Ablauf, Prüfung & Rechte im Referendariat in Nordrhein-Westfalen
Wie lange der Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen dauert, wie die Zweite Staatsprüfung aufgebaut ist und welche Rechte du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf hast, von Urlaub bis Nebentätigkeit.
Ablauf & Dauer
Wie lange dauert der Vorbereitungsdienst in NRW?
Der Vorbereitungsdienst dauert einheitlich 18 Monate; in Teilzeit mit 75 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit dauert er 24 Monate.
Ausführliche Antwort
Der Vorbereitungsdienst dauert für alle Lehrämter einheitlich 18 Monate. Wird er in Teilzeit absolviert, umfasst die Teilzeit 75 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit, und der Vorbereitungsdienst verlängert sich auf 24 Monate. Abweichungen im Umfang von bis zu sechs Monaten nach oben oder unten sind in den in der Ordnung vorgesehenen Fällen möglich. Rechtsgrundlage sind § 7 Absatz 1 und § 9 Absatz 1 Satz 2 OVP NRW sowie § 5 Absatz 1 Satz 2 LABG NRW.
Was ist zur aktuellen OVP-Fassung zu beachten?
Maßgeblich ist die OVP in der Fassung vom 01.07.2026; die Neufassung vom 28.01.2026 wurde zum 01.07.2026 geändert, und die Paragraphen sind gegenüber der alten OVP umnummeriert.
Ausführliche Antwort
Die OVP NRW wurde zum 28.01.2026 vollständig neu gefasst und verkündet (GV. NRW. 2026 S. 93); dabei wurden die Paragraphen umnummeriert. So sind die Unterrichtsbesuche nun in § 12, die Noten in § 32, die unterrichtspraktische Prüfung in § 36, das Kolloquium in § 37, das Gesamtergebnis in § 38 und die Dauer in § 7 geregelt. Diese Neufassung wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes vom 22.06.2026 mit Wirkung zum 01.07.2026 geändert; seitdem ist auch § 10 Absatz 2 OVP in Kraft, dessen Inkrafttreten an das Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes gekoppelt war. Aktuell geltend ist daher die OVP in der Fassung vom 01.07.2026 und nicht mehr die Fassung vom 28.01.2026. Rechtsgrundlage sind § 54 Absatz 1 OVP NRW und die Verkündung in GV. NRW. 2026 S. 93.
Ist die Dauer des Vorbereitungsdienstes schulartabhängig?
Nein, der Vorbereitungsdienst dauert für alle Lehrämter einheitlich 18 Monate.
Ausführliche Antwort
Die Dauer des Vorbereitungsdienstes ist nicht schulartabhängig, sondern beträgt einheitlich 18 Monate für alle Lehrämter, also für Grundschule, für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe), für Gymnasium und Gesamtschule, für das Berufskolleg sowie für die Sonderpädagogik. Unterschiede zwischen den Lehrämtern bestehen lediglich bei der Dienstbezeichnung (Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter beziehungsweise Studienreferendarin oder Studienreferendar) und beim Einstiegsamt. Rechtsgrundlage sind § 7 Absatz 1 und § 2 Absatz 2 OVP NRW.
Wie ist der Vorbereitungsdienst rechtlich geregelt?
Der Vorbereitungsdienst ist im Lehramtsausbildungsgesetz (LABG NRW) und in der OVP NRW geregelt, ergänzt durch LZV, LBG NRW und BASS; er dauert 18 Monate an den ZfsL im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Ausführliche Antwort
Der Vorbereitungsdienst ist gesetzlich im Lehramtsausbildungsgesetz (LABG NRW) geregelt, insbesondere in den §§ 5 bis 7, 9 und 10; das Gesetz trägt seit dem 01.07.2026 die Bezeichnung Lehramtsausbildungsgesetz statt Lehrerausbildungsgesetz. Die Einzelheiten von Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung enthält die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP NRW). Ergänzend gelten die Lehramtszugangsverordnung (LZV), das Landesbeamtengesetz (LBG NRW) für das Beamtenverhältnis sowie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften (BASS). Die Regeldauer beträgt 18 Monate, in Teilzeit 24 Monate. Die Anwärterinnen und Anwärter stehen als Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter beziehungsweise Studienreferendarinnen und Studienreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf; die Ausbildung erfolgt an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL). Rechtsgrundlage sind § 5 und § 7 Absatz 3 LABG NRW sowie die OVP NRW.
