Start › Referendariat › Rheinland-Pfalz › Arzt & Medikamente

Beihilfe: Arzt, Medikamente, Therapie & Hilfsmittel in Rheinland-Pfalz

Was die Beihilfe in Rheinland-Pfalz bei Arztbesuchen, Medikamenten, Heilmitteln, Psychotherapie und Hilfsmitteln übernimmt.

Ambulante Leistungen

Sind Medikamente und Verbandmittel beihilfefähig?

Arznei- und Verbandmittel sind bei ärztlicher Verordnung beihilfefähig; bei Festbeträgen erfolgt eine Begrenzung.

Ausführliche Antwort

Arznei- und Verbandmittel sind bei ärztlicher, zahnärztlicher oder heilpraktischer Verordnung beihilfefähig; bei Festbeträgen gilt eine Begrenzung. Diese Angaben beruhen auf § 18 BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Verschreibt dir der Arzt ein Medikament, ist es beihilfefähig; bei Festbetrags-Arzneien wird auf den Festbetrag gedeckelt.
Rechtsgrundlage: § 18 BVO · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung (06.12.2024)

Sind Hilfsmittel und Sehhilfen beihilfefähig?

Hilfsmittel und Sehhilfen sind nach §§ 21, 22 BVO i.V.m. den Anlagen beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Hilfsmittel und Sehhilfen sind nach §§ 21, 22 BVO i.V.m. den Anlagen beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf §§ 21, 22 BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Ein ärztlich verordnetes Hilfsmittel oder deine Sehhilfe sind nach §§ 21, 22 BVO beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: §§ 21, 22 BVO · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung (06.12.2024)

Bis zu welchem Höchstsatz sind ärztliche Leistungen beihilfefähig?

Ärztliche Leistungen sind bis zum Höchstsatz der GOÄ, zahnärztliche nach GOZ beihilfefähig (Angemessenheit).

Ausführliche Antwort

Ärztliche Leistungen sind bis zum Höchstsatz der GOÄ, zahnärztliche nach GOZ beihilfefähig; maßgeblich ist die Angemessenheit. Diese Angaben beruhen auf § 8 BVO i.V.m. GOÄ/GOZ; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Deine Arztrechnung ist bis zum Höchstsatz der GOÄ beihilfefähig, die Zahnarztrechnung nach GOZ – solange sie angemessen ist.
Rechtsgrundlage: § 8 BVO i.V.m. GOÄ/GOZ · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung (06.12.2024)

Sind Krankheitskosten im Ausland beihilfefähig?

Krankheitskosten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten sind ohne Inlandskostenvergleich beihilfefähig (aber begrenzt auf die BVO-Höchstbeträge); außerhalb der EU gilt grundsätzlich ein Kostenvergleich mit dem Inland. Unabhängig vom Land entfällt der Vergleich zudem, wenn die Aufwendungen 1.000 € nicht übersteigen (§ 55 BVO RLP).

Ausführliche Antwort

Krankheitskosten, die im Ausland entstehen, sind grundsätzlich bis zur Höhe der Aufwendungen beihilfefähig, die bei einer Behandlung im Inland entstanden wären (Kostenvergleich, § 55 Abs. 1 BVO RLP). Für Behandlungen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union entfällt dieser Kostenvergleich; die sonstigen Höchstbeträge und Begrenzungen der BVO gelten aber weiter (§ 55 Abs. 2 Nr. 1 BVO RLP). Eine EWR- oder Schweiz-Gleichstellung sieht der Wortlaut nicht vor. Unabhängig vom Aufenthaltsland entfällt der Kostenvergleich außerdem, wenn die Aufwendungen 1.000 € nicht übersteigen (§ 55 Abs. 2 Nr. 2 BVO RLP), sowie in weiteren Ausnahmefällen (Grenznähe, Notfall, dienstlicher Wohnsitz im Ausland, Dienstreise, vorherige Anerkennung).

