Beihilfe: Arzt, Medikamente, Therapie & Hilfsmittel im Saarland
Was die Beihilfe im Saarland bei Arztbesuchen, Medikamenten, Heilmitteln, Psychotherapie und Hilfsmitteln übernimmt.
Sind Medikamente beihilfefähig und gibt es Zuzahlungen?
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sind beihilfefähig; es gelten Festbetrags- und Wirtschaftlichkeitsgrenzen.
Ausführliche Antwort
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sind beihilfefähig; es gelten Festbetrags-/Wirtschaftlichkeitsgrenzen. Diese Angaben beruhen auf § 5 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Sind Hilfsmittel und Sehhilfen beihilfefähig?
Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Sehhilfen sind nach Anlage 4 beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Sehhilfen sind beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 5 Abs. 1 Nr. 9 BhVO SL i.V.m. Anlage 4; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Bis zu welchem Satz sind ärztliche Leistungen beihilfefähig?
Ärztliche Leistungen sind bis zum Höchstsatz der GOÄ, zahnärztliche nach GOZ beihilfefähig (Angemessenheit).
Ausführliche Antwort
Ärztliche Leistungen sind bis zum Höchstsatz der GOÄ, zahnärztliche nach GOZ beihilfefähig (Angemessenheit). Diese Angaben beruhen auf BhVO SL i.V.m. GOÄ/GOZ; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Sind Krankheitskosten im Ausland beihilfefähig?
Krankheitskosten im Ausland werden grundsätzlich nach einem Kostenvergleich mit dem Wohnort erstattet; bei Aufwendungen innerhalb der Europäischen Union entfällt dieser Kostenvergleich, und für ärztliche/zahnärztliche Leistungen bis 550 € je Krankheitsfall gilt eine Bagatellgrenze ohne Beschränkung (§ 13 BhVO SL).
Ausführliche Antwort
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen sind nach § 13 Abs. 1 BhVO SL grundsätzlich nur insoweit und bis zu der Höhe beihilfefähig, wie sie am Wohnort im Inland entstanden und beihilfefähig gewesen wären (Kostenvergleich). Die Verordnung sieht jedoch ausdrücklich vor, dass bei innerhalb der Europäischen Union entstandenen beihilfefähigen Aufwendungen einschließlich stationärer Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern kein Kostenvergleich durchgeführt wird. Zudem sind Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen ohne Beschränkung beihilfefähig, wenn sie 550 Euro je Krankheitsfall nicht übersteigen. Diese Angaben beruhen auf § 13 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Wie werden Fahrt- und Beförderungskosten erstattet?
Fahrt- und Beförderungskosten sind bei medizinischer Notwendigkeit beihilfefähig (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 BhVO SL); Pkw nach saarl. Reisekostengesetz (~0,25 €/km).
Ausführliche Antwort
Fahrt- und Beförderungskosten sind beihilfefähig, soweit ein zwingender medizinischer Grund besteht; anerkannt werden insbesondere Notfalltransporte sowie medizinisch notwendige Fahrten zu Behandlungen. Fahrten ohne zwingenden medizinischen Grund, beispielsweise Besuchs- oder Apothekenfahrten, sind nicht beihilfefähig. Den Kilometersatz für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs legt die BhVO SL fest. Diese Angaben beruhen auf der BhVO SL (Fahrt- und Beförderungskosten); der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Sind Aufwendungen in Geburts- und Todesfällen beihilfefähig?
Aufwendungen in Geburts- und Todesfällen sind beihilfefähig; das Sterbegeld beträgt bis zu 525 €.
Ausführliche Antwort
Aufwendungen in Geburtsfällen und Todesfällen (Sterbegeld bis 525 €) sind nach Maßgabe der Verordnung beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf §§ 12, 14 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Sind Heilmittel (Massage/KG/Logopädie/Ergo) beihilfefähig?
Heilmittel sind als ärztlich angeordnete Heilbehandlung nach Anlage 3 (Höchstbeträge) beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Heilmittel (Massage, Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie) sind als ärztlich angeordnete Heilbehandlung nach Anlage 3 (Höchstbeträge) beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 5 Abs. 1 Nr. 8 BhVO SL i.V.m. Anlage 3; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Sind Heilpraktikerleistungen beihilfefähig (Beihilfe-Sheet)?
Heilpraktikerleistungen sind nach der BhVO SL nicht beihilfefähig; beihilfefähig sind ärztliche/zahnärztliche und ärztlich angeordnete Heilbehandlungen.
Ausführliche Antwort
Heilpraktikerleistungen sind nach der BhVO SL nicht beihilfefähig: Die Verordnung erfasst Leistungen durch Ärzte/Zahnärzte und ärztlich angeordnete Heilbehandlungen; ein Heilpraktiker-Tatbestand ist nicht geregelt – wie Bremen/Hamburg, anders als Sachsen/Sachsen-Anhalt. Diese Angaben beruhen auf § 5 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Sind Hörgeräte beihilfefähig und gibt es einen Höchstbetrag?
