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Bewerbung, Zugang & Altersgrenzen in Schleswig-Holstein

Wann du dich in Schleswig-Holstein für den Vorbereitungsdienst bewerben kannst, welche Unterlagen gebraucht werden und bis zu welchem Alter eine Verbeamtung möglich ist.

Ablauf & Dauer

Wann und über wen erfolgt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst?

Die Einstellung erfolgt über das IQSH (allgemeinbildende Lehrämter) bzw. das SHIBB (berufsbildende Lehrämter); konkrete Termine regelt die APVO nicht, sondern das Bewerbungsverfahren.

Ausführliche Antwort

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt über das IQSH für die allgemeinbildenden Lehrämter beziehungsweise über das SHIBB für die berufsbildenden Lehrämter. Konkrete Einstellungstermine regelt die APVO nicht; sie ergeben sich aus dem Bewerbungsverfahren über das Portal pbon-SH. Ab dem 01.08.2026 gilt die APVO Lehrkräfte vom 22.06.2026. Rechtsgrundlagen sind § 8 Abs. 1 und Art. 5 APVO Lehrkräfte 2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/63).

Beispiel: Für die allgemeinbildenden Lehrämter läuft deine Einstellung über das IQSH, für die berufsbildenden über das SHIBB – bewerben tust du dich über das Portal pbon-SH.
Rechtsgrundlage: KapVO-LK SH; § 1 APVO Lehrkräfte 2026 · Gesetzestext öffnen
Stand: ab 01.08.2026

Bewerbung & Einstellung

Welche Bewerbungsunterlagen werden verlangt?

Bewerbung über pbOn; vollständige Unterlagenliste erfasst; Stichtage 15.09. und 01.04.

Ausführliche Antwort

Bewerbung über pbOn; vollständige Unterlagenliste erfasst; Stichtage 15.09. und 01.04. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: MBWFK Leitfaden Vorbereitungsdienst.

Beispiel: Du bewirbst dich über pbOn, die Stichtage sind der 15.09. und der 01.04. Die Unterlagenliste findest du im MBWFK Leitfaden Vorbereitungsdienst.
Rechtsgrundlage: MBWFK Leitfaden Vorbereitungsdienst · Gesetzestext öffnen
Stand: 25.08.2026

Gibt es einen NC oder Wartezeiten beim Zugang zum Vorbereitungsdienst?

Der Zugang zum Vorbereitungsdienst wird nach der KapVO LK über Kapazitätssteuerung und Ranking geregelt.

Ausführliche Antwort

Der Zugang zum Vorbereitungsdienst wird nach der KapVO LK über Kapazitätssteuerung und Ranking geregelt. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: MBWFK Leitfaden/FAQ; KapVO LK.

Beispiel: Die Plätze werden nach Kapazität gesteuert und nach einem Ranking vergeben, Grundlage ist die KapVO LK.
Rechtsgrundlage: MBWFK Leitfaden/FAQ; KapVO LK · Gesetzestext öffnen
Stand: 25.08.2026
Diese Antwort ist noch nicht vollständig an der Rechtsquelle bestätigt.

Welche Bewerbungsschlussfristen gelten?

Einstellung zum 1. August mit Bewerbungsschluss 1. April und zum 1. Februar mit Bewerbungsschluss 15. September des Vorjahres; Bewerbung online über den Online-Stellenmarkt Schule (pbon-SH).

Ausführliche Antwort

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt zum 1. August (Bewerbungsschluss 1. April desselben Jahres) und zum 1. Februar (Bewerbungsschluss 15. September des Vorjahres); die Bewerbung läuft online über den Online-Stellenmarkt Schule (pbon-SH), zuständig sind das IQSH (allgemeinbildend) beziehungsweise das SHIBB (berufsbildend). Der Vorbereitungsdienst dauert in allen Lehrämtern 18 Monate.

Beispiel: Für den Start am 1. August bewirbst du dich bis zum 1. April, für den 1. Februar bis zum 15. September des Vorjahres. Die Bewerbung läuft online über pbon-SH.
Rechtsgrundlage: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung SH / IQSH, Informationen zum Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte · Gesetzestext öffnen
Stand: Ministeriumsseite, letzte Aktualisierung 18.09.2026

Zugang & Altersgrenzen

Gibt es in Schleswig-Holstein eine Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung?

§ 48 LHO ist keine laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze, sondern ein haushaltsrechtlicher Einwilligungsvorbehalt: ab dem vollendeten 50. Lebensjahr bedarf die Einstellung der Einwilligung des Finanzministeriums.

