Start › Referendariat › Hessen › Krankenversicherung

Krankenversicherung im Referendariat: GKV oder PKV in Hessen

Vor dem ersten Tag im Referendariat musst du entscheiden, wie du dich krankenversicherst. In Hessen gibt es keine pauschale Beihilfe; du wählst zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beihilfe mit ergänzender privater Krankenversicherung. Was dabei gilt, steht in den Antworten unten.

Kranken-/Pflegeversicherung

Wie hoch sind GKV-Beitragssatz und Zusatzbeitrag (und wie ist die PKV zu bewerten)?

Der allgemeine GKV-Beitragssatz beträgt 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %.

Ausführliche Antwort

Der allgemeine GKV-Beitragssatz beträgt 14,6 % (§ 241 SGB V); der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %. Referendare sind als Beamte auf Widerruf regelmäßig beihilfeberechtigt und privat versichert (Beihilfe-Resttarif); wählen sie freiwillig die GKV, tragen sie den Beitrag ohne Arbeitgeberanteil selbst. PKV-Beiträge sind Marktdaten und beruhen nicht auf einem Gesetz. Diese Angaben beruhen auf § 241 SGB V, § 242a SGB V; PKV: kein Gesetz.

Beispiel: Wählst du freiwillig die gesetzliche Kasse, zahlst du 14,6 % plus 2,9 % Zusatzbeitrag (2026) – ohne Arbeitgeberanteil komplett selbst.
Rechtsgrundlage: § 241, § 242a SGB V · Gesetzestext öffnen
Stand: § 241 SGB V unverändert seit 01.01.2019; durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 vom Bundesministerium für Gesundheit auf 2,9 % festgesetzt (§ 242a Abs. 2 SGB V)

Pauschale Beihilfe

Ist in Hessen eine pauschale Beihilfe wählbar?

Eine pauschale Beihilfe (hälftiger KV-Beitrag als Wahlrecht) ist in der HBeihVO nicht vorgesehen.

Ausführliche Antwort

Eine pauschale Beihilfe in Form eines hälftigen Krankenversicherungsbeitrags als Wahlrecht ist in der HBeihVO nicht vorgesehen. Hessen gewährt die Beihilfe als gestaffelten Bemessungssatz; für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt teils der Sachleistungs-/Sondersatz von 50 %. Diese Angaben beruhen auf §§ 5, 15 HBeihVO; der amtliche Volltext ist über hessenrecht.hessen.de abrufbar.

Beispiel: Eine pauschale Beihilfe (halber Kassenbeitrag) gibt es in Hessen nicht; du bekommst nur die gestaffelte individuelle Beihilfe.
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 5, § 15 HBeihVO · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 11/2024 (HBeihVO, zuletzt geändert 20.11.2024, GVBl. 2024 Nr. 65)

Was gilt ohne gesonderten Antrag (Standard)?

Standard ist die reguläre individuelle Beihilfe, die mangels einer Pauschale ohnehin der einzige Weg ist.

Ausführliche Antwort

Standard ist die reguläre (individuelle) Beihilfe; mangels einer Pauschale ist sie ohnehin der einzige Weg. Diese Angaben beruhen auf § 5 Abs. 5 HBeihVO.

Beispiel: Ohne gesonderten Antrag gilt automatisch die reguläre individuelle Beihilfe – etwas anderes gibt es in Hessen ohnehin nicht.
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 5 HBeihVO (keine pauschale Beihilfe in Hessen) · Gesetzestext öffnen
Stand: HBeihVO § 5 Abs. 5 und § 15; Merkblatt RP Kassel Stand 2026

Was gilt bei einem Umzug in oder aus Hessen bezüglich der pauschalen Beihilfe?

Hessen bietet Stand 2026 keine pauschale Beihilfe, sondern nur die individuelle Beihilfe zuzüglich beihilfekonformer PKV; wer aus einem Pauschale-Land zuzieht und die PKV gekündigt hatte, muss sich neu beihilfekonform versichern, wer nach Hessen wegzieht, verliert den Pauschalanspruch und erhält reguläre Beihilfe.

Ausführliche Antwort

Hessen bietet nach dem Stand 2026 keine pauschale Beihilfe an, sondern ausschließlich die individuelle Beihilfe nach den regulären Bemessungssätzen der HBeihVO (Grundsatz 50 % für allein stehende Berechtigte, 55 % für verheiratete, im Ruhestand zuzüglich 10 Prozentpunkte, mit Kindern zuzüglich je 5 Prozentpunkte, höchstens 70 %) zuzüglich einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung. Beim Zuzug aus einem Bundesland mit pauschaler Beihilfe besteht in Hessen kein Wahlrecht auf eine Pauschale; wer die private Krankenversicherung im Herkunftsland gekündigt hatte, muss sich für die verbleibenden Aufwendungen neu und gegebenenfalls teurer beihilfekonform versichern. Beim Wegzug aus Hessen in ein Bundesland mit pauschaler Beihilfe entfällt umgekehrt die individuelle Beihilfe zugunsten der dortigen Pauschale, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Angaben beruhen auf § 15 HBeihVO sowie darauf, dass eine pauschale Beihilfe in Hessen bislang nicht eingeführt wurde; der amtliche Volltext der HBeihVO ist über hessenrecht.hessen.de abrufbar, der aktuelle politische Stand ist zusätzlich über eine Antwort der Landesregierung (MdL Wallmann, CDU, 03/2026) dokumentiert.