Beispiel: Im EU-Ausland entfällt der Kostenvergleich mit dem Inland, die BVO-Höchstbeträge gelten aber weiter. Außerhalb der EU entfällt er, wenn die Aufwendungen 1.000 € nicht übersteigen.
Rechtsgrundlage: § 55 BVO RLP (Auslandsaufwendungen) · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 22.06.2011, zuletzt geändert durch die 7. ÄndVO v. 06.12.2024 (ab 01.01.2025)

Wie werden Fahrt- und Beförderungskosten erstattet?

Fahrt- und Beförderungskosten sind bei medizinischer Notwendigkeit beihilfefähig (§ 30 BVO RLP); Pkw nach Landesreisekostengesetz RLP; kein gesonderter Eigenbehalt genannt.

Ausführliche Antwort

Fahrt- und Beförderungskosten sind beihilfefähig, soweit ein zwingender medizinischer Grund besteht; anerkannt werden insbesondere Notfalltransporte sowie medizinisch notwendige Fahrten zu Behandlungen. Fahrten ohne zwingenden medizinischen Grund, beispielsweise Besuchs- oder Apothekenfahrten, sind nicht beihilfefähig. Den Kilometersatz für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs legt die BVO fest. Diese Angaben beruhen auf der BVO (Fahrt- und Beförderungskosten); der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Medizinisch notwendige Fahrten sind nach § 30 BVO beihilfefähig; fährst du mit dem eigenen Pkw, wird nach dem Landesreisekostengesetz abgerechnet.
Rechtsgrundlage: § 30 BVO RLP (Fahrtkosten) · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 22.06.2011, zuletzt geändert durch die 7. ÄndVO v. 06.12.2024 (ab 01.01.2025)
Diese Antwort ist noch nicht vollständig an der Rechtsquelle bestätigt.

Sind Geburts- und Todesfälle beihilfefähig?

Geburts- und Todesfälle sind nach Maßgabe der BVO beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Geburts- und Todesfälle sind nach Maßgabe der BVO beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 66 Abs. 3 LBG; BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Bei Geburt oder Todesfall sind die Aufwendungen nach Maßgabe der BVO beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: § 49 BVO RLP (Schwangerschaft und Geburt); § 54 BVO RLP (Todesfälle) · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 22.06.2011, zuletzt geändert durch die 7. ÄndVO v. 06.12.2024 (ab 01.01.2025)

Sind Heilmittel (Massage/KG/Logopädie/Ergo) beihilfefähig?

Heilmittel wie Massage, Krankengymnastik, Logopädie und Ergotherapie sind nach § 19 BVO i.V.m. der Anlage beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Heilmittel (Massage, Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie) sind nach § 19 BVO i.V.m. der Anlage (Höchstbeträge) beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 19 BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Massage, Krankengymnastik, Logopädie oder Ergotherapie sind nach § 19 BVO beihilfefähig, wenn sie verordnet sind.
Rechtsgrundlage: § 22 BVO RLP i.V.m. Anlage 3 (Heilbehandlungen) · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 22.06.2011, zuletzt geändert durch die 7. ÄndVO v. 06.12.2024 (ab 01.01.2025)

Sind Heilpraktikerleistungen beihilfefähig?

Heilpraktikerleistungen sind nach Maßgabe der Anlage 5 BVO (Höchstbeträge) beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Heilpraktikerleistungen sind nach Maßgabe der Anlage 5 BVO (Höchstbeträge) beihilfefähig; ebenso wie in Hessen/Thüringen/M-V, anders als Saarland/Bremen/Hamburg. Diese Angaben beruhen auf § 8 BVO; Anlage 5; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Gehst du zum Heilpraktiker, wird bis zu den Höchstbeträgen der Anlage 5 BVO erstattet.
Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BVO RLP i.V.m. Anlage 5 · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 22.06.2011, zuletzt geändert durch die 7. ÄndVO v. 06.12.2024 (ab 01.01.2025)

Sind Hörgeräte beihilfefähig?

