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Beihilfe: Krankenhaus & Wahlleistungen in Schleswig-Holstein

Wie die Beihilfe in Schleswig-Holstein Krankenhausaufenthalte behandelt und was für Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer gilt.

Wie werden Aufwendungen für Privatkliniken behandelt?

Aufwendungen für Privatkliniken werden wie bei geförderten Krankenhäusern über eine Vergleichsberechnung berücksichtigt.

Ausführliche Antwort

Aufwendungen für Privatkliniken werden wie bei geförderten Krankenhäusern über eine Vergleichsberechnung berücksichtigt. Rechtsgrundlage ist die BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.

Beispiel: Behandelst du dich in einer reinen Privatklinik, wird nur über eine Vergleichsberechnung erstattet, was ein gefördertes Krankenhaus gekostet hätte.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 6 BhVO SH · Gesetzestext öffnen
Stand: 2026

Gibt es einen Deckel für den Selbstbehalt bei stationärer Behandlung?

Ein Selbstbehalt-Deckel entfällt; für eine Begleitperson außerhalb des Krankenhauses sind bis zu 13 € pro Tag bei medizinischer Indikation eines Kindes beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Ein Selbstbehalts-Deckel für die stationäre Behandlung entfällt; für eine Begleitperson außerhalb des Krankenhauses sind bei medizinischer Indikation eines Kindes bis zu 13 € je Tag beihilfefähig. Rechtsgrundlage ist die BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.

Beispiel: Einen Selbstbehalt-Deckel bei stationärer Behandlung gibt es nicht; für eine Begleitperson deines Kindes außerhalb des Krankenhauses sind bei medizinischer Indikation bis zu 13 € pro Tag beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 6 BhVO SH · Gesetzestext öffnen
Stand: 2016

Besteht freie Krankenhauswahl?

Ja, es besteht freie Krankenhauswahl für die allgemeinen Krankenhausleistungen.

Ausführliche Antwort

Es besteht freie Krankenhauswahl für die allgemeinen Krankenhausleistungen. Rechtsgrundlage ist die BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.

Beispiel: Für die allgemeinen Krankenhausleistungen kannst du dein Krankenhaus frei wählen.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 6 BhVO SH · Gesetzestext öffnen
Stand: 2026

Bis zu welchem Gebührensatz sind stationäre (Krankenhaus-)Leistungen beihilfefähig?

Allgemeine Krankenhausleistungen sind über das Krankenhausentgeltgesetz ohne gesonderten Gebührensteigerungssatz beihilfefähig; Wahlleistungen sind in Schleswig-Holstein nicht beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Bei stationären Leistungen werden die allgemeinen Krankenhausleistungen über das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) beziehungsweise die Bundespflegesatzverordnung abgerechnet; ein Gebührensteigerungssatz wie in der GOÄ gilt hier nicht, die Aufwendungen sind ohne gesonderten Abzug beihilfefähig. Gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen sowie ein Ein- oder Zweibettzimmer sind in Schleswig-Holstein nicht beihilfefähig (Ausnahme: Altansprüche vor dem 25.06.2004) und über einen privaten Wahlleistungstarif abzusichern. Rechtsgrundlagen sind §§ 5 und 9 BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.

Beispiel: Die allgemeinen Krankenhausleistungen sind ohne gesonderten Steigerungssatz beihilfefähig; Wahlleistungen wie Chefarzt oder Zweibettzimmer sind in SH nicht beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 3 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 6, § 18 Abs. 2 BhVO SH · Gesetzestext öffnen
Stand: 2026

Sind stationäre Wahlleistungen beihilfefähig?

Stationäre Wahlleistungen sind nicht beihilfefähig; eine Ausnahme gilt nur für vor dem 25.06.2004 erworbene Altansprüche.

Ausführliche Antwort

Wahlleistungen bei stationärer Behandlung sind nicht beihilfefähig; eine Ausnahme besteht nur für vor dem 25.06.2004 erworbene Altansprüche. Die Lücke ist über einen privaten Wahlleistungstarif der Krankenversicherung zu schließen. Rechtsgrundlagen sind §§ 5 und 9 BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.

Beispiel: Stationäre Wahlleistungen sind nicht beihilfefähig – nur wer den Anspruch vor dem 25.06.2004 erworben hat, bildet eine Ausnahme.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 3 Nr. 1, § 18 Abs. 2 BhVO SH · Gesetzestext öffnen
Stand: BhVO SH vom 15.11.2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 863), zuletzt konsolidiert durch Verordnung vom 29.01.2025, gültig ab 08.02.2025 (Sonderfall § 16 Selbstbehalt: gültig ab 01.01.2025)

Welcher Selbstbehalt gilt für das Zweibettzimmer?

Ein Selbstbehalt entfällt, da das Zweibettzimmer als Wahlleistung nicht beihilfefähig ist.

Ausführliche Antwort

Ein Selbstbehalt für das Zweibettzimmer entfällt, da diese Wahlleistung nicht beihilfefähig ist. Rechtsgrundlage ist die BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.

Beispiel: Fürs Zweibettzimmer gibt es keinen Selbstbehalt, weil es als Wahlleistung ohnehin nicht beihilfefähig ist.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 3 Nr. 1 BhVO SH · Gesetzestext öffnen
Stand: 2026

Welcher Selbstbehalt gilt für die wahlärztliche oder Chefarztbehandlung?

Ein Selbstbehalt entfällt, da die wahlärztliche bzw. Chefarztbehandlung als Wahlleistung nicht beihilfefähig ist.

Ausführliche Antwort

Ein Selbstbehalt für die wahlärztliche beziehungsweise Chefarztbehandlung entfällt, da diese Wahlleistung nicht beihilfefähig ist. Rechtsgrundlage ist die BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.

Beispiel: Für die Chefarztbehandlung gibt es keinen Selbstbehalt, weil sie als Wahlleistung nicht beihilfefähig ist.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 3 Nr. 1 BhVO SH · Gesetzestext öffnen
Stand: 2026

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