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Beihilfe: Zahnbehandlung & Zahnersatz in Sachsen

Was die Beihilfe in Sachsen bei Zahnbehandlung, Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie zahlt und wo dein Eigenanteil liegt.

Wie viele Implantate sind beihilfefähig?

Beihilfefähig sind zwei Implantate je Kieferhälfte; vorhandene Implantate werden eingerechnet.

Ausführliche Antwort

Implantologische Leistungen sind für zwei Implantate je Kieferhälfte beihilfefähig (vorhandene Implantate eingerechnet); darüber hinaus nur bei bestimmten Indikationen, sonst anteilige Minderung. Für Referendare grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Angaben beruhen auf § 11 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Beihilfe gibt es für zwei Implantate je Kieferhälfte – schon vorhandene werden mitgezählt.
Rechtsgrundlage: § 11 SächsBhVO; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

Bis zu welchem Alter ist Kieferorthopädie beihilfefähig?

Kieferorthopädische Leistungen sind beihilfefähig, wenn bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.

Ausführliche Antwort

Kieferorthopädische Leistungen sind beihilfefähig, wenn bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist (Heil- und Kostenplan vorzulegen); eine Verlängerung über diese Grenze hinaus ist in begründeten Fällen möglich. Diese Angaben beruhen auf § 17 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Eine Zahnspange ist nur beihilfefähig, wenn du bei Behandlungsbeginn noch keine 18 bist.
Rechtsgrundlage: § 12 SächsBhVO; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

Wie werden Zahnersatz/KFO für minderjährige Kinder erstattet?

Zahnersatz und Kieferorthopädie für berücksichtigungsfähige Kinder werden einheitlich zum Bemessungssatz von 80 % erstattet.

Ausführliche Antwort

Zahnersatz/KFO für berücksichtigungsfähige Kinder werden zum allgemeinen Bemessungssatz von 80 % erstattet (§ 57 Abs. 2 SächsBhVO); eine Staffelung auf bis zu 90 % gilt hierfür nicht. KFO regelmäßig vor Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 12 SächsBhVO). Diese Angaben beruhen auf § 57 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Braucht dein Kind Zahnersatz oder eine Spange, bekommst du einheitlich 80 % Beihilfe.
Rechtsgrundlage: § 57 SächsBhVO; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

Sind zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen grundsätzlich beihilfefähig?

Ambulante zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Ambulante zahnärztliche/kieferorthopädische Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig (GOZ); Auslagen, Material- und Laborkosten sind dem Grunde nach beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 14 SächsBhVO i.V.m. GOZ; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Ambulante Zahn- und Kieferbehandlungen sind grundsätzlich beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: § 10 SächsBhVO i.V.m. GOZ; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024

In welcher Höhe sind Material- und Laborkosten beim Zahnersatz beihilfefähig?

Material- und Laborkosten bei Zahnersatz sind zu 65 % beihilfefähig, bei bestimmten Indikationen zu 100 %.

Ausführliche Antwort

Material- und Laborkosten bei Inlays, Zahnkronen, Zahnersatz und Suprakonstruktionen sind zu 65 % beihilfefähig (bei Indikationen nach § 11 Abs. 2 zu 100 %); sind Leistungen und Material/Labor nicht getrennt ausgewiesen, gelten 60 % des Gesamtrechnungsbetrags. Diese Angaben beruhen auf § 14 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Von den zahntechnischen Material- und Laborkosten übernimmt die Beihilfe 65 % – bei bestimmten Indikationen sogar 100 %.
Rechtsgrundlage: § 14 SächsBhVO; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024 (SächsBhVO, revosax.sachsen.de)

Ist Zahnersatz für Referendare (Beamte auf Widerruf) beihilfefähig?

Für Beamte auf Widerruf sind Zahnersatz, Inlays, Kronen und implantologische Leistungen grundsätzlich ausgeschlossen.

