Nach dem Referendariat: Probezeit, A13 & Absicherung in Sachsen-Anhalt
Was nach dem Referendariat in Sachsen-Anhalt kommt: Einstellung auf Probe, Besoldung und Erfahrungsstufen, Probezeit und Absicherung bei Dienstunfähigkeit.
A13 & Erfahrungsstufen
Ist A13 das Eingangsamt für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt?
Ja, A13 ist das Eingangsamt für Lehrkräfte mit Master bzw. Zweiter Staatsprüfung.
Ausführliche Antwort
A13 ist Eingangsamt für Lehrkräfte mit Master/Zweiter Staatsprüfung; das Grundgehalt A13 Stufe 1 beträgt in der ab 1.4.2026 geltenden Fassung 4.952,80 €. Diese Angaben beruhen auf Anlage 1 LBesG LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
In welche Erfahrungsstufe wird man bei der Verbeamtung eingestuft, und wie sind die Stufenlaufzeiten in A13?
Das Grundgehalt in A13 beginnt in Sachsen-Anhalt in Erfahrungsstufe 1; der Aufstieg erfolgt 2 Jahre in Stufe 1, dann je 3 Jahre in den Stufen 2 bis 4 und je 4 Jahre in den Stufen 5 bis 7 (insgesamt 8 Stufen).
Ausführliche Antwort
Das Grundgehalt richtet sich nach Erfahrungsstufen, die mit der Diensterfahrung ansteigen. In Sachsen-Anhalt beginnt das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A13 in der Erfahrungsstufe 1. Der Aufstieg erfolgt nach 2 Jahren in der Stufe 1, danach nach jeweils 3 Jahren in den Stufen 2 bis 4 und nach jeweils 4 Jahren in den Stufen 5 bis 7; insgesamt gibt es 8 Erfahrungsstufen. Mit Stand 01.04.2026 reichen die A13-Beträge von 4.952,80 € in der Stufe 1 bis 6.334,74 € in der Endstufe 8. Anrechenbare berufliche Vorerfahrung kann bei der Zuordnung berücksichtigt werden. Rechtsgrundlage ist § 23 LBesG LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Probezeit & Lebenszeit
Wann erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit?
Die Umwandlung ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreicher Bewährung in der Probezeit.
Ausführliche Antwort
Die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreicher Bewährung in der Probezeit; die Bewährung wird vor Ablauf der Probezeit auf Grundlage der Beurteilungen festgestellt. Diese Angaben beruhen auf § 10 BeamtStG i.V.m. § 7 LVO LSA und § 20 Abs. 3 LBG LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Wie erfolgt die Verbeamtung auf Probe nach dem Referendariat?
Nach bestandener Staatsprüfung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe.
Ausführliche Antwort
Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst und bestandener Staatsprüfung erfolgt bei Vorliegen der laufbahn- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe; die Bewährung wird nach § 7 LVO LSA festgestellt. Diese Angaben beruhen auf § 10 BeamtStG i.V.m. §§ 6, 7 LVO LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die regelmäßige Probezeit beträgt drei Jahre.
Ausführliche Antwort
Die regelmäßige Probezeit beträgt drei Jahre; die Mindestprobezeit in der Laufbahngruppe 2 beträgt ein Jahr, gleichwertige hauptberufliche Zeiten sind anrechenbar, eine Verlängerung ist bis höchstens fünf Jahre möglich. Diese Angaben beruhen auf § 20 Abs. 2 LBG LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Eignung & Sonderfälle
Was gilt bei einem Länderwechsel bzw. der Anerkennung der Laufbahnbefähigung?
Wer nach den Vorschriften eines anderen Landes oder des Bundes eine Laufbahnbefähigung erworben hat, besitzt sie auch in Sachsen-Anhalt, wenn die Laufbahnen einander entsprechen oder gleichwertig sind (§ 15 LBG LSA). Die Einstellungsaltersgrenze gilt beim Wechsel von einem anderen Dienstherrn nicht, wenn die Versorgungslasten abgefunden werden.
