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Nach dem Referendariat: Probezeit, A13 & Absicherung in Thüringen

Was nach dem Referendariat in Thüringen kommt: Einstellung auf Probe, Besoldung und Erfahrungsstufen, Probezeit und Absicherung bei Dienstunfähigkeit.

A13 & Erfahrungsstufen

Ist A13 das Eingangsamt für Lehrkräfte in Thüringen?

A13 ist Eingangsamt für alle Lehrämter; das Grundgehalt A13 Stufe 1 beträgt 5.073,12 €.

Ausführliche Antwort

A13 ist Eingangsamt für alle Lehrämter; Thüringen hob als erstes Bundesland zum 01.08.2021 alle Lehrämter (einschließlich Grundschule) auf A13 an. Grundgehalt A13 Stufe 1: 5.073,12 € (Stand 01.02.2025); die Jahressonderzahlung ist in das Grundgehalt integriert. Diese Angaben beruhen auf ThürBesG, dbb-Besoldungstabelle 01.02.2025.

Beispiel: A13 ist das Eingangsamt für alle Lehrämter; das Grundgehalt in Stufe 1 beträgt 5.073,12 €.
Rechtsgrundlage: ThürBesG; Besoldungstabelle Thüringen 01.02.2025 · Gesetzestext öffnen
Stand: 01.02.2025

In welche Erfahrungsstufe wird man bei der Verbeamtung eingestuft, und wie sind die Stufenlaufzeiten in A13?

Das Grundgehalt in A13 beginnt in Thüringen in Erfahrungsstufe 1, nicht in Stufe 5; der Aufstieg erfolgt bis Stufe 5 im Zwei-Jahres- und danach im Drei-Jahres-Rhythmus bis zur Endstufe 8.

Ausführliche Antwort

Das Grundgehalt richtet sich nach Erfahrungsstufen. In Thüringen beginnt die Besoldungsgruppe A13 in der Erfahrungsstufe 1 (nicht, wie zuvor behauptet, erst in Stufe 5); die Tabelle weist für A13 insgesamt acht Stufen aus, Stufen 9 bis 12 existieren für A13 nicht. Der Aufstieg erfolgt gemäß § 24 Abs. 2 ThürBesG von Stufe 1 bis 5 im Zwei-Jahres-Rhythmus und von Stufe 5 bis zur Endstufe 8 im Drei-Jahres-Rhythmus. Mit Stand 01.02.2025 reichen die A13-Beträge von 5.073,12 € in Stufe 1 bis 6.265,14 € in der Endstufe 8. Diese Angaben beruhen auf § 24 Abs. 2 ThürBesG und der aktuellen Besoldungstabelle; über zwei unabhängige Tabellenquellen (Zeile für Zeile) bestätigt.

Beispiel: Du startest in A13 in Erfahrungsstufe 1. Bis Stufe 5 steigst du alle zwei Jahre auf, danach alle drei Jahre bis zur Endstufe 8.
Rechtsgrundlage: § 24 Abs. 2 ThürBesG; Besoldungstabelle Thüringen 01.02.2025 · Gesetzestext öffnen
Stand: 01.02.2025

Probezeit & Lebenszeit

Wann erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit?

Die Umwandlung ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt unmittelbar nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit.

Ausführliche Antwort

Die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt unmittelbar nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit, wenn die Bewährung festgestellt ist. Diese Angaben beruhen auf §§ 30, 33 ThürLaufbG, § 10 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit wirst du unmittelbar auf Lebenszeit verbeamtet.
Rechtsgrundlage: §§ 30, 33 ThürLaufbG; § 10 BeamtStG · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Wie erfolgt die Verbeamtung auf Probe nach dem Referendariat?

Nach bestandenem Zweiten Staatsexamen erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe.

Ausführliche Antwort

Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst und bestandenem Zweiten Staatsexamen erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen (Höchstaltersgrenze 47 J.) die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe. Diese Angaben beruhen auf § 10 BeamtStG, ThürLaufbG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Hast du das Zweite Staatsexamen bestanden, wirst du bei Vorliegen der Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt.
Rechtsgrundlage: § 10 BeamtStG; § 7 Abs. 1 ThürLaufbG i.V.m. § 25 ThürBG · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Wie lange dauert die Probezeit?

Die regelmäßige Probezeit beträgt drei Jahre, die Mindestprobezeit ein Jahr.

Ausführliche Antwort

Die regelmäßige Probezeit beträgt drei Jahre in allen Laufbahnen, die Mindestprobezeit ein Jahr; Anrechnung gleichwertiger hauptberuflicher Tätigkeiten beziehungsweise Verkürzung bei guten Leistungen, Verlängerung bei fehlender Bewährung bis höchstens fünf Jahre. Diese Angaben beruhen auf § 30 Abs. 2 ThürLaufbG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Deine Probezeit dauert regelmäßig drei Jahre, die Mindestprobezeit ein Jahr.
Rechtsgrundlage: § 30 Abs. 2 ThürLaufbG · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Eignung & Sonderfälle

Wie wird ein Länderwechsel behandelt?

Eine bei anderem Dienstherrn erworbene Laufbahnbefähigung wird nach Thüringer Laufbahnrecht anerkannt; beim Zuzug ist die Altersgrenze 47 J. zu beachten.

Ausführliche Antwort

Bei einem anderen Dienstherrn erworbene Laufbahnbefähigung wird nach dem Thüringer Laufbahnrecht anerkannt; die Beihilfe richtet sich nach der eigenen ThürBhV, beim Zuzug ist die Höchstaltersgrenze 47 J. zu beachten. Diese Angaben beruhen auf § 24 ThürLaufbG, § 72 ThürBG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Kommst du aus einem anderen Bundesland, wird deine Laufbahnbefähigung anerkannt – beim Zuzug musst du aber die Altersgrenze von 47 Jahren beachten.
Rechtsgrundlage: § 24 ThürLaufbG; § 72 ThürBG; § 7 Abs. 1 ThürLaufbG i.V.m. § 25 ThürBG · Gesetzestext öffnen
Stand: lfd. Fassung

Dienstunfähigkeit & Dienstunfall

Wie ist der Dienstunfall abgesichert?

