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Beihilfe: Arzt, Medikamente, Therapie & Hilfsmittel in Mecklenburg-Vorpommern

Was die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern bei Arztbesuchen, Medikamenten, Heilmitteln, Psychotherapie und Hilfsmitteln übernimmt.

Wie sind Medikamente und Zuzahlungen geregelt?

Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sind beihilfefähig; es gilt ein Eigenbehalt nach § 49 BBhV.

Ausführliche Antwort

Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sind beihilfefähig (§ 22 BBhV); es gilt ein Eigenbehalt nach § 49 BBhV. Diese Angaben beruhen auf §§ 22, 49 BBhV.

Beispiel: Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sind beihilfefähig; ein Eigenbehalt nach § 49 BBhV bleibt bei dir.
Rechtsgrundlage: §§ 22, 49 BBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand BBhV

Sind Hilfsmittel und Sehhilfen beihilfefähig?

Ja, Hilfsmittel und Sehhilfen sind nach §§ 24, 25 BBhV i.V.m. den Anlagen beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Hilfsmittel und Sehhilfen sind nach §§ 25, 24 BBhV i.V.m. den Anlagen 11/12 beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf §§ 24, 25 BBhV; Anlagen.

Beispiel: Hilfsmittel und Sehhilfen wie eine Brille sind nach §§ 24, 25 BBhV beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: §§ 24, 25 BBhV; Anlagen 11/12 · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand BBhV

Bis zu welchem GOÄ-Satz sind ärztliche Leistungen beihilfefähig?

Ärztliche Leistungen sind bis zum Höchstsatz der GOÄ, zahnärztliche nach GOZ im Rahmen der Angemessenheit beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Ärztliche Leistungen sind bis zum Höchstsatz der GOÄ, zahnärztliche nach der GOZ beihilfefähig; maßgeblich ist die Angemessenheit (§ 6 BBhV). Diese Angaben beruhen auf § 6 BBhV i.V.m. GOÄ/GOZ.

Beispiel: Deine Arztrechnung ist bis zum GOÄ-Höchstsatz beihilfefähig, die Zahnarztrechnung nach GOZ – Maßstab ist die Angemessenheit.
Rechtsgrundlage: § 6 BBhV; GOÄ/GOZ · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand BBhV

Sind Krankheitskosten im Ausland beihilfefähig?

Krankheitskosten in der EU/im EWR sind in der Regel wie im Inland beihilfefähig; außerhalb der EU gilt ein Kostenvergleich mit dem Inland, bei vorübergehendem Aufenthalt bis 1.000 € je Krankheitsfall ohne Vergleich (§ 11 BBhV).

Ausführliche Antwort

Da Mecklenburg-Vorpommern die Bundesbeihilfeverordnung anwendet, richten sich Auslandsaufwendungen nach § 11 BBhV: Innerhalb der Europäischen Union werden die Aufwendungen wie im Inland behandelt; außerhalb der Europäischen Union sind sie nur bis zur Höhe der Aufwendungen beihilfefähig, die im Inland entstanden und beihilfefähig gewesen wären (Kostenvergleich), mit Ausnahmeregelungen etwa bei akuten Notfällen. Diese Angaben beruhen auf § 11 BBhV; der amtliche Volltext ist über gesetze-im-internet.de abrufbar.

Beispiel: Im EU-Ausland wird wie im Inland erstattet; außerhalb der EU gilt ein Kostenvergleich, bei kurzem Aufenthalt bis 1.000 € je Krankheitsfall ohne Vergleich (§ 11 BBhV).
Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: BBhV, Stand 2026

Wie werden Fahrt- und Beförderungskosten erstattet?

Fahrt- und Beförderungskosten sind bei medizinischer Notwendigkeit beihilfefähig (§ 31 BBhV); Pkw 0,20 €/km; Eigenbehalt § 49 BBhV.

