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Ablauf, Prüfung & Rechte im Referendariat in Schleswig-Holstein

Wie lange der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein dauert, wie die Zweite Staatsprüfung aufgebaut ist und welche Rechte du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf hast, von Urlaub bis Nebentätigkeit.

Ablauf & Dauer

Wie lange dauert der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein?

Der Vorbereitungsdienst dauert für alle Lehrämter 18 Monate; verkürzbar auf 12 Monate (nur ohne Quereinstieg), verlängerbar bis 30 Monate.

Ausführliche Antwort

Der Vorbereitungsdienst dauert für alle Lehrämter 18 Monate, ist auf 12 Monate verkürzbar (nur ohne Quereinstieg) und bis auf 30 Monate verlängerbar; der Status ist das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der duale Masterstudiengang dauert abweichend 24 Monate (nicht verkürzbar, bis 36 Monate) im Ausbildungsverhältnis. Dies gilt für einen Beginn des Vorbereitungsdienstes ab dem 01.08.2026. Rechtsgrundlagen sind § 3 Abs. 1 sowie § 32 Abs. 2 und 4 APVO Lehrkräfte 2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/63 S. 2).

Beispiel: Regulär dauert dein Vorbereitungsdienst 18 Monate – ohne Quereinstieg kannst du auf 12 verkürzen, maximal sind es 30 Monate. Im dualen Masterstudiengang sind es abweichend 24 Monate.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1, § 32 Abs. 2/4, § 37 APVO Lehrkräfte 2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/63 S. 2) · Gesetzestext öffnen
Stand: ab 01.08.2026

Welche Fassung der Ausbildungsverordnung gilt (Historie)?

In SH heißt die Rechtsgrundlage APVO Lehrkräfte; nach den Fassungen 2020 und 2023 gilt ab dem 01.08.2026 die Fassung vom 22.06.2026, die 2023er nur noch übergangsweise für die Kohorte 01.02.2024–01.02.2026.

Ausführliche Antwort

Die Rechtsgrundlage heißt in Schleswig-Holstein APVO Lehrkräfte (nicht OVP). Zur Historie: Auf die Fassung vom 06.01.2020 folgte die Fassung vom 05.12.2023 (GVOBl. 2024 S. 14); ab dem 01.08.2026 gilt die Fassung vom 22.06.2026 (GVOBl. 2026/63 S. 2). Die Fassungen von 2020 und 2023 sind überholt; die Fassung von 2023 gilt nur noch übergangsweise für die Kohorte vom 01.02.2024 bis 01.02.2026 (§ 37). Rechtsgrundlagen sind die APVO Lehrkräfte 2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/63) und § 26 Abs. 1 LBG SH.

Beispiel: Die Rechtsgrundlage heißt hier nicht „OVP“, sondern APVO Lehrkräfte – für einen Start ab dem 1. August 2026 gilt die Fassung vom 22.06.2026.
Rechtsgrundlage: APVO Lehrkräfte 2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/63); § 26 Abs. 1 LBG SH · Gesetzestext öffnen
Stand: ab 01.08.2026

Ist der Vorbereitungsdienst schulartabhängig unterschiedlich lang?

Nein, der Vorbereitungsdienst dauert regelmäßig 18 Monate (12–30 Monate) und ist lehramtsbezogen, nicht schulartabhängig unterschiedlich lang; der duale Masterstudiengang dauert abweichend 24 Monate.

Ausführliche Antwort

Der Vorbereitungsdienst dauert regelmäßig 18 Monate (Mindestdauer 12, Höchstdauer 30 Monate); die Ausbildung ist lehramtsbezogen (Grundschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule, Sonderpädagogik, berufsbildende Schulen sowie Fachpraxis an berufsbildenden Schulen) und nicht nach Schulart unterschiedlich lang. Der duale Masterstudiengang dauert abweichend 24 Monate. Rechtsgrundlagen sind § 3 Abs. 1 und § 32 Abs. 4 APVO Lehrkräfte 2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/63 S. 2).

