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Bewerbung, Zugang & Altersgrenzen in Bayern

Wann du dich in Bayern für den Vorbereitungsdienst bewerben kannst, welche Unterlagen gebraucht werden und bis zu welchem Alter eine Verbeamtung möglich ist.

Ablauf & Dauer

Zu welchen Terminen wird in den Vorbereitungsdienst eingestellt?

Die Einstellung erfolgt schulartabhängig, in der Regel zum Schuljahr bzw. im Februar/September.

Ausführliche Antwort

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst richtet sich nach den schulartbezogenen Zulassungs- und Ausbildungsordnungen (ZALG für das Gymnasium, ZALGM für Grund-/Mittelschule, entsprechende Ordnungen für Real-/Förderschule); der Beginn ist schulartabhängig und liegt in der Regel zum Schuljahr beziehungsweise im Februar/September. Der Status ist ein Beamtenverhältnis auf Widerruf. Diese Angaben beruhen auf ZALG/ZALGM unter anderem; der amtliche Volltext ist über gesetze-bayern.de abrufbar.

Beispiel: Regulär startest du im September zum Schuljahresbeginn. Am Gymnasium und an beruflichen Schulen gibt es zusätzlich einen Start im Februar.
Rechtsgrundlage: BayernPortal-Leistungsbeschreibung; KMBek BayMBl. 2026 Nr. 142; StMUK-Seminarortliste · Gesetzestext öffnen
Stand: Bek. v. 15.04.2026

Bewerbung & Einstellung

Welche Bewerbungsunterlagen werden gefordert?

Einzureichen ist das online erzeugte, ausgedruckte und unterschriebene Anmeldeformular; die Zulassungsvoraussetzungen richten sich nach § 5 i.V.m. § 3 ZALG.

Ausführliche Antwort

Einzureichen ist grundsätzlich das online erzeugte, ausgedruckte und unterschriebene Anmeldeformular; die Zulassungsvoraussetzungen (bestandene Erste Staatsprüfung, persönliche Eignung) richten sich nach § 5 in Verbindung mit § 3 ZALG beziehungsweise den schulartbezogenen Ordnungen. Ein darüber hinausgehender abschließender Unterlagenkatalog wird im Portal nicht ausgewiesen. Diese Angaben beruhen auf § 5 i.V.m. § 3 ZALG (beziehungsweise ZALGM/ZALR/ZALS/ZALBV).

Beispiel: Du reichst das online erzeugte, ausgedruckte und unterschriebene Anmeldeformular ein; die Voraussetzungen richten sich nach § 5 i. V. m. § 3 ZALG.
Rechtsgrundlage: StMUK-Portal „Gymnasium – Studium und Vorbereitungsdienst“; BayernPortal-Leistung · Gesetzestext öffnen
Stand: abgerufen 24.08.2026

Gibt es einen NC, ein Auswahlverfahren oder Wartelisten?

Kein NC für die Zulassung zum VD (Zulassung bei Vorliegen der Voraussetzungen; Versagungsgründe § 5 Abs. 2, 3 ZALG). Ein Notenmaßstab („Einstellungsnote“) greift erst bei der Festeinstellung nach Leistungsprinzip; Wartelistenverfahren bis 5 Jahre mit jährlicher Bereitschaftserklärung (Stichtag 30.04.).

Ausführliche Antwort

Kein NC für die Zulassung zum VD (Zulassung bei Vorliegen der Voraussetzungen; Versagungsgründe § 5 Abs. 2, 3 ZALG). Ein Notenmaßstab („Einstellungsnote“) greift erst bei der Festeinstellung nach Leistungsprinzip; Wartelistenverfahren bis 5 Jahre mit jährlicher Bereitschaftserklärung (Stichtag 30.04.). Geprüft am 24.08.2026; maßgebliche Fundstelle: § 5 ZALG; StMUK „Einstellungsverfahren“.

Beispiel: Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst gibt es keinen NC, du wirst bei erfüllten Voraussetzungen zugelassen. Bei der Festeinstellung zählt dann die Einstellungsnote, dazu gibt es ein Wartelistenverfahren bis zu fünf Jahre mit jährlicher Bereitschaftserklärung.
Rechtsgrundlage: § 5 ZALG; StMUK „Einstellungsverfahren“ · Gesetzestext öffnen
Stand: abgerufen 24.08.2026

Welche Bewerbungsschlussfrist gilt?

Die Anmeldung ist spätestens fünf Monate vor Beginn des Vorbereitungsdienstes einzureichen.

Ausführliche Antwort

Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist spätestens fünf Monate vor Beginn einzureichen; sie erfolgt online über das BayernPortal, das erzeugte PDF ist ausgedruckt und unterschrieben an die zuständige Stelle zu senden. Diese Angaben beruhen auf ZALG/ZALGM i.V.m. LPO II; BayernPortal.

