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Nach dem Referendariat: Probezeit, A13 & Absicherung in Hamburg

Was nach dem Referendariat in Hamburg kommt: Einstellung auf Probe, Besoldung und Erfahrungsstufen, Probezeit und Absicherung bei Dienstunfähigkeit.

A13 & Erfahrungsstufen

Ist A13 das Eingangsamt für Lehrkräfte in Hamburg?

Ja, A13 ist das Eingangsamt für Lehrkräfte mit Master oder Zweitem Staatsexamen.

Ausführliche Antwort

A13 ist das Eingangsamt für Lehrkräfte mit Master beziehungsweise Zweitem Staatsexamen (Besoldungsordnung A, HmbBesG); das Grundgehalt A13 Stufe 1 beträgt 4.939,24 € (Anlage I, Stand 01.02.2025). Diese Angaben beruhen auf HmbBesG, Besoldungsordnung A, Anlage I; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: A13 ist dein Eingangsamt mit Master oder Zweitem Staatsexamen; das Grundgehalt in Stufe 1 beträgt 4.939,24 €.
Rechtsgrundlage: HmbBesG (Besoldungsordnung A, Anlage I) · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 01.02.2025

In welche Erfahrungsstufe wird man bei der Verbeamtung eingestuft, und wie sind die Stufenlaufzeiten in A13?

Das Grundgehalt in A13 beginnt in Hamburg in Erfahrungsstufe 1; der Aufstieg folgt einem Sonderrhythmus (3-2-3-4-4-6-6 Jahre) über insgesamt 8 Stufen bis zur Endstufe nach 28 Jahren.

Ausführliche Antwort

Das Grundgehalt richtet sich nach Erfahrungsstufen, die mit der Diensterfahrung ansteigen. In Hamburg beginnt das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A13 in der Erfahrungsstufe 1. Der Aufstieg folgt – abweichend vom sonst üblichen Zwei-drei-vier-Jahres-Rhythmus – einem Sonderrhythmus von 3, 2, 3, 4, 4, 6 und 6 Jahren; es gibt insgesamt 8 Erfahrungsstufen, die Endstufe wird nach 28 Jahren erreicht. Mit Stand 01.02.2025 reichen die A13-Beträge von 4.939,24 € in der Stufe 1 bis 6.115,53 € in der Endstufe 8. Anrechenbare berufliche Vorerfahrung kann bei der Zuordnung berücksichtigt werden. Rechtsgrundlage ist § 27 Abs. 3 HmbBesG. Der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Bei der Verbeamtung startest du in A13 in Stufe 1 mit 4.939,24 €; über einen Sonderrhythmus (3-2-3-4-4-6-6 Jahre) erreichst du nach 28 Jahren die Endstufe 8 mit 6.115,53 €.
Rechtsgrundlage: § 27 Abs. 3 HmbBesG (Sonderrhythmus 3-2-3-4-4-6-6, 8 Stufen) · Gesetzestext öffnen
Stand: 01.02.2025 (HmbBesG)

Probezeit & Lebenszeit

Wann erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit?

Die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreicher Bewährung in der dreijährigen Probezeit.

Ausführliche Antwort

Die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreicher Bewährung in der dreijährigen Probezeit; die gesundheitliche Eignung für die Lebenszeitverbeamtung ist amtsärztlich festzustellen. Diese Angaben beruhen auf §§ 19, 26 HmbBG; § 10 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Nach erfolgreicher dreijähriger Probezeit wirst du auf Lebenszeit verbeamtet – die gesundheitliche Eignung wird amtsärztlich festgestellt.
Rechtsgrundlage: §§ 10, 19 HmbBG; § 10 BeamtStG · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBG (HmbGVBl. 2009, 405), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 24.06.2026 (HmbGVBl. S. 177, 178); BeamtStG vom 17.06.2008 (BGBl. I S. 1010), §§ 9, 10, 23 in geltender Fassung

Erfolgt nach dem Referendariat die Verbeamtung auf Probe?

Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst und bestandener Zweiter Staatsprüfung erfolgt die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe.

