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Bewerbung, Zugang & Altersgrenzen in Sachsen

Wann du dich in Sachsen für den Vorbereitungsdienst bewerben kannst, welche Unterlagen gebraucht werden und bis zu welchem Alter eine Verbeamtung möglich ist.

Ablauf & Dauer

Zu welchen Terminen erfolgt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst?

Die Einstellung erfolgt zweimal jährlich zu Schulhalbjahresbeginn.

Ausführliche Antwort

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt zweimal jährlich zu Schulhalbjahresbeginn (regelmäßig Februar/März und August/September); Organisation und Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Diese Angaben beruhen auf SächsSchulG i.V.m. LAPO II; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Du kannst zum Schulhalbjahr im Februar/März oder im August/September starten – zwei Einstiegstermine im Jahr, organisiert vom LaSuB.
Rechtsgrundlage: SächsSchulG; LAPO II; LaSuB-Verfahren · Gesetzestext öffnen
Stand: SächsSchulG, Neufassung 27.09.2018, zuletzt geänd. Gesetz v. 17.07.2024

Bewerbung & Einstellung

Welche Bewerbungsunterlagen sind gefordert, und auf welcher Rechtsgrundlage?

Nach § 4 LAPO II sind die Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen; die Frist ist eine Ausschlussfrist.

Ausführliche Antwort

Nach § 4 LAPO II sind die Unterlagen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen; verlangt werden unter anderem Lebenslauf/Personalbogen mit Lichtbild, Hochschul-/Prüfungszeugnisse, Ausweiskopie, erweitertes Führungszeugnis, amtsärztliches Gesundheitszeugnis, Geburtsurkunde sowie bei Religion die kirchliche Unterrichtserlaubnis; die Frist ist eine Ausschlussfrist. Diese Angaben beruhen auf § 4 LAPO II; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Deine Zeugnisse reichst du im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie ein – und zwar fristgerecht, denn die Frist ist eine Ausschlussfrist.
Rechtsgrundlage: § 4 LAPO II · Gesetzestext öffnen
Stand: LAPO II, Stand 31.10.2023

Gibt es einen NC, ein Auswahlverfahren oder eine Wartezeit?

Es gibt keinen generellen Numerus Clausus und keine formale Wartezeit; bei knappen Plätzen führt das LaSuB ein Auswahlverfahren durch.

Ausführliche Antwort

Es gibt keinen generellen Numerus Clausus und keine formale Wartezeit; Bewerber mit erfüllten Voraussetzungen werden grundsätzlich zugelassen. Zulassungsbeschränkungen greifen nur, wenn die Ausbildungsplätze nicht ausreichen; dann führt das LaSuB ein Auswahlverfahren durch. Zulassungsentscheidung bis 31. Januar beziehungsweise 31. Juli. Diese Angaben beruhen auf §§ 4 ff. LAPO II (lehrerbildung.sachsen.de).

Beispiel: Einen NC oder eine Wartezeit gibt es nicht – erfüllst du die Voraussetzungen, wirst du grundsätzlich zugelassen. Die Zulassungsentscheidung erhältst du bis zum 31. Januar bzw. 31. Juli.
Rechtsgrundlage: §§ 4 ff. LAPO II · Gesetzestext öffnen
Stand: LAPO II, Stand 31.10.2023

Wann sind die Bewerbungsschlussfristen (beide Termine)?

Bewerbungsschluss ist der 1. September (Einstellung Februar/März) bzw. der 1. März (Einstellung September).

Ausführliche Antwort

Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst: 1. September für die Einstellung im Februar/März, 1. März für die Einstellung im September (Ausschlussfristen); die Zulassungsentscheidung ergeht bis 31. Januar beziehungsweise 31. Juli. Diese Angaben beruhen auf § 4 LAPO II (lehrerbildung.sachsen.de).

Beispiel: Willst du im Februar/März starten, bewirbst du dich bis zum 1. September; für den September-Start ist der 1. März der Stichtag.
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 1 LAPO II; lehrerbildung.sachsen.de · Gesetzestext öffnen
Stand: LAPO II vom 11.10.2023, § 4 Abs. 1 (Vorschrift-ID 20248)

Zugang & Altersgrenzen

Wie hoch ist die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung?

Die Höchstaltersgrenze für die Berufung ins Beamtenverhältnis liegt beim vollendeten 42. Lebensjahr.

