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Nach dem Referendariat: Probezeit, A13 & Absicherung in Bayern

Was nach dem Referendariat in Bayern kommt: Einstellung auf Probe, Besoldung und Erfahrungsstufen, Probezeit und Absicherung bei Dienstunfähigkeit.

A13 & Erfahrungsstufen

Ist A13 das Eingangsamt für Lehrkräfte?

Für Gymnasium und Realschule ist A13 (mit Strukturzulage) das Eingangsamt; Grund- und Mittelschule sind A12.

Ausführliche Antwort

Das Eingangsamt für Lehrkräfte am Gymnasium und an der Realschule ist A13 zuzüglich Strukturzulage („Z“); Grund- und Mittelschule sind A12. Das Grundgehalt A13+Z Stufe 5 (Einstieg nach dem Referendariat als Studienrat) beträgt 5.247,58 € brutto (2025). Diese Angaben beruhen auf BayBesG (Besoldungsordnung A), Art. 33 BayBesG (Strukturzulage); der amtliche Volltext ist über gesetze-bayern.de abrufbar.

Beispiel: Am Gymnasium oder an der Realschule ist A13 (mit Strukturzulage) dein Eingangsamt, an Grund- und Mittelschule dagegen A12.
Rechtsgrundlage: Anlage 1 BayBesG, BesGr A 13 mit Fußnoten 5, 6 · Gesetzestext öffnen
Stand: konsolidiert 2026

In welche Erfahrungsstufe wird man bei der Verbeamtung eingestuft, und wie sind die Stufenlaufzeiten in A13?

Bei erstmaliger Begründung: Zuordnung zur ersten mit einem Grundgehaltsbetrag ausgewiesenen Stufe der Besoldungsgruppe; für A 13 ist dies Stufe 5 (Spalten Stufe 2–4 sind in Anlage 3 für A 13 leer, ausgewiesen sind Stufe 5 = 5.247,58 € bis Stufe 11 = 6.168,25 €). Stufenlaufzeiten: bis Stufe 4 zwei Jahre, danach bis Stufe 8 drei Jahre, darüber hinaus vier Jahre; Aufstieg setzt Leistungsfeststellung voraus (Art. 30 Abs. 3); berücksichtigungsfähige Zeiten nach Art. 31.

Ausführliche Antwort

Bei erstmaliger Begründung: Zuordnung zur ersten mit einem Grundgehaltsbetrag ausgewiesenen Stufe der Besoldungsgruppe; für A 13 ist dies Stufe 5 (Spalten Stufe 2–4 sind in Anlage 3 für A 13 leer, ausgewiesen sind Stufe 5 = 5.247,58 € bis Stufe 11 = 6.168,25 €). Stufenlaufzeiten: bis Stufe 4 zwei Jahre, danach bis Stufe 8 drei Jahre, darüber hinaus vier Jahre; Aufstieg setzt Leistungsfeststellung voraus (Art. 30 Abs. 3); berücksichtigungsfähige Zeiten nach Art. 31. Geprüft am 24.08.2026; maßgebliche Fundstelle: Art. 30 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3, Art. 31 BayBesG; Anlage 3 BayBesG = LfF-Tabelle Anlage 3 BesO A (Spaltenzuordnung per pdftotext-Koordinaten und Seitenrendering geprüft).

Beispiel: Bei der Verbeamtung startest du in A 13 in Stufe 5, weil die Stufen 2 bis 4 für A 13 leer sind. Bis Stufe 4 dauert eine Stufe zwei Jahre, danach bis Stufe 8 drei Jahre und darüber hinaus vier Jahre.
Rechtsgrundlage: Art. 30 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3, Art. 31 BayBesG; Anlage 3 BayBesG = LfF-Tabelle Anlage 3 BesO A (Spaltenzuordnung per pdftotext-Koordinaten und Seitenrendering geprüft)
Stand: konsolidiert 2026 / Tabelle gültig ab 01.02.2025

Probezeit & Lebenszeit

Wann erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit?

Umwandlung des Probebeamtenverhältnisses in ein Lebenszeitverhältnis spätestens nach fünf Jahren – jedoch nur, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind; Beurlaubungszeiten ohne Dienstbezüge zählen nicht als Probezeit; Regelprobezeit 2 Jahre, Verlängerung bis max. 5 Jahre.

