Beihilfe: Zahnbehandlung & Zahnersatz in Thüringen
Was die Beihilfe in Thüringen bei Zahnbehandlung, Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie zahlt und wo dein Eigenanteil liegt.
Wie viele Implantate sind beihilfefähig?
Implantologische Leistungen sind bei bestimmten Indikationen und im Übrigen mit höchstens zwei Implantaten je Kieferhälfte beihilfefähig; für Referendare ausgeschlossen.
Ausführliche Antwort
Implantologische Leistungen sind bei bestimmten Indikationen beihilfefähig, im Übrigen höchstens zwei Implantate je Kieferhälfte; Suprakonstruktionen stets beihilfefähig. Für Referendare ausgeschlossen (§ 8 Abs. 2 ThürBhV). Diese Angaben beruhen auf § 17 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.
Bis zu welchem Alter ist Kieferorthopädie beihilfefähig?
Kieferorthopädische Leistungen sind nur beihilfefähig, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorliegt und die Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; Ausnahme bei schweren Kieferanomalien.
Ausführliche Antwort
Kieferorthopädische Leistungen sind nur beihilfefähig, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wird und die behandelte Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; die Altersgrenze gilt nicht bei schweren Kieferanomalien. Diese Angaben beruhen auf § 15 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.
Wie sind Zahnersatz/KFO für Kinder beihilfefähig?
Zahnersatz und KFO für berücksichtigungsfähige Kinder werden zum Bemessungssatz 80 % gewährt; KFO regelmäßig vor Vollendung des 18. Lebensjahres, Material-/Laborkosten 40 %.
Ausführliche Antwort
Zahnersatz/KFO für berücksichtigungsfähige Kinder werden zum Bemessungssatz 80 % gewährt; KFO regelmäßig vor Vollendung des 18. Lebensjahres, Material-/Laborkosten 40 %. Diese Angaben beruhen auf §§ 14, 15 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.
Sind zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen beihilfefähig?
Zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen sind nach GOZ beihilfefähig; für Beamte auf Widerruf gilt der Ausschluss nach § 8 Abs. 2 ThürBhV.
Ausführliche Antwort
Zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen nach GOZ sind beihilfefähig; für Beamte auf Widerruf gilt jedoch der Ausschluss nach § 8 Abs. 2 ThürBhV. Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 14–17 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.
Wie hoch sind zahntechnische Material- und Laborkosten beihilfefähig?
Zahntechnische Material- und Laborkosten sind zu 40 % beihilfefähig, der niedrigste Satz aller Bundesländer.
Ausführliche Antwort
Zahntechnische Material- und Laborkosten (GOZ Abschnitt C Nr. 2150–2320 sowie Abschnitte F und K) sind zu 40 % beihilfefähig; dies ist der niedrigste Material-/Laborkostensatz aller Bundesländer (Saarland 50 %, die meisten 60 %). Diese Angaben beruhen auf § 14 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.
Welche Zahnleistungen sind für Referendare ausgeschlossen?
Für Beamte auf Widerruf sind prothetische, implantologische, funktionsanalytische Leistungen sowie Inlays und Kronen ausgeschlossen; Ausnahmen nur bei Unfall oder Vorbeschäftigung.
Ausführliche Antwort
Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind prothetische Leistungen, Inlays, Zahnkronen, funktionsanalytische/funktionstherapeutische sowie implantologische Leistungen (einschließlich Material-/Laborkosten) ausgeschlossen; Ausnahme nur bei Unfall im Vorbereitungsdienst oder bei zuvor mindestens dreijähriger ununterbrochener Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Zahnzusatzversicherung für Referendare sinnvoll. Diese Angaben beruhen auf § 8 Abs. 2 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.
Wie sind Inlays und Einlagefüllungen beihilfefähig?
Bei Inlays und Einlagefüllungen sind die zahntechnischen Material-/Laborkosten zu 40 % beihilfefähig; für Referendare ausgeschlossen.
Ausführliche Antwort
Bei Inlays/Einlagefüllungen sind die zahntechnischen Material-/Laborkosten zu 40 % beihilfefähig; für Referendare ausgeschlossen (§ 8 Abs. 2 ThürBhV). Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 14 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.
Wie sind Verblendungen und vollkeramische Versorgungen beihilfefähig?
Verblendungen und vollkeramische Versorgungen nach GOZ; die zahntechnischen Material-/Laborkosten sind zu 40 % beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Verblendungen/vollkeramische Versorgungen nach GOZ; die zahntechnischen Material-/Laborkosten sind zu 40 % beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 14 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.
Wie sind große Brücken/prothetische Leistungen beihilfefähig?
Prothetische Leistungen nach GOZ mit 40 % Material-/Laborkosten; bei GKV-Versicherten Anrechnung des Festzuschusses; für Beamte auf Widerruf ausgeschlossen.
Ausführliche Antwort
Prothetische Leistungen (Zahnersatz, Brücken) nach GOZ; Material-/Laborkosten 40 %; bei GKV-Versicherten Anrechnung des höchstmöglichen Festzuschusses. Für Beamte auf Widerruf ausgeschlossen. Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 14 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.
Sind funktionsanalytische Leistungen beihilfefähig?
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sind nur bei bestimmten Indikationen beihilfefähig; für Beamte auf Widerruf ausgeschlossen.
Ausführliche Antwort
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sind nur bei bestimmten Indikationen beihilfefähig; für Beamte auf Widerruf ausgeschlossen. Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 16 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.
Gibt es beim Zahnersatz eine zusätzliche Bemessungssatz-Kürzung?
Es gibt keine zusätzliche Bemessungssatz-Kürzung bei Zahnersatz; die Material-/Laborkosten betragen 40 %.
Ausführliche Antwort
Es gibt keine zusätzliche Bemessungssatz-Kürzung bei Zahnersatz; die zahntechnischen Material-/Laborkosten betragen 40 %. Für Beamte auf Widerruf gilt der Ausschluss § 8 Abs. 2 ThürBhV. Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 14 ThürBhV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.
Persönlich klären
Was heißt das konkret für dich? Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir deine Situation in Thüringen durch.
Termin buchenoder anrufen: 0251 414850
Dein Leitfaden
Der Leitfaden für Thüringen ist in Arbeit. Trag dich ein, dann bekommst du ihn, sobald er erscheint.
Leitfaden vorbestellenWas kostet dich die Krankenversicherung?
Rechne aus, was PKV oder pauschale Beihilfe in Thüringen für dich bedeuten.
Zum RechnerSprich mit uns, bevor du unterschreibst.
Kostenlos und unverbindlich, im Büro in Münster, per Video oder am Telefon: 0251 414850 (Mo–Fr 9–17 Uhr)
Termin buchenInformationen zu unserem Status als Versicherungsmakler: Erstinformation nach § 15 VersVermV