Beispiel: Egal ob Grundschule, Gymnasium oder berufsbildende Schule – dein Vorbereitungsdienst dauert einheitlich 18 Monate; nur der duale Masterstudiengang weicht mit 24 Monaten ab.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1, § 32 Abs. 4 APVO Lehrkräfte 2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/63 S. 2) · Gesetzestext öffnen
Stand: ab 01.08.2026

Wie ist das Verfahrensrecht des Vorbereitungsdienstes geregelt?

Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung richten sich nach der APVO Lehrkräfte vom 22.06.2026 (ab 01.08.2026); Status ist das Beamtenverhältnis auf Widerruf, die Regeldauer 18 Monate, Durchführung über IQSH bzw. SHIBB.

Ausführliche Antwort

Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung der Lehrkräfte sind in der APVO Lehrkräfte vom 22.06.2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/63 S. 2) geregelt, die zum 01.08.2026 in Kraft tritt; gleichzeitig tritt die APVO vom 05.12.2023 außer Kraft. Der Status ist das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Ausnahme: der duale Masterstudiengang im Ausbildungsverhältnis), die Dienstbezeichnung lautet je Lehramt Anwärterin oder Referendarin beziehungsweise Anwärter oder Referendar, die Regeldauer beträgt 18 Monate (verkürzbar auf 12, verlängerbar bis 30). Die Durchführung erfolgt über das IQSH (allgemeinbildend) beziehungsweise das SHIBB (berufsbildend); für die Kohorte vom 01.02.2024 bis 01.02.2026 gilt der Übergang nach § 37. Rechtsgrundlagen sind §§ 1 bis 3, 9 bis 12, 32 und 37 sowie Art. 5 APVO Lehrkräfte 2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/63).

Beispiel: Dein Vorbereitungsdienst richtet sich ab dem 1. August 2026 nach der APVO Lehrkräfte vom 22.06.2026: 18 Monate als Beamter auf Widerruf, durchgeführt vom IQSH bzw. SHIBB.
Rechtsgrundlage: §§ 1–3, 9–12, 32, 37 APVO Lehrkräfte 2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/63) · Gesetzestext öffnen
Stand: ab 01.08.2026

Kann der Vorbereitungsdienst verkürzt werden?

Ja, die Regeldauer von 18 Monaten kann auf 12 Monate verkürzt werden, wenn keine Einstellung im Quereinstieg erfolgt ist; der duale Masterstudiengang ist nicht verkürzbar.

Ausführliche Antwort

Die Regeldauer beträgt 18 Monate; eine Verkürzung auf die Mindestdauer von 12 Monaten ist möglich, wenn keine Einstellung im Quereinstieg erfolgt ist (auf Antrag um sechs Monate durch Anrechnung eines abgeschlossenen Vorbereitungsdienstes für ein anderes Lehramt oder einer förderlichen berufspraktischen Tätigkeit nach dem Masterabschluss). Der duale Masterstudiengang ist nicht verkürzbar. Rechtsgrundlagen sind § 3 Abs. 1 und 7 sowie § 32 Abs. 4 APVO Lehrkräfte 2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/63).

Beispiel: Bist du nicht im Quereinstieg eingestellt, kannst du auf Antrag um sechs Monate auf die Mindestdauer von 12 Monaten verkürzen – etwa durch Anrechnung einer förderlichen Berufstätigkeit nach dem Master.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 u. 7, § 32 Abs. 4 APVO Lehrkräfte 2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/63) · Gesetzestext öffnen
Stand: ab 01.08.2026

Kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden?

Ja, eine Verlängerung bis zur Höchstdauer von 30 Monaten ist möglich, u.a. bei Fehlzeiten über 90 Tagen oder nicht bestandener Staatsprüfung.

Ausführliche Antwort

Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes bis zur Höchstdauer von 30 Monaten ist möglich, unter anderem um mindestens sechs Monate bei Fehlzeiten von mehr als 90 Tagen, bei nicht bestandener Staatsprüfung oder bei noch nicht erfüllten Leistungsanforderungen. Mutterschutzzeiten verlängern die Höchstdauer, die Elternzeit unterbricht den Vorbereitungsdienst; bei Teilzeit werden die Zeiträume angepasst. Rechtsgrundlagen sind § 3 Abs. 1 bis 6 APVO Lehrkräfte 2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/63) sowie § 61 Abs. 4 und § 62 Abs. 1 Satz 3 LBG SH.