Ausführliche Antwort

Umwandlung des Probebeamtenverhältnisses in ein Lebenszeitverhältnis spätestens nach fünf Jahren – jedoch nur, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind; Beurlaubungszeiten ohne Dienstbezüge zählen nicht als Probezeit; Regelprobezeit 2 Jahre, Verlängerung bis max. 5 Jahre. Geprüft am 24.08.2026; maßgebliche Fundstelle: Art. 25 BayBG; Art. 12 Abs. 2, 4 LlbG.

Beispiel: Bewährst du dich, wirst du spätestens nach fünf Jahren auf Lebenszeit verbeamtet.
Rechtsgrundlage: Art. 25 BayBG; Art. 12 Abs. 2, 4 LlbG · Gesetzestext öffnen
Stand: konsolidiert 2026

Was folgt nach bestandenem Referendariat?

Keine automatische Übernahme. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Ablegung der Prüfung (Bezug in Art. 76 BayBesG auf § 22 Abs. 4 BeamtStG); eine Einstellung setzt Bewerbung, Planstellen und Leistungsprinzip voraus. Amtlich: „Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.“.

Ausführliche Antwort

Keine automatische Übernahme. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Ablegung der Prüfung (Bezug in Art. 76 BayBesG auf § 22 Abs. 4 BeamtStG); eine Einstellung setzt Bewerbung, Planstellen und Leistungsprinzip voraus. Amtlich: „Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.“. Geprüft am 24.08.2026; maßgebliche Fundstelle: KMBek BayMBl. 2026 Nr. 142; Art. 76 BayBesG; StMUK „Einstellungsverfahren“.

Beispiel: Bestehst du die Zweite Staatsprüfung, wirst du bei Bedarf und Eignung ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.
Rechtsgrundlage: KMBek BayMBl. 2026 Nr. 142; Art. 76 BayBesG; StMUK „Einstellungsverfahren“ · Gesetzestext öffnen
Stand: Bek. v. 15.04.2026

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert in der Regel zwei Jahre.

Ausführliche Antwort

Die regelmäßige Probezeit beträgt zwei Jahre; Art und Dauer werden nach den Erfordernissen der Fachlaufbahn festgesetzt. Beurlaubungen mit Fortgewährung der Bezüge gelten als Probezeit, solche ohne Bezüge verlängern sie. Die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt spätestens nach fünf Jahren. Diese Angaben beruhen auf Art. 12 Abs. 2 LlbG i.V.m. Art. 25 BayBG.

Beispiel: Deine Probezeit dauert in der Regel zwei Jahre.
Rechtsgrundlage: Art. 12 Abs. 2–5, Art. 55 LlbG · Gesetzestext öffnen
Stand: konsolidiert 2026

Eignung & Sonderfälle

Wie erfolgt der Wechsel aus einem anderen Bundesland nach Bayern?

Bei einem Wechsel nach Bayern wird die Laufbahnbefähigung anerkannt; es gilt das bayerische Beihilfe-, Besoldungs- und Versorgungsrecht.

Ausführliche Antwort

Bei einem Länderwechsel wird die Laufbahnbefähigung nach Maßgabe des LlbG anerkannt; anschließend gilt das bayerische Beihilfe-, Besoldungs- und Versorgungsrecht (BayBhV, BayBesG, BayBeamtVG). Die Beihilfeberechtigung knüpft an den Bezug von Dienst- beziehungsweise Anwärterbezügen an. Diese Angaben beruhen auf Art. 96 BayBG i.V.m. LlbG.

Beispiel: Wechselst du nach Bayern, wird deine Laufbahnbefähigung anerkannt – ab dann gilt für dich bayerisches Beihilfe-, Besoldungs- und Versorgungsrecht.
Rechtsgrundlage: KMBek BayMBl. 2026 Nr. 142; StMUK „Einstellungsverfahren“ · Gesetzestext öffnen
Stand: abgerufen 24.08.2026

Dienstunfähigkeit & Dienstunfall

Was ist ein Dienstunfall und welche Folge hat er?