Ausführliche Antwort

Für beamtete Personen auf Widerruf (Referendare) sind ausgenommen: prothetische Leistungen (Zahnersatz), Inlays und Zahnkronen, implantologische sowie funktionsanalytische/-therapeutische Leistungen. Ausnahme nur bei Unfall während des Vorbereitungsdienstes oder bei zuvor mindestens dreijähriger ununterbrochener Beschäftigung im öffentlichen Dienst; eine Zahnzusatzversicherung ist für Referendare essentiell. Diese Angaben beruhen auf § 15 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Als Beamter auf Widerruf sind Zahnersatz, Inlays, Kronen und Implantate grundsätzlich ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage: § 15 SächsBhVO; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024 (SächsBhVO, revosax.sachsen.de)

Wie werden Inlays / Einlagefüllungen erstattet?

Bei Inlays und Einlagefüllungen sind die Material- und Laborkosten zu 65 % beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Bei Inlays/Einlagefüllungen sind die Material-/Laborkosten zu 65 % beihilfefähig; für Referendare ausgeschlossen. Diese Angaben beruhen auf § 14 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Bei einem Inlay sind die Material- und Laborkosten zu 65 % beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: § 14 SächsBhVO; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024 (SächsBhVO, revosax.sachsen.de)

Wie werden Verblendungen / vollkeramische Versorgungen erstattet?

Verblendungen und vollkeramische Versorgungen sind nach GOZ beihilfefähig; die zahntechnischen Material-/Laborkosten zu 65 %.

Ausführliche Antwort

Verblendungen/vollkeramische Versorgungen sind nach GOZ beihilfefähig; zahntechnische Material-/Laborkosten zu 65 %. Diese Angaben beruhen auf § 14 SächsBhVO i.V.m. GOZ; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Verblendungen und Vollkeramik sind nach GOZ beihilfefähig; Material und Labor zu 65 %.
Rechtsgrundlage: § 14 SächsBhVO i.V.m. GOZ; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024 (SächsBhVO, revosax.sachsen.de)

Wie werden große Brücken erstattet?

Zahnersatz einschließlich großer Brücken ist nach GOZ beihilfefähig; für Beamte auf Widerruf ausgeschlossen.

Ausführliche Antwort

Zahnersatz (prothetische Leistungen) ist nach GOZ beihilfefähig; Material-/Laborkosten zu 65 %. Für Beamte auf Widerruf ausgeschlossen. Diese Angaben beruhen auf §§ 14, 15 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Eine große Brücke ist nach GOZ beihilfefähig – als Beamter auf Widerruf aber ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage: §§ 14, 15 SächsBhVO; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024 (SächsBhVO, revosax.sachsen.de)

Bis zu welchem Höchstsatz sind GOZ/GOÄ-Leistungen beihilfefähig?

Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der GOÄ/GOZ bis zum Höchstsatz beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Ärztliche/zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der GOÄ/GOZ bis zum jeweiligen Höchstsatz beihilfefähig (Angemessenheit). Diese Angaben beruhen auf SächsBhVO i.V.m. GOÄ/GOZ; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Arzt- und Zahnarztleistungen sind bis zum Höchstsatz der GOÄ bzw. GOZ beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: SächsBhVO i.V.m. GOÄ/GOZ; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024 (SächsBhVO, revosax.sachsen.de)

Gibt es eine Bemessungssatz-Kürzung bei Zahnersatz?

Bei Zahnersatz gibt es keine prozentuale Bemessungssatz-Kürzung; für Beamte auf Widerruf gilt der Zahnausschluss.

Ausführliche Antwort

Es gibt keine prozentuale Bemessungssatz-Kürzung bei Zahnersatz; es gilt der reguläre Bemessungssatz, Material-/Laborkosten 65 %. Für Beamte auf Widerruf gilt der Zahnausschluss. Diese Angaben beruhen auf §§ 14, 15 SächsBhVO; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Beim Zahnersatz gibt es keine prozentuale Bemessungssatz-Kürzung; als Beamter auf Widerruf gilt aber der Zahnausschluss.
Rechtsgrundlage: §§ 14, 15 SächsBhVO; revosax.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.07.2024 (SächsBhVO, revosax.sachsen.de)

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