Bewerbung, Zugang & Altersgrenzen in Brandenburg
Wann du dich in Brandenburg für den Vorbereitungsdienst bewerben kannst, welche Unterlagen gebraucht werden und bis zu welchem Alter eine Verbeamtung möglich ist.
Ablauf & Dauer
Zu welchen Terminen wird in den Vorbereitungsdienst eingestellt?
Die Einstellungstermine legt das Landesinstitut fest; für den Dualen Masterstudiengang jährlich zum 1. Februar.
Ausführliche Antwort
Die Einstellungstermine und Antragsfristen werden vom Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung festgelegt; für den Dualen Masterstudiengang erfolgt die Einstellung jährlich zum 1. Februar. Diese Angaben beruhen auf § 4 OVP.
Bewerbung & Einstellung
Welche Bewerbungsunterlagen werden gefordert?
Gefordert werden u. a. das Zeugnis über den lehramtsbezogenen Masterabschluss (oder ein vorläufiger Nachweis), Lebenslauf und ggf. Sprachnachweise.
Ausführliche Antwort
Nach § 4 OVP sind unter anderem das Zeugnis über den lehramtsbezogenen Masterabschluss (oder ein vorläufiger Nachweis) und gegebenenfalls Nachweise deutscher Sprachkenntnisse einzureichen; das MBJS-Portal fordert konkret unter anderem Lebenslauf und Hochschulabschluss-/Vorabzeugnis. Diese Angaben beruhen auf § 4 OVP; MBJS-Portal.
Gibt es einen NC, ein Auswahlverfahren oder Wartezeiten?
Es gibt keinen festen NC; bei mehr Bewerbungen als Plätzen werden 10 % nach Härtefällen, 65 % nach Leistung und 35 % nach Wartezeit vergeben.
Ausführliche Antwort
Es gibt keinen festen Numerus Clausus. Übersteigt die Zahl der Anträge die Plätze, werden nach § 6 OVP bis zu 10 % für Härtefälle vergeben; von den übrigen Plätzen 65 % nach Leistung (Gesamtnote des Hochschulabschlusses, § 8) und 35 % nach Wartezeit. Diese Angaben beruhen auf §§ 6, 8 OVP.
Welche Bewerbungsschlussfristen gelten?
Der Vorbereitungsdienst beginnt zum 1. Februar und zum 1. August; die Bewerbungsstichtage sind der 5. Oktober (Februartermin) und der 2. April (Augusttermin); es handelt sich nicht um Ausschlussfristen.
Ausführliche Antwort
Der Vorbereitungsdienst beginnt in Brandenburg zum 1. Februar und zum 1. August; die Bewerbung läuft über das Online-Bewerbungsportal des MBJS. Bewerbungsstichtage sind der 5. Oktober (für den 1. Februar) und der 2. April (für den 1. August); es handelt sich ausdrücklich nicht um Ausschlussfristen, spätere Bewerbungen werden im Nachrückverfahren berücksichtigt. Diese Angaben beruhen auf MBJS – Bewerbung für den Vorbereitungsdienst (mbjs.brandenburg.de).
Zugang & Altersgrenzen
Bis zu welchem Alter ist die Verbeamtung möglich?
In das Beamtenverhältnis auf Probe oder Lebenszeit darf nach § 3 Abs. 2 Satz 1 LBG Brandenburg nicht berufen werden, wer bereits das 47. Lebensjahr vollendet hat. Für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes gilt nach § 3 Abs. 3 Satz 1 LBG das vollendete 40. Lebensjahr als Höchstaltersgrenze.