Ausführliche Antwort

§ 48 LHO enthält keine laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze, sondern einen haushaltsrechtlichen Einwilligungsvorbehalt: Die Einstellung oder Versetzung in den Landesdienst ab dem vollendeten 50. Lebensjahr (bei Hochschullehrkräften 52.) bedarf der Einwilligung des Finanzministeriums, die nur bei außerordentlichem Mangel an geeigneten jüngeren Bewerbern erteilt wird; laufbahnrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt. Rechtsgrundlage ist § 48 Abs. 1 bis 3 LHO SH (Fassung gültig ab 01.01.2023).

Beispiel: Eine echte Höchstaltersgrenze gibt es nicht – ab dem vollendeten 50. Lebensjahr braucht deine Einstellung aber die Einwilligung des Finanzministeriums (§ 48 LHO).
Rechtsgrundlage: § 48 Abs. 1–3 LHO SH (Fassung gültig ab 01.01.2023) · Gesetzestext öffnen
Stand: 2023

Welche Altersgrenze gilt für die Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit in Schleswig-Holstein?

Für die Verbeamtung gilt ab dem vollendeten 50. Lebensjahr (Hochschullehrkräfte 52.) der haushaltsrechtliche Einwilligungsvorbehalt des Finanzministeriums nach § 48 LHO, keine laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze.

Ausführliche Antwort

§ 48 LHO ist kein laufbahnrechtliches Höchstalter, sondern ein haushaltsrechtlicher Einwilligungsvorbehalt: Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr (bei Hochschullehrkräften 52.) ist die Einwilligung des Finanzministeriums erforderlich. Ohne Einwilligung möglich sind unter anderem die Versetzung aus einer landesunmittelbaren Körperschaft vor dem vollendeten 55. Lebensjahr, der Wechsel zwischen Richter- und Beamtenverhältnis, die Wiedereinstellung nach Kindesbetreuung vor dem vollendeten 55. Lebensjahr sowie Fälle der Versorgungslastenteilung. Rechtsgrundlage ist § 48 Abs. 1 bis 3 LHO SH (Fassung gültig ab 01.01.2023).

Beispiel: Bewirbst du dich mit 51 um die Verbeamtung, ist das nicht ausgeschlossen, sondern hängt von der Einwilligung des Finanzministeriums ab (ab 50, Hochschullehrkräfte ab 52).
Rechtsgrundlage: § 48 Abs. 1–3 LHO SH (Fassung gültig ab 01.01.2023) · Gesetzestext öffnen
Stand: 2023

Welche Ausnahmen und Anrechnungen gelten bei der Altersgrenze?

Ab 50 Jahren ist die Verbeamtung nicht ausgeschlossen, sondern von der Einwilligung des Finanzministeriums abhängig; die abschließenden Ausnahmen regelt § 48 Abs. 2 LHO.

Ausführliche Antwort

Bei Erreichen des Einwilligungsalters von 50 Jahren ist die Verbeamtung nicht ausgeschlossen, sondern von der nur bei außerordentlichem Mangel an jüngeren Bewerbern erteilten Einwilligung des Finanzministeriums abhängig. Konkrete Ausnahmen regelt § 48 Abs. 2 LHO abschließend: Versetzung aus einer landesunmittelbaren Körperschaft vor dem vollendeten 55. Lebensjahr, Wechsel zwischen Richter- und Beamtenverhältnis, Wiedereinstellung nach Kindesbetreuung vor dem vollendeten 55. Lebensjahr sowie Versorgungslastenteilung. Eine pauschale Anrechnung von Erziehungs- oder Unterbrechungszeiten ergibt sich aus § 48 LHO nicht. Rechtsgrundlage ist § 48 Abs. 1 bis 3 LHO SH (Fassung gültig ab 01.01.2023).

Beispiel: Ab 50 ist die Verbeamtung nicht ausgeschlossen, sondern nur von der Einwilligung des Finanzministeriums abhängig; die Ausnahmen regelt § 48 Abs. 2 LHO.
Rechtsgrundlage: § 48 Abs. 1–3 LHO SH (Fassung gültig ab 01.01.2023) · Gesetzestext öffnen
Stand: 2023

Gilt für schwerbehinderte Menschen eine gesonderte Altersgrenze bei der Verbeamtung?

Nein, für schwerbehinderte Menschen gilt keine gesonderte Höchstaltersgrenze; maßgeblich ist der allgemeine Einwilligungsvorbehalt des § 48 Abs. 1 LHO ab dem vollendeten 50. Lebensjahr.

