Ablauf, Prüfung & Rechte im Referendariat in Hamburg
Wie lange der Vorbereitungsdienst in Hamburg dauert, wie die Zweite Staatsprüfung aufgebaut ist und welche Rechte du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf hast, von Urlaub bis Nebentätigkeit.
Ablauf & Dauer
Wie lange dauert der Vorbereitungsdienst in Hamburg?
Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate; eine eigene, belegbare Dauer für Teilzeit gibt es nicht.
Ausführliche Antwort
Die Regeldauer des Vorbereitungsdienstes beträgt nach § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Bildung (HmbLVO-Bildung) 18 Monate für beide Einstiegsämter. Die VVZS selbst regelt die Dauer nicht; sie verweist in § 1 lediglich ergänzend auf die HmbLVO-Bildung und die allgemeine Landeslaufbahnverordnung. Eingestellt wird zum 1. Februar und 1. August eines Jahres (§ 3 Abs. 1 SchulLehrV HA 2018); der Abschluss erfolgt mit der Zweiten Staatsprüfung im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Lehrkraft im Vorbereitungsdienst, LiV), durchgeführt vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI). Eine feste Gesamtdauer von 24 Monaten bei Teilzeitausbildung ist in § 6 HmbLVO-Bildung nicht vorgesehen und war in keiner geprüften Norm auffindbar; bei Teilzeit verlängern sich lediglich einzelne verfahrensrechtliche Fristen (z. B. Mitteilungsfristen nach § 12 Abs. 6 VVZS oder Wiederholungszeiten nach § 20 Abs. 2 Satz 3 VVZS), ohne dass sich daraus eine feste 24-Monats-Dauer ergibt.
Welche Fassung gilt und wie heißt der Referendar in Hamburg?
Maßgeblich ist die VVZS vom 23.01.2024; der Referendar heißt in Hamburg „Lehrkraft im Vorbereitungsdienst“ (LiV).
Ausführliche Antwort
Maßgeblich ist die VVZS vom 23.01.2024 (gültig für LiV mit Einstellung ab 01.02.2024), ergänzt durch die Ausbildungsrichtlinien. In Hamburg heißt der Referendar „Lehrkraft im Vorbereitungsdienst“ (LiV); die Bezeichnung „OVP“ wird nicht verwendet. Diese Angaben beruhen auf VVZS; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Ist der Vorbereitungsdienst lehramtsbezogen?
Ja, der Vorbereitungsdienst ist lehramtsbezogen und erfolgt grundsätzlich in zwei Unterrichtsfächern.
Ausführliche Antwort
Der Vorbereitungsdienst ist lehramtsbezogen (Lehrämter an Grundschulen, Primar-/Sekundarstufe I, Sekundarstufe I, Sekundarstufen I und II, Sonderpädagogik, berufsbildende Schulen); die Ausbildung erfolgt grundsätzlich in zwei Unterrichtsfächern. Diese Angaben beruhen auf §§ 1, 6 VVZS; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Wo ist der Vorbereitungsdienst rechtlich geregelt?
Ablauf und Prüfung des Vorbereitungsdienstes regelt die VVZS vom 23.01.2024; die Dauer (18 Monate) ergibt sich aus § 6 Abs. 2 HmbLVO-Bildung, auf die die VVZS ergänzend verweist.
Ausführliche Antwort
Der Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung sind in der VVZS (Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen vom 23. Januar 2024) geregelt; Durchführung durch das Landesinstitut für Lehrerbildung (LI). Die Dauer des Vorbereitungsdienstes selbst steht jedoch nicht in der VVZS, sondern in § 6 Abs. 2 HmbLVO-Bildung (18 Monate), auf die § 1 VVZS als ergänzende Vorschrift verweist. Einstellung erfolgt zum 1. Februar und 1. August (§ 3 Abs. 1 SchulLehrV HA 2018).
Ist eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes möglich?
Eine gesonderte antragsgebundene Verkürzung ist nicht vorgesehen; Vordienstzeiten und einschlägige Berufstätigkeit können aber nach § 6 Abs. 4 und 5 HmbLVO-Bildung angerechnet werden, wodurch sich der Vorbereitungsdienst auf minimal 12 Monate verkürzen kann.
Ausführliche Antwort
Eine eigenständige, frei beantragbare Verkürzung des Vorbereitungsdienstes ist in der VVZS und der HmbLVO-Bildung nicht vorgesehen. § 6 HmbLVO-Bildung sieht jedoch zwei Anrechnungsmöglichkeiten vor: Nach Absatz 4 kann ein bereits ganz oder teilweise abgeleisteter Vorbereitungsdienst bei der Freien und Hansestadt Hamburg oder einem anderen Dienstherrn angerechnet werden. Nach Absatz 5 können auf Antrag Zeiten einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit im Schuldienst oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung bis zu insgesamt sechs Monaten angerechnet werden. Nach Absatz 6 darf der Vorbereitungsdienst durch diese Anrechnungen jedoch nicht auf weniger als ein Jahr (12 Monate) verkürzt werden. Die Regeldauer bleibt 18 Monate.
Wann und wie lange kann sich der Vorbereitungsdienst verlängern?
Prüfungsteile können einmal wiederholt werden; die Behörde bestimmt die Dauer des weiteren Vorbereitungsdienstes (mindestens zwei, höchstens sechs Monate).
Ausführliche Antwort
Prüfungsteile beziehungsweise die Bewährung können einmal wiederholt werden; die zuständige Behörde bestimmt Dauer und Gestaltung des weiteren Vorbereitungsdienstes (mindestens zwei, höchstens sechs Monate; bei mangelnder Bewährung sechs Monate). Bei Verhinderung durch Krankheit oder Schwangerschaft erfolgt Zurückstellung/Nachholung. Diese Angaben beruhen auf §§ 20, 21 VVZS; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Ausbildung & Prüfung
Wie viele Unterrichtsbesuche gibt es und aus welchen Teilen besteht die Zweite Staatsprüfung?