Ein Dienstunfall ist ein durch äußere Einwirkung verursachtes Ereignis in oder infolge des Dienstes; er löst die Unfallfürsorge aus, bei dienstunfallbedingter Dienstunfähigkeit ohne Wartezeit.

Ausführliche Antwort

Ein Dienstunfall ist ein durch äußere Einwirkung verursachtes, in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetretenes Ereignis; er löst die Unfallfürsorge aus (Heilverfahren, Unfallausgleich, gegebenenfalls Unfallruhegehalt). Bei dienstunfallbedingter Dienstunfähigkeit entfällt die fünfjährige Wartezeit. Nicht jede dienstlich erworbene Krankheit ist ein Dienstunfall (eine CoViD-Infektion einer Lehrkraft wurde etwa verneint). Diese Angaben beruhen auf Art. 11, 30 ff. BayBeamtVG.

Beispiel: Stürzt du auf dem Dienstweg und verletzt dich, ist das ein Dienstunfall; wirst du dadurch dienstunfähig, greift die Unfallfürsorge ohne Wartezeit.
Rechtsgrundlage: Art. 45 Abs. 1, 2, Art. 46 Abs. 1, Art. 55 Abs. 2, 4 BayBeamtVG · Gesetzestext öffnen
Stand: konsolidiert 2026

Wie ist die Absicherung bei Dienstunfähigkeit in der Probezeit?

Bei dienstbedingter Schädigung ist der Probebeamte in den Ruhestand zu versetzen; bei sonstiger Dienstunfähigkeit ist dies eine Ermessensentscheidung, regelmäßig mit fünfjähriger Wartezeit.

Ausführliche Antwort

§ 28 Abs. 1 BeamtStG verpflichtet zur Ruhestandsversetzung, wenn die Dienstunfähigkeit auf einer ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes erlittenen Krankheit, Verwundung oder sonstigen Beschädigung beruht. Art. 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayBeamtVG lässt dafür Ruhegehalt ohne fünfjährige Wartezeit zu; bei einem Dienstunfall greifen die Unfallfürsorgevorschriften. Bei anderen Ursachen kann der Probebeamte nach § 28 Abs. 2 BeamtStG in den Ruhestand versetzt werden. § 28 Abs. 3 verweist jedoch vorrangig auf anderweitige Verwendung, zumutbare geringerwertige Tätigkeit und begrenzte Dienstfähigkeit (§§ 26, 27 BeamtStG). Für reguläres Ruhegehalt ist grundsätzlich die fünfjährige Dienstzeit nach Art. 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBeamtVG erforderlich. Ist die Wartezeit nicht erfüllt oder endet das Beamtenverhältnis nicht durch Ruhestand, folgt die Entlassung nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 BeamtStG.

Beispiel: Wird eine Probebeamtin durch einen ohne grobes Verschulden erlittenen Dienstschaden dauerhaft dienstunfähig, ist sie in den Ruhestand zu versetzen und die Fünfjahresfrist entfällt. Bei einer nicht dienstbedingten Erkrankung ist Ruhestand nur eine Ermessensmöglichkeit; ohne erfüllte Wartezeit kann Entlassung folgen.
Rechtsgrundlage: § 28 Abs. 1–3 i.V.m. §§ 23 Abs. 1 Nr. 2–3, 26 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2–3, 27 BeamtStG; Art. 11, 53, 55 BayBeamtVG; Art. 65 BayBG · Gesetzestext öffnen
Stand: BeamtStG zuletzt geändert 20.12.2023; BayBeamtVG Stand 01.02.2025; geprüft 24.08.2026

Welche Versorgungslücke droht Beamten auf Widerruf?

Bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit haben Beamte auf Widerruf keinen Versorgungsanspruch; es folgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ausführliche Antwort

Beamte auf Widerruf (Referendare) haben bei Dienstunfähigkeit infolge Krankheit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch, da die fünfjährige Wartezeit nie erreicht wird und für sie nicht gilt; die Folge ist die Entlassung und die bloße Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur bei einem Dienstunfall entsteht ein Anspruch ohne Wartezeit. Eine private Berufs- beziehungsweise Dienstunfähigkeitsabsicherung ist daher für Referendare essenziell. Diese Angaben beruhen auf Art. 11 BayBeamtVG i.V.m. § 23 Abs. 1 BeamtStG.

