Bewerbung, Zugang & Altersgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern
Wann du dich in Mecklenburg-Vorpommern für den Vorbereitungsdienst bewerben kannst, welche Unterlagen gebraucht werden und bis zu welchem Alter eine Verbeamtung möglich ist.
Ablauf & Dauer
Wann sind die Einstellungstermine für den Vorbereitungsdienst?
Es gibt vier Einstellungstermine pro Jahr für den Vorbereitungsdienst: 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. Oktober.
Ausführliche Antwort
Die Einstellungstermine werden vom für Bildung zuständigen Ministerium festgelegt (§ 4 Abs. 1 LehVDVO M-V). Es gibt vier Einstellungstermine pro Jahr: 1. Februar und 1. August als Haupttermine sowie zusätzlich 1. April und 1. Oktober. Die Zuweisung der Ausbildungsschule(n) erfolgt zum Einstellungstermin; einen Anspruch auf einen bestimmten Dienstort gibt es nicht. Diese Angaben beruhen auf § 4 Abs. 1 LehVDVO M-V sowie dem Landesportal Lehrer-in-MV.de.
Bewerbung & Einstellung
Welche Bewerbungsunterlagen werden gefordert und auf welcher Rechtsgrundlage?
Gefordert werden u. a. Personalausweis, Lebenslauf, Geburtsurkunde, Nachweis der Hochschulreife sowie Staatsexamens- bzw. Masterzeugnis.
Ausführliche Antwort
Nach dem Landesportal werden gefordert: Personalausweis oder Reisepass, aktueller lückenloser Lebenslauf (nicht älter als drei Monate), Geburtsurkunde, Nachweis der Hochschulreife sowie Staatsexamens- beziehungsweise Masterzeugnis; weitere Unterlagen werden im Online-Verfahren hochgeladen. Diese Angaben beruhen auf Zulassungs-/Einstellungsvoraussetzungen §§ 5, 8 LehVDVO M-V; Landesportal Lehrer-in-MV.de.
Gibt es einen NC, Auswahlkriterien oder Wartezeiten?
Es gibt keinen festen NC; die Stellenvergabe erfolgt nach Fächern, der Note der Ersten Staatsprüfung, vorheriger Unterrichtstätigkeit und Wartezeiten.
Ausführliche Antwort
Es gibt keinen festen Numerus Clausus. Die Stellenvergabe erfolgt nach Fächern/Fachrichtungen, der Note der Ersten Staatsprüfung, vorherigen Unterrichtstätigkeiten sowie Wartezeiten. Wartezeit ist der Zeitraum zwischen einer Nichtzulassung aus Kapazitätsgründen und dem nächsten Einstellungstermin (1. April und 1. August). Diese Angaben beruhen auf Zulassung § 8 LehVDVO M-V i.V.m. dem Bewerbungsverfahren des IQ M-V.
Welche Bewerbungsschlussfristen gelten für die Einstellungstermine?
Für den Einstellungstermin 1. April 2026 endete die Bewerbung am 08.12.2025, für den 1. August 2026 am 13.04.2026; daneben gibt es Termine zum 1. Oktober und 1. Februar.
Ausführliche Antwort
Der Vorbereitungsdienst kennt mehrere Einstellungstermine mit portalveröffentlichten Bewerbungsschlussfristen: 1. April 2026 – Bewerbungsschluss 08.12.2025 (mit Referendarzuschlag); 1. August 2026 – Bewerbungsschluss 13.04.2026; ferner 1. Oktober 2026 – Schluss 08.06.2026 und 1. Februar 2027 – Schluss 05.10.2026. Die Termine wechseln je Ausschreibungszyklus und sind über das Landesportal aktuell zu prüfen. Diese Angaben beruhen auf Landesportal Lehrer-in-MV.de – Bewerbungsverfahren.
Zugang & Altersgrenzen
Bis zu welchem Alter ist die Verbeamtung möglich (Beihilfe-Sheet)?
Die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe ist bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres möglich, für Schwerbehinderte bis zum 43. Lebensjahr.
Ausführliche Antwort
Die Höchstaltersgrenze für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe ist das 40. Lebensjahr (§ 18a Abs. 1 LBG M-V) – die niedrigste reguläre Altersgrenze der bisher erfassten Länder (sonst meist 45). Für Schwerbehinderte gilt das 43. Lebensjahr (§ 18a Abs. 2). Diese Angaben beruhen auf § 18a Abs. 1 LBG M-V.
Wie hoch ist die Altersgrenze für die Verbeamtung auf Probe?