Die Zweite Staatsprüfung besteht aus zwei unterrichtspraktischen Prüfungen, einer mündlichen beziehungsweise Theorieprüfung und der Bewährungsnote des Vorbereitungsdienstes; die vom LI genannten elf Hospitationen sind LI-Praxis und nicht in der VVZS normiert.
Ausführliche Antwort
Abschnitt 3 (§§ 12–23) regelt die Laufbahnprüfung beziehungsweise Zweite Staatsprüfung, Abschnitt 2 (§§ 5–11) den Vorbereitungsdienst. Die Prüfung besteht aus zwei unterrichtspraktischen Prüfungen (§ 15), einer mündlichen beziehungsweise Theorieprüfung (§ 17) und der Bewährungsnote des Vorbereitungsdienstes (§ 10). Die vom LI genannten elf Hospitationen sind LI-Praxis und nicht in der VVZS normiert. Diese Angaben beruhen auf VVZS §§ 10, 15, 17 (HmbGVBl. 2024, 26; Gliederungsnr. 2030-1-41).
In welchem Umfang leisten Referendarinnen und Referendare selbstständigen Unterricht?
30 Wochenstunden über drei Halbjahre; Verteilung je Lehramt, Teilzeit 6/8/8/8.
Ausführliche Antwort
30 Wochenstunden über drei Halbjahre; Verteilung je Lehramt, Teilzeit 6/8/8/8. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: §§ 7, 9 VO Vorbereitungsdienst; LI-Übersicht.
Wie oft kann die Zweite Staatsprüfung wiederholt werden?
Eine nicht bestandene Zweite Staatsprüfung bzw. Bewährung kann einmal wiederholt werden; in begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde eine zweite Wiederholung zulassen. Der weitere Vorbereitungsdienst dauert 2 bis 6 Monate.
Ausführliche Antwort
Nach § 20 Abs. 1 VVZS können Prüfungsteile, die nicht mindestens mit ‚ausreichend‘ benotet wurden, sowie die Bewährung im Vorbereitungsdienst einmal wiederholt werden. Die zuständige Behörde bestimmt Dauer und Gestaltung des weiteren Vorbereitungsdienstes; dessen Dauer soll mindestens zwei und höchstens sechs Monate betragen, bei mangelnder Bewährung sechs Monate; bei Teilzeit verlängern sich die Zeiten entsprechend (§ 20 Abs. 2). Abweichend von der bisherigen Annahme lässt § 20 Abs. 3 VVZS in begründeten Ausnahmefällen eine zweite Wiederholung zu, wenn in der ersten Wiederholung außergewöhnliche Umstände in der Person des Prüflings oder im Prüfungsgeschehen vorlagen und einen Prüfungserfolg in der nochmaligen Wiederholung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten lassen.
Dienstrecht im Vorbereitungsdienst
Ist eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig?
Nebentätigkeiten sind genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig und können bei Beeinträchtigung dienstlicher Interessen versagt werden.
Ausführliche Antwort
Nebentätigkeiten sind genehmigungs- beziehungsweise anzeigepflichtig; eine Versagung oder ein Verbot erfolgt bei Beeinträchtigung dienstlicher Interessen. Diese Angaben beruhen auf §§ 70–73 HmbBG; §§ 40, 41 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Welche Nebentätigkeiten sind anzeigefrei?
Anzeigefrei sind u. a. Pflicht-Nebentätigkeiten, die Verwaltung eigenen Vermögens, Tätigkeiten in Gewerkschaften/Berufsverbänden und unentgeltliche Nebentätigkeiten.
Ausführliche Antwort
Anzeigefreie Nebentätigkeiten sind unter anderem Pflicht-Nebentätigkeiten (§ 71), die Verwaltung eigenen Vermögens, Tätigkeiten in Gewerkschaften/Berufsverbänden sowie unentgeltliche Nebentätigkeiten (mit Ausnahmen wie Nebenamt oder gewerblicher/freiberuflicher Tätigkeit, die anzeigepflichtig bleiben). Diese Angaben beruhen auf § 72 HmbBG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Wie viel Erholungsurlaub besteht und wie wird er bei Lehrkräften abgegolten?
Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage je Kalenderjahr; bei beamteten Lehrkräften wird er durch die Schulferien abgegolten.
Ausführliche Antwort
Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage je Kalenderjahr (5-Tage-Woche); bei beamteten Lehrkräften wird er durch die Schulferien abgegolten. Sonderurlaub aus persönlichen oder dienstlichen Anlässen richtet sich nach der HmbEUrlVO. Diese Angaben beruhen auf § 4 HmbEUrlVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
Wie viele Erholungsurlaubstage haben Referendarinnen und Referendare?
Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage im Jahr; für Lehrkräfte und Referendare gilt er als in den Schulferien gewährt.
Ausführliche Antwort
Referendarinnen und Referendare haben wie alle Hamburger Beamtinnen und Beamten bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub je Kalenderjahr (§ 4 HmbEUrlVO). Bei beamteten Lehrkräften und Lehrkräften im Vorbereitungsdienst gilt dieser Urlaub als in der unterrichtsfreien Zeit, also in den Schulferien, gewährt und abgegolten; ein gesonderter Urlaub während der Unterrichtszeit besteht daher nicht, zumal die Schulferien den Urlaubsanspruch übersteigen. Diese Angaben beruhen auf § 4 HmbEUrlVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.
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