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Bewerbung, Zugang & Altersgrenzen in Berlin

Wann du dich in Berlin für den Vorbereitungsdienst bewerben kannst, welche Unterlagen gebraucht werden und bis zu welchem Alter eine Verbeamtung möglich ist.

Ablauf & Dauer

Zu welchen Terminen wird in den Vorbereitungsdienst eingestellt?

Der Vorbereitungsdienst beginnt parallel zum Schuljahr/Schulhalbjahr, in der Regel zu zwei Terminen (Februar und August/September).

Ausführliche Antwort

Der Vorbereitungsdienst beginnt grundsätzlich parallel zum Schuljahr und Schulhalbjahr; der konkrete Aufnahmezeitpunkt wird von der zuständigen Senatsverwaltung im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht (in der Regel zwei Einstellungstermine pro Jahr: Februar und August/September). Diese Angaben beruhen auf § 6 Abs. 1 VSLVO.

Beispiel: Du kannst zu zwei Terminen starten – im Februar oder im August/September, jeweils parallel zum Schul(halb)jahr.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 VDVO · Gesetzestext öffnen
Stand: VDVO vom 09.07.2026, in Kraft seit 16.07.2026 (GVBl. S. 537)

Bewerbung & Einstellung

Welche Bewerbungsunterlagen werden gefordert?

Bewerbung online; zwei PDF-Pakete mit Formularen, Lebenslauf, Identitäts- und Abschlussnachweisen; Führungszeugnis/Amtsarzt erst bei Einstellungsangebot.

Ausführliche Antwort

Bewerbung online; zwei PDF-Pakete mit Formularen, Lebenslauf, Identitäts- und Abschlussnachweisen; Führungszeugnis/Amtsarzt erst bei Einstellungsangebot. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: SenBJF Bewerbungsunterlagen Vorbereitungsdienst.

Beispiel: Du bewirbst dich online mit zwei PDF-Paketen, in denen Formulare, Lebenslauf sowie Identitäts- und Abschlussnachweise stecken. Führungszeugnis und amtsärztliches Gutachten brauchst du erst, wenn du ein Einstellungsangebot bekommst.
Rechtsgrundlage: SenBJF Bewerbungsunterlagen Vorbereitungsdienst · Gesetzestext öffnen
Stand: 25.08.2026

Gibt es einen NC, ein Auswahlverfahren oder Wartezeiten?

Es gibt keinen NC; derzeit stehen genügend Plätze zur Verfügung. Bei Bewerberüberhang erfolgt die Auswahl nach einem Punkteverfahren.

Ausführliche Antwort

Es gibt keinen Numerus Clausus im hochschulrechtlichen Sinn; laut SenBJF stehen derzeit genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung, sodass aktuell keine Zulassungsbeschränkung besteht. Übersteigt die Bewerberzahl die Plätze, erfolgt die Auswahl nach einem Punkteverfahren gemäß § 4 VSLVO (unter anderem Examensnote, Wartezeit, soziale Kriterien). Diese Angaben beruhen auf § 4 VSLVO.

Beispiel: Einen NC gibt es nicht, aktuell reichen die Plätze – erst bei Bewerberüberhang entscheidet ein Punkteverfahren (§ 4 VSLVO).
Rechtsgrundlage: § 4 VSLVO · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 07/2026

Welche Bewerbungsschlussfristen gelten?

Der Vorbereitungsdienst beginnt zweimal jährlich (August und Februar); der Bewerbungsschluss lag für den Termin 13.08.2026 am 31.03.2026 (verlängert bis 07.04.2026) und für den Termin 01.02.2027 am 22.09.2026.

