Ablauf, Prüfung & Rechte im Referendariat in Bayern
Wie lange der Vorbereitungsdienst in Bayern dauert, wie die Zweite Staatsprüfung aufgebaut ist und welche Rechte du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf hast, von Urlaub bis Nebentätigkeit.
Ablauf & Dauer
Wie lange dauert der Vorbereitungsdienst in Bayern?
Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate, gegliedert in zwei Ausbildungsabschnitte von je einem Jahr.
Ausführliche Antwort
Der Vorbereitungsdienst dauert regulär 24 Monate; er beginnt mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf und endet mit der Zweiten Staatsprüfung, gegliedert in zwei Ausbildungsabschnitte von je einem Jahr. Die Dienstbezeichnung ist „Studienreferendar“ (Gymnasium) beziehungsweise „Lehramtsanwärter“ (Grund-/Mittelschule). Diese Angaben beruhen auf § 5 Abs. 2 ZALG beziehungsweise ZALGM, amtlicher Volltext auf; der amtliche Volltext ist über gesetze-bayern.de abrufbar.
Gibt es in Bayern eine einheitliche OVP?
Nein: keine einheitliche OVP. Bayern hat schulartbezogene Zulassungs-/Ausbildungsordnungen (ZALGM, ZALR, ZALG, ZALS) und eine einheitliche Prüfungsordnung LPO II.
Ausführliche Antwort
Nein: keine einheitliche OVP. Bayern hat schulartbezogene Zulassungs-/Ausbildungsordnungen (ZALGM, ZALR, ZALG, ZALS) und eine einheitliche Prüfungsordnung LPO II. Geprüft am 24.08.2026; maßgebliche Fundstelle: ZALG/ZALR/ZALGM/ZALS; LPO II Titel („für ein Lehramt an öffentlichen Schulen“).
Ist die Ausbildung im Vorbereitungsdienst schulartbezogen?
Ja, Ausbildung und Einsatz erfolgen schulartbezogen nach den jeweiligen Zulassungs-/Ausbildungsordnungen und der LPO II.
Ausführliche Antwort
Ausbildung und Einsatz erfolgen schulartbezogen (Gymnasium, Grund-/Mittelschule, Realschule, Förderschule, berufliche Schulen); maßgeblich sind die jeweiligen Zulassungs- und Ausbildungsordnungen (ZALG unter anderem) und die LPO II. Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate. Diese Angaben beruhen auf ZALG unter anderem i.V.m. LPO II.
Wie ist der Vorbereitungsdienst rechtlich geregelt?
Der Vorbereitungsdienst richtet sich nach den schulartbezogenen Ordnungen (ZALG/ZALGM) und der LPO II; der Status ist ein Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Ausführliche Antwort
Rechtsgrundlagen des Referendariats sind die schulartbezogenen Zulassungs- und Ausbildungsordnungen (ZALG für das Gymnasium, ZALGM für Grund-/Mittelschule und weitere) sowie die LPO II für die Zweite Staatsprüfung; der Status ist ein Beamtenverhältnis auf Widerruf. Diese Angaben beruhen auf ZALG/ZALGM i.V.m. LPO II.
Kann der Vorbereitungsdienst verkürzt werden?
Keine „Verkürzung“ als Rechtsanspruch: Anrechnung hauptberuflicher Unterrichtstätigkeit bzw. abgeschlossener Ausbildung für ein anderes Lehramt bis zu einem Jahr auf den 2. Ausbildungsabschnitt; Entscheidung StMUK (Ermessen), Antrag nach mind. 3 Monaten VD.
Ausführliche Antwort
Keine „Verkürzung“ als Rechtsanspruch: Anrechnung hauptberuflicher Unterrichtstätigkeit bzw. abgeschlossener Ausbildung für ein anderes Lehramt bis zu einem Jahr auf den 2. Ausbildungsabschnitt; Entscheidung StMUK (Ermessen), Antrag nach mind. 3 Monaten VD. Geprüft am 24.08.2026; maßgebliche Fundstelle: § 24 Abs. 1–3 ZALG (entspr. § 21 ZALR, § 27 ZALGM, § 25 ZALS).
Kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden?
Ja, bei Urlaubs- oder Krankheitszeiten über vier Wochen sowie bei Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung verlängert sich der Vorbereitungsdienst.
Ausführliche Antwort
Übersteigen Urlaub (nicht Erholungsurlaub) oder Krankheitszeiten in einem Ausbildungsabschnitt insgesamt vier Wochen, kann eine Wiederholung des Abschnitts oder die Nachholung der versäumten Ausbildung bestimmt werden; der Vorbereitungsdienst verlängert sich um diese Zeit. Zusätzlich verlängert er sich bei Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung. Diese Angaben beruhen auf § 25 ZALG (i.V.m. LPO II).
Ausbildung & Prüfung
Wie viele Prüfungslehrproben und welche Prüfungsteile hat die Zweite Staatsprüfung?