Beispiel: Ziehst du aus einem Pauschale-Land nach Hessen, kannst du hier keine Pauschale wählen. Hattest du deine PKV im Herkunftsland gekündigt, musst du dich neu beihilfekonform versichern.
Rechtsgrundlage: § 15 HBeihVO · Gesetzestext öffnen
Stand: HBeihVO § 15, Fassung vom 22.06.2023; Stand pauschale Beihilfe: Antwort Landesregierung (MdL Wallmann, CDU) 03/2026

Was ist die pauschale Beihilfe grundsätzlich (Definition)?

Die pauschale Beihilfe ist ein monatlicher pauschaler Zuschuss des Dienstherrn in Höhe von 50 % des Krankenversicherungsbeitrags, wahlweise zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Ausführliche Antwort

Die pauschale Beihilfe (sogenanntes Hamburger Modell) ist ein monatlicher pauschaler Zuschuss des Dienstherrn in Höhe von 50 % des Krankenversicherungsbeitrags, wahlweise zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Alternative zur individuellen Beihilfe. Sie ist vor allem für gesetzlich Versicherte vorteilhaft (kein Arbeitgeberanteil zur GKV), in fast allen Ländern jedoch unwiderruflich und lohnt sich nur in bestimmten Konstellationen. In Hessen ist sie nicht vorgesehen. Diese Angaben beruhen auf Definition (Landesbeihilferecht; vgl. § 80 HmbBG).

Beispiel: Die pauschale Beihilfe wäre ein Zuschuss von 50 % zum Krankenversicherungsbeitrag – in Hessen ist sie aber nicht vorgesehen.
Rechtsgrundlage: § 80 HmbBG (Hamburger Modell, Definition pauschale Beihilfe) · Gesetzestext öffnen
Stand: HBeihVO § 5 Abs. 5 und § 15; Merkblatt RP Kassel Stand 2026
Diese Antwort ist noch nicht vollständig an der Rechtsquelle bestätigt.

Pflege

Wie ist die Pflegeversicherung bei pauschaler Beihilfe geregelt?

Die Frage entfällt, da es keine pauschale Beihilfe gibt; in der individuellen Beihilfe erhalten Beihilfeberechtigte in der sozialen Pflegeversicherung die halben Leistungen und zahlen den halben Beitragssatz zuzüglich Kinderlosenzuschlag.

Ausführliche Antwort

Die Frage entfällt, da es in Hessen (Stand Juli 2026) keine pauschale Beihilfe gibt. Es gilt die reguläre individuelle Beihilfe: Im Pflegefall besteht Anspruch auf individuelle Pflege-Beihilfe; in der sozialen Pflegeversicherung erhalten Beihilfeberechtigte die halben Leistungen und zahlen den halben Beitragssatz (1,8 %) zuzüglich Kinderlosenzuschlag (0,6 %). Diese Angaben beruhen auf § 55 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 28 Abs. 2 SGB XI.

Beispiel: Eine Pauschale gibt es nicht; in der sozialen Pflegeversicherung zahlst du als Beihilfeberechtigte/r den halben Beitragssatz von 1,8 % (plus 0,6 % ohne Kinder) und bekommst die halben Leistungen.
Rechtsgrundlage: § 55 Abs. 1 S. 3 SGB XI (hälftiger Beitragssatz) i.V.m. § 28 Abs. 2 SGB XI (hälftige Leistungen für Beihilfeberechtigte) · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 07/2026

Persönlich klären

Was heißt das konkret für dich? Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir deine Situation in Hessen durch.

Termin buchen

oder anrufen: 0251 414850

Dein Leitfaden

Der Leitfaden für Hessen ist in Arbeit. Trag dich ein, dann bekommst du ihn, sobald er erscheint.

Leitfaden vorbestellen

Was kostet dich die Krankenversicherung?

Rechne aus, was PKV oder pauschale Beihilfe in Hessen für dich bedeuten.

Zum Rechner

Alle Antworten beruhen auf den Landesvorschriften für Hessen und nennen ihre Fundstelle. Datenstand v225. Die Angaben ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Sprich mit uns, bevor du unterschreibst.

Kostenlos und unverbindlich, im Büro in Münster, per Video oder am Telefon: 0251 414850 (Mo–Fr 9–17 Uhr)

Termin buchen

Informationen zu unserem Status als Versicherungsmakler: Erstinformation nach § 15 VersVermV