Start › Referendariat › Bayern › Krankenversicherung

Krankenversicherung im Referendariat: GKV oder PKV in Bayern

Vor dem ersten Tag im Referendariat musst du entscheiden, wie du dich krankenversicherst. In Bayern gibt es keine pauschale Beihilfe; du wählst zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beihilfe mit ergänzender privater Krankenversicherung. Was dabei gilt, steht in den Antworten unten.

Kranken-/Pflegeversicherung

Wie hoch sind GKV- und PKV-Beiträge während des Referendariats?

GKV: bundeseinheitlich 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (2026 durchschnittlich 2,9 % laut BMG); in der PKV nur der Beihilfe-Resttarif, dessen Prämie ein Marktdatum ist.

Ausführliche Antwort

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt bundeseinheitlich der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % (§ 241 SGB V) zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags; den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2026 hat das Bundesministerium für Gesundheit nach § 242a SGB V auf 2,9 % festgelegt. Für beihilfeberechtigte Anwärter gibt es keinen Arbeitgeberanteil; nach der Bayerischen Beihilfeverordnung sind sie beihilfeberechtigt und versichern in der PKV nur den Rest-/Beihilfetarif, dessen Beiträge Marktdaten und keine gesetzliche Größe sind. Diese Angaben beruhen auf §§ 241, 242a SGB V, gesetze-im-internet.de; BMG-Bekanntmachung 2026.

Beispiel: In der GKV zahlst du 14,6 % plus rund 2,9 % Zusatzbeitrag (2026); privat versicherst du nur den Beihilfe-Rest, dessen Prämie vom Markt abhängt.
Rechtsgrundlage: Bek. v. 22.01.1992 Nr. 2; Art. 96 Abs. 2 Satz 5 BayBG; BMG „Beiträge der GKV“ · Gesetzestext öffnen
Stand: abgerufen 24.08.2026

Pauschale Beihilfe

Kann in Bayern die pauschale Beihilfe gewählt werden?

Nein. Bayern bietet keine pauschale Beihilfe (kein „Hamburger Modell“). Art. 96 BayBG und BayBhV kennen nur die prozentuale Beihilfe; der Begriff „Pauschalbeihilfe“ bezeichnet in Bayern ausschließlich die Pflegepauschale bei häuslicher Pflege (§§ 32, 33 BayBhV, BayBhVBek Nr. 32).

Ausführliche Antwort

Nein. Bayern bietet keine pauschale Beihilfe (kein „Hamburger Modell“). Art. 96 BayBG und BayBhV kennen nur die prozentuale Beihilfe; der Begriff „Pauschalbeihilfe“ bezeichnet in Bayern ausschließlich die Pflegepauschale bei häuslicher Pflege (§§ 32, 33 BayBhV, BayBhVBek Nr. 32). Es gibt auch keinen Dienstherrnzuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung: Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, trägt den Beitrag vollständig selbst; der Beihilfeanspruch reduziert sich dann auf Zahnersatz, Heilpraktiker und Wahlleistungen, im Übrigen Differenzkostenbeihilfe nach § 46 Abs. 3 BayBhV (Art. 96 Abs. 2 Satz 4, 5 BayBG). Geprüft am 24.08.2026; maßgebliche Fundstelle: Art. 96 Abs. 3 Satz 1, 2 BayBG; §§ 32, 46 BayBhV; BayBhVBek Nr. 32.

Beispiel: Nein, Bayern bietet keine pauschale Beihilfe, ein Hamburger Modell gibt es hier nicht. Es gibt nur die prozentuale Beihilfe.
Rechtsgrundlage: Art. 96 Abs. 3 Satz 1, 2 BayBG; §§ 32, 46 BayBhV; BayBhVBek Nr. 32; Art. 96 Abs. 2 Satz 4, 5 BayBG; § 46 Abs. 3 BayBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: BayBhVBek, konsolidiert

Was gilt ohne besonderen Antrag?

Ohne besonderen Antrag gilt die reguläre prozentuale Beihilfe (50 %/70 %/80 %) neben eigener Krankenversicherung; ein Beihilfeantrag ist stets für die konkrete Leistung erforderlich (schriftlich, EDV-Ausdruck oder Beihilfe-App).