Ausführliche Antwort

Der Vorbereitungsdienst beginnt in Berlin zu zwei Einstellungsterminen jährlich (August und Februar); die Bewerbung läuft über das Berliner Karriereportal. Für den Einstellungstermin 13.08.2026 endete die Bewerbungsfrist am 31.03.2026 (verlängert bis 07.04.2026), für den 01.02.2027 am 22.09.2026; die Fristen werden je Termin neu festgesetzt und über das Karriereportal bekanntgegeben. Diese Angaben beruhen auf SenBJF – Vorbereitungsdienst (Stand 2026), berlin.de; Berliner Karriereportal.

Beispiel: Für den Start am 13. August 2026 endete die Bewerbung am 31. März 2026 (verlängert bis 7. April 2026), für den 1. Februar 2027 am 22. September 2026.
Rechtsgrundlage: SenBJF – Vorbereitungsdienst (Bewerbungsfristen, Stand 2026) · Gesetzestext öffnen
Stand: 07/2026

Zugang & Altersgrenzen

Bis zu welchem Alter ist die Verbeamtung möglich?

Die Verbeamtung ist faktisch bis zum 47. Lebensjahr möglich; für angestellte Bestandslehrkräfte gilt befristet eine Grenze bis 52.

Ausführliche Antwort

Regulär ist eine Einstellung in das Beamtenverhältnis nur möglich, wenn das Lebensjahr noch nicht vollendet ist, das 20 Jahre vor der Ruhestands-Altersgrenze liegt (bei einer Regelaltersgrenze von 67 faktisch das 47. Lebensjahr). Für angestellte Bestandslehrkräfte gilt befristet eine Sonderregelung mit einer Einstellung bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres (§ 2 LVerbG, gültig bis 31.12.2026). Diese Angaben beruhen auf § 8a Abs. 1 LBG i.V.m. § 2 LVerbG.

Beispiel: Faktisch kannst du dich bis zum 47. Lebensjahr verbeamten lassen; für angestellte Bestandslehrkräfte gilt befristet sogar eine Grenze bis 52.
Rechtsgrundlage: § 8a Abs. 1 LBG; § 2 LVerbG · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 2026

Verbeamtungs-Altersgrenze (Regel/Probe)

In Berlin ist eine Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit nur bis zu dem Lebensjahr möglich, das 20 Jahre vor der jeweiligen Ruhestandsaltersgrenze liegt, bei einer Altersgrenze von 67 also faktisch bis zum 47. Lebensjahr.

Ausführliche Antwort

Die Höchstaltersgrenze bestimmt, dass eine Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit nur bis zu dem Lebensjahr erfolgen kann, das 20 Jahre vor der jeweiligen Ruhestandsaltersgrenze liegt; bei einer Altersgrenze von 67 Jahren entspricht dies faktisch dem 47. Lebensjahr. Für Zeiten der Kinderbetreuung oder der Pflege kann die Grenze um bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden. Wer vor Erreichen dieser Grenze bereits Beamter auf Widerruf war, kann übernommen werden. Diese Angaben beruhen auf § 8a Abs. 1, 2 LBG; der amtliche Volltext ist über gesetze.berlin.de abrufbar.

Beispiel: Weil du 20 Jahre vor der Ruhestandsgrenze verbeamtet sein musst, ist bei einer Altersgrenze von 67 faktisch bis zum 47. Lebensjahr Schluss.
Rechtsgrundlage: § 8a Abs. 1, 2 LBG Berlin · Gesetzestext öffnen
Stand: LBG Berlin, Fassung vom 17.12.2020, gültig ab 01.01.2021 (Stand 09/2026)

Altersgrenze – Ausnahmen / Anrechnung

Bei der Höchstaltersgrenze werden Zeiten der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren und der Pflege naher Angehöriger berücksichtigt.

Ausführliche Antwort

Bei der Höchstaltersgrenze nach dem LBG Berlin werden Zeiten der Kinderbetreuung für Kinder unter 18 Jahren sowie der Pflege Angehöriger angerechnet; maßgeblich bleibt das Lebensjahr, das 20 Jahre vor der Ruhestandsaltersgrenze liegt. Diese Angaben beruhen auf § 8a LBG Berlin; der amtliche Volltext ist über gesetze.berlin.de abrufbar.