Die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe setzt voraus, dass das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
Ausführliche Antwort
In das Beamtenverhältnis auf Probe kann nur eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 18a Abs. 1 LBG M-V). Bei Kinderbetreuung oder Pflege wird die Grenze um die Verzögerungszeit angehoben, höchstens um sechs Jahre (§ 18a Abs. 2 Satz 1). Diese Angaben beruhen auf § 18a Abs. 1 LBG M-V.
Wodurch kann sich die Altersgrenze verschieben?
Die Höchstaltersgrenze wird bei Kinderbetreuung oder Pflege um die Verzögerungszeit angehoben, höchstens um sechs Jahre.
Ausführliche Antwort
Die Höchstaltersgrenze wird bei Geburt, Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder bei Pflege naher Angehöriger um die Verzögerungszeit angehoben, höchstens um sechs Jahre; bei sonstigen Verzögerungen (Dienstpflicht unter anderem) gestaffelt. Diese Angaben beruhen auf § 18a Abs. 2, 3 LBG M-V.
Was gilt bei der Altersgrenze für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte und Gleichgestellte können bis zur Vollendung des 43. Lebensjahres ins Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden.
Ausführliche Antwort
Schwerbehinderte und Gleichgestellte (§ 2 Abs. 3 SGB IX) können ins Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, wenn das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet ist (§ 18a Abs. 2 Satz 1 LBG M-V); bei Betreuungs- oder Pflegezeiten erfolgt eine weitere Anhebung um höchstens drei Jahre. Diese Angaben beruhen auf § 18a Abs. 2 LBG M-V; § 2 Abs. 3 SGB IX.
Welche Altersgrenze gilt für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst?
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt nach der LehVDVO M-V; die Höchstaltersgrenze des § 18a LBG M-V (40 Jahre) gilt für die anschließende Verbeamtung auf Probe.
Ausführliche Antwort
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Beamtenverhältnis auf Widerruf) richtet sich nach der LehVDVO M-V; die Höchstaltersgrenze des § 18a LBG M-V (40 Jahre) gilt für die anschließende Verbeamtung auf Probe. Diese Angaben beruhen auf § 18a LBG M-V; LehVDVO M-V.
Werden Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern verbeamtet?
Ja, Lehrkräfte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verbeamtet; Eingangsamt ist A13 für alle Lehrämter.
Ausführliche Antwort
Lehrkräfte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verbeamtet: Einstellung in den Vorbereitungsdienst als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, nach der Zweiten Staatsprüfung Beamtenverhältnis auf Probe (§ 10 BeamtStG; § 19 LBG M-V). Eingangsamt ist A13 für alle Lehrämter. Diese Angaben beruhen auf § 19 LBG M-V; § 10 BeamtStG.
Gibt es eine Sonderregelung zur Verbeamtung von Bestandslehrkräften?
Nein, eine allgemeine befristete Sonderregelung zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte besteht nicht; die Verbeamtung erfolgt über den regulären Weg.
Ausführliche Antwort
Eine allgemeine befristete Sonderregelung zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte besteht im regulären Laufbahnrecht M-V nicht; die Verbeamtung erfolgt über den regulären Weg (Vorbereitungsdienst, Zweite Staatsprüfung). Quer- und Seiteneinstieg sowie nachträgliche Qualifizierung sind gesondert geregelt (unter anderem LkFbQVO M-V). Diese Angaben beruhen auf LBG M-V; LkFbQVO M-V; der amtliche Volltext ist über landesrecht-mv.de abrufbar.
Eignung & Sonderfälle
Ist eine amtsärztliche Eignungsprüfung erforderlich?
Die gesundheitliche Eignung ist Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis. Ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis ist dem Zulassungsantrag beizufügen, soweit die einstellende Behörde es anfordert; es darf zum Einstellungszeitpunkt nicht älter als sechs Monate sein.
Ausführliche Antwort
Die gesundheitliche Eignung gehört zur Eignung im Sinne des § 9 des Beamtenstatusgesetzes und ist damit Voraussetzung für die Berufung in das Beamtenverhältnis. Für den Vorbereitungsdienst regelt § 3 Abs. 2 LehVDVO M-V, welche Unterlagen dem Antrag auf Zulassung beizufügen sind. Nummer 11 verlangt ein aktuelles amtsärztliches Gesundheitszeugnis, das zum Einstellungszeitpunkt nicht älter als sechs Monate ist, ausdrücklich jedoch nur, soweit es von der einstellenden Behörde angefordert wird. Die amtsärztliche Untersuchung ist damit nicht in jedem Fall zwingend, sondern hängt von der Anforderung der Behörde ab. Daneben ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 12 LehVDVO M-V ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beizufügen, das ebenfalls zum Einstellungszeitpunkt nicht älter als sechs Monate sein darf.
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