Ausführliche Antwort
Maßgeblich ist § 15 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt. Nach § 15 Abs. 1 LBG LSA besitzen Bewerberinnen und Bewerber, die nach den Vorschriften eines Landes oder des Bundes die Befähigung für eine Laufbahn erworben haben, die Befähigung für eine andere Laufbahn, wenn die Laufbahnen einander entsprechen oder gleichwertig sind. Laufbahnen entsprechen einander, wenn ihre Zugangsvoraussetzungen und Art und Inhalt der Ausbildung nur geringfügig voneinander abweichen (Abs. 2); sie sind gleichwertig, wenn die Einstiegsämter vergleichbar sind und die Befähigung aufgrund der bisherigen Laufbahnbefähigung und Tätigkeit vorhanden ist oder durch eine Einführung erworben werden kann (Abs. 3). Die Feststellung trifft nach Abs. 4 das für die neue Laufbahn zuständige Fachministerium im Einzelfall auf Antrag der obersten Dienstbehörde. Für die Altersgrenze gilt § 8a LBG LSA: Bewerberinnen und Bewerber dürfen bei der Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit das Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das 22 Jahre vor der für die Laufbahn geltenden Regelaltersgrenze liegt. Wichtig für den Länderwechsel: diese Altersgrenze gilt nach § 8a Satz 3 Nr. 2 LBG LSA ausdrücklich nicht bei der Übernahme aus einem Beamten- oder Richterverhältnis zu einem anderen Dienstherrn, sofern die Versorgungslasten vom abgebenden Dienstherrn abgefunden werden. Die Beihilfe richtet sich in Sachsen-Anhalt nach der über § 3 Abs. 8 BesVersEG LSA für anwendbar erklärten Bundesbeihilfeverordnung.
Dienstunfähigkeit & Dienstunfall
Was löst ein Dienstunfall aus?
Ein Dienstunfall löst Unfallfürsorge aus; bei Dienstunfähigkeit entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die Fünf-Jahres-Wartezeit.
Ausführliche Antwort
Ein Dienstunfall löst Unfallfürsorge aus; bei Dienstunfähigkeit infolge einer ohne grobes Verschulden bei/aus Veranlassung des Dienstes zugezogenen Beschädigung entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die Fünf-Jahres-Wartezeit. Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 38 LBeamtVG LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Welche Mindestversorgung gilt für Beamte auf Probe bei Dienstunfähigkeit?
Beamte auf Probe erhalten ein Ruhegehalt erst nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit; bei Dienstunfähigkeit kann ein Unterhaltsbeitrag bewilligt werden.
Ausführliche Antwort
Beamte auf Probe haben Anspruch auf Ruhegehalt nur bei mindestens fünf Jahren Dienstzeit oder bei Dienstunfähigkeit infolge Dienstbeschädigung; bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit kann auf Antrag ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehalts bewilligt werden. Beamte auf Widerruf sind davon ausgenommen. Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 22 LBeamtVG LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Welche Versorgungslücke besteht für Beamte auf Widerruf bei Dienstunfähigkeit?
Beamte auf Widerruf haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch; nur bei Dienstunfall entsteht ein Anspruch.
Ausführliche Antwort
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf (Referendare) haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch: Die Fünf-Jahres-Wartezeit wird nie erreicht, und der Unterhaltsbeitrag nach § 22 LBeamtVG LSA gilt nur für Beamte auf Lebenszeit oder auf Probe. Folge sind Entlassung und Nachversicherung in der Rentenversicherung; nur bei Dienstunfall entsteht ein Anspruch. Eine private BU-/DU-Absicherung ist daher essentiell. Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 22 LBeamtVG LSA i.V.m. §§ 22, 23 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Ruhegehalt & Hinterbliebene
Welche Hinterbliebenenversorgung gibt es (Witwen- und Waisengeld)?
Das Witwen- oder Witwergeld beträgt 55 % des Ruhegehalts, das Halbwaisengeld 12 % und das Vollwaisengeld 20 %.
Ausführliche Antwort
Beim Tod einer Beamtin oder eines Beamten erhalten die Hinterbliebenen eine Versorgung aus dem Ruhegehalt. Das Witwen- oder Witwergeld beträgt grundsätzlich 55 % des Ruhegehalts, das die verstorbene Person erhalten hätte (§§ 27 und 28 LBeamtVG LSA); für vor dem 1. Januar 2002 geschlossene Altehen, bei denen mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gelten 60 %. Das Waisengeld beträgt nach §§ 30 und 31 LBeamtVG LSA für Halbwaisen 12 % und für Vollwaisen 20 % des Ruhegehalts. Die Hinterbliebenenbezüge dürfen zusammen das zugrunde liegende Ruhegehalt nicht übersteigen. Rechtsgrundlagen sind §§ 27 und 28 (Witwengeld) sowie §§ 30 und 31 (Waisengeld) LBeamtVG LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Wie hoch ist der Ruhegehaltssatz (Formel und Höchstsatz)?
Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens jedoch 71,75 %.
Ausführliche Antwort
Der Ruhegehaltssatz beträgt für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 %; der Höchstsatz wird nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht. Als amtsbezogene Mindestversorgung gelten 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge; sofern günstiger, greift die amtsunabhängige Mindestversorgung (63,15 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 zuzüglich 30,68 Euro). Rechtsgrundlage ist § 20 LBeamtVG LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
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