Ausführliche Antwort

Die Höchstaltersgrenze für die Berufung ins Beamtenverhältnis ist das vollendete 42. Lebensjahr; durch Rechtsverordnung kann sie für bestimmte Gruppen bis höchstens zum 52. Lebensjahr angehoben werden. Diese Angaben beruhen auf § 7 Abs. 1 SächsBG; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Verbeamtet werden kannst du in Sachsen bis zum vollendeten 42. Lebensjahr.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 1 SächsBG · Gesetzestext öffnen
Stand: SächsBG (Vorschrift-ID 13871), zuletzt geänd. Gesetz v. 27.06.2025

Welche Altersgrenze gilt für die Verbeamtung (Regel/Probe)?

Für die Berufung ins Beamtenverhältnis gilt das vollendete 42. Lebensjahr; Ausnahmen sind möglich.

Ausführliche Antwort

Für die Berufung ins Beamtenverhältnis gilt das vollendete 42. Lebensjahr; Ausnahmen durch die oberste Dienstbehörde in besonders begründeten Fällen, Nachteilsausgleich bis zu fünf Jahren. Diese Angaben beruhen auf § 7 Abs. 1 SächsBG; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Für die Verbeamtung – auch auf Probe – gilt die Grenze von 42 Jahren; Ausnahmen sind möglich.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 1 SächsBG · Gesetzestext öffnen
Stand: SächsBG (Vorschrift-ID 13871), zuletzt geänd. Gesetz v. 27.06.2025

Welche Ausnahmen und Anrechnungen gibt es bei der Höchstaltersgrenze?

Bei Eltern-, Betreuungs- und Pflegezeiten erhöht sich die Grenze; der Nachteilsausgleich beträgt insgesamt höchstens fünf Jahre.

Ausführliche Antwort

Bei Eltern-, Beurlaubungs-, Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten erhöht sich die Höchstaltersgrenze um die in Anspruch genommenen Zeiten, höchstens um ein Jahr je Einzelfall; Nachteilsausgleich insgesamt höchstens fünf Jahre. § 7 gilt unter anderem nicht für Beamte auf Zeit und politische Beamte. Diese Angaben beruhen auf § 7 Abs. 2, 3 SächsBG; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Hast du Kinder betreut oder Angehörige gepflegt, verschiebt sich die Altersgrenze – höchstens aber um insgesamt fünf Jahre.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2, 3 SächsBG · Gesetzestext öffnen
Stand: SächsBG (Vorschrift-ID 13871), zuletzt geänd. Gesetz v. 27.06.2025

Welche Altersgrenze gilt für schwerbehinderte Bewerber?

Auch für schwerbehinderte Menschen gilt grundsätzlich die Höchstaltersgrenze; bei Eignungsanforderungen sind Erleichterungen vorgesehen.

Ausführliche Antwort

Für schwerbehinderte Menschen gilt die Höchstaltersgrenze grundsätzlich ebenfalls; Ausnahmen über den Nachteilsausgleich beziehungsweise laufbahnrechtliche Sonderregelungen. Bei Eignungsanforderungen sind Erleichterungen vorgesehen. Diese Angaben beruhen auf § 7 SächsBG; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Bist du schwerbehindert, gilt grundsätzlich dieselbe Altersgrenze; bei den Eignungsanforderungen gibt es Erleichterungen.
Rechtsgrundlage: § 7 SächsBG · Gesetzestext öffnen
Stand: SächsBG (Vorschrift-ID 13871), zuletzt geänd. Gesetz v. 27.06.2025

Welche Altersgrenze gilt für den Vorbereitungsdienst (Beamte auf Widerruf)?

Bereits die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (§ 9 LAPO II) und unterliegt daher der allgemeinen Höchstaltersgrenze des § 7 Abs. 1 SächsBG (42. Lebensjahr); besondere laufbahnrechtliche Altersgrenzen der SächsLVO gelten hierfür nicht (§ 2 Abs. 2 SächsLVO).

