Beihilfe: Arzt, Medikamente, Therapie & Hilfsmittel in Schleswig-Holstein
Was die Beihilfe in Schleswig-Holstein bei Arztbesuchen, Medikamenten, Heilmitteln, Psychotherapie und Hilfsmitteln übernimmt.
Sind Medikamente beihilfefähig und welche Zuzahlung gilt?
Apothekenpflichtige, ärztlich verordnete Arzneimittel sind beihilfefähig; es gilt der allgemeine Selbstbehalt nach § 16 BhVO SH.
Ausführliche Antwort
Die von einer Ärztin oder einem Arzt bei Leistungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BhVO SH verbrauchten oder nach Art und Umfang schriftlich verordneten Arzneimittel sind beihilfefähig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BhVO SH); es gilt der allgemeine Selbstbehalt nach § 16 BhVO SH. Rechtsgrundlagen sind § 9 Abs. 1 Nr. 2 BhVO SH und § 16 BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.
Wie sind Hilfsmittel und Sehhilfen geregelt?
Hilfsmittel und Sehhilfen sind nach der Anlage zur BhVO SH mit Höchstbeträgen beihilfefähig; eine Sehhilfen-Folgeversorgung ist in der Regel nach zwei Jahren möglich.
Ausführliche Antwort
Hilfsmittel und Sehhilfen sind nach der Anlage zur BhVO SH im Rahmen von Höchstbeträgen beihilfefähig; eine Folgeversorgung bei Sehhilfen ist in der Regel nach zwei Jahren möglich. Rechtsgrundlage ist die Hilfsmittel-Regelung in der Anlage zur BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.
Welcher Höchstsatz gilt für ärztliche Leistungen?
Ärztliche Leistungen sind im Rahmen des GOÄ-Gebührenrahmens beihilfefähig; Schwellenwert ist grundsätzlich der Regelhöchstsatz, bei zahnärztlichen Leistungen der 2,3-fache Gebührensatz.
Ausführliche Antwort
Ärztliche Leistungen sind im Rahmen des Gebührenrahmens der GOÄ beihilfefähig; Schwellenwert ist grundsätzlich der Regelhöchstsatz. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BhVO SH kann ohne begründete besondere Umstände nur eine Gebühr als angemessen anerkannt werden, die den Schwellenwert des Gebührenrahmens nicht überschreitet, bei zahnärztlichen Leistungen den 2,3-fachen Gebührensatz der GOZ. Über Notwendigkeit und Angemessenheit entscheidet die Festsetzungsstelle, die dazu ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten einholen kann. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.
Sind Krankheitskosten im Ausland beihilfefähig?
Krankheitskosten im Ausland sind beihilfefähig; außerhalb der Europäischen Union grundsätzlich nur bis zu der Höhe, in der sie im Inland angemessen wären (Kostenvergleich).
Ausführliche Antwort
Nach § 8 Abs. 4 BhVO SH werden Aufwendungen für Leistungen innerhalb der Europäischen Union wie im Inland entstandene Aufwendungen behandelt; der GOZ-Schwellenwert nach § 6 Absatz 1 Satz 2 BhVO SH findet dabei keine Anwendung. Aufwendungen für Leistungen außerhalb der Europäischen Union sind grundsätzlich nur bis zu der Höhe beihilfefähig, in der sie im Inland entstanden und beihilfefähig wären (Kostenvergleich). Ohne diese Höhenbegrenzung sind Aufwendungen außerhalb der EU nur beihilfefähig bei unaufschiebbarer Behandlung während einer Dienstreise, bei vorheriger Anerkennung durch die Festsetzungsstelle (regelmäßig auf Grund eines ärztlichen Gutachtens zur zwingenden medizinischen Notwendigkeit), bei einer aus Erfolgsaussichts-Gründen dringend notwendigen Heilkur (Gutachten) oder im Rahmen einer Notfallversorgung ohne Möglichkeit einer kostengünstigeren Inlandsbehandlung. Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 4 BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.
Wie werden Fahrt- und Beförderungskosten erstattet?
Fahrt- und Beförderungskosten sind bei medizinischer Notwendigkeit beihilfefähig (§ 9 Abs. 1 Nr. 9 BhVO SH); Pkw höchstens 0,20 €/km; allg. Eigenbeteiligung § 16 BhVO SH.