Kann der Vorbereitungsdienst verkürzt werden?
Ja, ein früherer Vorbereitungsdienst wird von Amts wegen und berufliche Tätigkeit auf Antrag angerechnet; mindestens 12 Monate sind zu leisten, der Antrag ist bis zum Ablauf des vierten Ausbildungsmonats zu stellen.
Ausführliche Antwort
Der Vorbereitungsdienst kann verkürzt werden. Zeiten eines früheren Vorbereitungsdienstes werden von Amts wegen angerechnet; geeignete berufliche Tätigkeiten können auf Antrag angerechnet werden, worüber die Ausbildungsbehörde nach Ermessen entscheidet. Mindestens zwölf Monate sind in jedem Fall zu leisten. Der Antrag ist spätestens bis zum Ablauf des vierten Ausbildungsmonats zu stellen. Rechtsgrundlage ist § 7 Absatz 2 und Absatz 4 OVP NRW.
Kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden?
Ja, aus besonderen Gründen ist auf Antrag eine Verlängerung um in der Regel bis zu 6 Monate möglich; bei einer Wiederholungsprüfung verlängert er sich zwingend um 6 Monate, in Teilzeit um 8 Monate.
Ausführliche Antwort
Der Vorbereitungsdienst kann auf Antrag aus besonderen Gründen in der Regel um bis zu sechs Monate verlängert werden; solche Gründe sind insbesondere Beurlaubung, Krankheit oder Schwangerschaft, wenn dadurch Ausfallzeiten von mehr als sechs Wochen entstehen. Muss die Zweite Staatsprüfung wiederholt werden, ist der Vorbereitungsdienst zwingend um sechs Monate zu verlängern, in Teilzeit um acht Monate. Rechtsgrundlage sind § 7 Absatz 3 und § 42 Absatz 2 OVP NRW.
Ausbildung & Prüfung
Wie viele Unterrichtsbesuche und welche Prüfungsteile hat die Zweite Staatsprüfung?
Es finden in der Regel zehn Unterrichtsbesuche statt; die Zweite Staatsprüfung besteht aus zwei unterrichtspraktischen Prüfungen und einem 45-minütigen Kolloquium am selben Tag.
Ausführliche Antwort
In den beiden Fächern finden in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, also etwa fünf je Fach. Die Zweite Staatsprüfung besteht aus zwei unterrichtspraktischen Prüfungen, je einer pro Fach mit in der Regel 45 Minuten Dauer, und einem Kolloquium von 45 Minuten; alle Prüfungsteile finden am selben Tag im letzten Ausbildungshalbjahr statt. In das Gesamtergebnis gehen die beiden Langzeitbeurteilungen mit je 30 Prozent ein; die unterrichtspraktischen Prüfungen und das Kolloquium werden nach § 38 OVP NRW gewichtet. Rechtsgrundlage sind § 12 Absatz 1, § 31, § 33 Absatz 1, § 36 Absatz 2, § 37 Absatz 1 und § 38 Absatz 1 OVP NRW.
In welchem Umfang leisten Referendarinnen und Referendare selbstständigen Unterricht?
Der Ausbildungsunterricht umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden; davon entfallen in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich 9 Wochenstunden auf den selbstständigen Unterricht.
Ausführliche Antwort
Referendarinnen und Referendare erteilen im Vorbereitungsdienst durchschnittlich 14 Wochenstunden Ausbildungsunterricht. Davon entfallen in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden auf den selbstständigen Unterricht; die übrige Zeit entfällt auf Ausbildungsunterricht unter Begleitung. Rechtsgrundlage sind § 13 Absatz 6 bis 9 und § 9 Absatz 3 OVP NRW.
Wie oft kann die Zweite Staatsprüfung wiederholt werden?
Eine nicht bestandene Zweite Staatsprüfung kann einmal wiederholt werden; eine zweite Wiederholung ist nicht möglich.
Ausführliche Antwort
Prüflinge, die die Zweite Staatsprüfung nicht bestanden haben, können sie einmal wiederholen; eine weitere Wiederholung ist nicht zulässig. In diesem Fall verlängert sich der Vorbereitungsdienst um sechs Monate, in Teilzeit um acht Monate. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet erst mit der Bekanntgabe des endgültigen Prüfungsergebnisses. Rechtsgrundlage sind § 42 und § 6 Absatz 2 OVP NRW sowie § 7 Absatz 2 LABG NRW.
