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Beihilfe: Arzt, Medikamente, Therapie & Hilfsmittel in Sachsen

Was die Beihilfe in Sachsen bei Arztbesuchen, Medikamenten, Heilmitteln, Psychotherapie und Hilfsmitteln übernimmt.

Wie werden Medikamente und Zuzahlungen erstattet?

Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sind abzüglich gestaffelter Eigenbeteiligung beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sind beihilfefähig, abzüglich einer gestaffelten Eigenbeteiligung (4 €/4,50 €/5 € je nach Abgabepreis). Diese Angaben beruhen auf § 59 Abs. 1 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Verschreibt dir der Arzt ein Medikament, ist es abzüglich einer gestaffelten Eigenbeteiligung beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: § 59 Abs. 1 SächsBhVO · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

Sind Hilfsmittel und Sehhilfen beihilfefähig?

Hilfsmittel und Sehhilfen sind ärztlich verordnet beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Hilfsmittel und Sehhilfen sind nach §§ 23–25 SächsBhVO beihilfefähig (ärztlich verordnet). Diese Angaben beruhen auf §§ 23–25 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Ein ärztlich verordnetes Hilfsmittel oder deine Sehhilfe sind beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: §§ 23–25 SächsBhVO · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

Bis zu welchem Satz sind ärztliche Leistungen beihilfefähig?

Ärztliche Leistungen sind bis zum Höchstsatz der GOÄ, zahnärztliche nach GOZ beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Ärztliche Leistungen sind bis zum Höchstsatz der GOÄ, zahnärztliche nach GOZ beihilfefähig (Angemessenheit). Diese Angaben beruhen auf SächsBhVO i.V.m. GOÄ/GOZ; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Deine Arztrechnung ist bis zum GOÄ-Höchstsatz beihilfefähig, die Zahnarztrechnung nach GOZ.
Rechtsgrundlage: § 5 SächsBhVO i.V.m. GOÄ/GOZ · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

Sind Krankheitskosten im Ausland beihilfefähig?

Krankheitskosten in der EU, im EWR und in der Schweiz sind in der Regel wie im Inland beihilfefähig; außerhalb gilt ein Kostenvergleich mit dem Inland (§ 7 SächsBhVO).

Ausführliche Antwort

Krankheitskosten, die im Ausland entstehen, sind grundsätzlich bis zur Höhe der Aufwendungen beihilfefähig, die bei einer Behandlung im Inland entstanden wären (Kostenvergleich). Für Behandlungen innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz wird nach der allgemeinen Systematik des Beihilferechts in der Regel kein Kostenvergleich verlangt; sie werden weitgehend wie im Inland anerkannt. Diese Angaben beruhen auf der SächsBhVO (Aufwendungen im Ausland); der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Wirst du in der EU, im EWR oder in der Schweiz krank, wird wie im Inland erstattet; darüber hinaus gilt ein Kostenvergleich (§ 7 SächsBhVO).
Rechtsgrundlage: § 7 SächsBhVO (Auslandsaufwendungen; EU + Schweiz wie Inland) · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024
Diese Antwort ist noch nicht vollständig an der Rechtsquelle bestätigt.

Wie werden Fahrt- und Beförderungskosten erstattet?

Fahrt- und Beförderungskosten sind bei medizinischer Notwendigkeit beihilfefähig (§ 32 SächsBhVO); Wegstreckenentschädigung nach sächs. RKG; Eigenbehalt 10 € je Fahrt.

Ausführliche Antwort

Fahrt- und Beförderungskosten sind beihilfefähig, soweit ein zwingender medizinischer Grund besteht; anerkannt werden insbesondere Notfalltransporte sowie medizinisch notwendige Fahrten zu Behandlungen. Fahrten ohne zwingenden medizinischen Grund, beispielsweise Besuchs- oder Apothekenfahrten, sind nicht beihilfefähig. Den Kilometersatz für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs legt die SächsBhVO fest. Diese Angaben beruhen auf der SächsBhVO (Fahrt- und Beförderungskosten); der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Medizinisch notwendige Fahrten sind beihilfefähig – abzüglich 10 € Eigenbehalt je Fahrt (§ 32 SächsBhVO).
Rechtsgrundlage: § 32 SächsBhVO (Fahrt-/Beförderungskosten; Wegstreckenentschädigung nach sächs. RKG; Eigenbehalt 10 € je Fahrt) · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024
Diese Antwort ist noch nicht vollständig an der Rechtsquelle bestätigt.

