Bewerbung, Zugang & Altersgrenzen in Sachsen-Anhalt
Wann du dich in Sachsen-Anhalt für den Vorbereitungsdienst bewerben kannst, welche Unterlagen gebraucht werden und bis zu welchem Alter eine Verbeamtung möglich ist.
Ablauf & Dauer
Wann wird in den Vorbereitungsdienst eingestellt?
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt in der Regel zweimal jährlich.
Ausführliche Antwort
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt in der Regel zweimal jährlich; die konkreten Einstellungstermine gibt das für die Lehrerausbildung zuständige Ministerium bekannt. Diese Angaben beruhen auf §§ 3, 4 LVO-Lehramt LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Bewerbung & Einstellung
Welche Bewerbungsunterlagen werden gefordert?
Gefordert werden u.a. Lebenslauf, Nachweis der Hochschulreife, beglaubigtes Prüfungszeugnis des Lehramtsstudiums und Personenstandsurkunden.
Ausführliche Antwort
Gefordert werden unter anderem tabellarischer Lebenslauf, Nachweis der Hochschulreife, amtlich beglaubigtes Prüfungszeugnis des Lehramtsstudiums, Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heirats-/Kinderurkunden; für berufsbildende Schulen der Nachweis einjähriger fachpraktischer Tätigkeit, für Religion die kirchliche Unterrichtserlaubnis. Abschlusszeugnisse können nachgereicht werden. Diese Angaben beruhen auf LVO-Lehramt LSA (Zulassung/Einstellungsvoraussetzungen); Vorgaben Landesschulamt (landesschulamt.sachsen-anhalt.de).
Gibt es einen NC oder ein Auswahlverfahren und wann sind die Stichtage?
Termine 01.04./01.09., Fristen 15.01./30.04., Landesschulamt zuständig; aktuelle Platzzahlen 2026/27 stehen noch nicht fest.
Ausführliche Antwort
Termine 01.04./01.09., Fristen 15.01./30.04., Landesschulamt zuständig; aktuelle Platzzahlen 2026/27 stehen noch nicht fest. Geprüft am 25.08.2026; maßgebliche Fundstelle: Lehramtszulassungsverordnung Sachsen-Anhalt.
Wann sind die Bewerbungsschlussfristen für den Vorbereitungsdienst?
Bewerbungsschluss ist der 15. Januar für die Einstellung zum 1. April und der 30. April für die Einstellung zum 1. September.
Ausführliche Antwort
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt zweimal jährlich; Bewerbungsstichtage sind der 15. Januar für die Einstellung zum 1. April und der 30. April für die Einstellung zum 1. September. Diese Angaben beruhen auf § 4 LVO-Lehramt LSA i.V.m. Landesschulamt Sachsen-Anhalt (landesschulamt.sachsen-anhalt.de).
Zugang & Altersgrenzen
Bis zu welchem Alter ist eine Verbeamtung (Probe/Lebenszeit) in Sachsen-Anhalt möglich?
Bei Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe/Lebenszeit darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Ausführliche Antwort
Bewerber dürfen bei Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe/Lebenszeit das Lebensjahr, das 22 Jahre vor der gesetzlichen Ruhestandsaltersgrenze liegt, noch nicht vollendet haben; bei der allgemeinen Altersgrenze 67 ergibt das das vollendete 45. Lebensjahr. Diese Angaben beruhen auf § 8a LBG LSA (i.V.m. § 41 LBG LSA); der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Wie lautet die Einstellungsaltersgrenze für Probe/Lebenszeit?
Bei Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe/Lebenszeit darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Ausführliche Antwort
Bewerber dürfen bei Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe/Lebenszeit das Lebensjahr, das 22 Jahre vor der Ruhestandsaltersgrenze liegt, noch nicht vollendet haben; bei Altersgrenze 67 ist das das vollendete 45. Lebensjahr. Diese Angaben beruhen auf § 8a LBG LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Welche Ausnahmen von der Einstellungsaltersgrenze gibt es?
