Nach dem Referendariat: Probezeit, A13 & Absicherung im Saarland
Was nach dem Referendariat im Saarland kommt: Einstellung auf Probe, Besoldung und Erfahrungsstufen, Probezeit und Absicherung bei Dienstunfähigkeit.
A13 & Erfahrungsstufen
Ist A13 das Eingangsamt für Lehrkräfte des höheren Dienstes?
A13 ist Eingangsamt der Lehrkräfte des höheren Dienstes; das Grundgehalt startet jedoch erst in Erfahrungsstufe 4 (4.876,99 €), nicht in Stufe 1.
Ausführliche Antwort
A13 ist Eingangsamt für Lehrkräfte des höheren Dienstes (Master/Zweite Staatsprüfung, Besoldungsordnung A). Die amtliche Grundgehaltstabelle (Anlage IV SBesG, gültig ab 01.04.2026 bis 28.02.2027) weist für A13 jedoch keine Beträge in den Stufen 1 bis 3 aus; die Tabelle beginnt erst in Stufe 4 mit 4.876,99 €.
In welche Erfahrungsstufe wird man bei der Verbeamtung eingestuft, und wie sind die Stufenlaufzeiten in A13?
A13 beginnt in Erfahrungsstufe 4, nicht in Stufe 1; A13 hat 9 besetzte Erfahrungsstufen (4 bis 12); Endstufe ist Stufe 12 mit 6.216,13 €.
Ausführliche Antwort
Die amtliche Grundgehaltstabelle (Anlage IV SBesG, gültig ab 01.04.2026 bis 28.02.2027) zeigt für A13 folgende Werte: Stufe 4 4.876,99 € · Stufe 5 5.088,45 € · Stufe 6 5.299,84 € · Stufe 7 5.511,30 € · Stufe 8 5.652,23 € · Stufe 9 5.793,24 € · Stufe 10 5.934,16 € · Stufe 11 6.075,18 € · Stufe 12 (Endstufe) 6.216,13 €. Das sind 9 besetzte Erfahrungsstufen (4 bis 12). Die Laufzeiten ergeben sich aus dem Tabellenkopf: 2-Jahres-Rhythmus bis Stufe 5, 3-Jahres-Rhythmus bis Stufe 9, danach 4-Jahres-Rhythmus bis zur Endstufe 12. Rechtsgrundlage ist § 30 SBesG (Bemessung des Grundgehalts) in Verbindung mit Anlage IV SBesG.
Probezeit & Lebenszeit
Wann erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit?
Die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreicher Bewährung in der Probezeit, festgestellt über mindestens zwei Beurteilungen.
Ausführliche Antwort
Die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreicher Bewährung in der Probezeit; die Bewährungsfeststellung stützt sich auf mindestens zwei Beurteilungen. Diese Angaben beruhen auf § 4 SLVO; § 10 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Wie erfolgt die Verbeamtung auf Probe nach dem Referendariat?
Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst und bestandener Zweiter Staatsprüfung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe.
Ausführliche Antwort
Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst und bestandener Zweiter Staatsprüfung erfolgt – bei Vorliegen der Voraussetzungen – die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe. Diese Angaben beruhen auf § 18 SLBiG; § 4 SLVO; § 10 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre; Anrechnung hauptberuflicher Zeiten bis auf eine Mindestprobezeit von einem Jahr, Verlängerung um höchstens zwei Jahre möglich.
Ausführliche Antwort
Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre; hauptberufliche Zeiten im öffentlichen Dienst werden bis zu einer Mindestprobezeit von einem Jahr angerechnet, Verlängerung um höchstens zwei Jahre bei nicht feststellbarer Bewährung. Diese Angaben beruhen auf § 21 Abs. 2 SBG; § 4 Abs. 7 SLVO; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Eignung & Sonderfälle
Was gilt beim Länderwechsel/der Anerkennung ins Saarland?
Bei einem anderen Dienstherrn erworbene Laufbahnbefähigung wird nach saarländischem Laufbahnrecht anerkannt; die Beihilfe richtet sich nach der BhVO SL (kurze Antragsfrist von einem Jahr).