Hörgeräte sind nach § 34 BVO i.V.m. Anlage 4 bis zu einem Höchstbetrag je Ohr beihilfefähig; Batterien für Hörgeräte volljähriger Personen sind nicht beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Hörgeräte/Hörhilfen sind nach § 34 Abs. 1 BVO i.V.m. Anlage 4 Abschnitt I bis zu einem Höchstbetrag von 1.500,00 € je Ohr (einschließlich Nebenkosten) beihilfefähig. Nach § 34 Abs. 5 BVO sind Aufwendungen für Batterien für Hörgeräte von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ausdrücklich nicht beihilfefähig; bei Minderjährigen sind Batterien dagegen beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 34 BVO; Anlage 4; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Ein Hörgerät ist bis zum Höchstbetrag beihilfefähig – die Batterien musst du selbst zahlen.
Rechtsgrundlage: § 34 BVO RLP i.V.m. Anlage 4 Abschnitt I · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 22.06.2011, zuletzt geändert durch die 7. ÄndVO v. 06.12.2024 (ab 01.01.2025)

Ist eine ambulante Kur beihilfefähig?

Sanatoriums- und Kurbehandlungen sind nach Maßgabe der BVO (Anerkennungsverfahren) beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Sanatoriums- und Kurbehandlungen sind nach Maßgabe der BVO (Anerkennungsverfahren) beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Eine Kur wird nur beihilfefähig, wenn sie vorher im Anerkennungsverfahren bewilligt wurde.
Rechtsgrundlage: § 47 BVO RLP (Heilkur) · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 22.06.2011, zuletzt geändert durch die 7. ÄndVO v. 06.12.2024 (ab 01.01.2025)

Ist Osteopathie beihilfefähig?

Osteopathische Leistungen sind nach Maßgabe der BVO eingeschränkt beihilfefähig, durch Heilpraktiker im Rahmen der Anlage 5 BVO.

Ausführliche Antwort

Osteopathische Leistungen sind nach Maßgabe der BVO eingeschränkt beihilfefähig; durch Heilpraktiker im Rahmen der Anlage 5 BVO. Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 19 BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Osteopathie ist nur eingeschränkt beihilfefähig; durch einen Heilpraktiker erbracht im Rahmen der Anlage 5 BVO.
Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BVO RLP i.V.m. Anlage 5 (bei Erbringung durch Heilpraktiker) · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 22.06.2011, zuletzt geändert durch die 7. ÄndVO v. 06.12.2024 (ab 01.01.2025)

Ist Psychotherapie beihilfefähig?

Psychotherapeutische Behandlungen sind nach Maßgabe der BVO (Anerkennungs-/Gutachterverfahren) beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Psychotherapeutische Behandlungen sind nach Maßgabe der BVO (Anerkennungs-/Gutachterverfahren) beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Eine Psychotherapie wird nach vorheriger Anerkennung im Gutachterverfahren beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: §§ 17–20a, insb. § 17e Abs. 2 BVO RLP (Gutachterverfahren) · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 22.06.2011, zuletzt geändert durch die 7. ÄndVO v. 06.12.2024 (ab 01.01.2025)

Ist eine Rehabilitation beihilfefähig?

Rehabilitations- und Anschlussheilbehandlungen sind nach Maßgabe der BVO beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Rehabilitations- und Anschlussheilbehandlungen sind nach Maßgabe der BVO beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Eine Reha oder Anschlussheilbehandlung ist nach Maßgabe der BVO beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: § 46 BVO RLP (Anschlussheilbehandlung) · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 22.06.2011, zuletzt geändert durch die 7. ÄndVO v. 06.12.2024 (ab 01.01.2025)

Sind Sehhilfen (Brillengläser) beihilfefähig?