Ausführliche Antwort

Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst und bestandener Zweiter Staatsprüfung erfolgt – vorbehaltlich der laufbahn- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen – die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe. Diese Angaben beruhen auf §§ 18, 19 HmbBG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Nach bestandener Zweiter Staatsprüfung wirst du auf Probe verbeamtet.
Rechtsgrundlage: §§ 18, 19 HmbBG · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBG (HmbGVBl. 2009, 405), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 24.06.2026 (HmbGVBl. S. 177, 178); BeamtStG vom 17.06.2008 (BGBl. I S. 1010), §§ 9, 10, 23 in geltender Fassung

Wie lange dauert die Probezeit in Hamburg?

Die regelmäßige Probezeit beträgt drei Jahre in allen Laufbahnen.

Ausführliche Antwort

Die regelmäßige Probezeit beträgt drei Jahre in allen Laufbahnen; die Mindestprobezeit der Laufbahngruppe 2 beträgt ein Jahr, gleichwertige hauptberufliche Zeiten können angerechnet werden, eine Verlängerung ist bis höchstens fünf Jahre möglich. Die zwei Jahre nach § 5 HmbBG betreffen nur Ämter mit leitender Funktion. Diese Angaben beruhen auf § 19 Abs. 2 HmbBG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Deine Probezeit dauert regelmäßig drei Jahre; als Lehrkraft kann sie mit anrechenbaren Zeiten auf ein Jahr sinken.
Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 2 HmbBG · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBG (HmbGVBl. 2009, 405), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 24.06.2026 (HmbGVBl. S. 177, 178); BeamtStG vom 17.06.2008 (BGBl. I S. 1010), §§ 9, 10, 23 in geltender Fassung

Eignung & Sonderfälle

Wird eine bei einem anderen Dienstherrn erworbene Laufbahnbefähigung anerkannt?

Ja, eine bei einem anderen Dienstherrn erworbene Laufbahnbefähigung wird anerkannt; die Höchstaltersgrenze ist beim Zuzug zu beachten.

Ausführliche Antwort

Eine bei einem anderen Dienstherrn erworbene Laufbahnbefähigung wird anerkannt; beim Zuzug ist die Höchstaltersgrenze der HmbLVO zu beachten. Diese Angaben beruhen auf § 15 HmbBG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Wechselst du aus einem anderen Bundesland, wird deine Laufbahnbefähigung anerkannt – beachte beim Zuzug die Hamburger Höchstaltersgrenze.
Rechtsgrundlage: § 15 HmbBG · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBG (HmbGVBl. 2009, 405), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 24.06.2026 (HmbGVBl. S. 177, 178); BeamtStG vom 17.06.2008 (BGBl. I S. 1010), §§ 9, 10, 23 in geltender Fassung

Dienstunfähigkeit & Dienstunfall

Welche Folgen hat ein Dienstunfall für die Versorgung?

Ein Dienstunfall löst Unfallfürsorge aus; bei Dienstunfähigkeit infolge einer Dienstbeschädigung entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die Fünf-Jahres-Wartezeit.

Ausführliche Antwort

Ein Dienstunfall löst Unfallfürsorge aus. Bei Dienstunfähigkeit infolge einer ohne grobes Verschulden bei oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogenen Beschädigung entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die Fünf-Jahres-Wartezeit. Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 34 HmbBeamtVG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Verunglückst du im Dienst und wirst dienstunfähig, entsteht dein Ruhegehaltsanspruch ohne die Fünf-Jahres-Wartezeit.
Rechtsgrundlage: §§ 4, 34 HmbBeamtVG · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBeamtVG (HmbGVBl. 2010, 23, 72), zuletzt geändert durch Art. 5/10 des Gesetzes vom 22.10.2024 (HmbGVBl. S. 520, 522/523); BeamtStG vom 17.06.2008 (BGBl. I S. 1010), geltende Fassung

Wann besteht für Beamte auf Probe ein Ruhegehaltsanspruch bei Dienstunfähigkeit?

Ein Ruhegehalt besteht erst bei mindestens fünf Jahren Dienstzeit oder bei Dienstunfähigkeit infolge einer Dienstbeschädigung.

