Start › Referendariat › Sachsen-Anhalt › Bewerbung

Bewerbung, Zugang & Altersgrenzen in Sachsen-Anhalt

Wann du dich in Sachsen-Anhalt für den Vorbereitungsdienst bewerben kannst, welche Unterlagen gebraucht werden und bis zu welchem Alter eine Verbeamtung möglich ist.

Ablauf & Dauer

Wann wird in den Vorbereitungsdienst eingestellt?

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt in der Regel zweimal jährlich.

Ausführliche Antwort

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt in der Regel zweimal jährlich; die konkreten Einstellungstermine gibt das für die Lehrerausbildung zuständige Ministerium bekannt. Diese Angaben beruhen auf §§ 3, 4 LVO-Lehramt LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Du kannst in der Regel zu zwei Terminen im Jahr starten; die genauen Einstellungstermine gibt das zuständige Ministerium bekannt.
Rechtsgrundlage: §§ 3, 4 LVO-Lehramt LSA; Landesschulamt Sachsen-Anhalt · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 23.07.2011

Bewerbung & Einstellung

Welche Bewerbungsunterlagen werden gefordert?

Gefordert werden u.a. Lebenslauf, Nachweis der Hochschulreife, beglaubigtes Prüfungszeugnis des Lehramtsstudiums und Personenstandsurkunden.

Ausführliche Antwort

Gefordert werden unter anderem tabellarischer Lebenslauf, Nachweis der Hochschulreife, amtlich beglaubigtes Prüfungszeugnis des Lehramtsstudiums, Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heirats-/Kinderurkunden; für berufsbildende Schulen der Nachweis einjähriger fachpraktischer Tätigkeit, für Religion die kirchliche Unterrichtserlaubnis. Abschlusszeugnisse können nachgereicht werden. Diese Angaben beruhen auf LVO-Lehramt LSA (Zulassung/Einstellungsvoraussetzungen); Vorgaben Landesschulamt (landesschulamt.sachsen-anhalt.de).

Beispiel: Du reichst u. a. deinen Lebenslauf, den Nachweis der Hochschulreife und dein amtlich beglaubigtes Prüfungszeugnis ein; das Abschlusszeugnis kannst du nachreichen.
Rechtsgrundlage: LVO-Lehramt LSA (Einstellungsvoraussetzungen); Vorgaben Landesschulamt · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 2026

Gibt es einen NC oder ein Auswahlverfahren und wann sind die Stichtage?

Termine 01.04./01.09., Fristen 15.01./30.04., Landesschulamt zuständig; aktuelle Platzzahlen 2026/27 stehen noch nicht fest.

Ausführliche Antwort

Termine 01.04./01.09., Fristen 15.01./30.04., Landesschulamt zuständig; aktuelle Platzzahlen 2026/27 stehen noch nicht fest. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: Lehramtszulassungsverordnung Sachsen-Anhalt.

Beispiel: Das Landesschulamt ist zuständig. Du bewirbst dich bis zum 15. Januar für den Start am 1. April oder bis zum 30. April für den 1. September.
Rechtsgrundlage: Lehramtszulassungsverordnung Sachsen-Anhalt · Gesetzestext öffnen
Stand: 25.08.2026
Diese Antwort ist noch nicht vollständig an der Rechtsquelle bestätigt.

Wann sind die Bewerbungsschlussfristen für den Vorbereitungsdienst?

Bewerbungsschluss ist der 15. Januar für die Einstellung zum 1. April und der 30. April für die Einstellung zum 1. September.

Ausführliche Antwort

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt zweimal jährlich; Bewerbungsstichtage sind der 15. Januar für die Einstellung zum 1. April und der 30. April für die Einstellung zum 1. September. Diese Angaben beruhen auf § 4 LVO-Lehramt LSA i.V.m. Landesschulamt Sachsen-Anhalt (landesschulamt.sachsen-anhalt.de).