Ausführliche Antwort
§ 3 Abs. 2 Satz 1 LBG Brandenburg bestimmt, dass in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit nicht berufen werden darf, wer bereits das 47. Lebensjahr vollendet hat. Ausgenommen ist, wer vor Vollendung des 47. Lebensjahres bereits in einem Beamten- oder Richterverhältnis stand und seitdem ununterbrochen Anspruch auf Dienst- oder Versorgungsbezüge hat. Ausnahmen kann die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium zulassen; § 48 der Landeshaushaltsordnung bleibt unberührt. Für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes gilt nach § 3 Abs. 3 Satz 1 LBG das vollendete 40. Lebensjahr. Diese Grenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz. Für Polizeivollzugsbeamte gelten nach § 109a LBG abweichend 44 bzw. 36 Jahre.
Wie hoch ist die Altersgrenze für die Verbeamtung auf Probe?
Die Regelaltersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe liegt bei 47 Jahren. Wer das 47. Lebensjahr vollendet hat, darf nach § 3 Abs. 2 Satz 1 LBG Brandenburg nicht mehr berufen werden, sofern nicht bereits zuvor ein Beamten- oder Richterverhältnis mit ununterbrochenem Bezügeanspruch bestand.
Ausführliche Antwort
Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 LBG Brandenburg darf in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit nicht berufen werden, wer bereits das 47. Lebensjahr vollendet hat. Die Vorschrift nennt eine Rückausnahme: Sie greift nicht, wenn vor Vollendung des 47. Lebensjahres ein Beamtenverhältnis im Sinne des § 4 BeamtStG oder ein Richterverhältnis begründet wurde und seitdem ununterbrochen Anspruch auf Dienst- oder Versorgungsbezüge besteht oder im Fall einer Beurlaubung ohne Besoldung die Zeit der Beurlaubung als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt wird. Ausnahmen kann die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium zulassen.
Wodurch kann sich die Altersgrenze verschieben?
§ 3 LBG Brandenburg zählt Kinderbetreuung, Pflege naher Angehöriger oder Schwerbehinderung nicht als Ausnahmetatbestände auf. Absatz 4 erlaubt lediglich, von der Höchstaltersgrenze abzusehen, wenn dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist. Daneben kann die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium Ausnahmen zulassen.
Ausführliche Antwort
Anders als in einigen anderen Ländern enthält § 3 LBG Brandenburg keinen Katalog von Verschiebungsgründen. Absatz 4 lautet: ‚Von der Höchstaltersgrenze nach Absatz 2 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist.‘ Hinzu kommt die Möglichkeit der obersten Dienstbehörde, im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium Ausnahmen zuzulassen (§ 3 Abs. 2 S. 2 LBG). Für den Vorbereitungsdienst nennt § 3 Abs. 3 S. 2 LBG nur zwei Ausnahmen: Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und Fälle des § 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz. Regelungen zur Anrechnung von Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten können sich aus der Laufbahnverordnung ergeben (BbgLaufbV); maßgeblich ist deren geltende Fassung.
Was gilt bei der Altersgrenze für Schwerbehinderte?
Eine ausdrückliche Anhebung der Einstellungshöchstaltersgrenze für schwerbehinderte Menschen ist im Landesbeamtengesetz nicht vorgesehen. § 3 Abs. 3 Satz 2 LBG nennt als Ausnahmen vom 40. Lebensjahr nur Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines sowie Fälle des § 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz. Eine abweichende Regelung kann sich aus der Laufbahnverordnung ergeben und ist dort zu prüfen.
Ausführliche Antwort
Das Landesbeamtengesetz Brandenburg regelt die Einstellungshöchstaltersgrenzen in § 3: 47 Jahre für die Berufung auf Probe oder Lebenszeit, 40 Jahre für den Vorbereitungsdienst. Eine Sonderregelung für schwerbehinderte Menschen enthält die Vorschrift nicht. Die in § 3 Abs. 3 Satz 2 LBG genannten Ausnahmen betreffen ausschließlich Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und Fälle des § 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz. Für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bleibt damit nach dem Gesetzeswortlaut nur die allgemeine Härtefallklausel des § 3 Abs. 4 LBG. Eine erhöhte Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen kann sich aus der Brandenburgischen Laufbahnverordnung ergeben; maßgeblich ist deren geltende Fassung.
