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Nach dem Referendariat: Probezeit, A13 & Absicherung in Niedersachsen

Was nach dem Referendariat in Niedersachsen kommt: Einstellung auf Probe, Besoldung und Erfahrungsstufen, Probezeit und Absicherung bei Dienstunfähigkeit.

A13 & Erfahrungsstufen

Ist A13 das Eingangsamt für Lehrkräfte?

A13 ist Eingangsamt für die Lehrämter an Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen sowie Gymnasien/berufsbildenden Schulen; Niedersachsen hob zum 01.08.2024 die GHR-Lehrämter auf A13 an. Die Einstiegsstufe ist Erfahrungsstufe 4 mit 4.937,05 Euro (ab 01.04.2026), eine „Stufe 1“ gibt es in A13 nicht.

Ausführliche Antwort

A13 ist das Eingangsamt für die Lehrämter. Niedersachsen hob zum 01.08.2024 alle Lehrämter für Grund-, Haupt- und Realschulen in einem Schritt auf A13 an und war damit das erste westdeutsche Flächenland (§ 23 NBesG i. V. m. Anlage 1 NBesG). In A13 gibt es keine Erfahrungsstufe 1; die Stufen 1 bis 3 sind in der Grundgehaltstabelle nicht mit einem Betrag belegt, sodass die Einstiegsstufe Stufe 4 ist (§ 25 NBesG i. V. m. Anlage 5 NBesG). Das Grundgehalt in Stufe 4 beträgt 4.937,05 Euro (NLBV-Besoldungstabelle ab 01.04.2026); die Jahressonderzahlung richtet sich nach § 63 NBesG.

Beispiel: A13 ist Eingangsamt für alle Lehrämter, Niedersachsen hat zum 01.08.2024 als erstes westdeutsches Flächenland auch die GHR-Lehrämter auf A13 angehoben. Du startest in Stufe 4 mit 4.937,05 €, eine Stufe 1 gibt es in A13 nicht.
Rechtsgrundlage: § 23 NBesG i. V. m. Anlage 1 NBesG; § 25 NBesG i. V. m. Anlage 5 NBesG · Gesetzestext öffnen
Stand: NLBV-Besoldungstabelle ab 01.04.2026; NBesG zuletzt geändert Art. 2 des Gesetzes vom 27.05.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 39)

In welche Erfahrungsstufe wird man bei der Verbeamtung eingestuft, und wie sind die Stufenlaufzeiten in A13?

Das Grundgehalt in A13 beginnt in Niedersachsen in Erfahrungsstufe 4 mit 4.937,05 Euro (Stand 01.04.2026); die Stufen steigen nach 2 Jahren bis Stufe 5, nach je 3 Jahren bis Stufe 9 und nach je 4 Jahren ab Stufe 10.

Ausführliche Antwort

Das Grundgehalt richtet sich nach Erfahrungsstufen, die mit der Diensterfahrung ansteigen. In Niedersachsen beginnt das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A13 in der Erfahrungsstufe 4 mit 4.937,05 Euro (NLBV-Besoldungstabelle ab 01.04.2026); die Stufen 1 bis 3 sind für A13 nicht mit einem Betrag belegt. Der Aufstieg erfolgt nach jeweils 2 Jahren bis zur Stufe 5, danach nach jeweils 3 Jahren bis zur Stufe 9 und ab der Stufe 10 nach jeweils 4 Jahren; insgesamt gibt es 12 Erfahrungsstufen. Berufliche Vorerfahrung kann bei der Zuordnung angerechnet werden. Rechtsgrundlage ist § 25 NBesG i. V. m. Anlage 5 NBesG.

Beispiel: Du startest in A13 in Erfahrungsstufe 4 mit 4.937,05 € – die Stufen 1 bis 3 sind für A13 gar nicht belegt. Danach steigst du nach je 2 Jahren bis Stufe 5, nach je 3 Jahren bis Stufe 9 und ab Stufe 10 nach je 4 Jahren; insgesamt 12 Stufen.
Rechtsgrundlage: § 25 NBesG i. V. m. Anlage 5 NBesG · Gesetzestext öffnen
Stand: NBesG zuletzt geändert Art. 2 des Gesetzes vom 27.05.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 39); Grundgehaltssätze nach Anlage 5 NBesG ab 01.04.2026

Probezeit & Lebenszeit

Wann erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit?

Die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreicher Ableistung der Probezeit.

Ausführliche Antwort

Die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreich abgeleisteter Probezeit. Rechtsgrundlagen sind § 19 NBG und die NLVO.