Beispiel: Fehlst du mehr als 90 Tage oder bestehst die Staatsprüfung nicht, kann dein Dienst um mindestens sechs Monate bis auf höchstens 30 Monate verlängert werden.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1–6 APVO Lehrkräfte 2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/63); § 61 Abs. 4, § 62 Abs. 1 S. 3 LBG SH · Gesetzestext öffnen
Stand: ab 01.08.2026

Ausbildung & Prüfung

Wie viele Unterrichtsbesuche und Prüfungsteile umfasst die Staatsprüfung?

Geltende APVO 2024: 8 Ausbildungsberatungen; Prüfungsteile Hausarbeit oder Zertifikatskurs 20 %, Beurteilung 25 %, zwei Unterrichtsstunden je 15 %, Prüfungsgespräch 25 %. Reform 01.08.2026 nicht amtlich nachweisbar.

Ausführliche Antwort

Geltende APVO 2024: 8 Ausbildungsberatungen; Prüfungsteile Hausarbeit oder Zertifikatskurs 20 %, Beurteilung 25 %, zwei Unterrichtsstunden je 15 %, Prüfungsgespräch 25 %. Reform 01.08.2026 nicht amtlich nachweisbar. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: §§ 9, 11, 12, 17, 22 APVO Lehrkräfte.

Beispiel: Nach der geltenden APVO zählt die Hausarbeit oder der Zertifikatskurs mit 20 % zur Staatsprüfung.
Rechtsgrundlage: §§ 9, 11, 12, 17, 22 APVO Lehrkräfte · Gesetzestext öffnen
Stand: 25.08.2026
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In welchem Umfang leisten Referendarinnen und Referendare selbstständigen Unterricht?

Durchschnittlich 10 WS eigenverantwortlicher Unterricht; bis zu 6 zusätzliche WS möglich und gesondert vergütet.

Ausführliche Antwort

Durchschnittlich 10 WS eigenverantwortlicher Unterricht; bis zu 6 zusätzliche WS möglich und gesondert vergütet. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: § 7 Abs. 5 APVO Lehrkräfte 2023/2024.

Beispiel: Du unterrichtest durchschnittlich 10 Wochenstunden eigenverantwortlich. Bis zu 6 zusätzliche Wochenstunden sind möglich und werden gesondert vergütet.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 5 APVO Lehrkräfte 2023/2024 · Gesetzestext öffnen
Stand: 25.08.2026

Wie oft kann die Staatsprüfung wiederholt werden?

Die Zweite Staatsprüfung kann bei Nichtbestehen in der Regel einmal wiederholt werden; eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen (§ 26 APVO Lehrkräfte (Reform ab 01.08.2026 beachten)).

Ausführliche Antwort

Eine nicht bestandene Staatsprüfung kann nach der APVO Lehrkräfte in der Regel einmal wiederholt werden; der Vorbereitungsdienst verlängert sich in diesem Fall entsprechend, bis zur Höchstdauer von 30 Monaten. Die APVO Lehrkräfte wird zum 01.08.2026 novelliert. Rechtsgrundlage ist die APVO Lehrkräfte.

Beispiel: Fällst du durch die Zweite Staatsprüfung, hast du in der Regel einen zweiten Versuch; eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage: § 26 Abs. 1 APVO Lehrkräfte 2026 · Gesetzestext öffnen
Stand: APVO Lehrkräfte 2026
Diese Antwort ist noch nicht vollständig an der Rechtsquelle bestätigt.

Dienstrecht im Vorbereitungsdienst

Wie ist die Nebentätigkeit geregelt (Genehmigung/Anzeige)?

Die Anzeige- und Genehmigungspflicht richtet sich nach § 40 BeamtStG i.V.m. §§ 70–76 LBG SH; Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sind abzuliefern, soweit sie im Kalenderjahr 5.550 € übersteigen.

Ausführliche Antwort

Die Genehmigungs- beziehungsweise Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten richtet sich nach dem LBG (§ 40 BeamtStG in Verbindung mit §§ 70 bis 76 LBG SH), nicht nach der NtVO; anzeigefrei sind nur die in § 72 LBG genannten Kategorien. Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder auf Veranlassung des Dienstherrn sind abzuliefern, soweit sie im Kalenderjahr 5.550 € übersteigen. Rechtsgrundlagen sind §§ 70 bis 76 LBG SH (§ 40 BeamtStG) sowie § 9 Abs. 2 Satz 1 und § 10 Abs. 1 NtVO SH.

