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Ablauf, Prüfung & Rechte im Referendariat in Hamburg

Wie lange der Vorbereitungsdienst in Hamburg dauert, wie die Zweite Staatsprüfung aufgebaut ist und welche Rechte du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf hast, von Urlaub bis Nebentätigkeit.

Ablauf & Dauer

Wie lange dauert der Vorbereitungsdienst in Hamburg?

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate; eine eigene, belegbare Dauer für Teilzeit gibt es nicht.

Ausführliche Antwort

Die Regeldauer des Vorbereitungsdienstes beträgt nach § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Bildung (HmbLVO-Bildung) 18 Monate für beide Einstiegsämter. Die VVZS selbst regelt die Dauer nicht; sie verweist in § 1 lediglich ergänzend auf die HmbLVO-Bildung und die allgemeine Landeslaufbahnverordnung. Eingestellt wird zum 1. Februar und 1. August eines Jahres (§ 3 Abs. 1 SchulLehrV HA 2018); der Abschluss erfolgt mit der Zweiten Staatsprüfung im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Lehrkraft im Vorbereitungsdienst, LiV), durchgeführt vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI). Eine feste Gesamtdauer von 24 Monaten bei Teilzeitausbildung ist in § 6 HmbLVO-Bildung nicht vorgesehen und war in keiner geprüften Norm auffindbar; bei Teilzeit verlängern sich lediglich einzelne verfahrensrechtliche Fristen (z. B. Mitteilungsfristen nach § 12 Abs. 6 VVZS oder Wiederholungszeiten nach § 20 Abs. 2 Satz 3 VVZS), ohne dass sich daraus eine feste 24-Monats-Dauer ergibt.

Beispiel: Dein Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Eine eigene feste Dauer für Teilzeit gibt es nicht.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 2 HmbLVO-Bildung · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbLVO-Bildung vom 20.08.2013, § 6 i.d.F. vom 25.03.2025 (HmbGVBl. S. 296)

Welche Fassung gilt und wie heißt der Referendar in Hamburg?

Maßgeblich ist die VVZS vom 23.01.2024; der Referendar heißt in Hamburg „Lehrkraft im Vorbereitungsdienst“ (LiV).

Ausführliche Antwort

Maßgeblich ist die VVZS vom 23.01.2024 (gültig für LiV mit Einstellung ab 01.02.2024), ergänzt durch die Ausbildungsrichtlinien. In Hamburg heißt der Referendar „Lehrkraft im Vorbereitungsdienst“ (LiV); die Bezeichnung „OVP“ wird nicht verwendet. Diese Angaben beruhen auf VVZS; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: In Hamburg heißt du nicht Referendar, sondern „Lehrkraft im Vorbereitungsdienst“ (LiV); maßgeblich ist die VVZS vom 23.01.2024.
Rechtsgrundlage: VVZS · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung 23.01.2024

Ist der Vorbereitungsdienst lehramtsbezogen?

Ja, der Vorbereitungsdienst ist lehramtsbezogen und erfolgt grundsätzlich in zwei Unterrichtsfächern.

Ausführliche Antwort

Der Vorbereitungsdienst ist lehramtsbezogen (Lehrämter an Grundschulen, Primar-/Sekundarstufe I, Sekundarstufe I, Sekundarstufen I und II, Sonderpädagogik, berufsbildende Schulen); die Ausbildung erfolgt grundsätzlich in zwei Unterrichtsfächern. Diese Angaben beruhen auf §§ 1, 6 VVZS; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Du wirst für dein konkretes Lehramt ausgebildet – grundsätzlich in zwei Unterrichtsfächern.
Rechtsgrundlage: §§ 1, 6 VVZS · Gesetzestext öffnen
Stand: VVZS vom 23.01.2024 (§1/§2 i.d.F. 29.03.2025, §20 i.d.F. 31.01.2024); HmbLVO vom 22.12.2009 (§5 i.d.F. 20.09.2023, §9 i.d.F. 01.01.2026, §11 i.d.F. 20.09.2023)

Wo ist der Vorbereitungsdienst rechtlich geregelt?

Ablauf und Prüfung des Vorbereitungsdienstes regelt die VVZS vom 23.01.2024; die Dauer (18 Monate) ergibt sich aus § 6 Abs. 2 HmbLVO-Bildung, auf die die VVZS ergänzend verweist.