Beispiel: Nach erfolgreich abgeleisteter Probezeit wirst du auf Lebenszeit verbeamtet.
Rechtsgrundlage: § 19 NBG; NLVO · Gesetzestext öffnen
Stand: 01.01.2024

Was folgt nach bestandener Staatsprüfung?

Nach bestandener Staatsprüfung erfolgt die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe mit anschließender Bewährung.

Ausführliche Antwort

Nach bestandener Zweiter Staatsprüfung erfolgt die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe; daran schließt sich die Bewährung in der Probezeit an. Rechtsgrundlagen sind §§ 16 und 19 NBG sowie die NLVO.

Beispiel: Nach bestandener Zweiter Staatsprüfung wirst du ins Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt; daran schließt sich die Bewährung an.
Rechtsgrundlage: §§ 18, 19 NBG · Gesetzestext öffnen
Stand: 01.01.2024

Wie lange dauert die Probezeit?

Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre; Zeiten beruflicher Tätigkeit können angerechnet werden.

Ausführliche Antwort

Die regelmäßige Probezeit beträgt drei Jahre (§ 19 Abs. 2 NBG); Zeiten beruflicher Tätigkeit können angerechnet werden. Bei fehlender Bewährung ist eine Verlängerung nach Maßgabe des NBG und der NLVO möglich. Rechtsgrundlage ist § 19 Abs. 2 NBG.

Beispiel: Deine Probezeit dauert regelmäßig drei Jahre; Zeiten beruflicher Tätigkeit können angerechnet werden.
Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 2 NBG · Gesetzestext öffnen
Stand: Stand 05/2026 (NBG, zuletzt geändert Art. 3 des Gesetzes vom 27.05.2026, Nds. GVBl. 2026 Nr. 37, Fassung ab 01.08.2026)

Eignung & Sonderfälle

Wird eine in einem anderen Land erworbene Laufbahnbefähigung anerkannt?

Eine in einem anderen Land oder beim Bund erworbene Laufbahnbefähigung wird nach einer Unterweisung oder Qualifizierungsmaßnahme anerkannt (§ 15 Abs. 1 NBG); bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nie in ein Beamtenverhältnis berufen wurden, gilt dies nur, soweit die Laufbahnvorschriften es ausdrücklich vorsehen (§ 15 Abs. 2 NBG).

Ausführliche Antwort

Bewerberinnen und Bewerber, die eine Laufbahnbefähigung in einem anderen Bundesland oder beim Bund erworben haben, erhalten nach einer Unterweisung oder der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen die Befähigung für die entsprechende niedersächsische Laufbahn (§ 15 Abs. 1 NBG). Für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht in ein Beamtenverhältnis berufen worden sind, gilt dies jedoch nur eingeschränkt: Sie erhalten die Laufbahnbefähigung nur, wenn die jeweiligen Laufbahnvorschriften dies ausdrücklich bestimmen (§ 15 Abs. 2 NBG); ein automatischer Anspruch besteht für diese Personengruppe nicht.

Beispiel: Bringst du eine in einem anderen Land erworbene Laufbahnbefähigung mit, wird sie nach einer Unterweisung oder Qualifizierungsmaßnahme anerkannt (§ 15 Abs. 1 NBG).
Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 1, 2 NBG · Gesetzestext öffnen
Stand: NBG Stand 05/2026, zuletzt geändert Art. 3 des Gesetzes vom 27.05.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 37), Fassung ab 01.08.2026

Dienstunfähigkeit & Dienstunfall

Welche Folgen hat ein Dienstunfall?

Ein Dienstunfall löst Unfallfürsorge aus; bei dienstbedingter Dienstunfähigkeit entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die 5-Jahres-Wartezeit.

Ausführliche Antwort

Ein Dienstunfall (§ 34 NBeamtVG) löst die Unfallfürsorge aus; bei Dienstunfähigkeit infolge einer dienstbedingten Krankheit oder Beschädigung entsteht der Ruhegehaltsanspruch ohne die Fünf-Jahres-Wartezeit (§ 11 Abs. 1 NBeamtVG; Unfallruhegehalt). Rechtsgrundlagen sind §§ 11 und 34 NBeamtVG.

Beispiel: Verunglückst du im Dienst und wirst dadurch dienstunfähig, entsteht dein Ruhegehaltsanspruch ohne die Fünf-Jahres-Wartezeit (§ 11 Abs. 1 NBeamtVG).
Rechtsgrundlage: §§ 11, 34 NBeamtVG · Gesetzestext öffnen
Stand: NBeamtVG i. d. F. vom 02.04.2013, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3)

Welche Versorgung besteht bei Dienstunfähigkeit in der Probezeit?