Ausnahmen bestehen u.a. für Inhaber eines Eingliederungsscheins, bei Dienstherrnwechsel mit Versorgungslastenteilung, bei erneuter Berufung nach dem Ruhestand und für Professorinnen/Professoren bis zum vollendeten 52. Lebensjahr; eine Ausnahme für Kinderbetreuungszeiten besteht nach dem Wortlaut nicht.
Ausführliche Antwort
Von der Einstellungsaltersgrenze bestehen nach § 8a Satz 3 LBG LSA Ausnahmen für: Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins, die Übernahme von einem anderen Dienstherrn mit Versorgungslastenteilung, den Übertritt aus einem Richterverhältnis, die erneute Berufung nach Eintritt in den Ruhestand, die in § 41 LBG LSA genannten Fälle sowie Professorinnen und Professoren bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres. Eine gesonderte Ausnahme für Kinderbetreuungs- oder Kindererziehungszeiten ist im Wortlaut des § 8a LBG LSA nicht enthalten. Diese Angaben beruhen auf § 8a Satz 3 LBG LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Welche Erleichterungen gelten für schwerbehinderte Bewerber?
Schwerbehinderte dürfen nicht wegen der Behinderung benachteiligt werden; verlangt wird nur das Mindestmaß körperlicher Eignung.
Ausführliche Antwort
Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen dürfen bei Einstellung, Beförderung und Aufstieg nicht wegen der Behinderung benachteiligt werden; bei der Einstellung wird nur das Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt, in Prüfungen sind angemessene Erleichterungen einzuräumen. Diese Angaben beruhen auf § 11 LVO LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Welche Altersgrenze gilt für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst?
Die Einstellungsaltersgrenze von 45 Jahren darf nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes noch nicht vollendet sein.
Ausführliche Antwort
Bei Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Beamtenverhältnis auf Widerruf) darf die Einstellungsaltersgrenze (45 Jahre) nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes noch nicht vollendet sein; Ausnahme, wenn die Laufbahnprüfung Voraussetzung für eine Tätigkeit außerhalb des Beamtenverhältnisses ist. Diese Angaben beruhen auf § 8a Satz 5 LBG LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Werden Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt verbeamtet?
Ja, Lehrkräfte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verbeamtet.
Ausführliche Antwort
Lehrkräfte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verbeamtet: Einstellung in den Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf, nach der Staatsprüfung ins Beamtenverhältnis auf Probe; Eingangsamt A13. Diese Angaben beruhen auf § 10 BeamtStG i.V.m. LVO LSA; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Gibt es eine Sonderregelung zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte?
Nein, die Verbeamtung erfolgt über den regulären Weg; eine dem Berliner Modell vergleichbare Sonderregelung besteht nicht.
Ausführliche Antwort
In Sachsen-Anhalt erfolgt die Verbeamtung von Lehrkräften über den regulären Weg (Vorbereitungsdienst, Staatsprüfung, Beamtenverhältnis auf Probe); eine mit dem Berliner Modell vergleichbare befristete Sonderregelung zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte besteht nicht. Diese Angaben beruhen auf dem LBG LSA und der LVO-Lehramt LSA in ihrer Gesamtheit; der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Eignung & Sonderfälle
Ist eine amtsärztliche Eignungsprüfung Voraussetzung?
Ja, die gesundheitliche und persönliche Eignung ist Voraussetzung der Verbeamtung und wird ärztlich festgestellt.
Ausführliche Antwort
Die gesundheitliche Eignung ist Voraussetzung der Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in ein Beamtenverhältnis mit dem Ziel der späteren Verwendung auf Lebenszeit und wird aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens festgestellt; bei mittelbaren Landesbeamtinnen und -beamten genügt in der Regel ebenfalls ein amtsärztliches Gutachten. Diese Angaben beruhen auf § 9 BeamtStG i.V.m. § 10 LBG LSA (Feststellung der gesundheitlichen Eignung, Sprachkenntnisse); der amtliche Volltext ist über landesrecht.sachsen-anhalt.de abrufbar.
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