Ausführliche Antwort

Der Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung sind in der VVZS (Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen vom 23. Januar 2024) geregelt; Durchführung durch das Landesinstitut für Lehrerbildung (LI). Die Dauer des Vorbereitungsdienstes selbst steht jedoch nicht in der VVZS, sondern in § 6 Abs. 2 HmbLVO-Bildung (18 Monate), auf die § 1 VVZS als ergänzende Vorschrift verweist. Einstellung erfolgt zum 1. Februar und 1. August (§ 3 Abs. 1 SchulLehrV HA 2018).

Beispiel: Deine Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung regelt die VVZS; durchgeführt werden sie vom Landesinstitut (LI).
Rechtsgrundlage: VVZS; § 6 Abs. 2 HmbLVO-Bildung · Gesetzestext öffnen
Stand: VVZS vom 23.01.2024 (HmbGVBl. S. 26); HmbLVO-Bildung vom 20.08.2013, § 6 i.d.F. 25.03.2025

Ist eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes möglich?

Eine gesonderte antragsgebundene Verkürzung ist nicht vorgesehen; Vordienstzeiten und einschlägige Berufstätigkeit können aber nach § 6 Abs. 4 und 5 HmbLVO-Bildung angerechnet werden, wodurch sich der Vorbereitungsdienst auf minimal 12 Monate verkürzen kann.

Ausführliche Antwort

Eine eigenständige, frei beantragbare Verkürzung des Vorbereitungsdienstes ist in der VVZS und der HmbLVO-Bildung nicht vorgesehen. § 6 HmbLVO-Bildung sieht jedoch zwei Anrechnungsmöglichkeiten vor: Nach Absatz 4 kann ein bereits ganz oder teilweise abgeleisteter Vorbereitungsdienst bei der Freien und Hansestadt Hamburg oder einem anderen Dienstherrn angerechnet werden. Nach Absatz 5 können auf Antrag Zeiten einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit im Schuldienst oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung bis zu insgesamt sechs Monaten angerechnet werden. Nach Absatz 6 darf der Vorbereitungsdienst durch diese Anrechnungen jedoch nicht auf weniger als ein Jahr (12 Monate) verkürzt werden. Die Regeldauer bleibt 18 Monate.

Beispiel: Eine Verkürzung auf Antrag gibt es nicht. Vordienstzeiten und einschlägige Berufstätigkeit können aber angerechnet werden, ganz unter 12 Monate geht es allerdings nicht.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 4-6 HmbLVO-Bildung · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbLVO-Bildung vom 20.08.2013, § 6 i.d.F. vom 25.03.2025 (HmbGVBl. S. 296)

Wann und wie lange kann sich der Vorbereitungsdienst verlängern?

Prüfungsteile können einmal wiederholt werden; die Behörde bestimmt die Dauer des weiteren Vorbereitungsdienstes (mindestens zwei, höchstens sechs Monate).

Ausführliche Antwort

Prüfungsteile beziehungsweise die Bewährung können einmal wiederholt werden; die zuständige Behörde bestimmt Dauer und Gestaltung des weiteren Vorbereitungsdienstes (mindestens zwei, höchstens sechs Monate; bei mangelnder Bewährung sechs Monate). Bei Verhinderung durch Krankheit oder Schwangerschaft erfolgt Zurückstellung/Nachholung. Diese Angaben beruhen auf §§ 20, 21 VVZS; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Musst du einen Prüfungsteil wiederholen, verlängert sich dein Dienst um mindestens zwei und höchstens sechs Monate.
Rechtsgrundlage: §§ 20, 21 VVZS · Gesetzestext öffnen
Stand: VVZS vom 23.01.2024 (§1/§2 i.d.F. 29.03.2025, §20 i.d.F. 31.01.2024); HmbLVO vom 22.12.2009 (§5 i.d.F. 20.09.2023, §9 i.d.F. 01.01.2026, §11 i.d.F. 20.09.2023)

Ausbildung & Prüfung

Wie viele Unterrichtsbesuche gibt es und aus welchen Teilen besteht die Zweite Staatsprüfung?

