Ablauf, Prüfung & Rechte im Referendariat in Rheinland-Pfalz
Wie lange der Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz dauert, wie die Zweite Staatsprüfung aufgebaut ist und welche Rechte du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf hast, von Urlaub bis Nebentätigkeit.
Ablauf & Dauer
Wie lange dauert der Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz?
Der Vorbereitungsdienst dauert regulär 18 Monate, im Quereinstieg 24 Monate; Status Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Ausführliche Antwort
Der Vorbereitungsdienst dauert regulär 18 Monate; für Anwärter im Quereinstieg ohne Erste Staatsprüfung/lehramtsbezogene Hochschulprüfung 24 Monate. Status: Beamtenverhältnis auf Widerruf; Durchführung an Staatlichen Studienseminaren. Diese Angaben beruhen auf § 2 Abs. 2, 3 SchulLehr2StPrV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Welche Vorschrift ist maßgeblich und wie lautet die Statusbezeichnung?
Maßgeblich ist die SchulLehr2StPrV vom 03.01.2012; die Statusbezeichnung lautet je nach Schulart ‚Lehramtsanwärterin/Lehramtsanwärter‘ (Grundschule, Realschule plus, Förderschule) bzw. ‚Studienreferendarin/Studienreferendar‘ (Gymnasium, berufsbildende Schulen), jeweils im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Ausführliche Antwort
Maßgebliche Vorschrift ist die SchulLehr2StPrV vom 03.01.2012. Nach § 6 Abs. 1 SchulLehr2StPrV tragen die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst je nach Schulart unterschiedliche Dienstbezeichnungen: ‚Lehramtsanwärterin’/’Lehramtsanwärter‘ für Grundschule, Realschule plus und Förderschule, ‚Studienreferendarin’/’Studienreferendar‘ für Gymnasium und berufsbildende Schulen. Der Status ist in jedem Fall das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Diese Angaben beruhen auf § 6 Abs. 1 SchulLehr2StPrV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Ist der Vorbereitungsdienst schulartbezogen?
Ja, der Vorbereitungsdienst ist lehramtsbezogen; die Eingangsämter reichen von A12 (Grundschule) bis A13 plus Zulage (Gymnasium/BBS).
Ausführliche Antwort
Der Vorbereitungsdienst ist lehramtsbezogen (Grundschule, Realschule plus, Förderschule, Gymnasium, berufsbildende Schulen, IGS). Eingangsämter: Grundschule A12; Realschule plus/Förderschule A13; Gymnasium/BBS A13 plus Strukturzulage. RLP besoldet Grundschullehrkräfte weiterhin nach A12. Diese Angaben beruhen auf SchulLbVO; LBesG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Welche Verordnung regelt den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung?
Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung sind in der SchulLehr2StPrV vom 03.01.2012 geregelt; Regeldauer 18 Monate, im Quereinstieg 24 Monate.
Ausführliche Antwort
Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung sind in der Landesverordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (SchulLehr2StPrV vom 03.01.2012) geregelt. Regeldauer 18 Monate, im Quereinstieg 24 Monate. Status: Beamtenverhältnis auf Widerruf; Durchführung an Staatlichen Studienseminaren. Diese Angaben beruhen auf § 2 Abs. 2 SchulLehr2StPrV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Kann der Vorbereitungsdienst verkürzt werden?
Die Regeldauer beträgt 18 Monate; für Anwärter im Quereinstieg 24 Monate.
Ausführliche Antwort
Die Regeldauer beträgt 18 Monate; für Anwärter im Quereinstieg (ohne Erste Staatsprüfung/lehramtsbezogene Hochschulprüfung) 24 Monate. Diese Angaben beruhen auf § 2 Abs. 2, 3 SchulLehr2StPrV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden?
Ja, der Vorbereitungsdienst kann bei Nichtbestehen/Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung oder bei Fehlzeiten verlängert werden.