Beispiel: Deine Anmeldung muss spätestens fünf Monate vor Beginn des Vorbereitungsdienstes vorliegen.
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 2 ZALG; KMBek BayMBl. 2026 Nr. 142 · Gesetzestext öffnen
Stand: Bek. v. 15.04.2026

Zugang & Altersgrenzen

Bis zu welchem Alter ist die Verbeamtung möglich?

Die Einstellung ins Beamtenverhältnis ist bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich; Ausnahmen kann die oberste Dienstbehörde nur nach Ermessen zulassen, ohne dass das Gesetz Kindererziehungs- oder Pflegezeiten als eigenen Ausnahmegrund nennt.

Ausführliche Antwort

Eine Berufung in das Beamtenverhältnis ist nach Art. 23 Abs. 1 Satz 1 BayBG nicht mehr möglich, wer bereits das 45. Lebensjahr vollendet hat. Nach Satz 2 kann die oberste Dienstbehörde Ausnahmen zulassen; bei Beamtinnen und Beamten des Staates ist dafür das Einvernehmen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat erforderlich, im Übrigen die Zustimmung des Landespersonalausschusses. Der Gesetzeswortlaut nennt dabei keine bestimmten Ausnahmegründe wie Kindererziehungs- oder Pflegezeiten; die Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der jeweils zuständigen Stelle. Art. 23 Abs. 2 BayBG stellt klar, dass Absatz 1 nicht für Beamtinnen und Beamte auf Zeit gilt. Rechtsgrundlage ist Art. 23 BayBG in der Fassung vom 29.07.2008 (Gesetzestext gültig ab 01.01.2026); der amtliche Volltext wurde über ein Browserwerkzeug direkt auf gesetze-bayern.de eingesehen, da das Portal automatisierten Zugriff sperrt.

Beispiel: Bist du beim Einstieg noch keine 45 Jahre alt, kannst du verbeamtet werden – ab Vollendung des 45. Lebensjahres in der Regel nicht mehr.
Rechtsgrundlage: Art. 23 BayBG · Gesetzestext öffnen
Stand: Fassung vom 29.07.2008, Text gültig ab 01.01.2026

Wie hoch ist die Einstellungshöchstaltersgrenze für die Verbeamtung?

Die Einstellungshöchstaltersgrenze liegt vor Vollendung des 45. Lebensjahres; Ausnahmen sind möglich.

Ausführliche Antwort

Eine Berufung in das Beamtenverhältnis ist ausgeschlossen, wer bereits das 45. Lebensjahr vollendet hat; Ausnahmen kann die oberste Dienstbehörde zulassen. Diese Angaben beruhen auf Art. 23 Abs. 1 BayBG; der amtliche Volltext ist über gesetze-bayern.de abrufbar.

Beispiel: Die Einstellungshöchstaltersgrenze liegt vor Vollendung des 45. Lebensjahres; Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.
Rechtsgrundlage: Art. 23 Abs. 1 BayBG; StMUK „Beschäftigungsarten“ · Gesetzestext öffnen
Stand: abgerufen 24.08.2026

Wodurch kann sich die Altersgrenze verschieben?

Das BayBG enthält keine gesetzliche Anhebung/Verschiebung der Einstellungshöchstaltersgrenze (etwa wegen Kindererziehung oder Wehrdienst). Möglich ist ausschließlich eine Ausnahmebewilligung im Ermessen der obersten Dienstbehörde (Art. 23 Abs. 1 Satz 2 BayBG).

Ausführliche Antwort

Das BayBG enthält keine gesetzliche Anhebung/Verschiebung der Einstellungshöchstaltersgrenze (etwa wegen Kindererziehung oder Wehrdienst). Möglich ist ausschließlich eine Ausnahmebewilligung im Ermessen der obersten Dienstbehörde (Art. 23 Abs. 1 Satz 2 BayBG). Geprüft am 24.08.2026; maßgebliche Fundstelle: Art. 23 Abs. 1 Satz 2 BayBG (Volltext geprüft).

Beispiel: Über Ausnahmen von der 45-Jahres-Grenze entscheidet die oberste Dienstbehörde.
Rechtsgrundlage: Art. 23 Abs. 1 Satz 2 BayBG (Volltext geprüft) · Gesetzestext öffnen
Stand: konsolidiert 2026

Welche Altersgrenze gilt für den Antragsruhestand (auch Schwerbehinderte)?

Ein Antragsruhestand ist ab 64 möglich, für schwerbehinderte Menschen bereits ab 60.

Ausführliche Antwort

Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit können auf Antrag in den Ruhestand treten, wenn sie das 64. Lebensjahr vollendet haben oder wenn sie schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX) sind und das 60. Lebensjahr vollendet haben. Diese Angaben beruhen auf Art. 64 BayBG; der amtliche Volltext ist über gesetze-bayern.de abrufbar.

Beispiel: Später kannst du auf Antrag ab 64 in den Ruhestand gehen, als schwerbehinderter Mensch schon ab 60.
Rechtsgrundlage: Art. 64 BayBG; Art. 26 Abs. 2 BayBeamtVG · Gesetzestext öffnen
Stand: konsolidiert 2026

Gibt es für den Vorbereitungsdienst eine eigene Höchstaltersgrenze?