Die Zweite Staatsprüfung besteht aus zwei unterrichtspraktischen Prüfungen, einer mündlichen beziehungsweise Theorieprüfung und der Bewährungsnote des Vorbereitungsdienstes; die vom LI genannten elf Hospitationen sind LI-Praxis und nicht in der VVZS normiert.

Ausführliche Antwort

Abschnitt 3 (§§ 12–23) regelt die Laufbahnprüfung beziehungsweise Zweite Staatsprüfung, Abschnitt 2 (§§ 5–11) den Vorbereitungsdienst. Die Prüfung besteht aus zwei unterrichtspraktischen Prüfungen (§ 15), einer mündlichen beziehungsweise Theorieprüfung (§ 17) und der Bewährungsnote des Vorbereitungsdienstes (§ 10). Die vom LI genannten elf Hospitationen sind LI-Praxis und nicht in der VVZS normiert. Diese Angaben beruhen auf VVZS §§ 10, 15, 17 (HmbGVBl. 2024, 26; Gliederungsnr. 2030-1-41).

Beispiel: Deine Zweite Staatsprüfung besteht aus zwei unterrichtspraktischen Prüfungen, einer mündlichen Prüfung und der Bewährungsnote deines Vorbereitungsdienstes.
Rechtsgrundlage: §§ 10, 12, 15, 17 VVZS · Gesetzestext öffnen
Stand: VVZS vom 23.01.2024, §§ 10, 12, 15, 17 i.d.F. 25.03.2025 bzw. 31.01.2024

In welchem Umfang leisten Referendarinnen und Referendare selbstständigen Unterricht?

30 Wochenstunden über drei Halbjahre; Verteilung je Lehramt, Teilzeit 6/8/8/8.

Ausführliche Antwort

30 Wochenstunden über drei Halbjahre; Verteilung je Lehramt, Teilzeit 6/8/8/8. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: §§ 7, 9 VO Vorbereitungsdienst; LI-Übersicht.

Beispiel: Dein selbstständiger Unterricht umfasst 30 Wochenstunden über drei Halbjahre. Wie sie sich verteilen, hängt von deinem Lehramt ab.
Rechtsgrundlage: §§ 7, 9 VO Vorbereitungsdienst; LI-Übersicht · Gesetzestext öffnen
Stand: 25.08.2026
Diese Antwort ist noch nicht vollständig an der Rechtsquelle bestätigt.

Wie oft kann die Zweite Staatsprüfung wiederholt werden?

Eine nicht bestandene Zweite Staatsprüfung bzw. Bewährung kann einmal wiederholt werden; in begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde eine zweite Wiederholung zulassen. Der weitere Vorbereitungsdienst dauert 2 bis 6 Monate.

Ausführliche Antwort

Nach § 20 Abs. 1 VVZS können Prüfungsteile, die nicht mindestens mit ‚ausreichend‘ benotet wurden, sowie die Bewährung im Vorbereitungsdienst einmal wiederholt werden. Die zuständige Behörde bestimmt Dauer und Gestaltung des weiteren Vorbereitungsdienstes; dessen Dauer soll mindestens zwei und höchstens sechs Monate betragen, bei mangelnder Bewährung sechs Monate; bei Teilzeit verlängern sich die Zeiten entsprechend (§ 20 Abs. 2). Abweichend von der bisherigen Annahme lässt § 20 Abs. 3 VVZS in begründeten Ausnahmefällen eine zweite Wiederholung zu, wenn in der ersten Wiederholung außergewöhnliche Umstände in der Person des Prüflings oder im Prüfungsgeschehen vorlagen und einen Prüfungserfolg in der nochmaligen Wiederholung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten lassen.

Beispiel: Fällst du durch die Zweite Staatsprüfung, kannst du einmal wiederholen; der Vorbereitungsdienst verlängert sich dann um mindestens zwei, höchstens sechs Monate.
Rechtsgrundlage: § 20 VVZS · Gesetzestext öffnen
Stand: VVZS vom 23.01.2024 (HmbGVBl. S. 26), § 20 unverändert seit Ausfertigung

Dienstrecht im Vorbereitungsdienst

Ist eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig?

Nebentätigkeiten sind genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig und können bei Beeinträchtigung dienstlicher Interessen versagt werden.