Prüfungslehrproben: Gymnasium und Realschule je 3, Grund- und Mittelschule je 2; die Prüfung umfasst Hausarbeit, Kolloquium, mündliche Prüfung und Lehrproben.
Ausführliche Antwort
Die Zahl der Prüfungslehrproben ist schulartabhängig: Gymnasium und Realschule je drei, Grund- und Mittelschule je zwei (Doppellehrprobe und Lehrprobe). Die Zweite Staatsprüfung (Beispiel Gymnasium) besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit (§ 18), einem Kolloquium in Pädagogik/Psychologie (§ 19), einer mündlichen Prüfung in Fachdidaktik und Schulrecht/Schulkunde (§ 20) sowie den Prüfungslehrproben (§ 21). Diese Angaben beruhen auf §§ 18–21 LPO II.
In welchem Umfang leisten Referendarinnen und Referendare selbstständigen Unterricht?
Gymnasium bis 11 WS; berufliche Schulen bis 10 WS, davon grundsätzlich mindestens 6 WS eigenverantwortlich; weitere Schularten offen.
Ausführliche Antwort
Gymnasium bis 11 WS; berufliche Schulen bis 10 WS, davon grundsätzlich mindestens 6 WS eigenverantwortlich; weitere Schularten offen. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: § 20 Abs. 3 ZALG; § 7 Abs. 2 ZALBV.
Wie oft kann die Zweite Staatsprüfung wiederholt werden?
Die Zweite Staatsprüfung kann bei Nichtbestehen in der Regel einmal wiederholt werden; eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen (§ 10 LPO II).
Ausführliche Antwort
Wird die Zweite Staatsprüfung nicht bestanden, kann sie nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) in der Regel einmal wiederholt werden; der Vorbereitungsdienst verlängert sich in diesem Fall entsprechend (§ 25 ZALG). Diese Angaben beruhen auf der LPO II in Verbindung mit § 25 ZALG; der amtliche Volltext ist über gesetze-bayern.de abrufbar.
Dienstrecht im Vorbereitungsdienst
Ist eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig?
Ja, genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten sind grundsätzlich vor Aufnahme schriftlich zu beantragen.
Ausführliche Antwort
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten sind grundsätzlich vor Aufnahme schriftlich zu beantragen; auf Verlangen des Dienstherrn übernommene Nebentätigkeiten sind genehmigungsfrei. Diese Angaben beruhen auf Art. 81 BayBG.
Wann ist eine Nebentätigkeit genehmigungsfrei?
Genehmigungsfrei ist eine Nebentätigkeit bis 10 Stunden/Woche und bis 10.000 €/Jahr sowie schriftstellerische, wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten.
Ausführliche Antwort
Genehmigungsfrei ist eine Nebentätigkeit bis zu 10 Stunden pro Woche und mit einer Gesamtvergütung bis 10.000 € pro Kalenderjahr; ferner schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische und Vortragstätigkeiten, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie bestimmte Gutachtertätigkeiten. Diese Angaben beruhen auf Art. 82 BayBG.
In welchem Umfang gibt es Erholungs- und Sonderurlaub?
Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage; daneben gibt es anlassbezogene Dienstbefreiung und Sonderurlaub.
Ausführliche Antwort
Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage im Kalenderjahr. Daneben gibt es Dienstbefreiung unter Fortgewährung der Bezüge, unter anderem bei Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin (1 Tag), Tod von Ehegatte/Lebenspartner/Kind/Elternteil (2 Tage), schwerer Erkrankung im Haushalt lebender Angehöriger (1 Tag/Jahr) beziehungsweise Kinderbetreuung (bis 4 Tage/Jahr), sonstigen begründeten Fällen (bis 3 Tage/Jahr) und Fortbildung (bis 5 Tage); Sonderurlaub auch ohne Bezüge nach §§ 13 ff. Diese Angaben beruhen auf §§ 3, 10, 13 UrlMV.
Wie viele Erholungsurlaubstage haben Referendarinnen und Referendare?
Anspruch dem Umfang nach 30 Arbeitstage/Kalenderjahr (§ 3 Abs. 1 UrlMV), bei Lehrkräften und Referendaren aber durch die unterrichtsfreie Zeit abgegolten (§ 3 Abs. 5 UrlMV); Zwölftelung bei Beginn/Ende im Jahr.
Ausführliche Antwort
Anspruch dem Umfang nach 30 Arbeitstage/Kalenderjahr (§ 3 Abs. 1 UrlMV), bei Lehrkräften und Referendaren aber durch die unterrichtsfreie Zeit abgegolten (§ 3 Abs. 5 UrlMV); Zwölftelung bei Beginn/Ende im Jahr. Geprüft am 24.08.2026; maßgebliche Fundstelle: § 3 Abs. 1, 3, 5 UrlMV; § 23 ZALG.
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