Ausführliche Antwort
Fahrt- und Beförderungskosten sind bei medizinischer Notwendigkeit nach Maßgabe der BhVO SH beihilfefähig, insbesondere Rettungsfahrten sowie Fahrten zu ambulanten und stationären Behandlungen. Anerkannt werden die Kosten der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel; bei Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs gilt der in der Verordnung bestimmte Kilometersatz. Rechtsgrundlage ist die BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.
Welche Leistungen gelten im Geburtsfall?
Im Geburtsfall sind Schwangerschaftsüberwachung, Hebamme/Entbindungspfleger sowie Haus- und Wochenpflegekraft als eigener Beihilfetatbestand erfasst.
Ausführliche Antwort
Im Geburtsfall sind die Schwangerschaftsüberwachung, die Leistungen der Hebamme oder des Entbindungspflegers sowie eine Haus- und Wochenpflegekraft als eigener Beihilfetatbestand erfasst. Rechtsgrundlage ist § 15 BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.
Sind Heilmittel beihilfefähig?
Heilmittel wie Massage, Krankengymnastik, Logopädie und Ergotherapie sind nach Maßgabe der Anlage zur BhVO SH mit Höchstbeträgen beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Heilmittel wie Massage, Krankengymnastik, Logopädie und Ergotherapie sind nach Maßgabe der Anlage zur BhVO SH im Rahmen von Höchstbeträgen beihilfefähig. Rechtsgrundlage ist die Heilmittel-Anlage zur BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.
Sind Heilpraktikerleistungen beihilfefähig?
Nein, Heilpraktikerleistungen sind in Schleswig-Holstein seit dem 08.02.2025 nicht beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Heilpraktikerleistungen sind in Schleswig-Holstein nicht beihilfefähig; der geltende Verordnungstext schließt sie ausdrücklich aus. Schleswig-Holstein gehört damit zu den Ländern ohne Heilpraktiker-Beihilfe; im Übrigen gilt der Selbstbehalt nach § 16, von dem Anwärterinnen und Anwärter befreit sind. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 3 Nr. 1a BhVO SH (seit 08.02.2025); der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.
Wie hoch ist der Höchstbetrag für Hörgeräte?
Der Höchstbetrag für Hörgeräte beträgt 1.100 € je Ohr, eine Versorgung ist alle fünf Jahre möglich; Batterien sind nicht beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Der Höchstbetrag für Hörgeräte beträgt 1.100 € je Ohr; eine Versorgung ist alle fünf Jahre möglich, Batterien sind nicht beihilfefähig. Grundlage sind die Angaben der Beihilfekasse VAK-SH (vak-sh.de).
Wie ist die ambulante Kur geregelt?
Eine ambulante Heilkur bzw. Sanatoriumsbehandlung ist nach Maßgabe der BhVO SH beihilfefähig; es gilt ein Anerkennungsverfahren mit Begrenzung der Aufwendungen und Dauer.
Ausführliche Antwort
Eine ambulante Heilkur oder Sanatoriumsbehandlung ist nach Maßgabe der BhVO SH beihilfefähig; es gilt ein Anerkennungsverfahren, und die beihilfefähigen Aufwendungen sowie die Dauer sind nach Anlage und Verordnung begrenzt. Rechtsgrundlage ist die BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.
Ist Osteopathie beihilfefähig?
Da Heilpraktikerleistungen in SH nicht beihilfefähig sind, ist Osteopathie über Heilpraktiker ausgeschlossen; ärztlich erbrachte Leistungen sind nur nach Maßgabe der BhVO beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Da Heilpraktikerleistungen in Schleswig-Holstein nicht beihilfefähig sind, ist die Osteopathie über Heilpraktiker ausgeschlossen; ärztlich erbrachte osteopathische Leistungen sind nur nach Maßgabe der BhVO SH beihilfefähig. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 3 Nr. 1a BhVO SH (‚Leistungen einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers‘ sind nicht beihilfefähig); der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.
Ist Psychotherapie beihilfefähig?
Psychotherapeutische Leistungen sind nach Maßgabe der Anlage 1 BhVO SH beihilfefähig; ein vertrauensärztliches Gutachten- oder Anerkennungsverfahren ist seit 06.09.2024 nicht mehr vorgesehen, es gelten stattdessen feste Bewilligungsschritte und Höchstgrenzen je Behandlungsart.