Hörgeräte sind nach Anlage 4 der Beihilfeverordnung des Saarlandes beihilfefähig. Ein Euro-Höchstbetrag steht nicht in der Verordnung; begrenzt wird nur, dass Im-Ohr-Geräte höchstens bis zur Höhe der Kosten von Hinter-dem-Ohr-Geräten erstattet werden. Batterien sind ab 18 Jahren nicht beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Hörgeräte sind in der Hilfsmittelliste der Anlage 4 zur Beihilfeverordnung des Saarlandes ausdrücklich aufgeführt. Der Wortlaut lautet: Hörgeräte (HdO, Taschengeräte, Hörbrillen, C.R.O.S.-Geräte, Infrarot-Kinnbügel-Hörer, drahtlose Hörhilfe, Otoplastik, IdO-Geräte bis zur Höhe der Kosten von HdO-Geräten). Auch Tinnitus-Masker, auch in Kombination mit Hörgeräten, sind aufgeführt. Einen in Euro bezifferten Höchstbetrag für Hörgeräte enthält die Verordnung nicht; Maßstab ist die Notwendigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen. Die einzige der Höhe nach wirkende Begrenzung innerhalb der Position ist, dass Im-Ohr-Geräte nur bis zur Höhe der Kosten von Hinter-dem-Ohr-Geräten berücksichtigt werden. Ergänzend gilt: Aufwendungen für Reparaturen sind ohne ärztliche Verordnung beihilfefähig, jedoch nur bis zur Höhe der beihilfefähigen Aufwendungen einer Ersatzbeschaffung (Anlage 4 Nr. 2.5). Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung sind nur beihilfefähig, soweit sie monatlich 5 Euro übersteigen; nicht beihilfefähig sind dabei ausdrücklich Aufwendungen für Batterien für Hörgeräte von Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben (Anlage 4 Nr. 2.6).
Sind ambulante Kuren beihilfefähig?
Ambulante Heilkuren sind nur nach vorheriger Anerkennung durch die Festsetzungsstelle beihilfefähig, längstens für 23 Kalendertage einschließlich Reisetage; erstattet werden Kurtaxe sowie Unterkunft/Verpflegung bis 10 € täglich (Begleitperson bei Schwerbehinderung bis 7 € täglich).
Ausführliche Antwort
Aufwendungen für eine planmäßige Heilkur unter ärztlicher Leitung sind nach § 8 BhVO SL nur für Beihilfeberechtigte mit Dienst- oder Anwärterbezügen beihilfefähig, wenn die zuständige Stelle die Beihilfefähigkeit vor Kurbeginn anerkannt hat; beihilfefähig sind höchstens 23 Kalendertage einschließlich der Reisetage. Neben der Kurtaxe und dem ärztlichen Schlussbericht sind Unterkunft und Verpflegung bis zum Betrag von 10 Euro täglich beihilfefähig, bei schwerbehinderten Beihilfeberechtigten mit anerkannter ständiger Begleitperson auch deren Unterkunft/Verpflegung bis 7 Euro täglich. Ein Bemessungssatz von 70 % des niedrigsten Satzes gilt dagegen nicht für die Heilkur selbst, sondern nach § 7 Abs. 3 BhVO SL für die Begleitperson bei einem Sanatoriumsaufenthalt. Diese Angaben beruhen auf § 8 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Ist Osteopathie beihilfefähig?
Osteopathie ist nur beihilfefähig, soweit sie als ärztlich angeordnete Heilbehandlung erbracht wird; durch Heilpraktiker erbracht nicht.
Ausführliche Antwort
Osteopathie ist nur beihilfefähig, soweit sie als ärztlich angeordnete Heilbehandlung erbracht wird; durch Heilpraktiker erbracht ist sie nicht beihilfefähig (kein Heilpraktiker-Tatbestand). Diese Angaben beruhen auf § 5 Abs. 1 Nr. 8 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Ist Psychotherapie beihilfefähig?
Psychotherapeutische Behandlungen sind nach Maßgabe der BhVO SL beihilfefähig; es gilt ein Anerkennungs-/Gutachterverfahren.
Ausführliche Antwort
Psychotherapeutische Behandlungen sind nach Maßgabe der BhVO SL (§ 5 i.V.m. Anlage 1/2) beihilfefähig; es gilt ein Anerkennungs-/Gutachterverfahren. Diese Angaben beruhen auf § 5 BhVO SL i.V.m. Anlagen; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Ist Rehabilitation beihilfefähig?
Rehabilitations- und Anschlussheilbehandlungen sind nach Maßgabe der BhVO SL beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Rehabilitations-/Anschlussheilbehandlung sind nach Maßgabe der BhVO SL beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 8 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Sind Sehhilfen/Brillengläser beihilfefähig?
Sehhilfen (Brillengläser/Kontaktlinsen) sind nach Anlage 4 beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Sehhilfen (Brillengläser/Kontaktlinsen) sind nach Anlage 4 beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 5 Abs. 1 Nr. 9 BhVO SL i.V.m. Anlage 4; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Sind Kontaktlinsen beihilfefähig?
Kontaktlinsen sind im Rahmen der Sehhilfen-Regelung nach Anlage 4 beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Kontaktlinsen sind im Rahmen der Sehhilfen-Regelung beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 5 Abs. 1 Nr. 9 BhVO SL i.V.m. Anlage 4; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Sind Brillenfassungen beihilfefähig?
Brillenfassungen sind grundsätzlich nicht beihilfefähig; beihilfefähig sind nur die Gläser einschließlich Handwerkerleistung im Rahmen der Höchstbeträge nach Anlage 4.
Ausführliche Antwort
Nach Anlage 4 zu § 5 Abs. 1 Nr. 9 BhVO SL sind Aufwendungen für eine Brille einschließlich Handwerkerleistungen, jedoch ohne Brillenfassung, bis zu den dort genannten Höchstbeträgen beihilfefähig; die Fassung selbst ist grundsätzlich nicht beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf Anlage 4 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Sind Vorsorgeuntersuchungen beihilfefähig?
Maßnahmen zur Früherkennung und Gesundheitsvorsorge sind beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Maßnahmen zur Früherkennung und Gesundheitsvorsorge sind beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 10 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
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