Ausführliche Antwort

Beamte auf Probe erhalten Ruhegehalt nur bei mindestens fünf Jahren Dienstzeit oder bei Dienstunfähigkeit infolge einer Dienstbeschädigung. Wird ein Beamter auf Probe vor Ableistung von fünf Jahren wegen Dienstunfähigkeit entlassen, kann auf Antrag ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehalts bewilligt werden. Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 18 HmbBeamtVG; § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Als Beamter auf Probe bekommst du Ruhegehalt erst nach fünf Dienstjahren oder bei einer Dienstbeschädigung; sonst nur einen Unterhaltsbeitrag im Ermessen.
Rechtsgrundlage: §§ 4, 18 HmbBeamtVG · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBeamtVG (HmbGVBl. 2010, 23, 72), zuletzt geändert durch Art. 5/10 des Gesetzes vom 22.10.2024 (HmbGVBl. S. 520, 522/523); BeamtStG vom 17.06.2008 (BGBl. I S. 1010), geltende Fassung

Sind Beamte auf Widerruf (Referendare) bei Dienstunfähigkeit versorgt?

Nein, Beamte auf Widerruf haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch; nur bei Dienstunfall entsteht ein Anspruch.

Ausführliche Antwort

Beamtinnen und Beamte auf Widerruf (Referendare/LiV) haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch: Die Fünf-Jahres-Wartezeit wird nie erreicht, und der Unterhaltsbeitrag nach § 18 HmbBeamtVG gilt nur für entlassene Beamte auf Lebenszeit oder auf Probe. Folge ist die Entlassung nach §§ 22, 23 BeamtStG und die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; nur bei Dienstunfall entsteht ein Anspruch. Eine private BU-/DU-Absicherung ist für Referendare daher essenziell. Diese Angaben beruhen auf §§ 4, 18 HmbBeamtVG; §§ 22, 23 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Als Referendar/in bist du bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit nicht versorgt – nur ein Dienstunfall begründet einen Anspruch; eine private BU-Absicherung ist essenziell.
Rechtsgrundlage: §§ 4, 18 HmbBeamtVG; §§ 22, 23 BeamtStG · Gesetzestext öffnen
Stand: HmbBeamtVG (HmbGVBl. 2010, 23, 72), zuletzt geändert durch Art. 5/10 des Gesetzes vom 22.10.2024 (HmbGVBl. S. 520, 522/523); BeamtStG vom 17.06.2008 (BGBl. I S. 1010), geltende Fassung

Ruhegehalt & Hinterbliebene

Welche Hinterbliebenenversorgung gibt es (Witwen- und Waisengeld)?

Das Witwen- oder Witwergeld beträgt 55 % des Ruhegehalts, das Halbwaisengeld 12 % und das Vollwaisengeld 20 %.

Ausführliche Antwort

Beim Tod einer Beamtin oder eines Beamten erhalten die Hinterbliebenen eine Versorgung aus dem Ruhegehalt. Das Witwen- oder Witwergeld beträgt grundsätzlich 55 % des Ruhegehalts, das die verstorbene Person erhalten hätte (§ 23 HmbBeamtVG); für vor dem 1. Januar 2002 geschlossene Altehen, bei denen mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gelten 60 %. Das Waisengeld beträgt nach § 27 HmbBeamtVG für Halbwaisen 12 % und für Vollwaisen 20 % des Ruhegehalts. Die Hinterbliebenenbezüge dürfen zusammen das zugrunde liegende Ruhegehalt nicht übersteigen. Rechtsgrundlagen sind § 23 (Witwen- und Witwergeld) und § 27 (Waisengeld) HmbBeamtVG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Stirbst du, erhält dein Ehepartner 55 % deines Ruhegehalts, ein Halbwaisenkind 12 %, ein Vollwaisenkind 20 %.
Rechtsgrundlage: § 24 HmbBeamtVG (Witwen-/Witwergeld); § 28 HmbBeamtVG (Waisengeld) · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 2026 (HmbBeamtVG)

Wie hoch ist der Ruhegehaltssatz (Formel und Höchstsatz)?

Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens jedoch 71,75 %.

Ausführliche Antwort

Der Ruhegehaltssatz beträgt für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 %; der Höchstsatz wird nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht. Als amtsunabhängige Mindestversorgung gelten mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge; sofern günstiger, greift die amtsabhängige Mindestversorgung. Rechtsgrundlage ist § 16 HmbBeamtVG; der amtliche Volltext ist über landesrecht-hamburg.de abrufbar.

Beispiel: Für jedes Dienstjahr sammelst du 1,79375 %, bis nach 40 Jahren der Höchstsatz von 71,75 % erreicht ist.
Rechtsgrundlage: § 16 HmbBeamtVG (1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 %; Mindestversorgung 35 %) · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 2026 (HmbBeamtVG)

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