Beispiel: Verdienst du mit Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst mehr als 5.550 € im Kalenderjahr, musst du den übersteigenden Teil abliefern.
Rechtsgrundlage: §§ 70–76 LBG SH (§ 40 BeamtStG); § 9 Abs. 2 S. 1 u. § 10 Abs. 1 NtVO SH · Gesetzestext öffnen
Stand: 2026

Gibt es eine Bagatellgrenze für anzeigefreie Nebentätigkeiten?

Nein, es gibt keine 100-€-Bagatellgrenze; die Anzeigefreiheit bestimmt sich allein nach den Kategorien des § 72 LBG SH.

Ausführliche Antwort

Es gibt keine 100-€-Bagatellgrenze für anzeigefreie Nebentätigkeiten; die Anzeigefreiheit bestimmt sich allein nach den Kategorien des § 72 LBG SH. Die 100-€-Grenze der NtVO betrifft nur das Nutzungsentgelt für Einrichtungen des Dienstherrn (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 NtVO) und den Verzugszuschlag bei rückständiger Ablieferung (§ 10 Abs. 2 NtVO). Rechtsgrundlagen sind § 72 LBG SH sowie § 10 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 Nr. 3 NtVO SH.

Beispiel: Eine 100-€-Bagatellgrenze für anzeigefreie Nebentätigkeiten gibt es nicht – ob du anzeigen musst, richtet sich allein nach den Kategorien des § 72 LBG SH.
Rechtsgrundlage: § 72 LBG SH; § 10 Abs. 2 u. § 12 Abs. 1 Nr. 3 NtVO SH · Gesetzestext öffnen
Stand: 2026

Wie ist der Sonderurlaub geregelt?

Der Sonderurlaub richtet sich nach der SUrlVO SH; die allgemeine Obergrenze beträgt in der Regel 15 Arbeitstage pro Kalenderjahr, bei Lehrkräften sollen ab mehr als fünf Tagen die Ferien berücksichtigt werden.

Ausführliche Antwort

Der Sonderurlaub richtet sich nach der Sonderurlaubsverordnung (SUrlVO SH vom 29.11.2018). Ein Sonderurlaub bis zu zehn Arbeitstagen kann nur aus zwingenden dienstlichen Gründen widerrufen werden; bei Lehrkräften sollen bei einem Sonderurlaub über fünf Arbeitstage die Ferien beziehungsweise die vorlesungsfreie Zeit berücksichtigt werden. Die allgemeine Obergrenze beträgt in der Regel 15 Arbeitstage je Kalenderjahr. Rechtsgrundlagen sind § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 SUrlVO SH (GVOBl. 2018 S. 796).

Beispiel: Sonderurlaub bekommst du in der Regel höchstens 15 Arbeitstage im Jahr; als Lehrkraft sollen ab mehr als fünf Tagen die Ferien berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 11 Abs. 1 SUrlVO SH (SUVO 29.11.2018, GVOBl. 2018, 796) · Gesetzestext öffnen
Stand: 2018 (Fassung)

Wie viele Erholungsurlaubstage haben Referendarinnen und Referendare?

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage im Jahr; bei beamteten Lehrkräften wird er durch die Schulferien abgegolten.

Ausführliche Antwort

Wie alle Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein haben Referendarinnen und Referendare einen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Bei beamteten Lehrkräften und Lehramtsanwärtern gilt dieser Urlaub als in der unterrichtsfreien Zeit, also in den Schulferien, gewährt und abgegolten; ein gesonderter Urlaub während der Unterrichtszeit besteht daher nicht. Rechtsgrundlage ist die Erholungsurlaubsverordnung Schleswig-Holstein (EUrlVO SH).

Beispiel: Als Referendar/in hast du 30 Urlaubstage im Jahr, die bei Lehrkräften mit den Schulferien abgegolten werden.
Rechtsgrundlage: EUrlVO SH (30 Arbeitstage Erholungsurlaub; bei Lehrkräften durch die Schulferien abgegolten) · Gesetzestext öffnen
Stand: 2026

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