Sehhilfen (Brillengläser/Kontaktlinsen) sind nach § 22 BVO i.V.m. den Anlagen beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Sehhilfen (Brillengläser und Kontaktlinsen) sind nach § 22 BVO i.V.m. den Anlagen beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 22 BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Deine Brillengläser sind nach § 22 BVO beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: § 34 Abs. 2 BVO RLP i.V.m. Anlage 4 Abschnitt III · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 22.06.2011, zuletzt geändert durch die 7. ÄndVO v. 06.12.2024 (ab 01.01.2025)

Sind Kontaktlinsen beihilfefähig?

Kontaktlinsen sind im Rahmen der Sehhilfen-Regelung nach § 22 BVO beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Kontaktlinsen sind im Rahmen der Sehhilfen-Regelung nach § 22 BVO beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 22 BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Kontaktlinsen werden im Rahmen der Sehhilfen-Regelung (§ 22 BVO) erstattet.
Rechtsgrundlage: § 34 Abs. 2 BVO RLP i.V.m. Anlage 4 Abschnitt III · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 22.06.2011, zuletzt geändert durch die 7. ÄndVO v. 06.12.2024 (ab 01.01.2025)

Sind Brillenfassungen beihilfefähig?

Brillenfassungen sind nach Maßgabe der Anlage zur BVO begrenzt beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Brillenfassungen sind nach Maßgabe der Anlage zur BVO begrenzt beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 22 BVO; Anlage; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Für die Brillenfassung gibt es nur einen begrenzten Betrag nach der Anlage zur BVO.
Rechtsgrundlage: § 34 Abs. 2 BVO RLP i.V.m. Anlage 4 Abschnitt III · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 22.06.2011, zuletzt geändert durch die 7. ÄndVO v. 06.12.2024 (ab 01.01.2025)

Sind Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beihilfefähig?

Früherkennung, Vorsorge und Schutzimpfungen sind nach Maßgabe der BVO beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Früherkennung/Vorsorge und Schutzimpfungen sind nach Maßgabe der BVO beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 66 Abs. 3 LBG; BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sind nach Maßgabe der BVO beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: § 43 BVO RLP (Früherkennung/Vorsorge); § 44 BVO RLP (Impfungen) · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 22.06.2011, zuletzt geändert durch die 7. ÄndVO v. 06.12.2024 (ab 01.01.2025)

Behörden & Verbände

Sind Medikamente und Verbandmittel beihilfefähig?

Arznei- und Verbandmittel sind bei ärztlicher Verordnung beihilfefähig; bei Festbeträgen erfolgt eine Begrenzung.

Ausführliche Antwort

Arznei- und Verbandmittel sind bei ärztlicher, zahnärztlicher oder heilpraktischer Verordnung beihilfefähig; bei Festbeträgen gilt eine Begrenzung. Diese Angaben beruhen auf § 18 BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.

Beispiel: Verschreibt dir der Arzt ein Medikament oder Verbandmittel, ist es beihilfefähig; bei Festbeträgen wird gedeckelt.
Rechtsgrundlage: § 18 BVO · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung (06.12.2024)

Persönlich klären

Was heißt das konkret für dich? Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir deine Situation in Rheinland-Pfalz durch.

Termin buchen

oder anrufen: 0251 414850

Dein Leitfaden

Der Leitfaden für Rheinland-Pfalz ist in Arbeit. Trag dich ein, dann bekommst du ihn, sobald er erscheint.

Leitfaden vorbestellen

Was kostet dich die Krankenversicherung?

Rechne aus, was PKV oder pauschale Beihilfe in Rheinland-Pfalz für dich bedeuten.

Zum Rechner

Alle Antworten beruhen auf den Landesvorschriften für Rheinland-Pfalz und nennen ihre Fundstelle. Datenstand v225. Die Angaben ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Sprich mit uns, bevor du unterschreibst.

Kostenlos und unverbindlich, im Büro in Münster, per Video oder am Telefon: 0251 414850 (Mo–Fr 9–17 Uhr)

Termin buchen

Informationen zu unserem Status als Versicherungsmakler: Erstinformation nach § 15 VersVermV