Beispiel: Für den Start am 1. April bewirbst du dich bis zum 15. Januar, für den 1. September bis zum 30. April.
Rechtsgrundlage: § 4 LVO-Lehramt LSA; Landesschulamt Sachsen-Anhalt (Stichtage 15.01./30.04.) · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 20.09.2025 (Landesschulamt)

Zugang & Altersgrenzen

Bis zu welchem Alter ist eine Verbeamtung (Probe/Lebenszeit) in Sachsen-Anhalt möglich?

Bei Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe/Lebenszeit darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Ausführliche Antwort

Bewerber dürfen bei Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe/Lebenszeit das Lebensjahr, das 22 Jahre vor der gesetzlichen Ruhestandsaltersgrenze liegt, noch nicht vollendet haben; bei der allgemeinen Altersgrenze 67 ergibt das das vollendete 45. Lebensjahr. Diese Angaben beruhen auf § 8a LBG LSA (i.V.m. § 41 LBG LSA); der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Beantragst du mit 44 die Verbeamtung auf Probe, geht das noch; ab dem vollendeten 45. Lebensjahr in der Regel nicht mehr.
Rechtsgrundlage: § 8a Satz 1 LBG LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 15.10.2024

Wie lautet die Einstellungsaltersgrenze für Probe/Lebenszeit?

Bei Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe/Lebenszeit darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Ausführliche Antwort

Bewerber dürfen bei Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe/Lebenszeit das Lebensjahr, das 22 Jahre vor der Ruhestandsaltersgrenze liegt, noch nicht vollendet haben; bei Altersgrenze 67 ist das das vollendete 45. Lebensjahr. Diese Angaben beruhen auf § 8a LBG LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Für die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe darfst du das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Rechtsgrundlage: § 8a Satz 1 LBG LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 15.10.2024

Welche Ausnahmen von der Einstellungsaltersgrenze gibt es?

Ausnahmen bestehen u.a. für Inhaber eines Eingliederungsscheins, bei Dienstherrnwechsel mit Versorgungslastenteilung, bei erneuter Berufung nach dem Ruhestand und für Professorinnen/Professoren bis zum vollendeten 52. Lebensjahr; eine Ausnahme für Kinderbetreuungszeiten besteht nach dem Wortlaut nicht.

Ausführliche Antwort

Von der Einstellungsaltersgrenze bestehen nach § 8a Satz 3 LBG LSA Ausnahmen für: Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins, die Übernahme von einem anderen Dienstherrn mit Versorgungslastenteilung, den Übertritt aus einem Richterverhältnis, die erneute Berufung nach Eintritt in den Ruhestand, die in § 41 LBG LSA genannten Fälle sowie Professorinnen und Professoren bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres. Eine gesonderte Ausnahme für Kinderbetreuungs- oder Kindererziehungszeiten ist im Wortlaut des § 8a LBG LSA nicht enthalten. Diese Angaben beruhen auf § 8a Satz 3 LBG LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Kindererziehung verschiebt deine Altersgrenze nicht. Ausnahmen gibt es zum Beispiel beim Wechsel von einem anderen Dienstherrn mit Versorgungslastenteilung oder mit Eingliederungsschein.
Rechtsgrundlage: § 8a Satz 3 LBG LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 15.10.2024

Welche Erleichterungen gelten für schwerbehinderte Bewerber?

Schwerbehinderte dürfen nicht wegen der Behinderung benachteiligt werden; verlangt wird nur das Mindestmaß körperlicher Eignung.

Ausführliche Antwort

Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen dürfen bei Einstellung, Beförderung und Aufstieg nicht wegen der Behinderung benachteiligt werden; bei der Einstellung wird nur das Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt, in Prüfungen sind angemessene Erleichterungen einzuräumen. Diese Angaben beruhen auf § 11 LVO LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Als schwerbehinderte/r Bewerber/in wird von dir nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt, und du darfst wegen der Behinderung nicht benachteiligt werden.
Rechtsgrundlage: § 11 LVO LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 2016

Welche Altersgrenze gilt für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst?

Die Einstellungsaltersgrenze von 45 Jahren darf nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes noch nicht vollendet sein.