Ausführliche Antwort
Psychotherapeutische Leistungen sind nach Maßgabe der Anlage 1 BhVO SH (Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung, zu § 9 Absatz 1 Nummer 1 BhVO) beihilfefähig. Die früher erforderliche vorherige Anerkennung durch ein vertrauensärztliches Gutachten ist seit der Neufassung zum 06.09.2024 entfallen. Vorgesehen sind stattdessen eine psychotherapeutische Sprechstunde, eine Akutbehandlung sowie für tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie feste Bewilligungsschritte und Höchstgrenzen je Krankheitsfall (z. B. Einzeltherapie bei Erwachsenen bis 160 bzw. höchstens 300 Behandlungsstunden), denen bis zu vier (bei Kindern und Jugendlichen bis zu sechs) probatorische Sitzungen vorausgehen können. Rechtsgrundlage ist Anlage 1 BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.
Wie ist die Rehabilitation geregelt?
Rehabilitations- und Anschlussheilbehandlungen sind nach Maßgabe der BhVO SH beihilfefähig; es gilt ein Anerkennungsverfahren, eine Wiederholung ist nach den in der Verordnung bestimmten Fristen möglich.
Ausführliche Antwort
Rehabilitations- oder Anschlussheilbehandlungen sind nach Maßgabe der BhVO SH beihilfefähig; es gilt ein Anerkennungsverfahren, eine Wiederholung ist nach den in der Verordnung bestimmten Fristen möglich. Rechtsgrundlage ist die BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.
Sind Sehhilfen und Brillengläser beihilfefähig?
Brillengläser sind altersunabhängig nach der Höchstbetragstabelle in Anlage 4 Nr. 9.2 BhVO SH beihilfefähig; lediglich Aufwendungen für Brillenfassungen sind nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (bis 60 €) beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Aufwendungen für Brillengläser sind nach Anlage 4 Nr. 9.2 BhVO SH einschließlich Handwerksleistungen bis zu Höchstbeträgen je Glas beihilfefähig, gestaffelt nach Dioptrienstärke und Glasart (Einstärken-/Mehrstärkengläser), unabhängig vom Alter der behandelten Person; hinzu kommen Zuschläge, etwa für Kunststoff-/Leichtgläser oder für D.I.M.S.-Gläser bei progressiver Myopie von Kindern. Aufwendungen für Brillenfassungen sind dagegen nur für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Höhe von 60 € beihilfefähig. Voraussetzung ist eine augenärztliche Verordnung oder eine Refraktionsbestimmung durch eine Augenoptikerin oder einen Augenoptiker (Anlage 4 Nr. 9.1 BhVO SH). Rechtsgrundlage ist Anlage 4 Nr. 9.2 BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.
Sind Kontaktlinsen beihilfefähig?
Kontaktlinsen sind im Rahmen der Sehhilfen-Regelung der BhVO SH beihilfefähig, im Wesentlichen bei bestimmten medizinischen Indikationen.
Ausführliche Antwort
Kontaktlinsen sind im Rahmen der Sehhilfen-Regelung der BhVO SH beihilfefähig, eingeschränkt und im Wesentlichen bei bestimmten medizinischen Indikationen. Rechtsgrundlage ist die Anlage zur BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.
Ist die Brillenfassung beihilfefähig?
Brillenfassungen sind nach der BhVO SH nicht bzw. nur sehr begrenzt beihilfefähig; die Beihilfe konzentriert sich auf die Gläser bzw. die medizinisch notwendige Sehhilfe.
Ausführliche Antwort
Brillenfassungen und Gestelle sind nach der BhVO SH nicht oder nur sehr begrenzt beihilfefähig; die Beihilfe beschränkt sich auf die Gläser beziehungsweise die medizinisch notwendige Sehhilfe. Rechtsgrundlage ist die Anlage zur BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.
Sind Vorsorgeuntersuchungen beihilfefähig?
Vorsorgemaßnahmen, Früherkennung und Schutzimpfungen sind beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Vorsorgemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen und Schutzimpfungen sind beihilfefähig. Rechtsgrundlage ist § 14 BhVO SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.
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