Beispiel: Wirst du als Beamter auf Widerruf krankheitsbedingt dienstunfähig, hast du keinen Versorgungsanspruch – du wirst in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Rechtsgrundlage: Gemeinsame Bek. v. 22.01.1992 Nr. 1.4; Art. 55 BayBeamtVG · Gesetzestext öffnen
Stand: Bek. v. 22.01.1992, konsolidiert

Ruhegehalt & Hinterbliebene

Welche Hinterbliebenenversorgung gibt es (Witwen- und Waisengeld)?

Das Witwen- oder Witwergeld beträgt 55 % des Ruhegehalts, mindestens aber 60 % des Mindestruhegehalts; das Halbwaisengeld beträgt 12 %, das Vollwaisengeld 20 % des Ruhegehalts.

Ausführliche Antwort

Beim Tod einer Beamtin oder eines Beamten erhalten die Hinterbliebenen eine Versorgung aus dem Ruhegehalt. Das Witwen- oder Witwergeld beträgt nach Art. 36 Absatz 1 Satz 1 BayBeamtVG grundsätzlich 55 % des Ruhegehalts, das die verstorbene Person erhalten hat oder am Todestag bei Eintritt in den Ruhestand hätte erhalten können. Nach Art. 36 Absatz 1 Satz 2 beträgt das Witwengeld nach Anwendung des Art. 74 mindestens 60 % des Ruhegehalts nach Art. 26 Absatz 5 Satz 2 BayBeamtVG, also des Mindestruhegehalts; ein bestimmtes Eheschließungs- oder Geburtsdatum der Ehepartner spielt für diesen Mindestsatz keine Rolle, entscheidend ist allein die Koppelung an das Mindestruhegehalt. War der Witwer oder die Witwe mehr als zwanzig Jahre jünger als die verstorbene Person und ist kein gemeinsames Kind hervorgegangen, wird das Witwengeld nach Art. 36 Absatz 2 für jedes angefangene Jahr des Altersunterschieds über zwanzig Jahre um 5 % gekürzt, höchstens um 50 %; für jedes angefangene Jahr der Ehedauer über fünf Jahre hinaus wird dem gekürzten Betrag wieder 5 % hinzugerechnet, bis höchstens das volle Witwengeld erreicht ist, wobei das Mindestwitwengeld in keinem Fall unterschritten werden darf. Das Waisengeld beträgt nach Art. 40 BayBeamtVG für Halbwaisen 12 % und für Vollwaisen 20 % des Ruhegehalts. Rechtsgrundlagen sind Art. 35, 36 und 39, 40 BayBeamtVG in der Fassung vom 05.08.2010 (Gesetzestext gültig ab 01.01.2026); der amtliche Volltext wurde über ein Browserwerkzeug direkt auf gesetze-bayern.de eingesehen, da das Portal automatisierten Zugriff sperrt.

Beispiel: Stirbst du, erhält dein/e Ehepartner/in 55 % deines Ruhegehalts, ein Kind als Halbwaise 12 %, als Vollwaise 20 %.
Rechtsgrundlage: Art. 35, 36 BayBeamtVG i.V.m. Art. 26 Abs. 5 S. 2 u. Art. 74 BayBeamtVG; Art. 39, 40 BayBeamtVG
Stand: Fassung vom 05.08.2010, Text gültig ab 01.01.2026

Wie hoch ist der Ruhegehaltssatz (Formel und Höchstsatz)?

Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Bezüge je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens jedoch 71,75 %.

Ausführliche Antwort

Der Ruhegehaltssatz beträgt für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Bezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 %; der Höchstsatz wird nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht. Als amtsunabhängige Mindestversorgung gelten 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge; sofern günstiger, greift die amtsabhängige Mindestversorgung. Rechtsgrundlage ist Art. 26 BayBeamtVG; der amtliche Volltext ist über gesetze-bayern.de abrufbar.

Beispiel: Für jedes Dienstjahr wächst dein Ruhegehalt um 1,79375 % – höchstens jedoch bis zum Höchstsatz von 71,75 %.
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BayBeamtVG · Gesetzestext öffnen
Stand: konsolidiert 2026

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