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Nach dem Referendariat: Probezeit, A13 & Absicherung in Hessen

Was nach dem Referendariat in Hessen kommt: Einstellung auf Probe, Besoldung und Erfahrungsstufen, Probezeit und Absicherung bei Dienstunfähigkeit.

A13 & Erfahrungsstufen

Ist A13 das Eingangsamt für Lehrkräfte?

A13 ist Eingangsamt für die meisten Lehrämter; die Grundschule wird stufenweise bis 2028 auf A13 angehoben. Das Grundgehalt beträgt seit 01.07.2026 5.353,60 € (erste verbleibende Stufe, da Stufe 1 zum 01.01.2026 entfallen ist).

Ausführliche Antwort

A13 ist Eingangsamt für die meisten Lehrämter (Haupt-/Real-/Förderschule, Gymnasium, berufliche Schulen); die Grundschule wird stufenweise bis 2028 auf A13 angehoben. Seit 01.01.2026 ist die Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsordnung A entfallen; das Grundgehalt A13 beträgt seit 01.07.2026 in der ersten verbleibenden (weiterhin so bezeichneten) Stufe 2 5.353,60 € bis 6.602,82 € in der Endstufe 8. Diese Angaben beruhen auf § 28 HBesG i.V.m. Anlage IV HBesG; die amtliche Tabelle steht auf rv.hessenrecht.hessen.de sowie auf rp-kassel.hessen.de bereit.

Beispiel: Egal ob Gymnasium oder berufliche Schule – dein Eingangsamt ist A13 mit rund 5.353,60 €; das ist die Stufe 2, denn die Erfahrungsstufe 1 ist zum 01.01.2026 entfallen. Die Grundschule wird bis 2028 nachgezogen.
Rechtsgrundlage: § 28 HBesG i.V.m. Anlage IV HBesG · Gesetzestext öffnen
Stand: gültig ab 01.07.2026

In welche Erfahrungsstufe wird man bei der Verbeamtung eingestuft, und wie sind die Stufenlaufzeiten in A13?

Da die Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsordnung A zum 01.01.2026 entfallen ist, beginnt das Grundgehalt in A13 faktisch in Stufe 2; der weitere Aufstieg erfolgt in je 3 Jahren durch die Stufen 2 bis 4 und in je 4 Jahren durch die Stufen 5 bis 7, die Endstufe 8 wird nach insgesamt 21 Diensterfahrungsjahren erreicht.

Ausführliche Antwort

Das Grundgehalt richtet sich nach Erfahrungsstufen, die mit der Diensterfahrung ansteigen. Zum 01.01.2026 ist die Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsordnung A rückwirkend entfallen; in der amtlichen Tabelle bleibt die Spalte ‚Stufe 1‘ seither leer, das Grundgehalt beginnt in der (weiterhin so bezeichneten) Stufe 2. Der weitere Aufstieg erfolgt nach jeweils 3 Jahren durch die Stufen 2 bis 4 und nach jeweils 4 Jahren durch die Stufen 5 bis 7; die Endstufe 8 (Endgrundgehalt) wird nach insgesamt 21 Diensterfahrungsjahren erreicht (zuvor: 23 Jahre bei 8 vollständigen Stufen). Mit Stand 01.07.2026 reichen die A13-Beträge von 5.353,60 € in Stufe 2 bis 6.602,82 € in der Endstufe 8; an Gymnasien und beruflichen Schulen kommt eine Studienratszulage hinzu. Rechtsgrundlage ist § 28 HBesG i.V.m. Anlage IV HBesG. Der amtliche Volltext ist über rv.hessenrecht.hessen.de abrufbar.

Beispiel: Du startest in A13 in Stufe 2, weil Stufe 1 seit 01.01.2026 entfallen ist. Die Endstufe 8 erreichst du nach 21 Diensterfahrungsjahren, dort liegt das Grundgehalt bei 6.602,82 €.
Rechtsgrundlage: § 28 HBesG i.V.m. Anlage IV HBesG · Gesetzestext öffnen
Stand: Anlage IV HBesG, gültig ab 01.07.2026 (Wegfall Stufe 1 rückwirkend zum 01.01.2026)

Probezeit & Lebenszeit

Wann erfolgt spätestens die Verbeamtung auf Lebenszeit?

Die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreicher Bewährung, spätestens nach fünf Jahren.

Ausführliche Antwort

Nach erfolgreicher Bewährung in der Probezeit erfolgt die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, spätestens nach fünf Jahren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Angaben beruhen auf § 20 Abs. 2, 3 HBG; der amtliche Volltext ist über hessenrecht.hessen.de abrufbar.

Beispiel: Nach erfolgreicher Probezeit wirst du auf Lebenszeit verbeamtet, spätestens nach fünf Jahren.
Rechtsgrundlage: § 20 HBG · Gesetzestext öffnen
Stand: HBG vom 27.05.2013, zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 24.05.2023; HLVO vom 17.02.2014, zuletzt geändert durch Art. 14a des Gesetzes vom 28.03.2023

Wann erfolgt die Verbeamtung auf Probe nach dem Referendariat?

Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst und bestandener Zweiter Staatsprüfung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe.

Ausführliche Antwort

Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst und bestandener Zweiter Staatsprüfung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen, insbesondere der Höchstaltersgrenze von 50 Jahren, die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe. Diese Angaben beruhen auf § 20 HBG, § 10 BeamtStG, HLVO; der amtliche Volltext ist über hessenrecht.hessen.de abrufbar.

Beispiel: Sobald du den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung bestanden hast, wirst du bei Eignung ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.
Rechtsgrundlage: § 20 HBG; § 10 BeamtStG; HLVO · Gesetzestext öffnen
Stand: HBG vom 27.05.2013, zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 24.05.2023; HLVO vom 17.02.2014, zuletzt geändert durch Art. 14a des Gesetzes vom 28.03.2023

Wie lange dauert die Probezeit?

Die regelmäßige Probezeit dauert einheitlich drei Jahre; eine Verkürzung bei vorheriger gleichwertiger Tätigkeit ist auf Antrag möglich.

Ausführliche Antwort

Die regelmäßige Probezeit dauert einheitlich drei Jahre; auf Antrag ist bei vorheriger gleichwertiger Tätigkeit eine Verkürzung möglich. Die Lebenszeit-Ernennung erfolgt spätestens nach fünf Jahren. Die im HBG genannten zwei Jahre betreffen nur Ämter mit leitender Funktion. Diese Angaben beruhen auf HLVO, § 20 HBG; der amtliche Volltext ist über hessenrecht.hessen.de abrufbar.

Beispiel: Deine Probezeit dauert regelmäßig drei Jahre; bei einschlägiger Vortätigkeit kann sie auf Antrag verkürzt werden.
Rechtsgrundlage: § 9 HLVO (Regelprobezeit 3 Jahre) und § 4 HBG (2 Jahre nur bei Ämtern mit leitender Funktion) · Gesetzestext öffnen
Stand: HBG vom 27.05.2013, zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 24.05.2023; HLVO vom 17.02.2014, zuletzt geändert durch Art. 14a des Gesetzes vom 28.03.2023

Eignung & Sonderfälle

Was gilt bei einem Länderwechsel für Laufbahn und Beihilfe?

Eine bei einem anderen Dienstherrn erworbene Laufbahnbefähigung wird nach hessischem Laufbahnrecht anerkannt; die Beihilfe richtet sich nach der eigenen HBeihVO.

Ausführliche Antwort

Beim Länderwechsel wird eine bei einem anderen Dienstherrn erworbene Laufbahnbefähigung nach dem hessischen Laufbahnrecht anerkannt. Die Beihilfe richtet sich nach der eigenen HBeihVO mit dem familienstandsabhängigen Staffelsystem (50 %/55 %). Beim Zuzug ist die Höchstaltersgrenze von 50 Jahren zu beachten. Diese Angaben beruhen auf § 14 HBG, § 15 HBeihVO; der amtliche Volltext ist über hessenrecht.hessen.de abrufbar.

Beispiel: Wechselst du nach Hessen, wird deine Laufbahnbefähigung anerkannt; die Beihilfe richtet sich dann nach der hessischen HBeihVO mit 50 %/55 %.
Rechtsgrundlage: § 14 HBG; § 15 HBeihVO · Gesetzestext öffnen
Stand: HBG vom 27.05.2013, zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 24.05.2023; HLVO vom 17.02.2014, zuletzt geändert durch Art. 14a des Gesetzes vom 28.03.2023

Dienstunfähigkeit & Dienstunfall

Was gilt bei einem Dienstunfall?

Ein Dienstunfall löst Unfallfürsorge aus; bei dienstbedingter Dienstunfähigkeit entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die Fünf-Jahres-Wartefrist.

Ausführliche Antwort

Ein Dienstunfall löst Unfallfürsorge aus. Bei Dienstunfähigkeit infolge einer im Dienst zugezogenen Krankheit oder Beschädigung entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die Fünf-Jahres-Wartefrist (Unfallruhegehalt). Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 36 HBeamtVG; der amtliche Volltext ist über hessenrecht.hessen.de abrufbar.

Beispiel: Verunglückst du im Dienst und wirst dadurch dienstunfähig, hast du sofort Anspruch auf Ruhegehalt – ohne die sonst geltende Fünf-Jahres-Wartefrist.
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 1 Nr. 2 HBeamtVG (Ausnahme von der 5-Jahres-Wartefrist bei dienstlich verursachter Dienstunfähigkeit) i.V.m. § 41 HBeamtVG (Unfallruhegehalt) · Gesetzestext öffnen
Stand: HBeamtVG vom 27.05.2013, zuletzt geändert durch Art. 10-12 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 102, 105); Stand 23.09.2026

Ab wann besteht in der Probezeit ein Versorgungsanspruch bei Dienstunfähigkeit?

