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Ablauf, Prüfung & Rechte im Referendariat in Sachsen-Anhalt

Wie lange der Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhalt dauert, wie die Zweite Staatsprüfung aufgebaut ist und welche Rechte du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf hast, von Urlaub bis Nebentätigkeit.

Ablauf & Dauer

Wie lange dauert der Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhalt?

Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 16 Monate.

Ausführliche Antwort

Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 16 Monate, gegliedert in Einführungs-, Qualifizierungs- und Prüfungsphase; Status ist das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Lehrkraft im Vorbereitungsdienst). Im Quereinstieg beträgt er in der Regel 24 Monate. Diese Angaben beruhen auf § 4 Abs. 1 LVO-Lehramt LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Regulär bist du nach 16 Monaten fertig – steigst du quer ein, dauert es in der Regel 24 Monate.
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 1 LVO-Lehramt LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 23.07.2011

Wie heißt der Referendar in Sachsen-Anhalt und welche Fassung ist maßgeblich?

Der Referendar heißt in Sachsen-Anhalt Lehrkraft im Vorbereitungsdienst; maßgeblich ist die LVO-Lehramt LSA vom 13.07.2011.

Ausführliche Antwort

In Sachsen-Anhalt heißt der Referendar Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV); maßgeblich ist die LVO-Lehramt LSA vom 13.07.2011. Die Bezeichnung OVP wird nicht verwendet. Diese Angaben beruhen auf LVO-Lehramt LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: In Sachsen-Anhalt bist du nicht „Referendar“, sondern offiziell „Lehrkraft im Vorbereitungsdienst“ (LiV) – geregelt in der LVO-Lehramt LSA vom 13.07.2011.
Rechtsgrundlage: LVO-Lehramt LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 23.07.2011

Ist der Vorbereitungsdienst schulart- bzw. lehramtsbezogen?

Der Vorbereitungsdienst wird lehramtsbezogen an Staatlichen Seminaren für Lehrämter und Ausbildungsschulen durchgeführt.

Ausführliche Antwort

Der Vorbereitungsdienst wird für alle Lehrämter lehramtsbezogen durchgeführt und richtet sich nach der LVO-Lehramt LSA; die Ausbildung erfolgt an den Staatlichen Seminaren für Lehrämter und an Ausbildungsschulen. Diese Angaben beruhen auf § 4 LVO-Lehramt LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Du wirst gezielt für dein Lehramt ausgebildet – an einem Staatlichen Seminar für Lehrämter und an deiner Ausbildungsschule.
Rechtsgrundlage: § 4, § 6 LVO-Lehramt LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 23.07.2011

Wo ist der Vorbereitungsdienst verfahrensrechtlich geregelt?

Der Vorbereitungsdienst ist in der LVO-Lehramt LSA geregelt und wird über die Staatlichen Seminare für Lehrämter durchgeführt.

Ausführliche Antwort

Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung sind in der LVO-Lehramt LSA vom 13.07.2011 geregelt; die Durchführung erfolgt über die Staatlichen Seminare für Lehrämter, die Einstellung zweimal jährlich, die Regeldauer beträgt 16 Monate, der Abschluss ist die Laufbahnprüfung (Zweite Staatsprüfung). Diese Angaben beruhen auf § 4 LVO-Lehramt LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Dein Vorbereitungsdienst läuft über ein Staatliches Seminar, dauert 16 Monate und endet mit der Laufbahnprüfung (Zweite Staatsprüfung).
Rechtsgrundlage: § 4, § 6 LVO-Lehramt LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 23.07.2011

Kann der Vorbereitungsdienst verkürzt werden?

Ja, auf Antrag können einmalig bis zu vier Monate angerechnet werden.

Ausführliche Antwort

Auf Antrag können einmalig bis zu vier Monate auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden, etwa bei einschlägiger Vorbildung oder Tätigkeit. Diese Angaben beruhen auf § 5 Abs. 1 LVO-Lehramt LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Bringst du einschlägige Vorbildung mit, kannst du dir per Antrag einmalig bis zu vier Monate anrechnen lassen.
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 LVO-Lehramt LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 23.07.2011

Kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden?

Ja, der Vorbereitungsdienst kann einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden.

Ausführliche Antwort

Der Vorbereitungsdienst kann einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden, wenn der Lehrkraft auch sieben Monate nach Ausbildungsbeginn aus ausbildungsfachlichen Gründen mehr als sechs Stunden eigenverantwortlicher Unterricht versagt werden muss, ein erfolgreicher Abschluss aber zu erwarten ist. Diese Angaben beruhen auf § 4 Abs. 3 LVO-Lehramt LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Darf dir auch sieben Monate nach dem Start aus ausbildungsfachlichen Gründen kaum eigener Unterricht übertragen werden, kann dein Dienst einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden.
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 3 LVO-Lehramt LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 23.07.2011

Ausbildung & Prüfung

Aus welchen Teilen besteht die Staatsprüfung (Laufbahnprüfung)?

Die Laufbahnprüfung besteht aus drei Teilen: Prüfungsunterricht I, Prüfungsunterricht II und einem 60-minütigen Prüfungskolloquium.