Dienstrecht im Vorbereitungsdienst
Ist eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig?
Ja, entgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung, die bei mehr als einem Fünftel der Wochenarbeitszeit in der Regel versagt wird und höchstens für 5 Jahre gilt.
Ausführliche Antwort
Eine Nebentätigkeit bedarf der vorherigen Genehmigung; das gilt für ein Nebenamt, eine entgeltliche Nebenbeschäftigung, eine gewerbliche Tätigkeit, die Ausübung eines freien Berufs sowie für Organmitgliedschaften. Die Genehmigung wird versagt, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt würden; das wird in der Regel angenommen, wenn die zeitliche Beanspruchung ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit überschreitet, also rund acht Stunden je Woche. Die Genehmigung ist schriftlich zu erteilen und auf höchstens fünf Jahre zu befristen. Rechtsgrundlage sind § 49 Absatz 1 bis 3 und § 52 Absatz 1 und 2 LBG NRW.
Wann ist eine Nebentätigkeit genehmigungsfrei?
Genehmigungsfrei sind unter anderem Vermögensverwaltung, schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische und Vortragstätigkeiten sowie Gewerkschafts- und Verbandsarbeit; Anzeige- und Meldepflichten bleiben bestehen.
Ausführliche Antwort
Nicht genehmigungspflichtig sind die Verwaltung eigenen Vermögens, schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische und Vortragstätigkeiten, bestimmte Gutachtertätigkeiten, Tätigkeiten in Gewerkschaften, Berufsverbänden und Selbsthilfeorganen sowie unentgeltliche Tätigkeiten in Organen von Genossenschaften. Genehmigungsfrei bedeutet jedoch nicht anzeigefrei: Entgeltliche schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeiten sind anzuzeigen, und die Meldepflichten nach dem Landesbeamtengesetz bestehen fort. Auch eine genehmigungsfreie Nebentätigkeit kann untersagt werden, wenn sie dienstliche Interessen beeinträchtigt. Rechtsgrundlage sind § 51 und § 53 LBG NRW sowie § 10 NtV NRW.
In welchem Umfang gibt es Sonderurlaub?
Sonderurlaub für Tagungen, Verbandsarbeit und ähnliche Zwecke wird bis zu 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr gewährt, in Ausnahmefällen bis zu 10; für staatsbürgerliche Pflichten ist er zu gewähren.
Ausführliche Antwort
Sonderurlaub richtet sich nach Teil 6 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW. Für die Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten ist Urlaub zu gewähren. Für Tagungen, Verbandsarbeit und ähnliche berufliche, staatsbürgerliche oder gewerkschaftliche Zwecke wird Sonderurlaub bis zu insgesamt fünf Arbeitstagen einschließlich der Reisetage im Urlaubsjahr gewährt, in besonderen Ausnahmefällen bis zu zehn Arbeitstagen; für gewerkschaftliche Arbeitstagungen sind bis zu zehn Arbeitstage möglich, und für die Teilnahme an Tarifverhandlungen besteht keine zeitliche Begrenzung. Sonderurlaub wird nur gewährt, soweit der Zweck nicht außerhalb der Dienstzeit erreicht werden kann und keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Rechtsgrundlage sind §§ 25, 26 Absatz 2 und 28 FrUrlV NRW.
Wie viele Erholungsurlaubstage haben Referendarinnen und Referendare?
Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage im Jahr; für Lehrkräfte und Referendarinnen und Referendare wird er in den Schulferien gewährt.
Ausführliche Antwort
Wie alle Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen haben Referendarinnen und Referendare bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Jahr. Beginnt oder endet das Beamtenverhältnis im Laufe des Jahres, wird der Urlaub gezwölftelt; für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen erhalten den Erholungsurlaub während der Schulferien; ein gesonderter Urlaub während der Unterrichtszeit besteht daher nicht, zumal die Schulferien den Urlaubsanspruch übersteigen. Nicht genommener Urlaub verfällt 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres. Rechtsgrundlage sind § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2 und § 21 Absatz 4 FrUrlV NRW.
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