Ausführliche Antwort

Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst sollen Studienreferendarinnen und Studienreferendare in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen werden, wenn sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (§ 9 Satz 1 LAPO II). Da dies eine Berufung in das Beamtenverhältnis ist, gilt bereits hierfür die allgemeine Höchstaltersgrenze des § 7 Abs. 1 SächsBG (grundsätzlich vollendetes 42. Lebensjahr, Ausnahmen bis höchstens 52. Lebensjahr per Rechtsverordnung). Die in der Sächsischen Laufbahnverordnung vorgesehenen besonderen Höchstaltersgrenzen finden auf diesen Vorbereitungsdienst gemäß § 2 Abs. 2 SächsLVO keine Anwendung. Wer die Voraussetzungen für die Berufung ins Beamtenverhältnis nicht erfüllt, absolviert den Vorbereitungsdienst stattdessen im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nach § 18 Abs. 2 Satz 1 SächsBG (§ 9 Satz 2 LAPO II). Diese Angaben beruhen auf § 7 SächsBG, § 2 SächsLVO, § 9 LAPO II; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Die 42-Jahres-Grenze gilt schon bei der Einstellung ins Ref, weil du da ins Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen wirst. Besondere Altersgrenzen der SächsLVO gelten dafür nicht.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 1 SächsBG; § 2 Abs. 2 SächsLVO; § 9 LAPO II · Gesetzestext öffnen
Stand: SächsBG (ID 13871); LAPO II (ID 20248) vom 11.10.2023

Werden Lehrkräfte grundsätzlich verbeamtet?

Lehrkräfte aller Schularten werden einheitlich im Eingangsamt A13 verbeamtet, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Ausführliche Antwort

Lehrkräfte aller Schularten (Grundschule, Oberschule, Förderschule, Gymnasium, berufsbildende Schulen) werden einheitlich im Eingangsamt A13 verbeamtet, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Diese Angaben beruhen auf SächsBesG (Eingangsamt), SächsBG; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Lehrkräfte aller Schularten werden einheitlich im Eingangsamt A13 verbeamtet, wenn die Voraussetzungen stimmen.
Rechtsgrundlage: § 144a SächsBG; Anlage 5 SächsBesG (Eingangsamt A13) · Gesetzestext öffnen
Stand: SächsBG (ID 13871), § 144a; SächsBesG Anlage 5 gültig ab 01.04.2026

Gibt es eine Sonderregelung zur Verbeamtung von Bestandslehrkräften?

Eine mit Berlin vergleichbare Alters-Ausnahmeregelung für Bestandslehrkräfte kennt Sachsen nicht; die Verbeamtung von Lehrkräften ist aber generell auf den Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2030 befristet (Ausnahme: Schulleitungen).

Ausführliche Antwort

In Sachsen besteht keine mit dem Berliner Lehrkräfteverbeamtungsgesetz vergleichbare befristete Sonderregelung, die älteren angestellten Bestandslehrkräften eine Ausnahme von der Höchstaltersgrenze verschafft; Verbeamtung erfolgt über den regulären Weg (Vorbereitungsdienst, Zweite Staatsprüfung, Höchstaltersgrenze 42 Jahre, § 7 SächsBG). Allerdings gilt nach § 144a Abs. 1 SächsBG ein generelles, zeitlich befristetes Verbeamtungsfenster: Lehrkräfte an öffentlichen Schulen können nur im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030 in das Beamtenverhältnis berufen werden; diese Befristung gilt nicht für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie deren Stellvertretungen. Diese Angaben beruhen auf §§ 7, 144a SächsBG; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Für angestellte Bestandslehrkräfte gibt es keine befristete Sonderaktion – es bleibt beim Regelweg.
Rechtsgrundlage: § 144a Abs. 1 SächsBG; § 7 SächsBG · Gesetzestext öffnen
Stand: SächsBG (ID 13871), zuletzt geänd. Gesetz v. 27.06.2025

Eignung & Sonderfälle

Wie wird die gesundheitliche Eignung geprüft?

Die gesundheitliche Eignung wird durch amtsärztliche oder andere beamtenärztliche Untersuchung festgestellt.

Ausführliche Antwort

Die gesundheitliche Eignung für die Berufung ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird aufgrund der Untersuchung einer Amtsärztin/eines Amtsarztes oder einer anderen beamteten Ärztin/eines anderen beamteten Arztes festgestellt. Diese Angaben beruhen auf § 9 Abs. 4 SächsBG, § 9 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über revosax.sachsen.de abrufbar.

Beispiel: Deine gesundheitliche Eignung wird durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt.
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 4 SächsBG · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 16.08.2025

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