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Ablauf, Prüfung & Rechte im Referendariat in Thüringen

Wie lange der Vorbereitungsdienst in Thüringen dauert, wie die Zweite Staatsprüfung aufgebaut ist und welche Rechte du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf hast, von Urlaub bis Nebentätigkeit.

Ablauf & Dauer

Wie lange dauert der Vorbereitungsdienst in Thüringen?

Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 24 Monate, für das Lehramt an Grundschulen 18 Monate.

Ausführliche Antwort

Der Vorbereitungsdienst ist schulartabhängig: Regelschule, Gymnasium, berufsbildende Schulen und Förderpädagogik grundsätzlich 24 Monate, Grundschule grundsätzlich 18 Monate; Verkürzung um bis zu sechs Monate bei anrechenbaren Praktika. Status Lehramtsanwärter (Beamtenverhältnis auf Widerruf). Diese Angaben beruhen auf § 25 Abs. 1 ThürLbG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Für die meisten Lehrämter dauert dein Vorbereitungsdienst 24 Monate – gehst du an die Grundschule, sind es 18 Monate.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 ThürLbG · Gesetzestext öffnen
Stand: ThürLbG v. 12.03.2008, zuletzt geändert 13.12.2024

Welche Statusbezeichnung gilt im Vorbereitungsdienst?

Maßgeblich ist das ThürLbG; die Statusbezeichnung für alle Schularten ist Lehramtsanwärter (Beamtenverhältnis auf Widerruf).

Ausführliche Antwort

Maßgebliche Vorschrift ist das Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG, Ausfertigung 12.03.2008); die Statusbezeichnung für alle Schularten ist Lehramtsanwärter (Beamtenverhältnis auf Widerruf). Diese Angaben beruhen auf § 24 ThürLbG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Egal für welche Schulart – du bist offiziell „Lehramtsanwärter“ im Beamtenverhältnis auf Widerruf, geregelt im ThürLbG.
Rechtsgrundlage: § 24 ThürLbG · Gesetzestext öffnen
Stand: ThürLbG v. 12.03.2008, zuletzt geändert 13.12.2024

Ist der Vorbereitungsdienst schulartbezogen?

Der Vorbereitungsdienst ist lehramtsbezogen für Grundschule, Regelschule, Gymnasium, berufsbildende Schulen und Förderpädagogik; Eingangsamt A13 für alle.

Ausführliche Antwort

Der Vorbereitungsdienst ist lehramtsbezogen (Grundschule, Regelschule, Gymnasium, berufsbildende Schulen, Förderpädagogik); Thüringen hat mit der Regelschule eine eigene Schulform (verbindet Haupt- und Realschule). Eingangsamt A13 für alle Lehrämter (seit 01.08.2021). Diese Angaben beruhen auf § 25 ThürLbG, ThürBesG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Du bildest dich gezielt für ein Lehramt aus – Thüringen hat mit der Regelschule eine eigene Schulform. Das Eingangsamt ist für alle Lehrämter A13.
Rechtsgrundlage: § 25 ThürLbG; ThürBesG · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung; A13 für alle Lehrämter seit 01.08.2021

Wo ist der Vorbereitungsdienst rechtlich geregelt?

Vorbereitungsdienst und Zweites Staatsexamen sind im Thüringer Lehrerbildungsgesetz geregelt; Regeldauer 24 bzw. 18 Monate, Status Lehramtsanwärter.

Ausführliche Antwort

Vorbereitungsdienst und Zweites Staatsexamen für Lehrämter sind im Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) geregelt; Regeldauer 24 Monate (Regelschule/Gymnasium/BbS/Förderpädagogik), Grundschule 18 Monate; Status Lehramtsanwärter (Beamtenverhältnis auf Widerruf); Durchführung an Staatlichen Studienseminaren. Diese Angaben beruhen auf § 25 Abs. 1 ThürLbG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Dein Vorbereitungsdienst richtet sich nach dem ThürLbG, dauert 24 bzw. 18 Monate und wird an Staatlichen Studienseminaren durchgeführt.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 ThürLbG · Gesetzestext öffnen
Stand: ThürLbG v. 12.03.2008, zuletzt geändert 13.12.2024

Kann der Vorbereitungsdienst verkürzt werden?

Der Vorbereitungsdienst kann um bis zu sechs Monate verkürzt werden, wenn schulpraktische Studien/Praktika anrechenbar sind; berufspraktische Tätigkeiten sind bis zu zwölf Monaten anrechenbar.