In der Probezeit greift außerhalb eines Dienstunfalls nur die Mindestversorgung von 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (bzw. amtsunabhängig 65 % aus Endstufe A 5).

Ausführliche Antwort

Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, günstigenfalls 65 % aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A5 (amtsunabhängige Mindestversorgung). In der Probezeit greift außerhalb eines Dienstunfalls nur diese Mindestversorgung. Rechtsgrundlage ist § 14 Abs. 3 NBeamtVG.

Beispiel: Als Beamter/in auf Probe greift außerhalb eines Dienstunfalls nur die Mindestversorgung von 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (günstigenfalls 65 % aus der Endstufe A5).
Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 3 NBeamtVG (Mindestversorgung: 35 % bzw. 65 % aus Endstufe A5) · Gesetzestext öffnen
Stand: 2024

Welche Versorgungslücke besteht für Beamte auf Widerruf (Referendare)?

Beamte auf Widerruf haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch; es erfolgt nur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ausführliche Antwort

Beamtinnen und Beamte auf Widerruf (Referendarinnen und Referendare) haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch: Die Fünf-Jahres-Wartezeit (§ 11 Abs. 1 NBeamtVG) wird nie erreicht, und der Unterhaltsbeitrag nach § 18 NBeamtVG gilt nur für Beamte auf Lebenszeit und auf Probe. Die Folge ist die Entlassung nach §§ 22 und 23 BeamtStG und die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; nur ein Dienstunfall oder eine dienstbedingte Dienstunfähigkeit begründet einen Anspruch. Eine private Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsabsicherung ist daher wichtig. Rechtsgrundlagen sind §§ 11 und 18 NBeamtVG sowie §§ 22 und 23 BeamtStG.

Beispiel: Wirst du als Referendar/in krankheitsbedingt dienstunfähig, gibt es keine Versorgung – nur Nachversicherung in der Rentenversicherung. Eine private BU-/DU-Absicherung ist deshalb wichtig.
Rechtsgrundlage: §§ 11, 18 NBeamtVG; §§ 22, 23 BeamtStG · Gesetzestext öffnen
Stand: NBeamtVG i. d. F. vom 02.04.2013, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3); BeamtStG §§ 22, 23 in aktueller Fassung

Ruhegehalt & Hinterbliebene

Welche Hinterbliebenenversorgung gibt es (Witwen- und Waisengeld)?

Das Witwen- oder Witwergeld beträgt 55 % des Ruhegehalts, das Halbwaisengeld 12 % und das Vollwaisengeld 20 %.

Ausführliche Antwort

Beim Tod einer Beamtin oder eines Beamten erhalten die Hinterbliebenen eine Versorgung aus dem Ruhegehalt. Das Witwen- oder Witwergeld beträgt 55 % des Ruhegehalts, das die verstorbene Person erhalten hat oder hätte erhalten können (§ 24 NBeamtVG). Das Waisengeld beträgt für Halbwaisen 12 % und für Vollwaisen 20 % des Ruhegehalts (§ 28 NBeamtVG). Rechtsgrundlagen sind § 24 und § 28 NBeamtVG.

Beispiel: Stirbst du, erhält dein/e Ehepartner/in 55 % deines Ruhegehalts, ein Halbwaisenkind 12 %, ein Vollwaisenkind 20 %.
Rechtsgrundlage: § 24 NBeamtVG (Witwengeld 55 %); § 28 NBeamtVG (Waisengeld: Halbwaise 12 %, Vollwaise 20 %) · Gesetzestext öffnen
Stand: 01/2026

Wie hoch ist der Ruhegehaltssatz (Formel und Höchstsatz)?

Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens jedoch 71,75 %.

Ausführliche Antwort

Der Ruhegehaltssatz beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 %; der Höchstsatz wird nach rund 40 Dienstjahren erreicht. Als Mindestversorgung gelten 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, günstigenfalls 65 % aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A5. Rechtsgrundlage ist § 16 NBeamtVG.

Beispiel: Je Dienstjahr baust du 1,79375 % auf; nach rund 40 Jahren erreichst du den Höchstsatz von 71,75 %.
Rechtsgrundlage: Sec16 Abs.1 NBeamtVG (1,79375% je Jahr, höchstens 71,75%) und Sec16 Abs.3 NBeamtVG (Mindestversorgung 35%/65%) beide wortwörtlich bestätigt. Link zeigt auf schure.de (privat) statt NI-VORIS (amtlich). · Gesetzestext öffnen
Stand: 01/2026

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