Ausführliche Antwort

Nebentätigkeiten sind genehmigungs- beziehungsweise anzeigepflichtig; eine Versagung oder ein Verbot erfolgt bei Beeinträchtigung dienstlicher Interessen. Diese Angaben beruhen auf §§ 70–73 HmbBG; §§ 40, 41 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Möchtest du nebenher etwas dazuverdienen, ist das genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig und kann bei Beeinträchtigung dienstlicher Interessen untersagt werden.
Rechtsgrundlage: §§ 70–73 HmbBG; §§ 40, 41 BeamtStG · Gesetzestext öffnen
Stand: VVZS vom 23.01.2024 (§1/§2 i.d.F. 29.03.2025, §20 i.d.F. 31.01.2024); HmbBG vom 15.12.2009 (§18 i.d.F. 01.01.2010, §72 i.d.F. 30.11.2024)

Welche Nebentätigkeiten sind anzeigefrei?

Anzeigefrei sind u. a. Pflicht-Nebentätigkeiten, die Verwaltung eigenen Vermögens, Tätigkeiten in Gewerkschaften/Berufsverbänden und unentgeltliche Nebentätigkeiten.

Ausführliche Antwort

Anzeigefreie Nebentätigkeiten sind unter anderem Pflicht-Nebentätigkeiten (§ 71), die Verwaltung eigenen Vermögens, Tätigkeiten in Gewerkschaften/Berufsverbänden sowie unentgeltliche Nebentätigkeiten (mit Ausnahmen wie Nebenamt oder gewerblicher/freiberuflicher Tätigkeit, die anzeigepflichtig bleiben). Diese Angaben beruhen auf § 72 HmbBG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Verwaltest du dein eigenes Vermögen oder engagierst dich unentgeltlich in einer Gewerkschaft, ist das anzeigefrei.
Rechtsgrundlage: § 72 HmbBG · Gesetzestext öffnen
Stand: VVZS vom 23.01.2024 (§1/§2 i.d.F. 29.03.2025, §20 i.d.F. 31.01.2024); HmbBG vom 15.12.2009 (§18 i.d.F. 01.01.2010, §72 i.d.F. 30.11.2024)

Wie viel Erholungsurlaub besteht und wie wird er bei Lehrkräften abgegolten?

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage je Kalenderjahr; bei beamteten Lehrkräften wird er durch die Schulferien abgegolten.

Ausführliche Antwort

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage je Kalenderjahr (5-Tage-Woche); bei beamteten Lehrkräften wird er durch die Schulferien abgegolten. Sonderurlaub aus persönlichen oder dienstlichen Anlässen richtet sich nach der HmbEUrlVO. Diese Angaben beruhen auf § 4 HmbEUrlVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Dein Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage im Jahr; als beamtete Lehrkraft nimmst du ihn in den Schulferien.
Rechtsgrundlage: § 5 HmbEUrlVO · Gesetzestext öffnen
Stand: VVZS vom 23.01.2024 (§1/§2 i.d.F. 29.03.2025, §20 i.d.F. 31.01.2024); HmbBG vom 15.12.2009 (§18 i.d.F. 01.01.2010, §72 i.d.F. 30.11.2024)

Wie viele Erholungsurlaubstage haben Referendarinnen und Referendare?

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage im Jahr; für Lehrkräfte und Referendare gilt er als in den Schulferien gewährt.

Ausführliche Antwort

Referendarinnen und Referendare haben wie alle Hamburger Beamtinnen und Beamten bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub je Kalenderjahr (§ 4 HmbEUrlVO). Bei beamteten Lehrkräften und Lehrkräften im Vorbereitungsdienst gilt dieser Urlaub als in der unterrichtsfreien Zeit, also in den Schulferien, gewährt und abgegolten; ein gesonderter Urlaub während der Unterrichtszeit besteht daher nicht, zumal die Schulferien den Urlaubsanspruch übersteigen. Diese Angaben beruhen auf § 4 HmbEUrlVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Die 30 Urlaubstage gelten als in den Schulferien gewährt – gesonderten Urlaub in der Unterrichtszeit gibt es nicht.
Rechtsgrundlage: § 5 HmbEUrlVO · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 2026 (HmbEUrlVO)

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