche und persönliche Eignung amtsärztlich festgestellt; die Bewährung belegen Beurteilungen in der Probezeit.
Rechtsgrundlage: § 9 BeamtStG; § 30 ThürLaufbG · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

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