Ausführliche Antwort
Der Vorbereitungsdienst kann bei Nichtbestehen/Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung oder bei Fehlzeiten nach Maßgabe der SchulLehr2StPrV verlängert werden. Diese Angaben beruhen auf SchulLehr2StPrV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Ausbildung & Prüfung
Welche Verordnung regelt den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung?
Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung sind in der SchulLehr2StPrV vom 03.01.2012 geregelt; Regeldauer 18 Monate, im Quereinstieg 24 Monate.
Ausführliche Antwort
Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung sind in der Landesverordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (SchulLehr2StPrV vom 03.01.2012) geregelt. Regeldauer 18 Monate, im Quereinstieg 24 Monate. Status: Beamtenverhältnis auf Widerruf; Durchführung an Staatlichen Studienseminaren. Diese Angaben beruhen auf § 2 Abs. 2 SchulLehr2StPrV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
In welchem Umfang leisten Referendarinnen und Referendare selbstständigen Unterricht?
Die Landesverordnung über die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung weist keinen festen Stundenwert für den selbstständigen Unterricht aus.
Ausführliche Antwort
Die Landesverordnung über die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung weist keinen festen Stundenwert für den selbstständigen Unterricht aus. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: LVO Ausbildung und Zweite Staatsprüfung 03.01.2012.
Wie oft kann die Zweite Staatsprüfung wiederholt werden?
Die Zweite Staatsprüfung kann bei Nichtbestehen in der Regel einmal wiederholt werden; eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen (§ 27 LVO (Ausbildung u. Zweite Staatsprüfung Lehramt)).
Ausführliche Antwort
Wird die Zweite Staatsprüfung nicht bestanden, kann sie nach der SchulLehr2StPrV in der Regel einmal wiederholt werden; der Vorbereitungsdienst verlängert sich in diesem Fall entsprechend. Diese Angaben beruhen auf der SchulLehr2StPrV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Dienstrecht im Vorbereitungsdienst
Welche Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig?
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten bedürfen nach § 83 LBG der vorherigen Genehmigung; Versagung bei Beeinträchtigung dienstlicher Interessen.
Ausführliche Antwort
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Genehmigung; Versagung bei Beeinträchtigung dienstlicher Interessen. Grundsätze § 82 LBG, Verfahren § 85 LBG. Diese Angaben beruhen auf §§ 82, 83 LBG; § 40 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Welche Nebentätigkeiten sind genehmigungsfrei?
Genehmigungsfrei sind u. a. schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische und Vortragstätigkeiten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens; teils bestehen Anzeigepflichten.
Ausführliche Antwort
Genehmigungsfreie Nebentätigkeiten sind unter anderem schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische und Vortragstätigkeit sowie die Verwaltung eigenen Vermögens; teils anzeigepflichtig. Diese Angaben beruhen auf § 84 LBG; § 40 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Wie ist der Erholungs- und Sonderurlaub geregelt?
Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage; für beamtete Lehrkräfte wird er durch die Schulferien abgegolten.
Ausführliche Antwort
Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage je Urlaubsjahr (5-Tage-Woche). Für beamtete Lehrkräfte wird er durch die Schulferien abgegolten; Sonderurlaub aus persönlichen/dienstlichen Anlässen nach der UrlVO. Diese Angaben beruhen auf § 7 UrlVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Wie viele Erholungsurlaubstage haben Referendarinnen und Referendare?
Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage je Urlaubsjahr; für Lehrkräfte und Anwärter gilt er als in den Schulferien gewährt.
Ausführliche Antwort
Referendarinnen und Referendare haben wie alle rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub je Urlaubsjahr (§ 7 UrlVO). Bei beamteten Lehrkräften und Anwärtern gilt dieser Urlaub als in der unterrichtsfreien Zeit, also in den Schulferien, gewährt und abgegolten; ein gesonderter Urlaub während der Unterrichtszeit besteht daher nicht, zumal die Schulferien den Urlaubsanspruch übersteigen. Diese Angaben beruhen auf § 7 UrlVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
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