Gibt es eine Geburts- oder Todesfallpauschale?

Es gibt keine Geburtspauschale; die konkreten Aufwendungen aus Anlass von Schwangerschaft und Geburt sind beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Es gibt keine Geburtspauschale: aus Anlass von Schwangerschaft und Geburt sind die konkreten Aufwendungen beihilfefähig; Hebammenleistungen nach Anlage 6. Diese Angaben beruhen auf § 44 SächsBhVO, Anlage 6; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Eine Geburtspauschale gibt es nicht; erstattet werden deine tatsächlichen Kosten rund um Schwangerschaft und Geburt.
Rechtsgrundlage: § 44 SächsBhVO; Anlage 6; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

Wie werden Heilmittel (Massage/KG/Logopädie/Ergo) erstattet?

Ärztlich verordnete Heilmittel sind bis zu den Höchstbeträgen der Anlage 3 beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Heilmittel (unter anderem Massage, Krankengymnastik/Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie) sind ärztlich verordnet bis zu den Höchstbeträgen der Anlage 3 beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 26 SächsBhVO, Anlage 3; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Massage, Krankengymnastik, Logopädie oder Ergotherapie sind ärztlich verordnet bis zu den Höchstbeträgen der Anlage 3 beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: § 26 SächsBhVO; Anlage 3; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

Welche Eigenbehalte gelten, und sind Heilpraktikerleistungen beihilfefähig?

Es gelten Eigenbeteiligungen nach § 59; Heilpraktikerleistungen sind beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Es gelten Eigenbeteiligungen nach § 59 (Arznei 4/4,50/5 €, Wahlleistung Unterkunft 14,50 € je Tag); Heilpraktikerleistungen sind beihilfefähig (Höchstbeträge nach Anlage 2) – anders als in Bremen. Diese Angaben beruhen auf §§ 9, 59 SächsBhVO, Anlage 2; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Es gelten Eigenbeteiligungen nach § 59; anders als in manchen Ländern sind Heilpraktikerleistungen in Sachsen beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: §§ 9, 59 SächsBhVO; Anlage 2; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

Wie werden Hörgeräte erstattet?

Hörgeräte sind für Personen ab 18 Jahren auf 1.750 € je Ohr begrenzt, erneute Beschaffung frühestens nach vier Jahren.

Ausführliche Antwort

Hörhilfen/Hörgeräte sind für Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr auf 1.750 € je Ohr begrenzt (gegebenenfalls zuzüglich notwendigen Zubehörs); erneute Beschaffung frühestens nach vier Jahren; Erstbeschaffung mit fachärztlicher Verordnung. Diese Angaben beruhen auf § 23 Abs. 7 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Ein Hörgerät ist ab 18 auf 1.750 € je Ohr begrenzt; ein neues gibt es frühestens nach vier Jahren.
Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 7 SächsBhVO; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

Wie sind ambulante Kuren geregelt?

Aufwendungen bei Kuren sind nach Maßgabe der Verordnung beihilfefähig; ein Anerkennungsverfahren ist erforderlich.

Ausführliche Antwort

Aufwendungen bei Kuren sind nach § 39 SächsBhVO (Kurorteverzeichnis Anlage 4) nach Maßgabe der Verordnung beihilfefähig; ein Anerkennungsverfahren ist erforderlich. Diese Angaben beruhen auf § 39 SächsBhVO, Anlage 4; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Eine Kur wird nur nach vorherigem Anerkennungsverfahren beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: § 39 SächsBhVO; Anlage 4; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

Ist Osteopathie beihilfefähig?

Osteopathische Leistungen sind beihilfefähig, je nach Erbringer über die Heilpraktiker-Höchstbeträge oder nach GOÄ.

