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Nach dem Referendariat: Probezeit, A13 & Absicherung im Saarland

Was nach dem Referendariat im Saarland kommt: Einstellung auf Probe, Besoldung und Erfahrungsstufen, Probezeit und Absicherung bei Dienstunfähigkeit.

A13 & Erfahrungsstufen

Ist A13 das Eingangsamt für Lehrkräfte des höheren Dienstes?

A13 ist Eingangsamt der Lehrkräfte des höheren Dienstes; das Grundgehalt startet jedoch erst in Erfahrungsstufe 4 (4.876,99 €), nicht in Stufe 1.

Ausführliche Antwort

A13 ist Eingangsamt für Lehrkräfte des höheren Dienstes (Master/Zweite Staatsprüfung, Besoldungsordnung A). Die amtliche Grundgehaltstabelle (Anlage IV SBesG, gültig ab 01.04.2026 bis 28.02.2027) weist für A13 jedoch keine Beträge in den Stufen 1 bis 3 aus; die Tabelle beginnt erst in Stufe 4 mit 4.876,99 €.

Beispiel: A13 ist dein Eingangsamt; das Grundgehalt beginnt aber erst in Erfahrungsstufe 4 mit 4.876,99 € (gültig ab 01.04.2026) – die Stufen 1 bis 3 sind in der amtlichen Tabelle leer.
Rechtsgrundlage: Anlage IV SBesG (Besoldungsordnung A, A13) · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 20.05.2026, gültig ab 01.04.2026 bis 28.02.2027

In welche Erfahrungsstufe wird man bei der Verbeamtung eingestuft, und wie sind die Stufenlaufzeiten in A13?

A13 beginnt in Erfahrungsstufe 4, nicht in Stufe 1; A13 hat 9 besetzte Erfahrungsstufen (4 bis 12); Endstufe ist Stufe 12 mit 6.216,13 €.

Ausführliche Antwort

Die amtliche Grundgehaltstabelle (Anlage IV SBesG, gültig ab 01.04.2026 bis 28.02.2027) zeigt für A13 folgende Werte: Stufe 4 4.876,99 € · Stufe 5 5.088,45 € · Stufe 6 5.299,84 € · Stufe 7 5.511,30 € · Stufe 8 5.652,23 € · Stufe 9 5.793,24 € · Stufe 10 5.934,16 € · Stufe 11 6.075,18 € · Stufe 12 (Endstufe) 6.216,13 €. Das sind 9 besetzte Erfahrungsstufen (4 bis 12). Die Laufzeiten ergeben sich aus dem Tabellenkopf: 2-Jahres-Rhythmus bis Stufe 5, 3-Jahres-Rhythmus bis Stufe 9, danach 4-Jahres-Rhythmus bis zur Endstufe 12. Rechtsgrundlage ist § 30 SBesG (Bemessung des Grundgehalts) in Verbindung mit Anlage IV SBesG.

Beispiel: Bei der Verbeamtung startest du in A13 in Erfahrungsstufe 4 mit 4.876,99 €; du steigst alle 2 Jahre bis Stufe 5, alle 3 Jahre bis Stufe 9 und danach im Vier-Jahres-Rhythmus bis zur Endstufe 12 (6.216,13 €).
Rechtsgrundlage: Anlage IV SBesG (Besoldungsordnung A, A13, Stufen 4–12); § 30 SBesG · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 20.05.2026, gültig ab 01.04.2026 bis 28.02.2027

Probezeit & Lebenszeit

Wann erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit?

Die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreicher Bewährung in der Probezeit, festgestellt über mindestens zwei Beurteilungen.

Ausführliche Antwort

Die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreicher Bewährung in der Probezeit; die Bewährungsfeststellung stützt sich auf mindestens zwei Beurteilungen. Diese Angaben beruhen auf § 4 SLVO; § 10 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Bewährst du dich in der Probezeit – belegt durch mindestens zwei Beurteilungen –, wirst du auf Lebenszeit verbeamtet.
Rechtsgrundlage: § 4 SLVO; § 10 BeamtStG · Gesetzestext öffnen
Stand: 14.10.2011, zuletzt geändert 08.12.2021

Wie erfolgt die Verbeamtung auf Probe nach dem Referendariat?

Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst und bestandener Zweiter Staatsprüfung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe.