Ausführliche Antwort

Nachgewiesene Praktika oder schulpraktische Studien aus der ersten Ausbildungsphase können zu einer Verkürzung um bis zu sechs Monate führen; zusätzlich können berufspraktische Tätigkeiten bis zu zwölf Monaten sowie bereits im gleichen oder einem anderen Lehramt abgeleistete Zeiten bis zu zwölf Monaten angerechnet werden. Über die Anrechnung entscheidet das zuständige Ministerium innerhalb von sechs Wochen nach Dienstantritt. Diese Angaben beruhen auf § 7 ThürAZStPLVO.

Beispiel: Bringst du anrechenbare Praktika mit, kannst du um bis zu sechs Monate verkürzen; berufspraktische Tätigkeiten sind sogar bis zu zwölf Monate anrechenbar.
Rechtsgrundlage: § 7 ThürAZStPLVO (Dauer/Verkürzung des Vorbereitungsdienstes) · Gesetzestext öffnen
Stand: Verordnung vom 26.04.2016, gültig ab 27.05.2016

Kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden?

Der Vorbereitungsdienst kann bei Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit oder sonstigem Urlaub sowie nach Prüfungsunterbrechung verlängert werden; das Ministerium kann bei besonderen Umständen um bis zu sechs Monate verlängern.

Ausführliche Antwort

Das zuständige Staatliche Schulamt kann den Vorbereitungsdienst bei Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit oder sonstigem Urlaub angemessen verlängern; nach einer Unterbrechung der Prüfung ist ebenfalls eine Verlängerung möglich. Das Ministerium kann den Dienst um bis zu sechs Monate verlängern, wenn besondere Umstände dies für einen ordnungsgemäßen Ablauf erfordern. Diese Angaben beruhen auf § 16 ThürAZStPLVO.

Beispiel: Bei Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit oder sonstigem Urlaub kann dein Vorbereitungsdienst angemessen verlängert werden. Auch nach einer Unterbrechung der Prüfung ist eine Verlängerung möglich.
Rechtsgrundlage: § 16 ThürAZStPLVO (Verlängerung des Vorbereitungsdienstes) · Gesetzestext öffnen
Stand: Verordnung vom 26.04.2016, gültig ab 27.05.2016

Ausbildung & Prüfung

Wie viele Unterrichtsbesuche und Prüfungsteile hat die Zweite Staatsprüfung?

Die Zweite Staatsprüfung gliedert sich in eine praktische Prüfung mit Prüfungslehrproben und eine mündliche Prüfung; Unterrichtsbesuche sind Teil der Ausbildung, keine eigenen Prüfungsteile.

Ausführliche Antwort

Die Zweite Staatsprüfung gliedert sich in zwei Teile: die praktische Prüfung mit Prüfungslehrproben (grundsätzlich je eine in den beiden Ausbildungsfächern) und die mündliche Prüfung (zwei Teilprüfungen à 30 Minuten). Unterrichtsbesuche/Hospitationen sind Teil der Ausbildung, kein eigener Prüfungsteil; eine schriftliche Prüfungsarbeit gibt es nicht. Diese Angaben beruhen auf §§ 13, 23, 24, 25 ThürAZStPLVO.

Beispiel: Deine Zweite Staatsprüfung besteht aus Prüfungslehrproben (grundsätzlich je eine in deinen beiden Fächern) und einer mündlichen Prüfung in zwei Teilprüfungen à 30 Minuten – eine schriftliche Arbeit gibt es nicht.
Rechtsgrundlage: §§ 13, 23, 24, 25 ThürAZStPLVO · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung 26.04.2016

In welchem Umfang leisten Referendarinnen und Referendare selbstständigen Unterricht?

Bis zu 15 WS Ausbildungsunterricht; selbstständig im Durchschnitt bis zu 8 WS je Halbjahr, zeitweise bis 12 WS.

Ausführliche Antwort

Bis zu 15 WS Ausbildungsunterricht; selbstständig im Durchschnitt bis zu 8 WS je Halbjahr, zeitweise bis 12 WS. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: § 13 ThürAZStPLVO.

Beispiel: Du hast bis zu 15 Wochenstunden Ausbildungsunterricht. Selbstständig unterrichtest du im Durchschnitt bis zu 8 Wochenstunden je Halbjahr, zeitweise bis zu 12.
Rechtsgrundlage: § 13 ThürAZStPLVO · Gesetzestext öffnen
Stand: 25.08.2026

Wie oft kann die Zweite Staatsprüfung wiederholt werden?