Ausführliche Antwort

Osteopathische Leistungen sind, soweit von Heilpraktikern erbracht, im Rahmen der Heilpraktiker-Höchstbeträge (Anlage 2) beihilfefähig; ärztlich erbrachte Leistungen nach GOÄ. Anders als in Bremen. Diese Angaben beruhen auf § 9 SächsBhVO, Anlage 2; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Osteopathie ist beihilfefähig – je nach Behandler über die Heilpraktiker-Höchstbeträge oder nach GOÄ.
Rechtsgrundlage: § 9 SächsBhVO; Anlage 2; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

Ist Psychotherapie beihilfefähig?

Psychotherapeutische Leistungen sind bei seelischer Krankheit mit anerkannter Indikation beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Psychotherapeutische Leistungen (psychoanalytisch begründete Verfahren, Verhaltenstherapie, Systemische Therapie, Akutbehandlung, psychosomatische Grundversorgung) sind bei seelischer Krankheit mit anerkannter Indikation beihilfefähig; Anerkennungsverfahren nach §§ 16–19. Diese Angaben beruhen auf §§ 16–19 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Eine Psychotherapie ist bei anerkannter Indikation und seelischer Krankheit beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: §§ 16–19 SächsBhVO; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

Wie ist die medizinische Rehabilitation geregelt?

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sind nach den Voraussetzungen der Verordnung beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sind nach §§ 37, 38 SächsBhVO (einschließlich Voraussetzungen und Anschlussheilbehandlung) beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf §§ 37, 38 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Eine medizinische Reha ist beihilfefähig, wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind.
Rechtsgrundlage: § 37 SächsBhVO; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

Wie werden Sehhilfen / Brillengläser erstattet?

Sehhilfen sind für Personen ab 18 Jahren auf 110 € je Auge alle zwei Jahre begrenzt.

Ausführliche Antwort

Sehhilfen (Brillengläser/Kontaktlinsen) sind für Personen ab 18 Jahren auf 110 € je Auge alle zwei Jahre begrenzt (einschließlich Handwerksleistung/Reparatur); Refraktionsbestimmung bis 17 € je Sehhilfe; Brillenfassung nur in Sonderfällen. Diese Angaben beruhen auf § 24 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Deine Brillengläser sind ab 18 auf 110 € je Auge begrenzt – und das nur alle zwei Jahre.
Rechtsgrundlage: § 24 SächsBhVO; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

Wie werden Kontaktlinsen erstattet?

Kurzzeitlinsen sind bei bestimmten Indikationen ohne die 110-Euro-Begrenzung beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Kurzzeitlinsen (Tragedauer bis sieben Tage) sind ohne die 110-Euro-Begrenzung beihilfefähig bei bestimmten Indikationen (zum Beispiel Verbandlinse, Ektropium, Entropium, Lidschlussinsuffizienz); ansonsten gelten die Höchstbeträge. Diese Angaben beruhen auf § 24 Abs. 5 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Kurzzeit-Kontaktlinsen sind bei bestimmten Indikationen ohne die 110-Euro-Grenze beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: § 24 Abs. 5 SächsBhVO; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

Sind Brillenfassungen beihilfefähig?

Brillenfassungen sind nur in Sonderfällen beihilfefähig; im Regelfall ist nur das Brillenglas erfasst.

Ausführliche Antwort

Aufwendungen für Brillenfassungen sind nur in den Sonderfällen des § 24 Abs. 8 SächsBhVO beihilfefähig; im Regelfall ist nur das Brillenglas (110 € je Auge alle zwei Jahre) erfasst. Diese Angaben beruhen auf § 24 Abs. 4, 8 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Die Brillenfassung wird nur in Sonderfällen erstattet; normalerweise zählt nur das Glas.
Rechtsgrundlage: § 24 Abs. 4, 8 SächsBhVO; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

Sind Vorsorgeuntersuchungen beihilfefähig?

Aufwendungen zur Gesundheitsvorsorge, Schutzimpfungen und Früherkennungsuntersuchungen sind beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Aufwendungen zur Gesundheitsvorsorge, Schutzimpfungen und Früherkennungsuntersuchungen sind nach Maßgabe der Verordnung beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf §§ 40, 41 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Vorsorge, Schutzimpfungen und Früherkennung sind beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: §§ 40, 41 SächsBhVO; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

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