Ausführliche Antwort

Die Laufbahnprüfung (funktional das Zweite Staatsexamen) besteht aus drei Teilen: Prüfungsunterricht I, Prüfungsunterricht II und Prüfungskolloquium (60 Minuten, Präsentation und Disputation). Begleitende Unterrichtsbesuche erfolgen einzeln und gemeinsam durch die Ausbildenden; eine feste Zahl nennt die Verordnung nicht. Diese Angaben beruhen auf §§ 12, 16, 17, 8 Abs. 9 LVO-Lehramt LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Deine Laufbahnprüfung besteht aus Prüfungsunterricht I und II sowie einem 60-minütigen Kolloquium mit Präsentation und Disputation.
Rechtsgrundlage: §§ 12, 16, 17, 8 Abs. 9 LVO-Lehramt LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 13.07.2011

In welchem Umfang leisten Referendarinnen und Referendare selbstständigen Unterricht?

12 WS Ausbildungsunterricht; ab 2. Monat 6–8 WS, ab Qualifizierungsphase 8–10 WS eigenverantwortlich.

Ausführliche Antwort

12 WS Ausbildungsunterricht; ab 2. Monat 6–8 WS, ab Qualifizierungsphase 8–10 WS eigenverantwortlich. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: § 8 Abs. 6–7 LVO-Lehramt LSA.

Beispiel: Ab dem 2. Monat unterrichtest du 6-8 Wochenstunden eigenverantwortlich, in der Qualifizierungsphase 8-10 – bei insgesamt 12 Wochenstunden Ausbildungsunterricht.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 6–7 LVO-Lehramt LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: 25.08.2026

Wie oft kann die Zweite Staatsprüfung wiederholt werden?

Die Zweite Staatsprüfung kann bei Nichtbestehen in der Regel einmal wiederholt werden; eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen (§ 25 LVO-Lehramt).

Ausführliche Antwort

Wird die Laufbahnprüfung (Zweite Staatsprüfung) nicht bestanden, kann sie nach der LVO-Lehramt LSA einmal wiederholt werden; eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in diesem Fall entsprechend. Diese Angaben beruhen auf § 25 Abs. 1 LVO-Lehramt LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Fällst du durch die Zweite Staatsprüfung, hast du in der Regel genau einen zweiten Versuch; ein drittes Antreten ist ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 LVO-Lehramt LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 23.07.2011

Dienstrecht im Vorbereitungsdienst

Ist eine Nebentätigkeit während des Vorbereitungsdienstes zulässig?

Eine Nebentätigkeit ist genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig und bei Beeinträchtigung dienstlicher Interessen verboten.

Ausführliche Antwort

Eine Nebentätigkeit ist genehmigungs- beziehungsweise anzeigepflichtig; sie ist verboten, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt werden, und während der Arbeitszeit grundsätzlich unzulässig. Diese Angaben beruhen auf §§ 73, 76 LBG LSA i.V.m. §§ 40, 41 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Willst du neben dem Referendariat gegen Bezahlung Nachhilfe geben, musst du das genehmigen lassen bzw. anzeigen – bei Beeinträchtigung des Dienstes ist es untersagt.
Rechtsgrundlage: §§ 73, 76 LBG LSA; §§ 40, 41 BeamtStG · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 14.07.2020

Welche Nebentätigkeiten sind anzeigefrei?

Anzeigefrei sind u.a. die Verwaltung eigenen Vermögens und Tätigkeiten in Gewerkschaften oder Berufsverbänden.

Ausführliche Antwort

Anzeigefrei sind unter anderem Pflicht-Nebentätigkeiten, die Verwaltung eigenen Vermögens, Tätigkeiten in Gewerkschaften/Berufsverbänden sowie bestimmte unentgeltliche Nebentätigkeiten (mit Ausnahmen, die anzeigepflichtig bleiben). Diese Angaben beruhen auf § 75 LBG LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Vermietest du deine eigene Wohnung oder engagierst dich in der GEW, musst du das nicht anzeigen.
Rechtsgrundlage: § 75 LBG LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.02.2010

Wie ist der Erholungs- und Sonderurlaub geregelt?

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage im Jahr; bei beamteten Lehrkräften wird er durch die Schulferien abgegolten.

Ausführliche Antwort

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage je Urlaubsjahr (5-Tage-Woche); bei beamteten Lehrkräften wird er durch die Schulferien abgegolten. Sonderurlaub aus persönlichen/dienstlichen Anlässen richtet sich nach Teil 3 der UrlVO LSA. Diese Angaben beruhen auf § 3 Abs. 1 UrlVO LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Deine 30 Urlaubstage im Jahr nimmst du nicht frei nach Wahl – sie gelten mit den Schulferien als abgegolten.
Rechtsgrundlage: § 3 UrlVO LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 26.11.2024

Wie viele Erholungsurlaubstage haben Referendarinnen und Referendare?

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage je Urlaubsjahr; für Lehrkräfte und Referendare gilt er als in den Schulferien gewährt.

Ausführliche Antwort

Referendarinnen und Referendare haben wie alle Beamtinnen und Beamten in Sachsen-Anhalt bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub je Urlaubsjahr (§ 3 UrlVO LSA). Bei beamteten Lehrkräften und Lehrkräften im Vorbereitungsdienst gilt dieser Urlaub als in der unterrichtsfreien Zeit, also in den Schulferien, gewährt und abgegolten; ein gesonderter Urlaub während der Unterrichtszeit besteht daher nicht, zumal die Schulferien den Urlaubsanspruch übersteigen. Diese Angaben beruhen auf § 3 UrlVO LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Als Referendar/in hast du 30 Urlaubstage im Jahr, die vollständig in den Schulferien liegen.
Rechtsgrundlage: § 3 UrlVO LSA (30 Arbeitstage Erholungsurlaub) · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 26.11.2024

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