Ausführliche Antwort

Da Mecklenburg-Vorpommern die Bundesbeihilfeverordnung anwendet, richten sich Fahrt- und Beförderungskosten nach § 31 BBhV: Beihilfefähig sind Beförderungen, soweit ein zwingender medizinischer Grund besteht, insbesondere Notfalltransporte sowie medizinisch notwendige Fahrten zu Behandlungen (etwa Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie). Fahrten ohne zwingenden medizinischen Grund sind nicht beihilfefähig. Den genauen Kilometersatz für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs legt § 31 BBhV fest. Diese Angaben beruhen auf § 31 BBhV; der amtliche Volltext ist über gesetze-im-internet.de abrufbar.

Beispiel: Medizinisch notwendige Fahrten sind beihilfefähig; mit dem eigenen Pkw werden 0,20 €/km anerkannt, abzüglich Eigenbehalt (§ 31 BBhV).
Rechtsgrundlage: § 31 Abs. 4 Nr. 3 BBhV i.V.m. § 5 Abs. 1 BRKG · Gesetzestext öffnen
Stand: BBhV/BRKG, Stand 2026

Wie werden Geburts- und Todesfälle behandelt?

Aufwendungen bei Schwangerschaft und Geburt sind nach § 42 BBhV beihilfefähig; für Todesfälle regelt § 44 BBhV lediglich die Überführungskosten.

Ausführliche Antwort

Geburtsfälle sind nach § 42 BBhV beihilfefähig (ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe, Entbindungspflegekraft u. a.). Für Todesfälle enthält die BBhV keine allgemeine Regelung zu Bestattungs- oder Trauerkosten; geregelt sind lediglich die Überführungskosten Verstorbener nach § 44 BBhV. Diese Angaben beruhen auf §§ 42, 44 BBhV.

Beispiel: Geburtsfälle sind nach § 42 BBhV beihilfefähig. Bei Todesfällen übernimmt die Beihilfe nur die Überführungskosten nach § 44 BBhV.
Rechtsgrundlage: §§ 42, 44 BBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: BBhV, Stand 2026

Sind Heilmittel (Massage, KG, Logopädie, Ergotherapie) beihilfefähig?

Ja, Heilmittel sind nach § 23 BBhV i.V.m. Anlage 9 im Rahmen der Höchstbeträge beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Heilmittel (Massage, Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie) sind nach § 23 BBhV i.V.m. Anlage 9 (Höchstbeträge) beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 23 BBhV; Anlage 9.

Beispiel: Krankengymnastik, Logopädie oder Ergotherapie sind nach § 23 BBhV im Rahmen der Höchstbeträge (Anlage 9) beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: § 23 BBhV; Anlage 9 · Gesetzestext öffnen
Stand: BBhV, Stand 2026

Sind Heilpraktikerleistungen beihilfefähig (Eigenbehalte/Heilpraktiker)?

Ja, Heilpraktikerleistungen sind nach § 13 BBhV im Rahmen der Höchstbeträge beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Heilpraktikerleistungen sind nach § 13 BBhV beihilfefähig (Höchstbeträge nach Anlage 2). Dies ist anders als im Saarland, in Bremen und Hamburg. Diese Angaben beruhen auf § 13 BBhV; Anlage 2.

Beispiel: Gehst du zum Heilpraktiker, sind die Leistungen nach § 13 BBhV bis zu den Höchstbeträgen beihilfefähig – anders als in Bremen oder Hamburg.
Rechtsgrundlage: § 13 BBhV; Anlage 2 · Gesetzestext öffnen
Stand: BBhV, Stand 2026

Sind Hörgeräte beihilfefähig (Höchstbetrag)?

Hörgeräte sind für Personen ab 15 Jahren auf 1.500 € je Ohr begrenzt beihilfefähig; Batterien sind nicht beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Hörgeräte sind nach Anlage 11 BBhV (Nr. 8.8) beihilfefähig: für Personen ab 15 Jahren auf 1.500 € je Ohr begrenzt. Batterien sind nicht beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf Anlage 11 Nr. 8.8 BBhV.