Ein Dienstunfall löst Unfallfürsorge aus; bei dienstbedingter Dienstunfähigkeit entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die 5-Jahres-Wartezeit.

Ausführliche Antwort

Ein Dienstunfall löst Unfallfürsorge aus; bei Dienstunfähigkeit infolge einer im Dienst zugezogenen Krankheit/Beschädigung entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die 5-Jahres-Wartezeit (Unfallruhegehalt). Diese Angaben beruhen auf §§ 11, 26 ThürBeamtVG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Verunglückst du im Dienst und wirst dadurch dienstunfähig, bekommst du Versorgung – ohne dass die sonst nötigen fünf Dienstjahre erreicht sein müssen.
Rechtsgrundlage: §§ 11, 26 ThürBeamtVG · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 05.12.2022, gültig ab 01.01.2023

Besteht in der Probezeit ein Versorgungsanspruch bei Dienstunfähigkeit?

Beamte auf Probe erhalten ein Ruhegehalt nur bei mindestens fünf Jahren Dienstzeit oder bei dienstbedingter Dienstunfähigkeit; bei Entlassung kann ein Unterhaltsbeitrag bewilligt werden.

Ausführliche Antwort

Beamte auf Probe erhalten ein Ruhegehalt nur bei mindestens fünf Jahren Dienstzeit oder bei dienstbedingter Dienstunfähigkeit; bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit kann auf Antrag ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehalts bewilligt werden. Beamte auf Widerruf sind davon ausgenommen. Diese Angaben beruhen auf §§ 11, 24 ThürBeamtVG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Als Beamter auf Probe hast du ein Ruhegehalt erst nach fünf Dienstjahren oder bei dienstbedingter Dienstunfähigkeit; bei Entlassung kann ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden.
Rechtsgrundlage: §§ 11, 24 ThürBeamtVG · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 05.12.2022, gültig ab 01.01.2023

Sind Referendare bei Dienstunfähigkeit versorgt?

Beamte auf Widerruf haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch; Folge ist Entlassung und Nachversicherung in der Rentenversicherung.

Ausführliche Antwort

Beamtinnen und Beamte auf Widerruf haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch; die 5-Jahres-Wartezeit wird nie erreicht und der Unterhaltsbeitrag gilt nur für Beamte auf Lebenszeit/Probe. Folge: Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; nur dienstbedingte Dienstunfähigkeit begründet einen Anspruch. Private BU-/DU-Absicherung für Referendare essentiell. Diese Angaben beruhen auf §§ 11, 24 ThürBeamtVG, §§ 22, 23 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Wirst du als Referendar/in krankheitsbedingt dienstunfähig, gibt es grundsätzlich keine Beamtenversorgung – es folgt Entlassung und Nachversicherung in der Rentenversicherung.
Rechtsgrundlage: §§ 11, 24 ThürBeamtVG; §§ 22, 23 BeamtStG · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 05.12.2022, gültig ab 01.01.2023

Ruhegehalt & Hinterbliebene

Welche Hinterbliebenenversorgung gibt es (Witwen- und Waisengeld)?

Das Witwen- oder Witwergeld beträgt 55 % des Ruhegehalts, das Halbwaisengeld 12 % und das Vollwaisengeld 20 %.

Ausführliche Antwort

Beim Tod einer Beamtin oder eines Beamten erhalten die Hinterbliebenen eine Versorgung aus dem Ruhegehalt. Das Witwen- oder Witwergeld beträgt grundsätzlich 55 % des Ruhegehalts, das die verstorbene Person erhalten hätte (§§ 48 und 49 ThürBeamtVG); für vor dem 1. Januar 2002 geschlossene Altehen, bei denen mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gelten 60 %. Das Waisengeld beträgt nach §§ 52 und 53 ThürBeamtVG für Halbwaisen 12 % und für Vollwaisen 20 % des Ruhegehalts. Die Hinterbliebenenbezüge dürfen zusammen das zugrunde liegende Ruhegehalt nicht übersteigen. Rechtsgrundlagen sind §§ 48 und 49 (Witwengeld) sowie §§ 52 und 53 (Waisengeld) ThürBeamtVG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Stirbst du, erhält dein/e Ehepartner/in 55 % deines Ruhegehalts, ein Halbwaisenkind 12 % und ein Vollwaisenkind 20 %.
Rechtsgrundlage: §§ 48/49 ThürBeamtVG (Witwengeld 55 %/60 %); §§ 52/53 (Waisengeld 12 %/20 %) · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 05.12.2022, gültig ab 01.01.2023

Wie hoch ist der Ruhegehaltssatz (Formel und Höchstsatz)?

Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens jedoch 71,75 %.

Ausführliche Antwort

Der Ruhegehaltssatz beträgt für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 %; der Höchstsatz wird nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht. Als amtsunabhängige Mindestversorgung gelten 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge; sofern günstiger, greift die amtsabhängige Mindestversorgung. Rechtsgrundlage ist § 21 ThürBeamtVG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.thueringen.de abrufbar.

Beispiel: Jedes Dienstjahr bringt dir 1,79375 % Ruhegehalt; nach 40 Jahren erreichst du den Höchstsatz von 71,75 %.
Rechtsgrundlage: § 21 ThürBeamtVG (1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 %; Mindestversorgung 35 %) · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 05.12.2022, gültig ab 01.01.2023

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