Ausführliche Antwort
Beim Länderwechsel wird die bei einem anderen Dienstherrn erworbene Laufbahnbefähigung nach dem Laufbahnrecht SL anerkannt. Die Beihilfe richtet sich nach der eigenen BhVO SL (Achtung: kurze Antragsfrist von einem Jahr); die Höchstaltersgrenze (SBG) ist beim Zuzug zu beachten. Diese Angaben beruhen auf SLVO; § 17 BhVO SL; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Dienstunfähigkeit & Dienstunfall
Welche Folgen hat ein Dienstunfall?
Ein Dienstunfall löst Unfallfürsorge aus; bei Dienstunfähigkeit infolge Dienstunfall entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die 5-Jahres-Wartezeit.
Ausführliche Antwort
Ein Dienstunfall löst Unfallfürsorge aus; bei Dienstunfähigkeit infolge Dienstunfall entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die 5-Jahres-Wartezeit (Unfallruhegehalt). Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 33 SBeamtVG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Welche Versorgung besteht bei Dienstunfähigkeit in der Probezeit?
Beamte auf Probe erhalten Ruhegehalt nur bei mindestens fünf Jahren Dienstzeit oder bei Dienstunfähigkeit infolge Dienstunfall; sonst kann auf Antrag ein Unterhaltsbeitrag bewilligt werden.
Ausführliche Antwort
Beamte auf Probe erhalten Ruhegehalt nur bei mindestens fünf Jahren Dienstzeit oder bei Dienstunfähigkeit infolge Dienstunfall. Wird ein Beamter auf Probe vor Ableistung von fünf Jahren wegen Dienstunfähigkeit entlassen, kann auf Antrag ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehalts bewilligt werden; Beamte auf Widerruf sind davon ausgenommen. Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 18 SBeamtVG; § 23 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Welchen Versorgungsanspruch haben Beamte auf Widerruf bei Dienstunfähigkeit?
Beamte auf Widerruf haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch; nur bei Dienstunfall entsteht ein Anspruch, sonst Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ausführliche Antwort
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf (Referendare) haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch: Die 5-Jahres-Wartezeit wird nie erreicht, und der Unterhaltsbeitrag nach § 18 SBeamtVG gilt nur für wegen Dienstunfähigkeit entlassene Beamte auf Lebenszeit oder auf Probe. Folge: Entlassung nach §§ 22, 23 BeamtStG und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; nur bei Dienstunfall entsteht ein Anspruch. Eine private BU-/DU-Absicherung ist für Referendare essenziell. Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 18 SBeamtVG; §§ 22, 23 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Ruhegehalt & Hinterbliebene
Welche Hinterbliebenenversorgung gibt es (Witwen- und Waisengeld)?
Das Witwen- oder Witwergeld beträgt 55 % des Ruhegehalts, das Halbwaisengeld 12 % und das Vollwaisengeld 20 %.
Ausführliche Antwort
Beim Tod einer Beamtin oder eines Beamten erhalten die Hinterbliebenen eine Versorgung aus dem Ruhegehalt. Das Witwen- oder Witwergeld beträgt grundsätzlich 55 % des Ruhegehalts, das die verstorbene Person erhalten hätte (§§ 22 und 23 SBeamtVG); für vor dem 1. Januar 2002 geschlossene Altehen, bei denen mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gelten 60 %. Das Waisengeld beträgt nach §§ 26 und 27 SBeamtVG für Halbwaisen 12 % und für Vollwaisen 20 % des Ruhegehalts. Die Hinterbliebenenbezüge dürfen zusammen das zugrunde liegende Ruhegehalt nicht übersteigen. Rechtsgrundlagen sind §§ 22 und 23 (Witwengeld) sowie §§ 26 und 27 (Waisengeld) SBeamtVG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
Wie hoch ist der Ruhegehaltssatz (Formel und Höchstsatz)?
Das Ruhegehalt beträgt nach § 16 Abs. 1 SBeamtVG 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 %; die Mindestversorgung steht in § 16 Abs. 3 SBeamtVG.
Ausführliche Antwort
Der Ruhegehaltssatz beträgt nach § 16 Abs. 1 SBeamtVG für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 %; der Höchstsatz wird nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht. Die Mindestversorgung ist in § 16 Abs. 3 SBeamtVG geregelt und beträgt entweder 35 % der eigenen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (amtsabhängige Mindestversorgung) oder, wenn günstiger, 65 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich eines Erhöhungsbetrags von 30,68 Euro (amtsunabhängige Mindestversorgung). Diese Angaben beruhen auf § 16 SBeamtVG; der amtliche Volltext ist über recht.saarland.de abrufbar.
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