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Ablauf, Prüfung & Rechte im Referendariat in Rheinland-Pfalz

Wie lange der Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz dauert, wie die Zweite Staatsprüfung aufgebaut ist und welche Rechte du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf hast, von Urlaub bis Nebentätigkeit.

Ablauf & Dauer

Wie lange dauert der Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz?

Der Vorbereitungsdienst dauert regulär 18 Monate, im Quereinstieg 24 Monate; Status Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Ausführliche Antwort

Der Vorbereitungsdienst dauert regulär 18 Monate; für Anwärter im Quereinstieg ohne Erste Staatsprüfung/lehramtsbezogene Hochschulprüfung 24 Monate. Status: Beamtenverhältnis auf Widerruf; Durchführung an Staatlichen Studienseminaren. Diese Angaben beruhen auf § 2 Abs. 2, 3 SchulLehr2StPrV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Regulär dauert dein Vorbereitungsdienst 18 Monate – im Quereinstieg ohne Erste Staatsprüfung sind es 24 Monate.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 2, 3 SchulLehr2StPrV · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 03.01.2012, lfd. Fassung

Welche Vorschrift ist maßgeblich und wie lautet die Statusbezeichnung?

Maßgeblich ist die SchulLehr2StPrV vom 03.01.2012; die Statusbezeichnung lautet je nach Schulart ‚Lehramtsanwärterin/Lehramtsanwärter‘ (Grundschule, Realschule plus, Förderschule) bzw. ‚Studienreferendarin/Studienreferendar‘ (Gymnasium, berufsbildende Schulen), jeweils im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Ausführliche Antwort

Maßgebliche Vorschrift ist die SchulLehr2StPrV vom 03.01.2012. Nach § 6 Abs. 1 SchulLehr2StPrV tragen die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst je nach Schulart unterschiedliche Dienstbezeichnungen: ‚Lehramtsanwärterin’/’Lehramtsanwärter‘ für Grundschule, Realschule plus und Förderschule, ‚Studienreferendarin’/’Studienreferendar‘ für Gymnasium und berufsbildende Schulen. Der Status ist in jedem Fall das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Diese Angaben beruhen auf § 6 Abs. 1 SchulLehr2StPrV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Du bist Anwärterin oder Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf – maßgeblich ist die SchulLehr2StPrV vom 03.01.2012.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 SchulLehr2StPrV · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 03.01.2012, lfd. Fassung

Ist der Vorbereitungsdienst schulartbezogen?

Ja, der Vorbereitungsdienst ist lehramtsbezogen; die Eingangsämter reichen von A12 (Grundschule) bis A13 plus Zulage (Gymnasium/BBS).

Ausführliche Antwort

Der Vorbereitungsdienst ist lehramtsbezogen (Grundschule, Realschule plus, Förderschule, Gymnasium, berufsbildende Schulen, IGS). Eingangsämter: Grundschule A12; Realschule plus/Förderschule A13; Gymnasium/BBS A13 plus Strukturzulage. RLP besoldet Grundschullehrkräfte weiterhin nach A12. Diese Angaben beruhen auf SchulLbVO; LBesG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: An der Grundschule startest du im Eingangsamt A12, am Gymnasium in A13 mit Strukturzulage.
Rechtsgrundlage: SchulLbVO; LBesG · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Welche Verordnung regelt den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung?

Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung sind in der SchulLehr2StPrV vom 03.01.2012 geregelt; Regeldauer 18 Monate, im Quereinstieg 24 Monate.

Ausführliche Antwort

Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung sind in der Landesverordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (SchulLehr2StPrV vom 03.01.2012) geregelt. Regeldauer 18 Monate, im Quereinstieg 24 Monate. Status: Beamtenverhältnis auf Widerruf; Durchführung an Staatlichen Studienseminaren. Diese Angaben beruhen auf § 2 Abs. 2 SchulLehr2StPrV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Die SchulLehr2StPrV vom 03.01.2012 regelt deinen Dienst: 18 Monate regulär, 24 Monate im Quereinstieg.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 2 SchulLehr2StPrV · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 03.01.2012, lfd. Fassung

Kann der Vorbereitungsdienst verkürzt werden?

Die Regeldauer beträgt 18 Monate; für Anwärter im Quereinstieg 24 Monate.

Ausführliche Antwort

Die Regeldauer beträgt 18 Monate; für Anwärter im Quereinstieg (ohne Erste Staatsprüfung/lehramtsbezogene Hochschulprüfung) 24 Monate. Diese Angaben beruhen auf § 2 Abs. 2, 3 SchulLehr2StPrV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Die Regeldauer beträgt 18 Monate, im Quereinstieg ohne Erste Staatsprüfung sind es 24 Monate.
Rechtsgrundlage: § 2 SchulLehr2StPrV · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 03.01.2012, lfd. Fassung

Kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden?

Ja, der Vorbereitungsdienst kann bei Nichtbestehen/Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung oder bei Fehlzeiten verlängert werden.

Ausführliche Antwort

Der Vorbereitungsdienst kann bei Nichtbestehen/Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung oder bei Fehlzeiten nach Maßgabe der SchulLehr2StPrV verlängert werden. Diese Angaben beruhen auf SchulLehr2StPrV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Bestehst du die Zweite Staatsprüfung nicht oder hast du längere Fehlzeiten, kann dein Vorbereitungsdienst verlängert werden.
Rechtsgrundlage: § 27 SchulLehr2StPrV · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 03.01.2012, lfd. Fassung

Ausbildung & Prüfung

Welche Verordnung regelt den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung?

Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung sind in der SchulLehr2StPrV vom 03.01.2012 geregelt; Regeldauer 18 Monate, im Quereinstieg 24 Monate.

Ausführliche Antwort

Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung sind in der Landesverordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (SchulLehr2StPrV vom 03.01.2012) geregelt. Regeldauer 18 Monate, im Quereinstieg 24 Monate. Status: Beamtenverhältnis auf Widerruf; Durchführung an Staatlichen Studienseminaren. Diese Angaben beruhen auf § 2 Abs. 2 SchulLehr2StPrV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Deine Zweite Staatsprüfung richtet sich nach der SchulLehr2StPrV vom 03.01.2012 – der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate, im Quereinstieg 24.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 2 SchulLehr2StPrV · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

In welchem Umfang leisten Referendarinnen und Referendare selbstständigen Unterricht?

Die Landesverordnung über die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung weist keinen festen Stundenwert für den selbstständigen Unterricht aus.

Ausführliche Antwort

Die Landesverordnung über die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung weist keinen festen Stundenwert für den selbstständigen Unterricht aus. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: LVO Ausbildung und Zweite Staatsprüfung 03.01.2012.

Beispiel: In der Verordnung steht keine feste Stundenzahl für deinen selbstständigen Unterricht.
Rechtsgrundlage: LVO Ausbildung und Zweite Staatsprüfung 03.01.2012 · Gesetzestext öffnen
Stand: 25.08.2026
Diese Antwort ist noch nicht vollständig an der Rechtsquelle bestätigt.

Wie oft kann die Zweite Staatsprüfung wiederholt werden?

Die Zweite Staatsprüfung kann bei Nichtbestehen in der Regel einmal wiederholt werden; eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen (§ 27 LVO (Ausbildung u. Zweite Staatsprüfung Lehramt)).

Ausführliche Antwort

Wird die Zweite Staatsprüfung nicht bestanden, kann sie nach der SchulLehr2StPrV in der Regel einmal wiederholt werden; der Vorbereitungsdienst verlängert sich in diesem Fall entsprechend. Diese Angaben beruhen auf der SchulLehr2StPrV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Fällst du durch die Zweite Staatsprüfung, hast du genau einen zweiten Versuch – ein dritter Anlauf ist nach § 27 LVO ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage: § 27 Abs. 1 SchulLehr2StPrV · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 03.01.2012, lfd. Fassung
Diese Antwort ist noch nicht vollständig an der Rechtsquelle bestätigt.

Dienstrecht im Vorbereitungsdienst

Welche Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig?

Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten bedürfen nach § 83 LBG der vorherigen Genehmigung; Versagung bei Beeinträchtigung dienstlicher Interessen.

Ausführliche Antwort

Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Genehmigung; Versagung bei Beeinträchtigung dienstlicher Interessen. Grundsätze § 82 LBG, Verfahren § 85 LBG. Diese Angaben beruhen auf §§ 82, 83 LBG; § 40 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Willst du neben dem Ref bezahlt Nachhilfe in einem Institut geben, brauchst du vorher die Genehmigung nach § 83 LBG; sie wird versagt, wenn dienstliche Interessen leiden.
Rechtsgrundlage: §§ 82, 83 LBG; § 40 BeamtStG · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Welche Nebentätigkeiten sind genehmigungsfrei?

Genehmigungsfrei sind u. a. schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische und Vortragstätigkeiten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens; teils bestehen Anzeigepflichten.

Ausführliche Antwort

Genehmigungsfreie Nebentätigkeiten sind unter anderem schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische und Vortragstätigkeit sowie die Verwaltung eigenen Vermögens; teils anzeigepflichtig. Diese Angaben beruhen auf § 84 LBG; § 40 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Schreibst du ein Fachbuch oder hältst einen wissenschaftlichen Vortrag, ist das genehmigungsfrei – ebenso das Verwalten deines eigenen Vermögens; teils musst du es nur anzeigen.
Rechtsgrundlage: § 84 LBG; § 40 BeamtStG · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Wie ist der Erholungs- und Sonderurlaub geregelt?

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage; für beamtete Lehrkräfte wird er durch die Schulferien abgegolten.

Ausführliche Antwort

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage je Urlaubsjahr (5-Tage-Woche). Für beamtete Lehrkräfte wird er durch die Schulferien abgegolten; Sonderurlaub aus persönlichen/dienstlichen Anlässen nach der UrlVO. Diese Angaben beruhen auf § 7 UrlVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Dir stehen 30 Arbeitstage Erholungsurlaub zu; als Lehrkraft nimmst du sie nicht einzeln, sie gelten mit den Schulferien als abgegolten.
Rechtsgrundlage: § 7 UrlVO · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Wie viele Erholungsurlaubstage haben Referendarinnen und Referendare?

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage je Urlaubsjahr; für Lehrkräfte und Anwärter gilt er als in den Schulferien gewährt.

Ausführliche Antwort

Referendarinnen und Referendare haben wie alle rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub je Urlaubsjahr (§ 7 UrlVO). Bei beamteten Lehrkräften und Anwärtern gilt dieser Urlaub als in der unterrichtsfreien Zeit, also in den Schulferien, gewährt und abgegolten; ein gesonderter Urlaub während der Unterrichtszeit besteht daher nicht, zumal die Schulferien den Urlaubsanspruch übersteigen. Diese Angaben beruhen auf § 7 UrlVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Auch als Referendar/in hast du 30 Urlaubstage im Jahr, die über die Schulferien gewährt werden.
Rechtsgrundlage: § 7 UrlVO · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

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