Beispiel: Ein Hörgerät ist ab 15 Jahren bis 1.500 € je Ohr beihilfefähig; Batterien nicht.
Rechtsgrundlage: Anlage 11 zu § 25 Abs. 1, 4 BBhV; § 25 Abs. 5 BBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: BBhV, Stand 2026

Ist eine ambulante Kur beihilfefähig?

Ja, Sanatoriums- und Kurbehandlungen sind nach §§ 35, 36 BBhV im Anerkennungsverfahren beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Sanatoriums- und Kurbehandlungen sind nach §§ 35, 36 BBhV beihilfefähig (Anerkennungsverfahren). Diese Angaben beruhen auf §§ 35, 36 BBhV.

Beispiel: Eine Kur ist nach §§ 35, 36 BBhV beihilfefähig, wenn sie vorher anerkannt wurde.
Rechtsgrundlage: §§ 35, 36 BBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: BBhV, Stand 2026

Ist Osteopathie beihilfefähig?

Osteopathische Leistungen sind eingeschränkt beihilfefähig: durch Heilpraktiker nach § 13 BBhV i.V.m. Anlage 2 Nr. 35 BBhV, durch Ärzte ggf. als ärztliche Leistung nach GOÄ.

Ausführliche Antwort

Einen eigenen § 23a BBhV zur Osteopathie gibt es nicht. Osteopathische Behandlungen durch Heilpraktiker sind nach § 13 BBhV i.V.m. Anlage 2 Nr. 35 BBhV bis zu den dort je Körperregion gestaffelten Höchstbeträgen beihilfefähig. Ärztlich erbrachte Osteopathie ist nicht als Heilmittel nach § 23 BBhV/Anlage 9 abrechenbar, kann aber als ärztliche Leistung nach § 6 Abs. 1 BBhV i.V.m. GOÄ beihilfefähig sein. Diese Angaben beruhen auf §§ 6, 13 BBhV; Anlage 2 Nr. 35 BBhV.

Beispiel: Osteopathie ist eingeschränkt beihilfefähig – etwa durch einen Heilpraktiker im Rahmen des § 13 BBhV.
Rechtsgrundlage: § 13 BBhV; Anlage 2 Nr. 35 BBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: BBhV, Stand 2026

Ist Psychotherapie beihilfefähig?

Ja, psychotherapeutische Behandlungen sind nach §§ 18–21 BBhV im Anerkennungs- bzw. Gutachterverfahren beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Psychotherapeutische Behandlungen sind nach §§ 18–21 BBhV beihilfefähig (Anerkennungs- und Gutachterverfahren). Diese Angaben beruhen auf §§ 18–21 BBhV.

Beispiel: Eine Psychotherapie ist nach §§ 18–21 BBhV beihilfefähig, im Anerkennungs- bzw. Gutachterverfahren.
Rechtsgrundlage: §§ 18–21 BBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: BBhV, Stand 2026

Ist eine Rehabilitation beihilfefähig?

Ja, Rehabilitations- und Anschlussheilbehandlungen sind nach §§ 34–36 BBhV beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Rehabilitations- und Anschlussheilbehandlungen sind nach §§ 34–36 BBhV beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf §§ 34–36 BBhV.

Beispiel: Reha- und Anschlussheilbehandlungen sind nach §§ 34–36 BBhV beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: §§ 34–36 BBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: BBhV, Stand 2026

Sind Sehhilfen und Brillengläser beihilfefähig?

Ja, Brillengläser sind nach § 25 BBhV i.V.m. Anlage 11 beihilfefähig; seit der Elften Änderungsverordnung (01.01.2026) gelten Pauschalen von 110 € für Einstärken- und 260 € für Mehrstärkengläser inklusive Fassung und Refraktionsbestimmung.