Die Zweite Staatsprüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden; ein erneutes Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung führt zum endgültigen Nichtbestehen (§ 33 ThürAZStPLVO).

Ausführliche Antwort

Nach § 33 ThürAZStPLVO kann eine nicht bestandene Zweite Staatsprüfung einmal wiederholt werden; der Prüfungsausschuss schlägt hierfür eine angemessene Verlängerung vor, die zwölf Monate nicht überschreiten soll, wobei früher mit „ausreichend“ bewertete Leistungen angerechnet werden können. Ein erneutes Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung führt zum endgültigen Nichtbestehen; eine zweite Wiederholung ist damit ausgeschlossen. Diese Angaben beruhen auf § 33 ThürAZStPLVO (Wortlaut direkt geprüft).

Beispiel: Fällst du durch die Zweite Staatsprüfung, hast du in der Regel einen zweiten Versuch; eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage: § 33 ThürAZStPLVO (Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung) · Gesetzestext öffnen
Stand: Verordnung vom 26.04.2016, gültig ab 27.05.2016

Dienstrecht im Vorbereitungsdienst

Sind Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig?

Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Genehmigung; Versagung bei Beeinträchtigung dienstlicher Interessen.

Ausführliche Antwort

Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Genehmigung (§ 51 ThürBG); Versagung bei Beeinträchtigung dienstlicher Interessen. Pflicht zur Übernahme bestimmter Nebentätigkeiten § 50 ThürBG; Ausübung § 53 ThürBG. Diese Angaben beruhen auf §§ 50, 51 ThürBG, § 40 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Willst du eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit ausüben, brauchst du vorher die Genehmigung – sie wird versagt, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt werden.
Rechtsgrundlage: §§ 50, 51 ThürBG; § 40 BeamtStG · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Welche Nebentätigkeiten sind nicht genehmigungspflichtig?

Nicht genehmigungspflichtig sind u. a. schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische und Vortragstätigkeit sowie die Verwaltung eigenen Vermögens; teils anzeigepflichtig.

Ausführliche Antwort

Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten sind unter anderem schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische und Vortragstätigkeit sowie die Verwaltung eigenen Vermögens; teils anzeigepflichtig. Diese Angaben beruhen auf § 52 ThürBG, § 40 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Schreibst du ein Buch, hältst Vorträge oder verwaltest dein eigenes Vermögen, brauchst du dafür keine Genehmigung (teils aber eine Anzeige).
Rechtsgrundlage: § 52 ThürBG; § 40 BeamtStG · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Wie viel Erholungsurlaub steht zu?

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage je Urlaubsjahr; bei beamteten Lehrkräften wird er durch die Schulferien abgegolten.

Ausführliche Antwort

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage je Urlaubsjahr (5-Tage-Woche); für beamtete Lehrkräfte wird er durch die Schulferien abgegolten; Sonderurlaub/Dienstbefreiung nach der ThürUrlVO. Diese Angaben beruhen auf § 4 ThürUrlVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Als Referendar/in hast du 30 Urlaubstage im Jahr, die bei Lehrkräften mit den Schulferien abgegolten werden.
Rechtsgrundlage: § 4 ThürUrlVO · Gesetzestext öffnen
Stand: 2016, lfd. Fassung

Wie viele Erholungsurlaubstage haben Referendarinnen und Referendare?

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage je Urlaubsjahr; für Lehrkräfte und Referendare gilt er als in den Schulferien gewährt.

Ausführliche Antwort

Referendarinnen und Referendare haben wie alle Thüringer Beamtinnen und Beamten bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub je Urlaubsjahr (§ 4 ThürUrlVO). Bei beamteten Lehrkräften und Referendaren gilt dieser Urlaub als in der unterrichtsfreien Zeit, also in den Schulferien, gewährt und abgegolten; ein gesonderter Urlaub während der Unterrichtszeit besteht daher nicht, zumal die Schulferien den Urlaubsanspruch übersteigen. Diese Angaben beruhen auf § 4 ThürUrlVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Deine 30 Urlaubstage im Jahr nimmst du nicht frei nach Wahl – sie gelten als in den Schulferien gewährt.
Rechtsgrundlage: § 4 ThürUrlVO · Gesetzestext öffnen
Stand: 2016, lfd. Fassung

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