Ausführliche Antwort

Ohne besonderen Antrag gilt die reguläre prozentuale Beihilfe (50 %/70 %/80 %) neben eigener Krankenversicherung; ein Beihilfeantrag ist stets für die konkrete Leistung erforderlich (schriftlich, EDV-Ausdruck oder Beihilfe-App). Geprüft am 24.08.2026; maßgebliche Fundstelle: Art. 96 Abs. 3 BayBG; § 48 Abs. 1 BayBhV.

Beispiel: Auch ohne besonderen Antrag bekommst du die reguläre individuelle Beihilfe – in Bayern ohnehin der einzige Weg.
Rechtsgrundlage: Art. 96 Abs. 3 BayBG; § 48 Abs. 1 BayBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 07.07.2026

Was passiert bei späterem Wechsel zwischen GKV und PKV?

Beihilferechtlich folgenreich ist allein der Versicherungsstatus: GKV-Mitglieder erhalten nur Zahnersatz/Heilpraktiker/Wahlleistungen (Art. 96 Abs. 2 Satz 5); freiwillig GKV-Versicherte erhalten Differenzkostenbeihilfe zu 100 % auf den verbleibenden beihilfefähigen Differenzbetrag; Aussteuerung erhöht den Satz um 20 Pp (max. 90 %).

Ausführliche Antwort

Beihilferechtlich folgenreich ist allein der Versicherungsstatus: GKV-Mitglieder erhalten nur Zahnersatz/Heilpraktiker/Wahlleistungen (Art. 96 Abs. 2 Satz 5); freiwillig GKV-Versicherte erhalten Differenzkostenbeihilfe zu 100 % auf den verbleibenden beihilfefähigen Differenzbetrag; Aussteuerung erhöht den Satz um 20 Pp (max. 90 %). Geprüft am 24.08.2026; maßgebliche Fundstelle: Art. 96 Abs. 2 Satz 5 BayBG; § 46 Abs. 3, 5 BayBhV.

Beispiel: Für die Pauschale entfällt die Frage; ein Wechsel zwischen GKV und PKV richtet sich nach den regulären Beihilfe- und Versicherungsregeln.
Rechtsgrundlage: Art. 96 Abs. 2 Satz 5 BayBG; § 46 Abs. 3, 5 BayBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 07.07.2026

Was passiert bei Umzug (Zuzug) nach Bayern?

Bei Wechsel in ein bayerisches Beamtenverhältnis gilt ausschließlich bayerisches Beihilferecht (Art. 96 BayBG, BayBhV); eine in einem anderen Land gewählte pauschale Beihilfe kann in Bayern nicht fortgeführt werden, weil das Institut hier nicht existiert. Beihilfeberechtigung ab Bestehen des bayerischen Dienstverhältnisses mit Bezügen.

Ausführliche Antwort

Bei Wechsel in ein bayerisches Beamtenverhältnis gilt ausschließlich bayerisches Beihilferecht (Art. 96 BayBG, BayBhV); eine in einem anderen Land gewählte pauschale Beihilfe kann in Bayern nicht fortgeführt werden, weil das Institut hier nicht existiert. Beihilfeberechtigung ab Bestehen des bayerischen Dienstverhältnisses mit Bezügen. Geprüft am 24.08.2026; maßgebliche Fundstelle: § 2 Abs. 1, 2 BayBhV; Art. 96 Abs. 1 BayBG (Volltext geprüft).

Beispiel: Ziehst du nach Bayern, bleibt dir nur die individuelle Beihilfe plus beihilfekonforme PKV – eine Pauschale gibt es hier nicht.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1, 2 BayBhV; Art. 96 Abs. 1 BayBG (Volltext geprüft) · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 07.07.2026

Was ist die pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)?

Definition darf nur mit ausdrücklichem Hinweis geführt werden, dass Bayern dieses Modell nicht anbietet. In Bayern wird Beihilfe „als Vomhundertsatz der beihilfefähigen Aufwendungen (Bemessungssatz) oder als Pauschalen“ gewährt – letzteres meint Leistungspauschalen (z. B. Pflege), nicht einen monatlichen Beitragszuschuss.

Ausführliche Antwort

Definition darf nur mit ausdrücklichem Hinweis geführt werden, dass Bayern dieses Modell nicht anbietet. In Bayern wird Beihilfe „als Vomhundertsatz der beihilfefähigen Aufwendungen (Bemessungssatz) oder als Pauschalen“ gewährt – letzteres meint Leistungspauschalen (z. B. Pflege), nicht einen monatlichen Beitragszuschuss. Geprüft am 24.08.2026; maßgebliche Fundstelle: Art. 96 Abs. 3 Satz 1 BayBG; §§ 32, 46 BayBhV.

