Krankenversicherung im Referendariat: GKV oder PKV in Hessen
Vor dem ersten Tag im Referendariat musst du entscheiden, wie du dich krankenversicherst. In Hessen gibt es keine pauschale Beihilfe; du wählst zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beihilfe mit ergänzender privater Krankenversicherung. Was dabei gilt, steht in den Antworten unten.
Kranken-/Pflegeversicherung
Wie hoch sind GKV-Beitragssatz und Zusatzbeitrag (und wie ist die PKV zu bewerten)?
Der allgemeine GKV-Beitragssatz beträgt 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %.
Ausführliche Antwort
Der allgemeine GKV-Beitragssatz beträgt 14,6 % (§ 241 SGB V); der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %. Referendare sind als Beamte auf Widerruf regelmäßig beihilfeberechtigt und privat versichert (Beihilfe-Resttarif); wählen sie freiwillig die GKV, tragen sie den Beitrag ohne Arbeitgeberanteil selbst. PKV-Beiträge sind Marktdaten und beruhen nicht auf einem Gesetz. Diese Angaben beruhen auf § 241 SGB V, § 242a SGB V; PKV: kein Gesetz.
Pauschale Beihilfe
Ist in Hessen eine pauschale Beihilfe wählbar?
Eine pauschale Beihilfe (hälftiger KV-Beitrag als Wahlrecht) ist in der HBeihVO nicht vorgesehen.
Ausführliche Antwort
Eine pauschale Beihilfe in Form eines hälftigen Krankenversicherungsbeitrags als Wahlrecht ist in der HBeihVO nicht vorgesehen. Hessen gewährt die Beihilfe als gestaffelten Bemessungssatz; für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt teils der Sachleistungs-/Sondersatz von 50 %. Diese Angaben beruhen auf §§ 5, 15 HBeihVO; der amtliche Volltext ist über hessenrecht.hessen.de abrufbar.
Was gilt ohne gesonderten Antrag (Standard)?
Standard ist die reguläre individuelle Beihilfe, die mangels einer Pauschale ohnehin der einzige Weg ist.
Ausführliche Antwort
Standard ist die reguläre (individuelle) Beihilfe; mangels einer Pauschale ist sie ohnehin der einzige Weg. Diese Angaben beruhen auf § 5 Abs. 5 HBeihVO.
Was gilt bei einem Umzug in oder aus Hessen bezüglich der pauschalen Beihilfe?
Hessen bietet Stand 2026 keine pauschale Beihilfe, sondern nur die individuelle Beihilfe zuzüglich beihilfekonformer PKV; wer aus einem Pauschale-Land zuzieht und die PKV gekündigt hatte, muss sich neu beihilfekonform versichern, wer nach Hessen wegzieht, verliert den Pauschalanspruch und erhält reguläre Beihilfe.
Ausführliche Antwort
Hessen bietet nach dem Stand 2026 keine pauschale Beihilfe an, sondern ausschließlich die individuelle Beihilfe nach den regulären Bemessungssätzen der HBeihVO (Grundsatz 50 % für allein stehende Berechtigte, 55 % für verheiratete, im Ruhestand zuzüglich 10 Prozentpunkte, mit Kindern zuzüglich je 5 Prozentpunkte, höchstens 70 %) zuzüglich einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung. Beim Zuzug aus einem Bundesland mit pauschaler Beihilfe besteht in Hessen kein Wahlrecht auf eine Pauschale; wer die private Krankenversicherung im Herkunftsland gekündigt hatte, muss sich für die verbleibenden Aufwendungen neu und gegebenenfalls teurer beihilfekonform versichern. Beim Wegzug aus Hessen in ein Bundesland mit pauschaler Beihilfe entfällt umgekehrt die individuelle Beihilfe zugunsten der dortigen Pauschale, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Angaben beruhen auf § 15 HBeihVO sowie darauf, dass eine pauschale Beihilfe in Hessen bislang nicht eingeführt wurde; der amtliche Volltext der HBeihVO ist über hessenrecht.hessen.de abrufbar, der aktuelle politische Stand ist zusätzlich über eine Antwort der Landesregierung (MdL Wallmann, CDU, 03/2026) dokumentiert.
Was ist die pauschale Beihilfe grundsätzlich (Definition)?
Die pauschale Beihilfe ist ein monatlicher pauschaler Zuschuss des Dienstherrn in Höhe von 50 % des Krankenversicherungsbeitrags, wahlweise zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Ausführliche Antwort
Die pauschale Beihilfe (sogenanntes Hamburger Modell) ist ein monatlicher pauschaler Zuschuss des Dienstherrn in Höhe von 50 % des Krankenversicherungsbeitrags, wahlweise zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Alternative zur individuellen Beihilfe. Sie ist vor allem für gesetzlich Versicherte vorteilhaft (kein Arbeitgeberanteil zur GKV), in fast allen Ländern jedoch unwiderruflich und lohnt sich nur in bestimmten Konstellationen. In Hessen ist sie nicht vorgesehen. Diese Angaben beruhen auf Definition (Landesbeihilferecht; vgl. § 80 HmbBG).
Pflege
Wie ist die Pflegeversicherung bei pauschaler Beihilfe geregelt?
Die Frage entfällt, da es keine pauschale Beihilfe gibt; in der individuellen Beihilfe erhalten Beihilfeberechtigte in der sozialen Pflegeversicherung die halben Leistungen und zahlen den halben Beitragssatz zuzüglich Kinderlosenzuschlag.
Ausführliche Antwort
Die Frage entfällt, da es in Hessen (Stand Juli 2026) keine pauschale Beihilfe gibt. Es gilt die reguläre individuelle Beihilfe: Im Pflegefall besteht Anspruch auf individuelle Pflege-Beihilfe; in der sozialen Pflegeversicherung erhalten Beihilfeberechtigte die halben Leistungen und zahlen den halben Beitragssatz (1,8 %) zuzüglich Kinderlosenzuschlag (0,6 %). Diese Angaben beruhen auf § 55 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 28 Abs. 2 SGB XI.
Persönlich klären
Was heißt das konkret für dich? Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir deine Situation in Hessen durch.
Termin buchenoder anrufen: 0251 414850
Dein Leitfaden
Der Leitfaden für Hessen ist in Arbeit. Trag dich ein, dann bekommst du ihn, sobald er erscheint.
Leitfaden vorbestellenWas kostet dich die Krankenversicherung?
Rechne aus, was PKV oder pauschale Beihilfe in Hessen für dich bedeuten.
Zum RechnerSprich mit uns, bevor du unterschreibst.
Kostenlos und unverbindlich, im Büro in Münster, per Video oder am Telefon: 0251 414850 (Mo–Fr 9–17 Uhr)
Termin buchenInformationen zu unserem Status als Versicherungsmakler: Erstinformation nach § 15 VersVermV