Ausführliche Antwort

Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst und bestandener Zweiter Staatsprüfung erfolgt – bei Vorliegen der Voraussetzungen – die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe. Diese Angaben beruhen auf § 18 SLBiG; § 4 SLVO; § 10 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Hast du den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung bestanden, wirst du bei Eignung auf Probe eingestellt.
Rechtsgrundlage: § 18 SLBiG; § 4 SLVO; § 10 BeamtStG · Gesetzestext öffnen
Stand: 04.07.2007 (Grundfassung SLBiG)

Wie lange dauert die Probezeit?

Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre; Anrechnung hauptberuflicher Zeiten bis auf eine Mindestprobezeit von einem Jahr, Verlängerung um höchstens zwei Jahre möglich.

Ausführliche Antwort

Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre; hauptberufliche Zeiten im öffentlichen Dienst werden bis zu einer Mindestprobezeit von einem Jahr angerechnet, Verlängerung um höchstens zwei Jahre bei nicht feststellbarer Bewährung. Diese Angaben beruhen auf § 21 Abs. 2 SBG; § 4 Abs. 7 SLVO; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Deine Probezeit dauert drei Jahre; Vorzeiten können sie bis auf ein Jahr verkürzen, eine Verlängerung ist um höchstens zwei Jahre möglich.
Rechtsgrundlage: 3 Jahre; § 21 Abs. 2 SBG; § 4 Abs. 7 SLVO · Gesetzestext öffnen
Stand: 11.03.2009, zuletzt geändert 28.11.2025

Eignung & Sonderfälle

Was gilt beim Länderwechsel/der Anerkennung ins Saarland?

Bei einem anderen Dienstherrn erworbene Laufbahnbefähigung wird nach saarländischem Laufbahnrecht anerkannt; die Beihilfe richtet sich nach der BhVO SL (kurze Antragsfrist von einem Jahr).

Ausführliche Antwort

Beim Länderwechsel wird die bei einem anderen Dienstherrn erworbene Laufbahnbefähigung nach dem Laufbahnrecht SL anerkannt. Die Beihilfe richtet sich nach der eigenen BhVO SL (Achtung: kurze Antragsfrist von einem Jahr); die Höchstaltersgrenze (SBG) ist beim Zuzug zu beachten. Diese Angaben beruhen auf SLVO; § 17 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Kommst du aus einem anderen Land, wird deine Laufbahnbefähigung anerkannt; deine Beihilfe richtet sich dann nach der BhVO SL mit ihrer kurzen Frist von einem Jahr.
Rechtsgrundlage: SLVO; § 17 BhVO SL · Gesetzestext öffnen
Stand: 14.10.2011

Dienstunfähigkeit & Dienstunfall

Welche Folgen hat ein Dienstunfall?

Ein Dienstunfall löst Unfallfürsorge aus; bei Dienstunfähigkeit infolge Dienstunfall entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die 5-Jahres-Wartezeit.

Ausführliche Antwort

Ein Dienstunfall löst Unfallfürsorge aus; bei Dienstunfähigkeit infolge Dienstunfall entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die 5-Jahres-Wartezeit (Unfallruhegehalt). Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 33 SBeamtVG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Verletzt du dich im Dienst, greift die Unfallfürsorge – ein Ruhegehalt bekommst du dann auch ohne die sonst nötigen fünf Dienstjahre.
Rechtsgrundlage: §§ 4, 33 SBeamtVG · Gesetzestext öffnen
Stand: 01.01.2022, zuletzt geändert 22.11.2024

Welche Versorgung besteht bei Dienstunfähigkeit in der Probezeit?

Beamte auf Probe erhalten Ruhegehalt nur bei mindestens fünf Jahren Dienstzeit oder bei Dienstunfähigkeit infolge Dienstunfall; sonst kann auf Antrag ein Unterhaltsbeitrag bewilligt werden.

Ausführliche Antwort

Beamte auf Probe erhalten Ruhegehalt nur bei mindestens fünf Jahren Dienstzeit oder bei Dienstunfähigkeit infolge Dienstunfall. Wird ein Beamter auf Probe vor Ableistung von fünf Jahren wegen Dienstunfähigkeit entlassen, kann auf Antrag ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehalts bewilligt werden; Beamte auf Widerruf sind davon ausgenommen. Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 18 SBeamtVG; § 23 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Wirst du als Beamter auf Probe dienstunfähig, gibt es ein Ruhegehalt nur nach fünf Jahren Dienst oder bei einem Dienstunfall – sonst auf Antrag einen Unterhaltsbeitrag.
Rechtsgrundlage: §§ 4, 18 SBeamtVG · Gesetzestext öffnen
Stand: 01.01.2022, zuletzt geändert 22.11.2024

Welchen Versorgungsanspruch haben Beamte auf Widerruf bei Dienstunfähigkeit?