Ausführliche Antwort

Für die Einstellung oder Verbeamtung schwerbehinderter Menschen gilt keine gesonderte laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze; maßgeblich ist der allgemeine haushaltsrechtliche Einwilligungsvorbehalt des § 48 Abs. 1 LHO ab dem vollendeten 50. Lebensjahr, der als Öffnungsklausel wirkt (Einwilligung bei außerordentlichem Mangel an jüngeren Bewerbern). Rechtsgrundlage ist § 48 Abs. 1 bis 3 LHO SH.

Beispiel: Für schwerbehinderte Menschen gibt es keine gesonderte Altersgrenze – es gilt derselbe Einwilligungsvorbehalt ab dem vollendeten 50. Lebensjahr.
Rechtsgrundlage: § 48 Abs. 1–3 LHO SH · Gesetzestext öffnen
Stand: ab 01.01.2023

Welche Altersgrenze gilt für Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst?

Für Lehramtsanwärter und die anschließende Verbeamtung gilt der haushaltsrechtliche Einwilligungsvorbehalt des § 48 Abs. 1 LHO ab dem vollendeten 50. Lebensjahr.

Ausführliche Antwort

Für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter (Beamtenverhältnis auf Widerruf) und die anschließende Verbeamtung gilt der haushaltsrechtliche Einwilligungsvorbehalt des § 48 Abs. 1 LHO ab dem vollendeten 50. Lebensjahr (bei Hochschullehrkräften 52.); die Landesverordnung über die Laufbahnen enthält keine eigene maßgebliche Höchstaltersgrenze. Rechtsgrundlage ist § 48 Abs. 1 bis 3 LHO SH (Fassung gültig ab 01.01.2023).

Beispiel: Auch für Lehramtsanwärter und die anschließende Verbeamtung greift der Einwilligungsvorbehalt des Finanzministeriums erst ab dem vollendeten 50. Lebensjahr.
Rechtsgrundlage: § 48 Abs. 1–3 LHO SH (Fassung gültig ab 01.01.2023) · Gesetzestext öffnen
Stand: 2023

Auf welcher Grundlage werden Lehrkräfte in Schleswig-Holstein verbeamtet?

Die Verbeamtung erfolgt nach LBG SH und LbV SH; die Laufbahnbefähigung wird über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung erworben.

Ausführliche Antwort

Die Verbeamtung von Lehrkräften richtet sich nach dem LBG SH und der Laufbahnverordnung (LbV SH); die Laufbahnbefähigung wird über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung erworben. Rechtsgrundlagen sind das LBG SH und die LbV SH; der amtliche Volltext ist über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.

Beispiel: Deine Verbeamtung läuft nach dem Landesbeamtengesetz und der Laufbahnverordnung SH; die Laufbahnbefähigung erwirbst du über Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung.
Rechtsgrundlage: LBG SH; LbV SH · Gesetzestext öffnen
Stand: 2024

Gibt es eine Sonderregelung zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte?

Eine allgemeine befristete Sonderregelung zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte besteht im regulären Laufbahnrecht SH nicht; die Verbeamtung erfolgt über den regulären Weg bzw. Quer-/Seiteneinstieg.

Ausführliche Antwort

Eine allgemeine befristete Sonderregelung zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte besteht im regulären Laufbahnrecht Schleswig-Holsteins nicht; die Verbeamtung erfolgt über den regulären Weg beziehungsweise über den Quer- oder Seiteneinstieg. Die Anhebung der Altersgrenze auf 50 Jahre (§ 48 LHO) erleichtert die Verbeamtung älterer Bestands- oder Seiteneinsteiger. Rechtsgrundlage ist § 48 LHO SH.

Beispiel: Eine befristete Sonderaktion zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte gibt es nicht – die Verbeamtung läuft über den regulären Weg bzw. Quer-/Seiteneinstieg.
Rechtsgrundlage: § 48 LHO SH · Gesetzestext öffnen
Stand: 2023

Eignung & Sonderfälle

Wann wird die gesundheitliche Eignung geprüft?

Die gesundheitliche Eignung wird vor der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit geprüft; Rechtsgrundlage sind Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 BeamtStG (Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung).

Ausführliche Antwort

Die gesundheitliche Eignung wird vor der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit festgestellt; sie ist Teil der nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 BeamtStG zu prüfenden Eignung, die für alle Landesbeamtinnen und -beamten unmittelbar geltendes Bundesrecht ist. Die Maßstäbe ergeben sich aus der Rechtsprechung zu diesen Vorschriften.

Beispiel: Deine gesundheitliche Eignung wird vor der Berufung ins Beamtenverhältnis auf Probe oder Lebenszeit geprüft.
Rechtsgrundlage: § 9 BeamtStG; Art. 33 Abs. 2 GG · Gesetzestext öffnen
Stand: BeamtStG in der Fassung des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), zuletzt geändert 2021

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