Bewerbung, Zugang & Altersgrenzen in Rheinland-Pfalz
Wann du dich in Rheinland-Pfalz für den Vorbereitungsdienst bewerben kannst, welche Unterlagen gebraucht werden und bis zu welchem Alter eine Verbeamtung möglich ist.
Ablauf & Dauer
Wann und wie erfolgt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst?
Die Einstellung erfolgt über die Staatlichen Studienseminare, in der Regel zweimal jährlich.
Ausführliche Antwort
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt über die Staatlichen Studienseminare; Einstellungstermine und Antragsfristen richten sich nach der Verordnung, in der Regel zweimal jährlich. Diese Angaben beruhen auf SchulLehr2StPrV; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Bewerbung & Einstellung
Welche Unterlagen sind für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst einzureichen?
Verlangt werden u. a. Personalbogen, Passbild, unterschriebener Lebenslauf, beglaubigte Geburtsurkunde, beglaubigtes Zeugnis der Ersten Staatsprüfung sowie Erklärungen zur Verfassungstreue.
Ausführliche Antwort
Verlangt werden unter anderem: Personalbogen und Erklärung zum Seminarort (Vordrucke), Passbild, handschriftlich unterschriebener Lebenslauf, beglaubigte Geburtsurkunde, amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung/Wissenschaftliche Prüfung mit Gesamtnote, gegebenenfalls Nachweis berufspraktischer Tätigkeiten sowie Erklärungen zur Verfassungstreue, zu Strafverfahren und zu wirtschaftlichen Verhältnissen. Diese Angaben beruhen auf ADD-Merkblatt (Bewerberinfo) (secure2.bildung-rp.de).
Gibt es für den Vorbereitungsdienst einen NC, ein Auswahlverfahren oder Wartezeit/Wartepunkte?
Bei mehr Bewerbungen als Plätzen erfolgt die Auswahl nach der Note der Ersten Staatsprüfung und der verstrichenen Wartezeit (Wartepunkte); Bewerbungsschluss ist der 15.01. bzw. 01.07.
Ausführliche Antwort
Bei mehr Bewerbungen als Plätzen erfolgt die Auswahl nach Qualifikation (Note der Ersten Staatsprüfung) und nach der seit der ersten Bewerbung verstrichenen Zeit. Für jede kapazitätsbedingt abgelehnte Bewerbung wird ein Wartepunkt vergeben; zusätzliche Punkte für Verzögerungsgründe (Wehr-/Ersatzdienst, Kinderbetreuung, Pflege). Bewerbungsschluss ist der 15.01. beziehungsweise 01.07. (Eingang bei der ADD Trier maßgeblich). Diese Angaben beruhen auf ADD-Merkblatt (Bewerberinfo) (secure2.bildung-rp.de).
Wann sind die Bewerbungsschlussfristen für den Vorbereitungsdienst (beide Termine)?
Die Bewerbungsfristen sind schulartabhängig: Für Grundschule, Realschule plus, Gymnasium und Förderschule endet die Bewerbung am 01.10. des Vorjahres bzw. am 01.04. für die Einstellungstermine 15.01. und 01.08.; für berufsbildende Schulen gelten die Fristen 15.01. und 01.07. für die Einstellungstermine 01.05. und 01.11.
Ausführliche Antwort
Die Bewerbungsschlussfristen unterscheiden sich nach Schulart. Für die allgemeinbildenden Lehrämter (Grundschule, Realschule plus, Gymnasium, Förderschule) sind die Einstellungstermine der 15.01. und der 01.08.; die schriftlichen Bewerbungsunterlagen müssen dafür bis zum 01.10. des Vorjahres bzw. bis zum 01.04. des jeweiligen Jahres vorliegen. Für den Vorbereitungsdienst an berufsbildenden Schulen sind die Einstellungstermine der 01.05. und der 01.11.; hierfür gilt Bewerbungsschluss 15.01. bzw. 01.07. Maßgeblich ist jeweils der Eingang bei der zuständigen Stelle (ADD Trier). Diese Angaben beruhen auf den amtlichen Bewerbermerkblättern zum Vorbereitungsdienst (secure2.bildung-rp.de) sowie der Übersicht des Bildungsministeriums RLP (bm.rlp.de).
Zugang & Altersgrenzen
Bis zu welchem Alter ist die Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit möglich?
Die Berufung ins Beamtenverhältnis auf Probe oder Lebenszeit ist bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich.
Ausführliche Antwort
Die Höchstaltersgrenze für die Berufung ins Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit ist das vollendete 45. Lebensjahr; Ausnahmen regeln die Laufbahnvorschriften (§§ 25, 26 LBG). Diese Angaben beruhen auf § 19 Abs. 1 Satz 1 LBG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Bis zu welchem Alter ist die Verbeamtung auf Probe möglich, und welche Grenze gilt für den Vorbereitungsdienst?
Die Verbeamtung auf Probe ist bis 45 Jahre möglich; für den Vorbereitungsdienst gilt die niedrigere Grenze von 40 Jahren.
Ausführliche Antwort
Verbeamtung auf Probe: nicht nach Vollendung des 45. Lebensjahres. Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Beamtenverhältnis auf Widerruf) gilt die niedrigere Grenze von 40 Jahren. Diese Angaben beruhen auf § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 LBG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Welche Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze gibt es?
Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze richten sich nach § 19 Abs. 2 LBG i.V.m. § 8 LVO RLP; anerkannt sind u. a. Härtefälle sowie Verzögerungen durch Kindererziehung oder Pflege naher Angehöriger.
Ausführliche Antwort
Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze regelt § 19 Abs. 2 LBG, der insoweit auf die Laufbahnvorschriften verweist (‚Das Nähere regeln die Laufbahnvorschriften‘); die Einzelheiten stehen in § 8 der Laufbahnverordnung (LVO RLP) ‚Höchstalter für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis‘. Nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz erlaubt das geltende Recht Ausnahmen von der Altersgrenze insbesondere dort, wo die Verzögerung im öffentlichen Interesse liegt, etwa bei der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, sowie in sonstigen Härtefällen. Diese Angaben beruhen auf § 19 Abs. 2 LBG, § 8 LVO RLP sowie der Berichterstattung zur OVG-Rechtsprechung; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Welche Erleichterungen gelten für schwerbehinderte Bewerber?
Für Schwerbehinderte gelten erleichterte Anforderungen an die gesundheitliche Eignung sowie Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze nach § 19 Abs. 2 LBG i.V.m. § 8 LVO RLP.
Ausführliche Antwort
Für schwerbehinderte Menschen gelten erleichterte Anforderungen an die gesundheitliche Eignung (§ 9 BeamtStG, SGB IX) sowie Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze; Rechtsgrundlage hierfür ist § 19 Abs. 2 LBG i.V.m. § 8 LVO RLP. Diese Angaben beruhen auf § 19 Abs. 2 LBG, § 8 LVO RLP, § 9 BeamtStG, SGB IX; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Bis zu welchem Alter ist die Einstellung in den Vorbereitungsdienst möglich?
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres möglich.
Ausführliche Antwort
Die Höchstaltersgrenze für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Beamtenverhältnis auf Widerruf) ist das vollendete 40. Lebensjahr; Ausnahmen nach den Laufbahnvorschriften. Diese Angaben beruhen auf § 19 Abs. 1 Satz 2 LBG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Werden Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz grundsätzlich verbeamtet?
Ja, Lehrkräfte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verbeamtet: im Vorbereitungsdienst auf Widerruf, nach bestandener Zweiter Staatsprüfung auf Probe.
Ausführliche Antwort
Lehrkräfte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verbeamtet: Einstellung in den Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf, nach bestandener Zweiter Staatsprüfung Beamtenverhältnis auf Probe. Eingangsämter: Grundschule A12, Realschule plus/Förderschule A13, Gymnasium/BBS A13 plus Zulage. Diese Angaben beruhen auf §§ 19, 20 LBG; § 10 BeamtStG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Gibt es eine Sonderregelung zur Nachverbeamtung von Bestandslehrkräften?
Eine eigene Vorschrift zur Nachverbeamtung angestellter Bestandslehrkräfte enthält das rheinland-pfälzische Landesrecht nicht. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis richtet sich nach den allgemeinen Laufbahnvorschriften, also über Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung oder über den Quer- beziehungsweise Seiteneinstieg.
Ausführliche Antwort
Eine besondere, auf angestellte Bestandslehrkräfte zugeschnittene Nachverbeamtungsvorschrift enthält das rheinland-pfälzische Landesrecht nicht. Geprüft wurde das am 24.09.2026 durch eine Volltextrecherche im Landesrechtsportal Rheinland-Pfalz über alle Kategorien, also Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung: der Suchbegriff Nachverbeamtung ergibt keinen einzigen Treffer, und die weiter gefasste Suche nach angestellten Lehrkräften in Verbindung mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis führt ausschließlich zu Gerichtsentscheidungen, nicht zu einer Norm. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis richtet sich daher nach den allgemeinen Vorschriften des Landesbeamtengesetzes und der Landesverordnung über die Laufbahnen der Lehrkräfte: entweder über den Vorbereitungsdienst mit Zweiter Staatsprüfung oder über den Quer- beziehungsweise Seiteneinstieg mit den dort geregelten Voraussetzungen. Einschränkend ist anzumerken, dass Nachverbeamtungsprogramme dort, wo es sie gibt, regelmäßig auf Verwaltungs- und Haushaltsentscheidungen beruhen und sich nicht im Laufbahnrecht niederschlagen. Eine solche Programmentscheidung lässt sich mit einer Normrecherche daher weder belegen noch ausschließen; die Aussage bezieht sich ausdrücklich auf das geschriebene Laufbahnrecht.
Eignung & Sonderfälle
Ist eine amtsärztliche Eignungsprüfung erforderlich?
Ja, die gesundheitliche und persönliche Eignung ist Voraussetzung der Verbeamtung und wird amtsärztlich festgestellt.
Ausführliche Antwort
Die gesundheitliche und persönliche Eignung ist Voraussetzung der Verbeamtung; sie wird amtsärztlich festgestellt, die Bewährung in der Probezeit. Diese Angaben beruhen auf § 9 BeamtStG; § 20 LBG; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
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