Beispiel: Das Hamburger Modell ist ein monatlicher Beitragszuschuss zur Krankenversicherung. Bayern bietet es nicht an, hier gibt es die Beihilfe als Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen.
Rechtsgrundlage: Art. 96 Abs. 3 Satz 1 BayBG; §§ 32, 46 BayBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.01.2025

Pflege

Wie ist die Pflegeversicherung bei pauschaler Beihilfe geregelt?

Konstrukt in Bayern nicht vorhanden. Die Werte „1,8 % + 0,6 %“ sind der Arbeitnehmeranteil am SPV-Beitrag (Gesamtsatz 3,6 %, Kinderlosenzuschlag 0,6 %, allein von Beschäftigten getragen) und gelten für Beamte/Anwärter nicht, da kein Arbeitgeberanteil existiert; Beihilfeberechtigte tragen ihre (private) Pflege-Pflichtversicherung bzw. freiwillige GKV-Pflege vollständig selbst. Der Link auf § 241 SGB V (allgemeiner KV-Beitragssatz) ist sachfremd; einschlägig ist das SGB XI.

Ausführliche Antwort

Konstrukt in Bayern nicht vorhanden. Die Werte „1,8 % + 0,6 %“ sind der Arbeitnehmeranteil am SPV-Beitrag (Gesamtsatz 3,6 %, Kinderlosenzuschlag 0,6 %, allein von Beschäftigten getragen) und gelten für Beamte/Anwärter nicht, da kein Arbeitgeberanteil existiert; Beihilfeberechtigte tragen ihre (private) Pflege-Pflichtversicherung bzw. freiwillige GKV-Pflege vollständig selbst. Der Link auf § 241 SGB V (allgemeiner KV-Beitragssatz) ist sachfremd; einschlägig ist das SGB XI. Geprüft am 24.08.2026; maßgebliche Fundstelle: BMG „Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung“; § 1 Abs. 1 Satz 2 BayBhV; Bek. v. 22.01.1992 Nr. 2.

Beispiel: Als Beihilfeberechtigter trägst du deine private Pflege-Pflichtversicherung oder die Pflege in der freiwilligen GKV vollständig selbst. Einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht.
Rechtsgrundlage: BMG „Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung“; § 1 Abs. 1 Satz 2 BayBhV; Bek. v. 22.01.1992 Nr. 2 · Gesetzestext öffnen
Stand: abgerufen 24.08.2026 (Beitragssatz seit 01.01.2025)

GKV-Ergänzung

Was gilt bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung?

Bei GKV-Mitgliedern ist der Beihilfeanspruch auf Zahnersatz, Heilpraktiker und stationäre Wahlleistungen beschränkt; im Übrigen gehen GKV-Sachleistungen vor.

Ausführliche Antwort

Bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beihilfeanspruch auf Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen und Wahlleistungen im Krankenhaus beschränkt; im Übrigen gehen die GKV-Sachleistungen vor. Diese Angaben beruhen auf Art. 96 Abs. 2 Satz 5 BayBG.

Beispiel: Bist du gesetzlich versichert, gibt es Beihilfe nur noch für Zahnersatz, Heilpraktiker und stationäre Wahlleistungen; sonst gehen die GKV-Sachleistungen vor.
Rechtsgrundlage: Art. 96 Abs. 2 Satz 3, 5, Abs. 3 Satz 6 Nr. 2 BayBG; § 46 Abs. 3 BayBhV · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.01.2025

Persönlich klären

Was heißt das konkret für dich? Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir deine Situation in Bayern durch.

Termin buchen

oder anrufen: 0251 414850

Dein Leitfaden

Der Leitfaden für Bayern ist in Arbeit. Trag dich ein, dann bekommst du ihn, sobald er erscheint.

Leitfaden vorbestellen

Was kostet dich die Krankenversicherung?

Rechne aus, was PKV oder pauschale Beihilfe in Bayern für dich bedeuten.

Zum Rechner

Alle Antworten beruhen auf den Landesvorschriften für Bayern und nennen ihre Fundstelle. Datenstand v225. Die Angaben ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Sprich mit uns, bevor du unterschreibst.

Kostenlos und unverbindlich, im Büro in Münster, per Video oder am Telefon: 0251 414850 (Mo–Fr 9–17 Uhr)

Termin buchen

Informationen zu unserem Status als Versicherungsmakler: Erstinformation nach § 15 VersVermV