Ausführliche Antwort

Sehhilfen sind Hilfsmittel im Sinne des § 25 BBhV i.V.m. Anlage 11. Durch die Elfte Verordnung zur Änderung der BBhV, in Kraft seit 01.01.2026, wurde die frühere Einzelfall-Differenzierung der Brillengläser durch feste Pauschalbeträge ersetzt: 110 Euro für Einstärkengläser, 260 Euro für Mehrstärkengläser; die Pauschalen umfassen Refraktionsbestimmung und Fassung. Diese Angaben beruhen auf Anlage 11 zu § 25 Abs. 1 BBhV in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung.

Beispiel: Brillengläser sind nach § 25 BBhV mit Anlage 11 beihilfefähig. Seit dem 01.01.2026 gibt es Pauschalen von 110 € für Einstärkengläser und 260 € für Mehrstärkengläser.
Rechtsgrundlage: Anlage 11 zu § 25 Abs. 1 BBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: BBhV, Stand 01.01.2026 (Elfte Änderungsverordnung)

Sind Kontaktlinsen beihilfefähig?

Kontaktlinsen sind nach § 25 BBhV i.V.m. Anlage 11 nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen beihilfefähig, nicht pauschal wie Brillengläser.

Ausführliche Antwort

Kontaktlinsen sind nicht generell im Rahmen der pauschalen Brillenglas-Regelung beihilfefähig, sondern nur bei medizinisch zwingender Indikation (z. B. hochgradige Myopie) nach Anlage 11 zu § 25 Abs. 1 BBhV. Seit 01.01.2026 gelten dabei Höchstbeträge von 154 Euro je Jahr für sphärische und 230 Euro je Jahr für torische Kurzzeitlinsen. Diese Angaben beruhen auf Anlage 11 zu § 25 Abs. 1 BBhV.

Beispiel: Kontaktlinsen zahlt die Beihilfe nur bei medizinisch zwingender Indikation, und zwar nach § 25 BBhV mit Anlage 11. Pauschal wie bei Brillengläsern geht das nicht.
Rechtsgrundlage: Anlage 11 zu § 25 Abs. 1 BBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: BBhV, Stand 01.01.2026 (Elfte Änderungsverordnung)

Sind Brillenfassungen beihilfefähig?

Brillenfassungen werden seit 01.01.2026 nicht mehr gesondert begrenzt, sondern sind Teil der Pauschalbeträge für Brillengläser (110 € bzw. 260 €) nach § 25 BBhV i.V.m. Anlage 11.

Ausführliche Antwort

Die früheren gesonderten Beschränkungen für Brillenfassungen sind mit der Elften Verordnung zur Änderung der BBhV zum 01.01.2026 entfallen. Die Fassung ist nun in den Pauschalbeträgen für Brillengläser enthalten (110 Euro Einstärken-, 260 Euro Mehrstärkengläser). Diese Angaben beruhen auf Anlage 11 zu § 25 Abs. 1 BBhV in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung.

Beispiel: Für die Brillenfassung gibt es seit dem 01.01.2026 keine gesonderte Begrenzung mehr. Sie ist in der Pauschale für die Brillengläser enthalten.
Rechtsgrundlage: Anlage 11 zu § 25 Abs. 1 BBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: BBhV, Stand 01.01.2026 (Elfte Änderungsverordnung)

Sind Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen beihilfefähig?

Ja, Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen sind nach § 41 BBhV i.V.m. Anlage 13 beihilfefähig.

Ausführliche Antwort

Früherkennung, Vorsorge und Schutzimpfungen sind nach § 41 BBhV (Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen) i.V.m. Anlage 13 beihilfefähig. Die §§ 40, 42 und 43 BBhV betreffen andere Bereiche (Palliativversorgung, Schwangerschaft/Geburt, künstliche Befruchtung). Diese Angaben beruhen auf § 41 BBhV; Anlage 13.

Beispiel: Früherkennung, Vorsorge und Schutzimpfungen sind nach § 41 BBhV mit Anlage 13 beihilfefähig.
Rechtsgrundlage: § 41 BBhV; Anlage 13 · Gesetzestext öffnen
Stand: BBhV, Stand 2026

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