Bewerbung, Zugang & Altersgrenzen im Saarland
Wann du dich im Saarland für den Vorbereitungsdienst bewerben kannst, welche Unterlagen gebraucht werden und bis zu welchem Alter eine Verbeamtung möglich ist.
Ablauf & Dauer
Wann wird in den Vorbereitungsdienst eingestellt und bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Einstellung erfolgt zweimal jährlich zum 1. Februar und 1. August; der Zulassungsantrag ist spätestens vier Monate vorher (1. Oktober bzw. 1. April) beim Ministerium für Bildung und Kultur zu stellen.
Ausführliche Antwort
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt zweimal jährlich zum 1. Februar und 1. August; der Zulassungsantrag ist spätestens vier Monate vorher (1. Oktober beziehungsweise 1. April) beim Ministerium für Bildung und Kultur (ZVLG/SLBiG) zu stellen. Diese Angaben beruhen auf ZVLG; SLBiG, recht.saarland.de / (saarland.de).
Bewerbung & Einstellung
Welche Bewerbungsunterlagen sind einzureichen?
Unterlagenliste, Interamt-Antrag und Fristen 01.04./01.10. amtlich erfasst.
Ausführliche Antwort
Unterlagenliste, Interamt-Antrag und Fristen 01.04./01.10. amtlich erfasst. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: MBK Saarland – Merkblatt Vorbereitungsdienst Sek I/Sek II.
Gibt es einen NC, ein Auswahlverfahren oder eine Wartezeit für den Vorbereitungsdienst?
Zulassungsquoten 15 % Bedarf, 15 % Wartezeit, 10 % Härte, 5 % Note; Wartezeitbonus 0,25 Punkte je erfolgloser Bewerbung.
Ausführliche Antwort
Zulassungsquoten 15 % Bedarf, 15 % Wartezeit, 10 % Härte, 5 % Note; Wartezeitbonus 0,25 Punkte je erfolgloser Bewerbung. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: GZVL/Zulassungsverordnung; MBK-Merkblatt.
Welche Bewerbungsschlussfristen gelten für die beiden Einstellungstermine?
Der Antrag ist spätestens vier Monate vor dem Einstellungstermin einzureichen: 1. Oktober für die Einstellung zum 1. Februar und 1. April für die Einstellung zum 1. August.
Ausführliche Antwort
Der Zulassungsantrag ist spätestens vier Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin einzureichen: 1. Oktober für die Einstellung zum 1. Februar, 1. April für die Einstellung zum 1. August; die Bewerbung erfolgt über das Portal Interamt. Diese Angaben beruhen auf ZVLG (4-Monats-Frist); saarland.de/bildungscampus (Bewerberverfahren); Studienseminar Saarland.
Zugang & Altersgrenzen
Bis zu welchem Alter ist eine Berufung ins Beamtenverhältnis möglich?
Die Höchstaltersgrenze für die Berufung ins Beamtenverhältnis ist das vollendete 45. Lebensjahr; Ausnahmen sind bei besonderem dienstlichem Bedürfnis möglich.
Ausführliche Antwort
Die Höchstaltersgrenze für die Berufung ins Beamtenverhältnis ist das vollendete 45. Lebensjahr; die oberste Dienstbehörde kann bei besonderem dienstlichem Bedürfnis (insbesondere außergewöhnlichem Bewerbermangel) Ausnahmen zulassen. Diese Angaben beruhen auf § 4 Abs. 1 SBG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Gilt die Altersgrenze von 45 Jahren auch für die Verbeamtung auf Probe nach dem Referendariat?
Auch für die Verbeamtung auf Probe nach dem Referendariat gilt die Höchstaltersgrenze von 45 Jahren; Ausnahmen sind möglich.
Ausführliche Antwort
Die Verbeamtung – auch auf Probe nach dem Referendariat – ist nicht mehr nach Vollendung des 45. Lebensjahres möglich; Ausnahmen durch die oberste Dienstbehörde bei dienstlichem Bedürfnis/Bewerbermangel. Diese Angaben beruhen auf § 4 Abs. 1 SBG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Wird die Höchstaltersgrenze bei Kindern oder Pflegefällen angehoben?