Beamte auf Widerruf haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch; nur bei Dienstunfall entsteht ein Anspruch, sonst Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ausführliche Antwort

Beamtinnen und Beamte auf Widerruf (Referendare) haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch: Die 5-Jahres-Wartezeit wird nie erreicht, und der Unterhaltsbeitrag nach § 18 SBeamtVG gilt nur für wegen Dienstunfähigkeit entlassene Beamte auf Lebenszeit oder auf Probe. Folge: Entlassung nach §§ 22, 23 BeamtStG und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; nur bei Dienstunfall entsteht ein Anspruch. Eine private BU-/DU-Absicherung ist für Referendare essenziell. Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 18 SBeamtVG; §§ 22, 23 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Wirst du als Referendar krankheitsbedingt dienstunfähig, hast du keinen Versorgungsanspruch; nur bei einem Dienstunfall entsteht einer, sonst folgt die Nachversicherung in der Rentenversicherung.
Rechtsgrundlage: §§ 4, 18 SBeamtVG; §§ 22, 23 BeamtStG · Gesetzestext öffnen
Stand: 01.01.2022, zuletzt geändert 22.11.2024

Ruhegehalt & Hinterbliebene

Welche Hinterbliebenenversorgung gibt es (Witwen- und Waisengeld)?

Das Witwen- oder Witwergeld beträgt 55 % des Ruhegehalts, das Halbwaisengeld 12 % und das Vollwaisengeld 20 %.

Ausführliche Antwort

Beim Tod einer Beamtin oder eines Beamten erhalten die Hinterbliebenen eine Versorgung aus dem Ruhegehalt. Das Witwen- oder Witwergeld beträgt grundsätzlich 55 % des Ruhegehalts, das die verstorbene Person erhalten hätte (§§ 22 und 23 SBeamtVG); für vor dem 1. Januar 2002 geschlossene Altehen, bei denen mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gelten 60 %. Das Waisengeld beträgt nach §§ 26 und 27 SBeamtVG für Halbwaisen 12 % und für Vollwaisen 20 % des Ruhegehalts. Die Hinterbliebenenbezüge dürfen zusammen das zugrunde liegende Ruhegehalt nicht übersteigen. Rechtsgrundlagen sind §§ 22 und 23 (Witwengeld) sowie §§ 26 und 27 (Waisengeld) SBeamtVG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Stirbst du, erhält dein Ehepartner 55 % deines Ruhegehalts, ein Halbwaisenkind 12 %, ein Vollwaisenkind 20 %.
Rechtsgrundlage: §§ 22/23 SBeamtVG (Witwengeld 55 %/60 %); §§ 26/27 (Waisengeld 12 %/20 %) · Gesetzestext öffnen
Stand: 01.01.2022, zuletzt geändert 22.11.2024

Wie hoch ist der Ruhegehaltssatz (Formel und Höchstsatz)?

Das Ruhegehalt beträgt nach § 16 Abs. 1 SBeamtVG 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 %; die Mindestversorgung steht in § 16 Abs. 3 SBeamtVG.

Ausführliche Antwort

Der Ruhegehaltssatz beträgt nach § 16 Abs. 1 SBeamtVG für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 %; der Höchstsatz wird nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht. Die Mindestversorgung ist in § 16 Abs. 3 SBeamtVG geregelt und beträgt entweder 35 % der eigenen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (amtsabhängige Mindestversorgung) oder, wenn günstiger, 65 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich eines Erhöhungsbetrags von 30,68 Euro (amtsunabhängige Mindestversorgung). Diese Angaben beruhen auf § 16 SBeamtVG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.

Beispiel: Für jedes Dienstjahr sammelst du 1,79375 % – nach vollen 40 Jahren erreichst du den Höchstsatz von 71,75 %.
Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 SBeamtVG (Ruhegehaltssatz); § 16 Abs. 3 SBeamtVG (Mindestversorgung) · Gesetzestext öffnen
Stand: 01.01.2022, zuletzt geändert 22.11.2024

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