Beispiel: Hast du ein Kind unter 18 betreut oder nahe Angehörige gepflegt, werden diese Zeiten auf die Höchstaltersgrenze angerechnet.
Rechtsgrundlage: § 8a Abs. 2 LBG Berlin · Gesetzestext öffnen
Stand: LBG Berlin, Fassung vom 17.12.2020, gültig ab 01.01.2021 (Stand 09/2026)

Altersgrenze – Schwerbehinderte

Die Höchstaltersgrenze des § 8a Abs. 1 LBG Berlin liegt 20 Jahre vor der Regelaltersgrenze, bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren also beim vollendeten 47. Lebensjahr. Sie wird nach Absatz 2 nur für Zeiten tatsächlicher Kinderbetreuung und tatsächlicher Pflege naher Angehöriger hinausgeschoben, je bis zu einem Jahr und insgesamt höchstens um drei Jahre. Eine ausdrückliche Ausnahme für schwerbehinderte Menschen enthält § 8a LBG Berlin nicht.

Ausführliche Antwort

§ 8a Abs. 1 LBG Berlin bindet Einstellungen in ein Beamtenverhältnis auf Probe oder Lebenszeit und Versetzungen in den Dienst des Landes Berlin daran, dass die Person das Lebensjahr noch nicht vollendet hat, das 20 Jahre vor der Regelaltersgrenze liegt; bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren ist das das vollendete 47. Lebensjahr. Beim Dienstherrenwechsel nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag tritt an diese Stelle das 50. Lebensjahr. Nach Absatz 2 wird die Grenze hinausgeschoben für Zeiten tatsächlicher Kinderbetreuung bis zu einem Jahr je Kind unter 18 Jahren und für Zeiten tatsächlicher Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger bis zu einem Jahr je Angehörigem, insgesamt höchstens um drei Jahre. Die in Absatz 3 genannten Ausnahmen betreffen vom Abgeordnetenhaus zu wählende Personen, Ämter nach § 46 Abs. 1 LBG und Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Eine Sonderregelung für schwerbehinderte Menschen ist in § 8a LBG Berlin nicht enthalten. Zu unterscheiden ist davon die Einstellung in den Vorbereitungsdienst, also in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf: Dafür können die Laufbahnverordnungen nach § 29 Abs. 1 Satz 2 LfbG Berlin eigene Höchstaltersgrenzen festlegen, und § 32 LfbG sieht dazu Anrechnungs- und Anhebungsvorschriften vor. In einzelnen laufbahnrechtlichen Sonderregelungen bestehen für schwerbehinderte Menschen erhöhte Altersgrenzen; maßgeblich ist die für die konkrete Laufbahn geltende Verordnung.

Beispiel: Kinderbetreuung und Pflege schieben deine Altersgrenze um höchstens drei Jahre nach hinten. Für schwerbehinderte Menschen kennt § 8a LBG Berlin keine Sonderregelung, für den Vorbereitungsdienst können die Laufbahnverordnungen aber eigene, erhöhte Altersgrenzen vorsehen.
Rechtsgrundlage: § 8a Abs. 1 bis 3 LBG Berlin; § 29 Abs. 1 S. 2, § 32 LfbG Berlin · Gesetzestext öffnen
Stand: LBG Berlin, Stand 09/2026

Altersgrenze Vorbereitungsdienst (BaW)

Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf gilt die Höchstaltersgrenze nicht unmittelbar, entscheidend ist aber, dass das Widerrufsverhältnis vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze begründet wurde.

Ausführliche Antwort

Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf gilt die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit nicht unmittelbar. Maßgeblich ist, dass die spätere Verbeamtung auf Probe nur möglich ist, wenn das Beamtenverhältnis auf Widerruf vor Vollendung des maßgeblichen Lebensjahres begründet wurde. Diese Angaben beruhen auf § 8a Abs. 1 LBG; der amtliche Volltext ist über gesetze.berlin.de abrufbar.