Wie hoch ist die Höchstaltersgrenze für den Vorbereitungsdienst?
Für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes gilt nach § 3 Abs. 3 Satz 1 LBG Brandenburg das vollendete 40. Lebensjahr als Einstellungshöchstaltersgrenze. Sie gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz.
Ausführliche Antwort
§ 3 Abs. 3 Satz 1 LBG Brandenburg bestimmt: ‚Für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes gemäß § 4 Absatz 4 Buchstabe a des Beamtenstatusgesetzes ist das vollendete 40. Lebensjahr die Einstellungshöchstaltersgrenze.‘ Satz 2 nimmt Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines sowie Fälle des § 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz davon aus. Satz 3 regelt den Sonderfall eines Vorbereitungsdienstes, der zugleich allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne des Artikels 12 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz ist: Dort gilt die Altersgrenze nicht, jedoch dürfen im Anschluss nur diejenigen zu Beamten auf Probe ernannt werden, die bei Beginn des Vorbereitungsdienstes die Grenze des Absatzes 2 Satz 1 noch nicht überschritten hatten. Für den Polizeivollzugsdienst gilt nach § 109a LBG abweichend das 36. Lebensjahr.
Werden Lehrkräfte in Brandenburg verbeamtet?
Ja, Lehrkräfte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verbeamtet – im Vorbereitungsdienst auf Widerruf, danach auf Probe und auf Lebenszeit.
Ausführliche Antwort
Lehrkräfte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verbeamtet: Einstellung in den Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf, nach bestandener Staatsprüfung Beamtenverhältnis auf Probe, danach auf Lebenszeit. Das Eingangsamt ist A13 für alle Lehrämter (inklusive Grundschule seit 2020/21). Diese Angaben beruhen auf § 18 LBG i.V.m. § 10 BeamtStG.
Gibt es eine Sonderregelung zur Verbeamtung von Bestandslehrkräften?
Nein, eine besondere Nachverbeamtungsregelung für angestellte Bestandslehrkräfte besteht nicht; sie unterliegen denselben allgemeinen Voraussetzungen (u. a. Altersgrenze nach § 17 LBG) wie jede andere Bewerberin/jeder andere Bewerber.
Ausführliche Antwort
Im Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG) und im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) findet sich keine gesonderte, auf angestellte Bestandslehrkräfte zugeschnittene Ausnahmeregelung für deren nachträgliche Verbeamtung. Maßgeblich ist die allgemeine Regel: Ernennungen richten sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Bestenauslese, § 9 BeamtStG) sowie nach den Altersgrenzen des § 17 LBG (Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 47. Lebensjahres; Ausnahmen kann die oberste Dienstbehörde nach § 17 Abs. 4 LBG zulassen, etwa bei erheblichem dienstlichem Interesse oder Fachkräftemangel). Eine angestellte Bestandslehrkraft kann folglich nur über den regulären Weg – Erwerb der Laufbahnbefähigung bzw. Quer- oder Seiteneinstieg mit entsprechender Nachqualifizierung – und innerhalb dieser Altersgrenzen verbeamtet werden; ein eigenes, befristetes Nachverbeamtungsprogramm speziell für diese Gruppe ist im hier eingesehenen Recht nicht ersichtlich.
Eignung & Sonderfälle
Ist eine amtsärztliche Eignungsprüfung erforderlich?
Ja, die gesundheitliche Eignung ist durch ein ärztliches Gutachten festzustellen; dies kann bereits vor der Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgen.
Ausführliche Antwort
Die gesundheitliche Eignung ist aufgrund eines ärztlichen Gutachtens festzustellen; sie kann bereits vor Begründung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf durchgeführt werden. Diese Angaben beruhen auf § 18 Abs. 3 LBG i.V.m. § 9 BeamtStG.
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