Ausführliche Antwort

Bei Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Beamtenverhältnis auf Widerruf) darf die Einstellungsaltersgrenze (45 Jahre) nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes noch nicht vollendet sein; Ausnahme, wenn die Laufbahnprüfung Voraussetzung für eine Tätigkeit außerhalb des Beamtenverhältnisses ist. Diese Angaben beruhen auf § 8a Satz 5 LBG LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Für den Vorbereitungsdienst darfst du bei dessen Ende das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Rechtsgrundlage: § 8a Satz 4 LBG LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 15.10.2024

Werden Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt verbeamtet?

Ja, Lehrkräfte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verbeamtet.

Ausführliche Antwort

Lehrkräfte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verbeamtet: Einstellung in den Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf, nach der Staatsprüfung ins Beamtenverhältnis auf Probe; Eingangsamt A13. Diese Angaben beruhen auf § 10 BeamtStG i.V.m. LVO LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: In Sachsen-Anhalt wirst du als Lehrkraft bei Erfüllung der Voraussetzungen verbeamtet – erst auf Widerruf, dann auf Probe.
Rechtsgrundlage: § 10 BeamtStG; LVO LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 2016

Gibt es eine Sonderregelung zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte?

Nein, die Verbeamtung erfolgt über den regulären Weg; eine dem Berliner Modell vergleichbare Sonderregelung besteht nicht.

Ausführliche Antwort

In Sachsen-Anhalt erfolgt die Verbeamtung von Lehrkräften über den regulären Weg (Vorbereitungsdienst, Staatsprüfung, Beamtenverhältnis auf Probe); eine mit dem Berliner Modell vergleichbare befristete Sonderregelung zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte besteht nicht. Diese Angaben beruhen auf dem LBG LSA und der LVO-Lehramt LSA in ihrer Gesamtheit; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Anders als in Berlin gibt es keine befristete Sonderaktion für angestellte Bestandslehrkräfte – die Verbeamtung läuft nur über den regulären Weg.
Rechtsgrundlage: LBG LSA; LVO-Lehramt LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 15.10.2024

Eignung & Sonderfälle

Ist eine amtsärztliche Eignungsprüfung Voraussetzung?

Ja, die gesundheitliche und persönliche Eignung ist Voraussetzung der Verbeamtung und wird ärztlich festgestellt.

Ausführliche Antwort

Die gesundheitliche Eignung ist Voraussetzung der Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in ein Beamtenverhältnis mit dem Ziel der späteren Verwendung auf Lebenszeit und wird aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens festgestellt; bei mittelbaren Landesbeamtinnen und -beamten genügt in der Regel ebenfalls ein amtsärztliches Gutachten. Diese Angaben beruhen auf § 9 BeamtStG i.V.m. § 10 LBG LSA (Feststellung der gesundheitlichen Eignung, Sprachkenntnisse); der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Beispiel: Vor der Verbeamtung musst du eine ärztliche Untersuchung durchlaufen, die deine gesundheitliche Eignung bestätigt.
Rechtsgrundlage: § 9 BeamtStG; § 10 LBG LSA · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 14.10.2022 (§ 10 LBG LSA)

Persönlich klären

Was heißt das konkret für dich? Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir deine Situation in Sachsen-Anhalt durch.

Termin buchen

oder anrufen: 0251 414850

Dein Leitfaden

Der Leitfaden für Sachsen-Anhalt ist in Arbeit. Trag dich ein, dann bekommst du ihn, sobald er erscheint.

Leitfaden vorbestellen

Wechsel in ein anderes Land?

Vergleiche Sachsen-Anhalt mit einem anderen Bundesland, Frage für Frage.

Länder vergleichen

Alle Antworten beruhen auf den Landesvorschriften für Sachsen-Anhalt und nennen ihre Fundstelle. Datenstand v225. Die Angaben ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Sprich mit uns, bevor du unterschreibst.

Kostenlos und unverbindlich, im Büro in Münster, per Video oder am Telefon: 0251 414850 (Mo–Fr 9–17 Uhr)

Termin buchen

Informationen zu unserem Status als Versicherungsmakler: Erstinformation nach § 15 VersVermV