Beispiel: Für den Vorbereitungsdienst auf Widerruf gilt die Höchstaltersgrenze nicht unmittelbar – entscheidend ist nur, dass du das Widerrufsverhältnis vor der maßgeblichen Altersgrenze begonnen hast.
Rechtsgrundlage: § 8a Abs. 1 Satz 2, 3 LBG Berlin · Gesetzestext öffnen
Stand: LBG Berlin, Fassung vom 17.12.2020, gültig ab 01.01.2021 (Stand 09/2026)

Werden Lehrkräfte in Berlin verbeamtet?

Ja, Berlin verbeamtet Lehrkräfte wieder seit dem Schuljahr 2022/23 (zuvor rund 18 Jahre Angestelltenmodell).

Ausführliche Antwort

Berlin verbeamtet Lehrkräfte wieder seit dem Schuljahr 2022/23 (als letztes Bundesland; zuvor rund 18 Jahre Angestelltenmodell). Rechtsgrundlage ist unter anderem das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz (LVerbG). Im Vorbereitungsdienst besteht ein Beamtenverhältnis auf Widerruf. Diese Angaben beruhen auf LVerbG (10.02.2023) i.V.m. LBG/LfbG Berlin.

Beispiel: Ja – seit dem Schuljahr 2022/23 verbeamtet Berlin wieder Lehrkräfte, nach rund 18 Jahren Angestelltenmodell.
Rechtsgrundlage: LVerbG; LBG/LfbG Berlin · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 2023

Gibt es eine Sonderregelung zur Verbeamtung von Bestandslehrkräften?

Ja, das LVerbG (befristet bis 31.12.2026) erlaubt die Verbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte bis 52 Jahre mit Anrechnung der Angestelltenzeit.

Ausführliche Antwort

Das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz (LVerbG, befristet bis 31.12.2026) ermöglicht die Verbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte, die im Schuljahr 2022/23 unbefristet und ungekündigt im Berliner Schuldienst beschäftigt waren: Die Höchstaltersgrenze liegt bei der Vollendung des 52. Lebensjahres (statt 47), und die hauptberufliche Angestelltentätigkeit wird ab drei bewährten Jahren voll auf die Probezeit angerechnet (gegebenenfalls direkte Berufung auf Lebenszeit). Dies betrifft Bestandslehrkräfte, nicht Referendare oder neue Lehrkräfte. Diese Angaben beruhen auf §§ 1–3 LVerbG.

Beispiel: Bist du angestellte Bestandslehrkraft, kannst du dich nach dem LVerbG (befristet bis 31.12.2026) noch bis 52 verbeamten lassen – deine Angestelltenzeit wird angerechnet.
Rechtsgrundlage: §§ 1-3 LVerbG · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 2026

Eignung & Sonderfälle

Ist eine amtsärztliche Eignungsprüfung erforderlich?

Ja, die gesundheitliche Eignung ist durch ärztliches Gutachten festzustellen; bei der Übernahme auf Probe kann auf ein erneutes Gutachten verzichtet werden.

Ausführliche Antwort

Die gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis ist durch ärztliches Gutachten einer von der Dienstbehörde bestimmten Ärztin oder eines Arztes festzustellen. Vor der Verbeamtung auf Probe kann auf ein erneutes Gutachten verzichtet werden, wenn die Eignung bereits für das vorangegangene Beamtenverhältnis auf Widerruf (Referendariat) festgestellt wurde und keine neuen Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen vorliegen. Diese Angaben beruhen auf § 8 Abs. 2 und 3 LBG i.V.m. § 9 BeamtStG.

Beispiel: Vor der Verbeamtung musst du deine gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Gutachten nachweisen; bei der Übernahme auf Probe kann ein erneutes Gutachten entfallen.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2, 3 LBG Berlin; § 9 BeamtStG · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

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