Die Höchstaltersgrenze wird um zwei Jahre je Kind bzw. je Pflegefall naher Angehöriger angehoben, insgesamt jedoch höchstens um sechs Jahre.
Ausführliche Antwort
Anhebung der Höchstaltersgrenze um zwei Jahre je Kind (Betreuung eines mit dem Bewerber in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren) beziehungsweise je Pflegefall naher Angehöriger; Pflegebedürftigkeit ist nachzuweisen. Die Anhebung ist auf insgesamt höchstens sechs Jahre begrenzt. Diese Angaben beruhen auf § 4 Abs. 2 SBG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Welche Erleichterungen gelten für Schwerbehinderte bei der Verbeamtung?
Bei Schwerbehinderten sind die schwerbehindertenrechtlichen Erleichterungen zu beachten (verringerte Anforderungen an die gesundheitliche Eignung).
Ausführliche Antwort
Bei der Berufung ins Beamtenverhältnis sind die schwerbehindertenrechtlichen Erleichterungen zu beachten (verringerte Anforderungen an die gesundheitliche Eignung); Anhebung der Höchstaltersgrenze nach § 4 Abs. 2 SBG bei Betreuungs-/Pflegezeiten, allgemeine Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 SBG. Diese Angaben beruhen auf § 4 SBG; § 9 BeamtStG; SGB IX; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Welche Altersgrenze gilt für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst?
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt als Beamtenverhältnis auf Widerruf nach SLBiG; die 45-Jahre-Grenze ist für die spätere Verbeamtung auf Probe maßgeblich.
Ausführliche Antwort
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Beamtenverhältnis auf Widerruf) richtet sich nach dem SLBiG; die allgemeine Einstellungsaltersgrenze (45 Jahre, SBG) ist für die spätere Verbeamtung auf Probe maßgeblich. Diese Angaben beruhen auf SLBiG; SBG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Werden Lehrkräfte im Saarland grundsätzlich verbeamtet?
Lehrkräfte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verbeamtet: im Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf, nach der Zweiten Staatsprüfung auf Probe.
Ausführliche Antwort
Lehrkräfte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verbeamtet; Einstellung in den Vorbereitungsdienst als Beamtinnen/Beamte auf Widerruf, nach der Zweiten Staatsprüfung Beamtenverhältnis auf Probe. Eingangsamt A13 (höheres Lehramt). Diese Angaben beruhen auf § 17 SLBiG; § 10 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Gibt es im Saarland eine Sonderregelung zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte?
Eine befristete Sonderregelung zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte gibt es im Saarland nicht; die Verbeamtung erfolgt über den regulären Weg.
Ausführliche Antwort
Eine mit Sachsen-Anhalt vergleichbare befristete Sonderregelung zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte besteht im Saarland nicht. Die Verbeamtung erfolgt über den regulären Weg (Vorbereitungsdienst, Zweite Staatsprüfung); Quer-/Seiteneinstieg ist geregelt. Diese Angaben beruhen auf SLBiG; SBG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Eignung & Sonderfälle
Ist eine amtsärztliche Eignungsprüfung Voraussetzung der Verbeamtung?
Die gesundheitliche und persönliche Eignung ist Voraussetzung der Verbeamtung; die gesundheitliche Eignung wird nach § 5 Abs. 2 SBG amtsärztlich festgestellt.
Ausführliche Antwort
Die gesundheitliche und persönliche Eignung ist Voraussetzung der Verbeamtung. Nach § 5 Abs. 2 SBG ist die gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auf Grund eines amtsärztlichen Gutachtens oder eines Gutachtens einer von der obersten Dienstbehörde bestimmten Ärztin oder eines bestimmten Arztes (§ 50 SBG) festzustellen; nach der Rechtsprechung zählt die gesundheitliche Tauglichkeit zur Bewährung in der Probezeit. Diese Angaben beruhen auf § 5 Abs. 2 SBG; § 4 SLVO; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
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