Beamte auf Probe haben einen Ruhegehaltsanspruch erst bei mindestens fünf Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit oder bei dienstbedingter Dienstunfähigkeit; sonst kann ein Unterhaltsbeitrag bewilligt werden.

Ausführliche Antwort

Beamte auf Probe erhalten Ruhegehalt nur bei mindestens fünf Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit oder bei dienstbedingter Dienstunfähigkeit. Wird ein Beamter auf Probe vor Ableistung von fünf Jahren wegen Dienstunfähigkeit entlassen, kann auf Antrag ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehalts bewilligt werden. Beamte auf Widerruf sind davon ausgenommen. Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 16 HBeamtVG; der amtliche Volltext ist über hessenrecht.hessen.de abrufbar.

Beispiel: Als Beamter/in auf Probe bekommst du Ruhegehalt erst nach fünf Dienstjahren oder bei dienstbedingter Dienstunfähigkeit; sonst kann nur ein Unterhaltsbeitrag bewilligt werden.
Rechtsgrundlage: §§ 4, 16 HBeamtVG · Gesetzestext öffnen
Stand: HBeamtVG vom 27.05.2013, zuletzt geändert durch Art. 10-12 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 102, 105); Stand 23.09.2026

Sind Referendare bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit versorgungsrechtlich abgesichert?

Beamte auf Widerruf (Referendare) haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch; es erfolgt Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ausführliche Antwort

Beamte auf Widerruf (Referendare) haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch. Die Fünf-Jahres-Wartefrist wird nie erreicht; der Unterhaltsbeitrag gilt ausdrücklich nur für wegen Dienstunfähigkeit entlassene Beamte auf Lebenszeit oder auf Probe, nicht für Beamte auf Widerruf. Folge ist die Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; nur eine dienstbedingte Dienstunfähigkeit begründet einen Anspruch. Eine private Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Dienstunfähigkeitsabsicherung ist für Referendare daher essenziell. Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 16 HBeamtVG, §§ 22, 23 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über hessenrecht.hessen.de abrufbar.

Beispiel: Wirst du als Referendar/in krankheitsbedingt dienstunfähig, gibt es keine Versorgung – du wirst nur in der Rentenversicherung nachversichert. Eine private Dienstunfähigkeitsabsicherung ist deshalb wichtig.
Rechtsgrundlage: §§ 4, 16 HBeamtVG; §§ 22, 23 BeamtStG · Gesetzestext öffnen
Stand: HBeamtVG vom 27.05.2013, zuletzt geändert durch Art. 10-12 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 102, 105); Stand 23.09.2026

Ruhegehalt & Hinterbliebene

Welche Hinterbliebenenversorgung gibt es (Witwen- und Waisengeld)?

Das Witwen- oder Witwergeld beträgt 55 % des Ruhegehalts, das Halbwaisengeld 12 % und das Vollwaisengeld 20 %.

Ausführliche Antwort

Beim Tod einer Beamtin oder eines Beamten erhalten die Hinterbliebenen eine Versorgung aus dem Ruhegehalt. Das Witwen- oder Witwergeld beträgt grundsätzlich 55 % des Ruhegehalts, das die verstorbene Person erhalten hätte (§§ 24 und 25 HBeamtVG); für vor dem 1. Januar 2002 geschlossene Altehen, bei denen mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gelten 60 %. Das Waisengeld beträgt nach §§ 29 und 30 HBeamtVG für Halbwaisen 12 % und für Vollwaisen 20 % des Ruhegehalts. Die Hinterbliebenenbezüge dürfen zusammen das zugrunde liegende Ruhegehalt nicht übersteigen. Rechtsgrundlagen sind §§ 24 und 25 (Witwengeld) sowie §§ 29 und 30 (Waisengeld) HBeamtVG; der amtliche Volltext ist über hessenrecht.hessen.de abrufbar.

Beispiel: Stirbst du, erhält dein/e Ehepartner/in 55 % deines Ruhegehalts, ein Halbwaisenkind 12 %, ein Vollwaisenkind 20 %.
Rechtsgrundlage: §§ 24/25 HBeamtVG (Witwengeld 55 %/60 %); §§ 29/30 (Waisengeld 12 %/20 %) · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 2026 (HBeamtVG)

Wie hoch ist der Ruhegehaltssatz (Formel und Höchstsatz)?

Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens jedoch 71,75 %.

Ausführliche Antwort

Der Ruhegehaltssatz beträgt für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 %; der Höchstsatz wird nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht. Als amtsunabhängige Mindestversorgung gelten mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge; sofern günstiger, greift die amtsabhängige Mindestversorgung. Rechtsgrundlage ist § 14 HBeamtVG; der amtliche Volltext ist über hessenrecht.hessen.de abrufbar.

Beispiel: Je Dienstjahr baust du 1,79375 % auf; nach 40 Jahren erreichst du den Höchstsatz von 71,75 % deiner ruhegehaltfähigen Bezüge.
Rechtsgrundlage: § 14 HBeamtVG (1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 %; Mindestversorgung 35 %) · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 2026 (HBeamtVG)

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