Nein, für den Vorbereitungsdienst gibt es keine eigene Höchstaltersgrenze; es gilt das allgemeine Einstellungshöchstalter (vor 45).

Ausführliche Antwort

Das LlbG legt für den Vorbereitungsdienst keine eigene feste Höchstaltersgrenze fest; Höchstaltersgrenzen sind nur für bestimmte Dienste (Polizei-, Feuerwehr-, Vollzugsdienst) an Verordnungen delegiert. Für das Lehramt gilt das allgemeine Einstellungshöchstalter (in der Regel vor Vollendung des 45. Lebensjahres, Art. 23 BayBG; Ausnahmen durch die oberste Dienstbehörde). Diese Angaben beruhen auf Art. 67 LlbG i.V.m. Art. 23 BayBG.

Beispiel: Für den Vorbereitungsdienst selbst gibt es keine eigene Altersgrenze – maßgeblich ist nur das Einstellungshöchstalter vor 45 für die spätere Verbeamtung.
Rechtsgrundlage: Art. 67 Satz 1 Nr. 2 LlbG; §§ 3, 5 ZALG · Gesetzestext öffnen
Stand: LlbG konsolidiert 2026

Können Lehrkräfte in Bayern grundsätzlich verbeamtet werden?

Ja, Lehrkräfte durchlaufen den Vorbereitungsdienst auf Widerruf und werden danach auf Probe und nach Bewährung auf Lebenszeit verbeamtet.

Ausführliche Antwort

Lehrkräfte durchlaufen den Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf; anschließend erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe und nach Bewährung auf Lebenszeit. Das Einstellungshöchstalter beträgt 45 Jahre. Diese Angaben beruhen auf Art. 23 BayBG i.V.m. Art. 12 LlbG.

Beispiel: Ja – du durchläufst den Vorbereitungsdienst auf Widerruf und wirst danach auf Probe und nach Bewährung auf Lebenszeit verbeamtet.
Rechtsgrundlage: StMUK „Beschäftigungsarten“ · Gesetzestext öffnen
Stand: abgerufen 24.08.2026

Gibt es eine beihilferechtliche Sonderregelung für Bestandslehrkräfte?

Für Bestandslehrkräfte gibt es keine eigene beihilferechtliche Sonderregelung; maßgeblich sind nur die allgemeinen Übergangsvorschriften des § 51 BayBhV.

Ausführliche Antwort

Art. 96 BayBG und die BayBhV knüpfen an Status und konkrete Tatbestände, nicht an den Lehrerberuf oder die Beschäftigungsdauer als Lehrkraft an. § 51 BayBhV schützt ausschließlich bestimmte Altfälle: Versorgungsempfänger mit Festkostentarif und Versorgungsbezug bereits am 1. Oktober 1985; bestimmte Hinterbliebenenansprüche vor dem 1. April 2011; vor dem 1. Oktober 2024 begonnene Beurlaubungen ohne Dienstbezüge; sowie eine Anrechnungsvorschrift für Pflegeaufwendungen vom 1. Januar bis 30. Juni 2025. Keine dieser Regeln ist lehrerspezifisch.

Beispiel: Eine langjährig beschäftigte Lehrkraft erhält keinen eigenen „Lehrer-Bestandsschutz“; nur wenn einer der ausdrücklich genannten Altfälle des § 51 BayBhV erfüllt ist, gilt die jeweilige Übergangsregel.
Rechtsgrundlage: § 51 Abs. 1–4 BayBhV; Art. 96 BayBG · Gesetzestext öffnen
Stand: BayBhV, Stand 07.07.2026; vollständig geprüft 24.08.2026

Eignung & Sonderfälle

Ist eine amtsärztliche Eignungsprüfung erforderlich?

Gesundheitliche Eignung ist Zulassungsvoraussetzung (§ 3 Abs. 2 ZALG). Feststellung „auf der Grundlage einer ärztlichen oder amtsärztlichen Untersuchung oder einer Selbstauskunft“ – eine amtsärztliche Untersuchung ist nicht zwingend.

Ausführliche Antwort

Gesundheitliche Eignung ist Zulassungsvoraussetzung (§ 3 Abs. 2 ZALG). Feststellung „auf der Grundlage einer ärztlichen oder amtsärztlichen Untersuchung oder einer Selbstauskunft“ – eine amtsärztliche Untersuchung ist nicht zwingend. Geprüft am 24.08.2026; maßgebliche Fundstelle: Art. 19 Abs. 1 BayBG; § 3 Abs. 2 ZALG.

Beispiel: Deine gesundheitliche Eignung wird auf der Grundlage einer ärztlichen oder amtsärztlichen Untersuchung oder einer Selbstauskunft festgestellt. Eine amtsärztliche Untersuchung ist nicht zwingend.
Rechtsgrundlage: Art. 19 Abs. 1 BayBG; § 3 Abs. 2 ZALG · Gesetzestext öffnen
Stand: konsolidiert 2026

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